Stadtchronik 1827

Auszüge aus den von 1936 bis 1978 maschinenschriftlich geführten Chroniken der Stadt Gelsenkirchen

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heen
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Stadtchronik 1827

Beitrag von heen »

Quellen:
Düsseldorfer Zeitung (angebunden: "Öffentlicher Anzeiger Düsseldorf")
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ul ... fo/9071416

Rheinisch-Westphälischer Anzeiger
https://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/ ... 6:1-186410

Münsterisches Intelligenzblatt
https://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/ ... re/1488242

Westfälischer Merkur
https://zeitpunkt.nrw/ulbms/periodical/ ... fo/7732289

Amtsblatt der Regierung in Münster
https://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/ ... fo/1055728

Amtsblatt der Regierung in Arnsberg
https://www.digitale-sammlungen.de/de/s ... 2659602%22

Amtsblatt Düsseldorf
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ih ... re/5482765



Uralte Chinesische Medizin, Chip-Impfung in Indien, Selbstverbrennung und Übervölkerung.
Aus aller Welt
In Bezug auf die Cholera morbus beobachtete ein Arzt in China, daß diejenigen, welche in Betten schliefen, häufig frei blieben, während diejenigen, die auf der Erde lagen, die Krankheit in ihrer schlimmsten Form bekamen. Erschließt hieraus, daß die krankmachende Ursache nicht viele Zoll über der Erdoberfläche sich erhebt, und empfhielt Schlafen in hinlänglich hohen Betten unter anderen Vorsichtsmitteln. Es ergibt sich, daß die Cholera morbus von den chinesischen Ärzten wenigstens schon zu den Zeiten des Hippokrates beschrieben worden ist, unter dem Namen Ho-Iwan (Auffahrend - Verwirrung), und daß die Krankheit in China vormals in ihrer schlimmsten Form beobachtet wurde.
Rheinisch-Westphälischer Anzeiger Nr. 3, 10. Januar 1827, Spalte 61

* * *

Die Kuhpocken-Impfung findet in Indien, besonders in den entlegneren Theilen des Landes, schwer Eingang; man glaubt nämlich dort, die Engländer hätten blos vor, die Kinder der Eingeborenen mit einem Zeichen zu versehen, um später gleich zu wissen, wer eine Kopfsteuer zu entrichten und als Segoy in's Heer zu treten habe.
Rheinisch-Westphälischer Anzeiger Nr. 13, 14. Februar 1827, Spalte 246

* * *

Selbstverbrennung der Brandweintrinker
Der englische Arzt Traill hat kürzlich im menschlichen Blutwasser Öl gefunden. Der Patient war ein sehr starker Trinker, und dies war auch der Fall mit allen übrigen Individuen, in deren Blute der Doktor Öl fand. Diese Thatsache, meint Dr. Traill, erweckt sonderbare Betrachtungen über die Beziehung zwischen der Unmäßigkeit im Trinken von spirituösen Getränken und den Fällen, in denen Menschen wundersamer Weise von selbst verbrannt sind.
Rheinisch-Westphälischer Anzeiger Nr. 40, 19. Mai 1827, Spalte 752

* * *

Neuester Vorschlag, der Übervölkerung vorzubeugen.
Hr. Regierungsrath Weinhold in Halle nimmt in einer kleinen, so eben bei Anton in Halle, unter dem Titel: "Von der Übervölkerung in Mitteleuropa" erschienenen Schrift als unzweifelhaft an, daß in Mitteleuropa schon jetzt der Zustand der Übervölkerung eingetreten sei, und deshalb von den Staaten dieses Theils der erde die schleunigsten Anstalten getroffen werden müssten, um dem Anwuchs der Menschenmenge zu steuern. Alle bisher in Vorschlag gebrachte und angewandte Mittel hierzu hält er für unzulänglich, unkräftig und chimärisch. Das einzige genügende Mittelist, nach ihm, eine gesetzmäßige Beschränkung des Geschlechtstriebes, so weit und so lange, als die Ältern nicht darthun können, daß sie im Stande sind, die erzeugten Kinder zu ernähren. Hierzu aber schlägt er den Regenten eine allgemeine und dringend nothwendige Maaßregel vor, nämlich eine Art von unauflöslicher Infibulation mit Verlöthung und metallischer Versiegelung der männlichen Geschlechtstheile, welche nicht anders als nur gewaltsam geöffnet werden kann, ganz geeignet, den Zeugungsakt bis zum Eintritt in die Ehe zu verhindern. Sie soll vom 14ten Lebensjahre an und sofort bis zum Eintritt in die Ehe, bei solchen Individuen angewendet werden, welche erweislich nicht so viel Vermögen besitzen, um die außerehelich erzeugten Wesen bis zur gesetzlichen Selbstständigkeit ernähren und erziehen zu können, und soll bei denen Zeitlebens bleiben, welche niemals in die Lage kommen, eine Familie zu ernähren und zu erhalten. Die Kontrole über die gestzliche und ungesetzliche Eröffnung derselben gebührt einer gerichtlich-ärztlichen Behörde, ebenso die Bestrafung der gewaltsamen Eröffnung dieser metallischen Versiegelung in erster Instanz. Ruthen, Trittmühle und Gefängnis bei Wasser und Brot werden, nach Maaßgabe des verschiedenen Alters des Übertreters dieser Verordnung vorgeschlagen, und die Sache höchst dringend allen Regierungen empfohlen. Das Bambusrohr muß Alle ohne Ausnahme treffen, welche einer, wie der Verf. meint, so menschenfreundlichen Verordnung widerstreben.
Der hier gemachte Vorschlag bedarf keines Kommentars, ist aber, dem Vernehmen nach, von der studirenden Jugend zu Halle so übel aufgenommen worden, daß sie dem Verf. ihren Unwillen auf eine sehr handgreifliche Weise zu erkennen gegeben haben soll.
Rheinisch-Westphälischer Anzeiger Nr. 57, 18. Juli 1827, Spalte 1062
https://www.catalogus-professorum-halen ... ugust.html


Wohlfahrt und Fabrikarbeit, Schulpflicht und Kinderarbeit.
Probleme der zunehmenden Industrialisierung
Volkswohlfahrt
Vieles ist schon in früheren Zeiten zum Lobe und zur Aufnahme von Fabrikation, Handel und Industrie geschrieben worden, und man hat deren Einführung, Beförderung und Vermehrung sich sehr angelegen sein lassen, als ein großes Glück, als das einzige Mittel angesehen, öffentliche Wohlfahrt und Reichthum zu begründen.
Es ist unstreitig, daß lebhafter Handel, Fabrikation und Industrie, außer der Füllung der Staats- und Städtekassen und der Bereicherung so manches Partikularen, noch das glänzende Gefolge des verbesserten Feldbaues, einer feinern Civilisation, der nützlichen Erfindungen, der schönen Künste, endlich der Wissenschaften und Geistesbildung überhaupt mit sich in das Land oder die Stadt einführt oder nachzieht. Allein so wie jedes Ding in der Welt, hat auch die hier dargestellte glänzende Außenseite ihre Kehr-, ihre Schattenseite.
Mit Übergehung mehrer anderer, durch solche schwunghafte Handels- und Fabrikationsbetriebsamkeit herbeigeführte Nachtheile für die öffentliche Wohlfahrt, befremdet und überrascht am meisten die auf Erfahrung begründete Bemerkung, daß in solchen fabrik- und gewerbereichen Städten und Gegenden die Zahl der Armen und Unterstützungsbedürftigen im Verhältniß zur Population größer ist, als in anderen, welche dieser außerordentlichen Hülfsquellen entbehren. dies klingt sehr paradox, und gewiß erwartet Jeder gerade das Gegentheil.
Wohl vermehren diese Quellen die Geldmasse einer Gegend beträchtlich, aber sie scheint sich zu ungleichmäßig zu vertheilen, und den oft zahlreichern Theil der gesammten Population nur im Vorbeigehen so weit zu berühren, daß er, wie das Sprichwort sagt, zu viel hat, um zu sterben, und zu wenig, um zu leben.
Die Fabrikarbeiter, so lautet der Vorwurf der Herren Fabrikinhaber, sind eben ein leichtsinniges, liederliches Volk, sparen nichts für die Zukunft, und verzehren ihren Lohn sogleich oder auch schon vorher in mancherlei Ausschweifungen und Luxus. Das glaube ich gern. Es geht ihnen wie allen anderen, auch höheren gebildeten Klassen, die auf ein stetes, gewisses Einkommen zählen. Wenig Vorsorge für die Zukunft. Selten wird das Militär oder der Beamte swich ein Vermögen für das Alter ersparen.
Allein für die so zahlreiche Klasse der Fabrikarbeiter ist diese Sorglosigkeit, dies Vergeudung des sauer erworbenen Lohns gerade unerlässlich; sie ist eine Nothwendigkeit, eine Stütze des Fabrikationsbetriebs. Ein ordentlicher, fleißiger, sparsamer Arbeiter ist uns lieber, als ein liderlicher, sagen die Herren Fabrikanten; freilich wohl, so lange er um den gleichen geringen Lohn arbeiten will. Lasst ihn aber durch diese lobenswerthen Eigenschaften sich etwas Erhebliches ersparen, in Wohlstand kommen, ja lasst alle euere Arbeiter so weit sein und wohlhabend werden, was erfolgt daraus? Ihre Prätensionen werden steigen, der geringe Lohn wird ihnen nicht mehr genügen; ihr dürft keinen größern geben, wenn ihr die Konkurrenz aushalten und euch noch dazu bereichern wollt, und ohne Arbeiter muß die Fabrik aufhören. Nur der Verarmte, mit seiner Familie im Unglück Schmachtende, wird um einen sehr niedrigen Lohn arbeiten - weil er muß.
Die Armuth ist also ein notwendiges Erforderniß der fabrikarbeitenden Klasse, sonst kann der Fabrikbetrieb nicht bestehen. Jemehr Arme und Nothleidende eine Stadt oder Gegend bewohnen, desto besser können da die Fabriken gedeihen. Die Verarmung der untersten Klassen scheint aber auch, so unerwartet dieses klingt, eine Folge des Fabrikbetriebs zu sein; denn wie wäre sonst die Zahl der Armen in Städten und Gegenden, wo schon lange Fabrikation herrscht, immer noch größer als in anderen? Ein handgreiflicher Nachtheil für die Wohlfahrt eines Orts! Wie kann man ihn glücklich nennen, wenn er verhältnißmäßig mehr Arme zählt als Andere?
Sollen denn aber die Fabriken zerstört, ihr schwunghafter Betrieb gehemmt werden? Soll denn der Staat auf den ihm dadurch herbeigeführten Gewinn verzichten? Keineswegs. Denn der Reichthum der Fabrikanten fließt wieder in unzähligen Kanälen auf die Kaufleute, Krämer, Künstler, Professionisten, Handwerker und Landwirthe über, und es wäre ungerecht, sie dieses Gewinnes zu berauben.
In jeder Stadt, in jeder Gegend gibt es ein gewisses Quantum Arme, Hülfbedürftige, die, so zu sagen, nicht noch ärmer werden können, für welche die Beschäftigung und der Erwerb, den ihnen die Fabriken darbieten, eine wahre Wohltat ist, und Wohltat bleiben wird, so lange der Fabrikbetrieb nicht mehr Hände erfordert, als die gewöhnliche Anzahl Armer dazu liefern können. Vermehren sich aber auf so einem einzigen Punkte die Fabriken übermäßig, übertrifft die Zahl der darin beschäftigten Arbeiter bei Weitem diejenige gewöhnliche der Armen des Orts oder der Umgegend, dann vermehrt sich auch die Klasse der Armen in eben den Verhältniß, dann steigt ihre Zahl oft auf ein Drittel der Population; dann ist es vom Übel!
Es müsste also darauf gesehen werden, daß die Fabriken sich nicht auf einem Punkt, in einer Gegend zu sehr anhäufen, während andere sie gänzlich entbehren; daß sie sich mehr im ganzen Lande herum vertheilen, und dadurch nur ungefähr diejenige Zahl Arbeiter beschäftigten, als sonst schon Arme in jedem Orte wären. Dann würde ihr Zunehmen, die schwunghafte Vermehrung der Industrie immer noch eine Wohlthat, nicht nur für den Staat, nicht nur für den Fabrikinhaber, sondern für fast alle Klassen der Bevölkerung sein; dann könnte man das Land wirklich ein glückliches, ein wohlhabendes nennen.
Aachen. v.B.
Rheinisch-Westphälischer Anzeiger Nr. 59, 25. Juli 1827, Spalte 1086

* * *

Schulunterricht für die in Fabriken arbeitenden Kinder.
Zur verhütung der Nachtheile, welche für Unterricht, Erziehung, Sittlichkeit und Gesundheit der in Fabriken arbeitenden Kinder zu besorgen sind, so lange deren Benutzung zu Fabrik-Arbeiten ohne feste Norm und Controle lediglich der Willkür der Aeltern und Fabrik-Herren überlassen ist, sind zwar allgemeine und umfassende höhere Verordnungen zu seiner Zeit zu erwarten. Um jedoch der Erreichung dieses Zwecks, nach Maßgabe der bereits bestehenden Gesetze, schon jetzt vorbereitend näher zu treten, und wenigstens Fürsorge zu treffen, daß die Beschäftigung der Kinder in den Fabriken dem vorgeschriebenen Schulbesuch und der dadurch auch für die Jugend des ärmsten Volksstandes beabsichtigte nothdürftige Bildung keinen Eintrag thue, bringen wir, auf höhere Veranlassung, zunächst die hierauf bezüglichen gesetzlichen Vorschriften in Erinnerung.
Das allgemeine Landrecht bestimmt, daß alle Kinder im schulpflichtigen Alter auch die Schule regelmäßig zu besuchen angehalten werden sollen, und diese Bstimmungen sind durch die Allerhöchste Cabinets-Ordre vom 14. Mai 1825 auf alle Landestheile ausgedehnt worden. Es steht mithin fest,
I. Das Aeltern, oder deren gesetzlicher Vertreter, welche nicht nachweisen können, daß sie für den nöthigen Unterricht der Kinder in ihren Häusern sorgen, erforderlichen Falls durch Zwangmittel und Strafen angehalten werden sollen, jedes Kind nach zurückgelegtem fünften Jahre zur Schule zu schicken;
II. daß der regelmäßige Besuch der Lehrstunden so lange fortgesetzt werden muß, bis das Kind, nach dem Befunde seines Seelsorgers, die einem jeden vernünftigen Menschen seines Standes nothwendigen Kenntnisse erworben hat;
III. daß nur unter Genehmigung der Obrigkeit und des geistlichen Schulvorstehers ein Kind länger von der Schule zurückgehalten, oder der Schulunterricht desselben wegen vorkommender Hindernisse auf einige Zeit ausgesetzt werden kann.
Auf den Grund dieser gesetzlichen Bestimmungen wird nun hiermit mit Nachfolgendes verordnet:
1. Die wegen Beförderung eines regelmäßigen Schulbesuchs und Bestrafung der Schulversäumnisse unter dem 25. Februar und 4. August 1825 von uns erlassenen Verfügungen (Amtsblatt 1825 Nr. 181. und Nr. 650.) sollen in der Regel auch hinsichtlich der in den Fabriken beschäftigten Kinder in Anwendung gebracht, mithin diese Kinder, gleich allen übrigen schulpflichtigen Kindern, von dem Zeitpunkte der beginnenden Schulpflichtigkeit an bis zu ihrer ordnungsmäßigen Entlassung aus dem Unterricht, in die von den Schullehrern zu führenden Listen eingetragen, die statt gefundenen Schulversäumnisse vermerkt, und die diesfälligen vierteljährlichen Nachweisungen von den Schulvorständen den Polizei-Behörden zur Bestrafung eingesandt werden.
2. Insbesondere soll dieses Verfahren überall beobachtet werden, wo Kinder in allzufrühem Alter, oder täglich in zu vielen Stunden, oder bei ungesunden Arten von Arbeiten, oder in Gesellschaft von rohrn und sittenlosen Erwachsenen in den Fabriken gebraucht oder vielmehr gemißbraucht werden, und soll in solchen Fällen mit nachdrücklichster Strenge auf regelmäßigen ununterbrochenen Schulbesuch sowohl Vormittags als Nachmittags gehalten werden.
3. Wo jedoch zu dergleichen Besorgnissen kein Grund vorhanden ist, und namentlich keinekleinen Kinder vor dem vollendeten neunten Jahre benutzt werden, da darf eine billige Rücksicht sowohl auf den Vortheil der Fabrikanten, als auf den Verdiendt der Aeltern und auf den Nutzen für die Kinder, indem sie sich frühe an ausdauernde Thätigkeit gewöhnen, genommen werden. Es sollen daher in solchen Fällen Dispensationen vom vollen Schulbesuche, oder Beschränkungen desselben auf die Hälfte der Wochentage, oder auf wenige Stunden des Tages, ooder auf die Erlaubniß, Sonntag- und Abend-Schulen besuchen zu dürfen, gestattet seyn.
4. Diese Dispense sollen jedoch immer nur nach genauer Untersuchung der Verhältnisse, und wenn hierbei zu den im Art. 2. bemerkten Besorgnissen keine Veranlassung gefunden wird, von dem Orts-Polizei-Beamten, und nicht ohne die ausdrückliche Einstimmung der geistlichen Mitglieder der Schulvorstände (der den Kindern vorgesetzte Pfarrer) und zwar für jedes Kind besonders, schriftlich, und mit dem ausdrücklichen Bemerken des ihm vorbehaltenen Unterrichts, ertheilt werden.
5. Niemals aber dürfen solche Dispense auch auf den Religions-Unterricht für die Katechumenen nach erreichtem zehnjährigen Alter, und für die Confirmanden und die zum ersten Abendmahl Vorzubereitenden ausgedehnt werden.
6. Die dispensirten Kinder, oder deren Aeltern sind anzuweisen, den ihnen ertheilten Dispensations-Schein sofort den Pfarrer, oder dem sonst dafür zu bestimmenden Mitgliede des Schulvorstandes einzureichen, von welchem dann dafür zu sorgen ist, daß danach das Nöthige in der allgemeinen Schulliste vermerkt, eine besondere Liste über den Besuch der diesen Kindern vorbehaltenen Lehrstunden von den betreffenden Lehrern geführt und die Versäumnisse in derselben Weise, wie hinsichtlich der anderen schulpflichtigen Kinder bestraft werden.
Wir erwarten sowohl von den Polizei-Behörden, als von den städtischen Schul-Commisionen, Schul-Inspectoren, Pfarrern und Schul-Vorständen, daß sie mit vereinter Sorgfalt, und unter Rücksprache mit den Frabrik-Inhabern über die nach vorstehenden Bestimmungen zu treffenden Einrichtungen, diese Verfügung überall, wo Kinder in Fabriken beschäftigt werden, auf die geeignetesten Weise (durch die Wochenblätter, von der Kanzel her etc.) zur öffentlichen Kunde, und hiernächst in Ausführung bringen, auch wo noch besondere unserer Genehmigung bedürfende Anordnungen zu treffen sind, die diesfälligen Vorschläge, mit Beifügung der gutachterlichen Aeußerung der Schul-Inspectoren, durch die landräthlichen Behörden an uns gelangen lassen werden. - Den Schul-Inspectoren wird empfohlen, bei ihren gewöhnlichen Schul-Visitationen auch darauf, wie diesen Vorschriften Folge gegeben werden, ihre Aufmerksamkeit zu richten und die Ergebnisse in ihren Jahresberichte mitaufzunehmen.
Arnsberg, den 8. Juni 1827.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 24, 16. Juni 1827, Seite 160

* * *

Beaufsichtigung des Schulbesuchs der noch schulpflichtigen jungen Dienstboten.
Die den Elltern und deren gesetzlichen Vertreter obliegende Pflicht, die Kinder zum fleißigen und regelmäßigen Schul- und Pfarr-Unterricht so lange anzuhalten, bis sie nach dem Befunde ihres Seelsorgers die jedem vernünftigen Menschen ihres Standes nöthigen Kenntnisse erworben haben, wird noch häufig hinsichtlich solcher Kinder versäumt, welche in andern Kirchen- und Schul-Gemeinden zu Hirten- und sonstigen Diensten vermiethet werden, ehe sie die von den Pfarrern auszustellenden Schul-Entlassungs- und Confirmations-Scheine erlangt haben. Da dergleichen noch schulpflichtige junge Dienstboten nach ihrer Entfernung aus dem Wohorte der Eltern, gemeiniglich in den Schul-Listen ihrer heimatlichen Gemeinde nicht weiter aufgeführt, aber auch in den Listen ihres nunmehrigen Aufenthalts-Ortes nicht eingetragen werden, die bei dieser Kinder-Klasse so gewöhnlichen Versäumnisse des Schul- und Pfarr-Unterrichts daher zum unersätzlichen Nachtheile für ihre Geistes- und Herzens-Bildung oft sehr lange unbemerkt und ungestraft bleiben: so finden wir nöthig, mit Bezugnahme auf unsere früheren, zur Beförderung der allgemein nothwendigen Jugend-Bildung erlassenen Verfügungen (Amtsblatt Jahrgang 1825 Nro. 181. und 650. - Jahrgang 1826 Nr. 206 - Jahrgang 1827 Nr. 214., 229. und 410.) zu deren Vervollständigung Nachfolgendes zu verordnen:
1) Die als Diensboten in andere Gemeinden vermietheten, desgleichen alle zu anderen Zwecken von ihren Eltern entfernten schulpflichtigen Kinder sollen so lange in den von den Schullehrern und Pfarrern zu führeren Schüler- und Katechumenen-Verzeichnissem aufgeführt und ihre Versäumnisse der Lehrstunden zur Anzeige gebracht werden, bis ihre Eltern oder gesetzlichen Vertretter durch glaubwürdige schriftliche Atteste nachgewiesen haben, daß und seit wann sie in einer andern Schul- und Pfarrgemeinde sich aufhalten, und dort den nöthigen Schul- und Religions-Unterricht ordnungsmäßig erhalten.
2) Hinsichtlich der Kinder aus den wohlhabenderen und gebildeten Ständen, welche offenkundig auswärtigen Lehranstalten übergeben sind, genügt die bloße diesfällige schriftliche Anzeige der Eltern.
3) Aus diesen Anzeigen und den vorerwähnten Attesten ist in den Listen bei den Namen der betroffenen Kinder das Nöthige zu vermerken und die Beaufsichtigung derselben hinsichtlich ihrer Unterweisung nunmehr den Lehrern und Behörden zu überlassen, welchen solche jetzt obliegt.
4) Letztere haben hinsichtlich solcher in ihrem Unterricht übergebenen fremden Kindern ganz dasselbe Verfahren in Versäumniß-Fällen zu beobachten, wie bei den Kindern ihrer eigenen Gemeinden, in dem Falle aber, wenn dieselben vor der ordnungsmäßigen Entlassung aus dem Schul- und Pfarr-Unterricht die Gemeinde wieder verlassen, dem Pfarrer und Schul-Vorstand des elterlichen Wohnorts unverzüglich, Behufs der nöthigen Bemerkung in ihren Listen und der neuen Beaufsichtigung, anzuzeigen.
5) Die Dispensation vom vollen Schulbesuche, oder die Beschränkung desselben auf die Hälfte der Wochentage oder auf wenige Stunden des Tages, welche nach unsrer Verfügung vom 8. Juni d.J. (Amtsblatt Nr. 214) hinsichtlich der in den Fabriken arbeitenden armen Kinder gestattet worden, soll auch auf die ihrer Armuth wegen zu andern Dienstleistungen vermietheten Kinder, jedoch nur unter derselben dort angegebenen Bedingung eines von dem Orts-Polizei-Beamten mit Einstimmung des Pfarrers auszustellenden und dem Schul-Vorstande vorzuzeigenden Dispensations-Scheines Anwendung haben.
Von den Pfarrern, Schullehrern und Schul-Vorständen erwarten wir pünktliche Befolgung dieser Vorschriften.
Arnsber, den 24. December 1827.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 1, 5. Januar 1828, Seite 5


Moderne Zeiten. Die Post hat Probleme mit ihrem Fahrplan und braucht eine einheitliche Zeit.
Mittlere Zeit
Regulirung der öffentlichen Uhren nach der mittleren Zeit.
Von dem Königl. General-Post-Amte ist die große Verschiedenheit, welche bei der Stellung und dem Gange der Uhren, selbst in den größeren Städten der Monarchie, noch hie und da Statt finden, indem solche willkührlich theils nach wahrer, theils nach mittlerer Zeit reguliert werden, so wieder daraus für die Kontrolle der richtigen Beförderung der Reit- und Schnellposten folgende Nachtheil vorstellig gemacht, und damit der Antrag verbunden worden, die gleichartige Einstellung der öffentlichen Uhren, besonders in den bedeutenden Städten, anzuordnen. Wenn nun bereits in den mehrsten Städten der älteren Provinzen die Einrichtung besteht, die Stellung der Uhren nach der mittleren Zeit, als nach einem gleichförmigen Zeitmaaße, berichtigten zu lassen, und die gemeinfaßliche Anweisung hiezu in den gewöhnlichen Kalendern enthalten ist, es auch allerdings für den Verkehr zwischen benachbarten Städten sowohl, als mit entfernten Orten in vielen Fällen, nützlich ist, wenn überall ein und die selbe Regel bei Einstellung der öffentlichen Uhren beobachtet wird: so werden die Polizei-Behörden in den größern Städten, wo die Regulirung der Uhren bis jetzt noch nach der Sonnenzeit erfolgt ist, hiermit aufgefordert, dahin zu wirken, daß diese Einrichtung abgestellt und die Stellung nach mittlerer Zeit eingeführt werde.
Berlin, den 17. Juni 1825.
Der Minister des Innern und der Polizei.
v. Schuckmann.
Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 30, 28. Juni 1827, Seite 193
Bild

Das Jahr in der Region
Januar
Vermischte Nachrichten aus dem Regierungs-Bezirk Münster vom Monat Januar 1827.

Witterung
[...]
zwei ungewöhnliche Natur-Ereignisse versetzten kurz nach einander die Bewohner in den meisten Kreisen in Angst: ein äußerst heftiges Gewitter, welches am 8. und 9. [...]
Noch verderblicher wurde ein Sturm, der sich am 14. Nachmittags gegen 3 Uhr erhob, stets zunehmend bald zu einem förmlichen Orkan ward, und bis tief in die Nacht wüthete. Mit einer Heftigkeit, wie sie seit langen Jahren in der hiesigen Gegend nicht erlebt worden, entwurzelte derselbe im ganzen Bezirk, mit alleiniger Ausnahme des Kreises Steinfurt, die stärksten Bäume, deckte Thurm- und Hausdächer in wenigen Augenblicken gänzlich ab, stürzte ganze Gebäude um, (allein im Kreise Münster 13 Nebengebäude und Schoppen) und richtete allenthalben mehr oder minder beträchtlichen Schaden an.
[...]

Gesundheitszustand
Bei Menschen gut, da außer den der Jahreszeit eigenen katarrhalischen Krankheiten und einigen leichten Nervenfiebern keine beunruhigende Erscheinung vorkamen. Bei den Thieren zeigte sich und zwar in den Kreisen Recklinghausen und Tecklenburg hin und wieder bei den Hunden die Tollwuth.
[...]

Landwirthschaft
Der Landmann war mit häuslichen Arbeiten, Spinnen, Dreschen, besonders des Klees, der vor Eintritt des Frostes nicht aus den Kapseln fällt, so wie mit Anfahren von Holz beschäftigt. Die Wintersaat stand vor Eintritt des Schneewetters vortrefflich, und wurde durch die dichte Schneedecke gegen die nachherige strenge Kälte geschützt.
[..]
Münster, den 12. Februar 1827.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 7, 17. Februar 1827, Seite 61


Nachweisung der Fruchtpreise im Monat Januar 1827 (Preise per Scheffel (55 l))
Kreis Recklinghausen

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		Januar 1827		Durchschnitt Januar 1827
Weizen		1 Rtl 20 sgr 9 pf	1 Rtl 23 sgr 2 pf
Roggen		1 Rtl 13 sgr 6 pf	1 Rtl 17 sgr 10 pf
Gerste		1 Rtl 8 sgr 6 pf	1 Rtl 11 sgr 5 pf
Buchweizen	1 Rtl 9 sgr 3 pf	1 Rtl 8 sgr 6 pf
Kartoffeln	0 Rtl 11 sgr 9 pf	0 Rtl 18 sgr 3 pf
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 7, 17. Februar 1827, Seite 68


Nachweis der im Monat Januar 1827 in sämmtlichen Kreisen des Regierungsbezirks Arnsberg statt gehabten Durchschnittspreise der verschiedenen Getreidearten und übrigen Consumtibilien (Preise per Scheffel (55 l)).
Bochum

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		Januar 1827		Durchschnitt Januar 1827
Weizen		1 Rtl 28 Sg 9 pf	1 Rth 21 Sg 6 pf
Roggen		1 Rtl 19 Sg 7 pf	1 Rth 12 Sg
Gerste		1 Rtl 12 Sg 2 pf	1 Rth 4 Sg 1 pf
Kartoffeln	0 Rtl 13 Sg 6 pf	0 Rtl 11 Sg 9 pf
Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 6, 10. Februar 1827, Seite 31


Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro Januar 1827 (Preise per Scheffel (55 l)).
Essen

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		Januar 1827		Durchschnitt Januar 1827
Weizen		1 Rtl 19 sgr		1 Rtl 21 sgr 7 pf
Roggen		1 Rtl 20 sgr		1 Rtl 15 sgr 11 pf
Gerste		1 Rtl 12 sgr		1 Rtl 6 sgr 9 pf
Buchweizen	1 Rtl 16 sgr		1 Rtl 9 sgr 3 pf
Kartoffeln	0 Rtl 11 sgr 6 pf	0 Rtl 14 sgr 6 pf
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 8, 22. Februar 1827, Seite 54

* * *

Februar
Vermischte Nachrichten aus dem Regierungs-Bezirk Münster vom Monat Februar 1827.

Witterung
Die strenge Witterung der zweiten Hälte des Januars, in welcher sich dei Lippe mit starkem Eise deckte, dauerte auch in den ersten 2/3 dieses Monats fort, und stieg in dieser Zeit, bei meist klaren Himmel, zu einer empfindlichen Kälte, die an einzelnen Tagen das Thermometer bis auf 12° [Réaumur (=15° Celsius)] unter 0 herabdrückte. Im letzten Drittheil des Monats fiel eine bedeutende Schneemasse, die durchgehends den Boden 1 bis 2 Fuß hoch bedeckte und an manchen Orten die Wege unbrauchbar machte. Am 25. trat Thauwetter ein, und reinigte binnen der erstaunenswerth kurzen Zeit von 3 Tagen den Boden vom Schnee und die Flüsse vom Eis, so daß keine Spur davon zurückblieb und eine milde Frühlingsluft über die noch kurz zuvor erstarrten Flächen Leben und Wachsthum ausgoß.
[...]

Gesundheitszustand
Bei den Menschen nahmen die bereits im Januar vorkommenen Nervenfieber an einigen Orten einen bösartigen Charakter an.[...]
Bei den Thieren war der Gesundheitszustand fortwärend gut.
[...]
Münster, den 13. März 1827
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 11, 17. März 1827, Seite 94


Nachweisung der Fruchtpreise im Monat Februar 1827 (Preise per Scheffel (55 l))
Kreis Recklinghausen

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		Februar 1827		Durchschnitt Februar 1827
Weizen		1 Rtl 27 sgr 3 pf	1 Rtl 24 sgr 4 pf
Roggen		1 Rtl 18 sgr 3 pf	1 Rtl 20 sgr 9 pf
Gerste		1 Rtl 9 sgr 6 pf	1 Rtl 11 sgr 9 pf
Buchweizen	1 Rtl 12 sgr		1 Rtl 10 sgr 1 pf
Kartoffeln	0 Rtl 13 sgr		0 Rtl 21 sgr 8 pf
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 11, 17. März 1827, Seite 102

Nachweis der im Monat Februar 1827 in sämmtlichen Kreisen des Regierungsbezirks Arnsberg statt gehabten Durchschnittspreise der verschiedenen Getreidearten und übrigen Consumtibilien (Preise per Scheffel (55 l)).
Bochum

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		Februar 1827		Durchschnitt Februar 1827
Weizen		1 Rtl 29 Sg 6 pf	1 Rth 25 Sg 7 pf
Roggen		1 Rtl 23 Sg 5 pf	1 Rth 17 Sg 8 pf
Gerste		1 Rtl 14 Sg 4 pf	1 Rth 8 Sg 2 pf
Kartoffeln	0 Rtl 16 Sg 8 pf	0 Rtl 13 Sg 4 pf
Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 10, 10. März 1827, Seite 57


Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro Februar 1827 (Preise per Scheffel (55 l)).
Essen

Code: Alles auswählen

		Februar 1827		Durchschnitt Februar 1827
Weizen		1 Rtl 28 sgr		1 Rtl 24 sgr
Roggen		1 Rtl 28 sgr		1 Rtl 21 sgr 3 pf
Gerste		1 Rtl 16 sgr		1 Rtl 8 sgr
Buchweizen	1 Rtl 16 sgr		1 Rtl 11 sgr 6 pf
Kartoffeln	0 Rtl 20 sgr		0 Rtl 17 sgr 1 pf
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 14, 27. März 1827, Seite 108

* * *

März
Vermischte Nachrichten aus dem Regierungs-Bezirk Münster vom Monat März 1827.

Witterung
In der Nacht vom 17. zum 18. wuchs der Sturm zu einem Orkane an, der an Heftigkeit dem vom 14. Januar wenig nachgab, [...]
Das am Ende Februars eintrettene Thauwetter und der im Laufe des Monats häufig gefallene Regen hatten Flüsse und Bäche zu einer ungewöhnlichen Höhe angeschwellt.
[...]

Gesundheitszustand
Durch die anhaltend strenge Kälte und durch den Mangel an Futter, hatte das Rindvieh an vielen Orten sehr gelitten.
[...]

Landwirthschaft
Die Wintersaat stand nach Verschwinden des Schnees sehr gut; weniger der Raps, der durch die Kälte gelitten hatte. Die anhaltene Nässe hatte besonders den späten Roggen sehr geschadet, und diese, wie die Sturmfluten in vielen Gegenden die Düngertheile aus den Äckern gewaschen, und den Boden so erweicht, daß weder Dünger darauf gebracht, noch sonst etwas an der Sommerbestellung geschehen konnte; auch die Gärten mußten noch braach liegen bleiben. Die anhaltend schlechte Witterung verhinderte, besonders auf dem Klei. den Pflug in den Gang zu bringen. Der Acker für die Sommerfrüchte konnte noch nicht umgebrochen werden, so daß die Ackerbestellung in diesem Jahre wird sehr übereilt werden müssen. Dagegen war die nasse Witterung den Weiden und Wiesen sehr günstig; diese lassen eine reichliche Heu-Erndte erwarten.
[...]

Handel und Gewerbe
Der Getreide- und Holzhandel gingen lebhaft. Mehreres Hornvieh, tragende und milchgebende Kühe und fette Schweine fanden bei mäßigen Preisen guten Absatz. Leinwand und Garn waren nicht gesucht.
[...]

Gemeinde-Wesen
[...]
Die Armenversorgungs-Anstalten mußten in mehreren Gemeinden zu außerordentlichen Anstrengungen ihre Zuflucht nehmen, um der steigenden Noth der Armen, welche besonders durch den Mangel an Kartoffeln veranlaßt wurde, entgegen zu arbeiten.
[...]
Münster, den 21. April 1827.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 17, 28. April 1827, Seite 161


Nachweisung der Fruchtpreise im Monat März 1827 (Preise per Scheffel (55 l))
Kreis Recklinghausen

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		März 1827		Durchschnitt März 1827
Weizen		2 Rtl 0 sgr 9 pf	1 Rtl 26 sgr 6 pf
Roggen		1 Rtl 23 sgr 9 pf	1 Rtl 23 sgr 4 pf
Gerste		1 Rtl 12 sgr 3 pf	1 Rtl 13 sgr 6 pf
Buchweizen	1 Rtl 14 sgr 9 pf	1 Rtl 12 sgr 4 pf
Kartoffeln	0 Rtl 13 sgr 8 pf	0 Rtl 23 sgr 8 pf
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 17, 28. April 1827, Seite 168


Nachweis der im Monat März 1827 in sämmtlichen Kreisen des Regierungsbezirks Arnsberg statt gehabten Durchschnittspreise der verschiedenen Getreidearten und übrigen Consumtibilien (Preise per Scheffel (55 l)).
Bochum

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		März 1827		Durchschnitt März 1827
Weizen		2 Rtl 3 Sg 9 pf		1 Rth 25 Sg 8 pf
Roggen		1 Rtl 27 Sg 5 pf	1 Rth 18 Sg 8 pf
Gerste		1 Rtl 13 Sg 3 pf	1 Rth 7 Sg 10 pf
Kartoffeln	0 Rtl 24 Sg 6 pf	0 Rtl 14 Sg 10 pf
Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 14, 7. April 1827, Seite 93


Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro März 1827 (Preise per Scheffel (55 l)).
Essen

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		März 1827		Durchschnitt März 1827
Weizen		2 Rtl 5 sgr		1 Rtl 27 sgr 8 pf
Roggen		2 Rtl			1 Rtl 25 sgr 2 pf
Gerste		1 Rtl 16 sgr		1 Rtl 11 sgr 2 pf
Buchweizen	1 Rtl 16 sgr		1 Rtl 12 sgr
Kartoffeln	0 Rtl 15 sgr		0 Rtl 17 sgr 5 pf
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 17, 17. April 1827, Seite 159

* * *

April
Vermischte Nachrichten aus dem Regierungs-Bezirk Münster vom Monat April 1827.

Gesundheits-Zustand
In den meisten Kreisen litten viele an katarrhalisch-rheumatischen-Wechsel- und kalten Fiebern.
[...]

Landwirthschaft
Der Stand der Winterfrüchte berechtigt in den meisten Kreisen zu den besten Hoffnungen einer guten Erndte; Rübsaamen und Raps hatten indeß durch die strenge Winterkälte überall sehr gelitten. Die Obstbäume stehen in voller Blüthe.
Die Bereitung des Ackers zur Sommerfrucht war die Nässe sehr hinderlich, wogegen diese für Weiden und Wiesen überaus günstig war, und eine gute Heu-Erndte erwarten läßt. Der üppige Graswuchs war um so erfreulicher, da es hie und da sehr an Futter und Stroh beim Vieh fehlte, das nun auf die Weide gebracht werden konnte.
[...]

Handel und Gewerbe
[...]
Im Kreise Recklinghausen geriethen mehrere Wollwebereien wegen Mangel an Absatz der Fabrikate ins Stocken.
[...]
Münster, den 16. Mai 1827
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 21, 26. Mai 1827, Seite 199


Nachweisung der Fruchtpreise im Monat April 1827 (Preise per Scheffel (55 l))
Kreis Recklinghausen

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		April 1827		Durchschnitt April 1827
Weizen		2 Rtl 7 sgr 6 pf	1 Rtl 26 sgr 6 pf
Roggen		1 Rtl 26 sgr 6 pf	1 Rtl 22 sgr 5 pf
Gerste		1 Rtl 16 sgr 8 pf	1 Rtl 14 sgr
Buchweizen	1 Rtl 15 sgr 9 pf	1 Rtl 13 sgr 1 pf
Kartoffeln	0 Rtl 13 sgr 6 pf	0 Rtl 22 sgr
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 21, 26. Mai 1827, Seite 204


Nachweis der im Monat April 1827 in sämmtlichen Kreisen des Regierungsbezirks Arnsberg statt gehabten Durchschnittspreise der verschiedenen Getreidearten und übrigen Consumtibilien (Preise per Scheffel (55 l)).
Bochum

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		April 1827		Durchschnitt April 1827
Weizen		2 Rtl 4 Sg 11 pf	1 Rth 25 Sg 11 pf
Roggen		1 Rtl 24 Sg		1 Rth 18 Sg 9 pf
Gerste		1 Rtl 11 Sg 7 pf	1 Rth 7 Sg 5 pf
Kartoffeln	0 Rtl 24 Sg 6 pf	0 Rtl 16 Sg 7 pf
Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 19, 12. Mai 1827, Seite 129


Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro April 1827 (Preise per Scheffel (55 l)).
Essen

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		April 1827		Durchschnitt April 1827
Weizen		2 Rtl 2 sgr		1 Rtl 26 sgr 4 pf
Roggen		1 Rtl 28 sgr		1 Rtl 22 sgr 5 pf
Gerste		1 Rtl 16 sgr		1 Rtl 13 sgr 8 pf
Buchweizen	1 Rtl 16 sgr		1 Rtl 16 sgr 1 pf
Kartoffeln	0 Rtl 20 sgr		0 Rtl 19 sgr 2 pf
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 23, 16. Mai 1827, Seite 208

* * *

Mai
Vermischte Nachrichten aus dem Regierungs-Bezirk Münster vom Monat Mai 1827.

Witterung
Starke Regengüsse veranlaßten das Austreten der Gewässer, und eine große Wasserfluth überschwemmte und beschädigte das Emscherthal im Kreise Recklinghausen.
[...]

Landwirthschaft
Die nasse Witterung war der Bestellung der Sommersaat, vorzüglich auf dem schweren Boden, sehr nachtheilig; in niedrigen Gegenden ist die Hafer-Einsaat noch nicht beendigt. Auch die Wintersaat hat durch die Nässe gelitten, steht im Allgemeinen noch gut. Gartenfrüchte, Raps und Flachs versprechen eine reichliche Erndte. Die Obstbäume sind von Raupen und Käfern ungewöhnlich heimgesucht. Der Graswuchs ist im Allgemeinen so gut, daß dem schon gefühlten Mangel an Viehfutter abgeholfen ist; doch wurden auch viele mit den üppigsten Graswuchs bedeckte Wiesen durch immer wiederkehrende Ueberschwemmungen so verschlammt, daß das Vieh wieder herausgenommen werden mußte.
Auf dem schweren Boden war die Erde noch so mit Wasser geschwängert, daß häufig selbst die gepflanzten Kartoffeln faulten.

Handel und Gewerbe
Auf den Viehmärkten ward fettes Vieh, milchgebende Kühe und Schweine sehr theuer, und Rindvieh in großer Menge nach dem Bergischen aufgekauft. Dagegen stehen Pferde schlecht im Preise, und nach Branntwein ist so wenig Nachfrage, daß viele Brennereien ihren Betrieb eingestellt haben.
[...]

Wegebesserung
Die durch den häufigen Regen sehr verdorbenen Wege waren größtentheils wieder in Stand gesetzt.
[...]
Münster, den 19. Juni 1827
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 25, 23. Juni 1827, Seite 230

Mittheilungen aus den Zeitungsberichten des Monats Mai 1827
[...]
V. Kirchen- und Schulwesen
Die in Folge der Allerhöchsten Kabinetsorder vom 14. Mai 1825. für die Verbesserung des Schulbesuchs getroffenen Maaßregeln bewähren mehr und mehr ihre Zweckmäßigkeit. Die Schulen werden regelmäßiger auch von solchen Kindern besucht, die, bisher von den Eltern zu häuslichen oder Fabrikarbeiten angehalten, entweder gar keinen, oder nur höchst unregelmäßigen Unterricht erhalten konnten. Die Schulen sind daher jetzt allgemein angefüllter wie früher, an vielen Orten zu enge, um die Schüler alle aufnehmen zu können.
Es ist aber auch durch die strengere Aufsicht über den Schulbesuch ein neues Interesse für die Schulen belebt worden.
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 31, 30. Juni 1827, Seite 274


Nachweisung der Fruchtpreise im Monat Mai 1827 (Preise per Scheffel (55 l))
Kreis Recklinghausen

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		Mai 1827		Durchschnitt Mai 1827
Weizen		2 Rtl 6 sgr 6 pf	1 Rtl 26 sgr 9 pf
Roggen		1 Rtl 18 sgr 3 pf	1 Rtl 20 sgr 8 pf
Gerste		1 Rtl 9 sgr 11 pf	1 Rtl 12 sgr 11 pf
Buchweizen	1 Rtl 12 sgr 6 pf	1 Rtl 12 sgr 2 pf
Kartoffeln	0 Rtl 13 sgr 9 pf	0 Rtl 19 sgr 2 pf
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 25, 23. Juni 1827, Seite 234


Nachweis der im Monat Mai 1827 in sämmtlichen Kreisen des Regierungsbezirks Arnsberg statt gehabten Durchschnittspreise der verschiedenen Getreidearten und übrigen Consumtibilien (Preise per Scheffel (55 l)).
Bochum

Code: Alles auswählen

		Mai 1827		Durchschnitt Mai 1827
Weizen		2 Rtl 3 Sg 2 pf		1 Rth 26 Sg 4 pf
Roggen		1 Rtl 24 Sg 1 pf	1 Rth 17 Sg 7 pf
Gerste		1 Rtl 12 Sg 11 pf	1 Rth 8 Sg 1 pf
Kartoffeln	0 Rtl 22 Sg 10 pf	0 Rtl 15 Sg 9 pf
Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 24, 16. Juni 1827, Seite 158


Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro Mai 1827 (Preise per Scheffel (55 l)).
Essen

Code: Alles auswählen

		Mai 1827		Durchschnitt Mai 1827
Weizen		2 Rtl 2 sgr		1 Rtl 23 sgr 10 pf
Roggen		1 Rtl 28 sgr		1 Rtl 19 sgr 6 pf
Gerste		1 Rtl 16 sgr		1 Rtl 11 sgr 11 pf
Buchweizen	1 Rtl 16 sgr		1 Rtl 14 sgr 1 pf
Kartoffeln	0 Rtl 20 sgr		0 Rtl 18 sgr 2 pf
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 28, 16. Juni 1827, Seite 246

* * *

Juni
Vermischte Nachrichten aus dem Regierungs-Bezirk Münster vom Monat Juni 1827.

Landwirthschaft
Die anhaltende Dürre war dem Aufkeimen der Sommerfrüchte, deren Bestellung ohnehin durch die frühe Nässe sehr zurückgehalten war, so wie überhaupt den Feld- und Gartenfrüchten nachtheilig. Nach dem Regen haben sie sich etwas erholt. Die Winterfrüchte stehen im Allgemeinen gut; der Buchweizen verspricht fast überall reiche Ausbeute. Die Oelgewächse haben aber die Erwartungen nicht befriedigt. - Der erste Wiesenschnitt und die Klee-Erndte haben ungewöhnlich gelohnt. Der Flachs, welcher wärend der Dürre kränkelte, steht nach dem Regen theilweise recht gut. Starker Raupenfraß hat dem Obste sehr geschadet, viele Bäume entblättert und auch der Mast bedeutenden Nachteil gebracht.
Erfreulich gedeuht der Holzwuchs; bei den Tannen sind junge Schüsse von 3 Fuß Länge nicht selten.

Handel und Gewerbe
[...] viele Weber waren ohne Arbeit und mußten in Holland Beschäftigung suchen.
[...]
Münster, den 17. Juli 1827.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 29, 21. Juli 1827, Seite 249


Nachweisung der Fruchtpreise im Monat Juni 1827 (Preise per Scheffel (55 l))
Kreis Recklinghausen

Code: Alles auswählen

		Juni 1827		Durchschnitt Juni 1827
Weizen		2 Rtl 6 sgr 5 pf	1 Rtl 26 sgr 9 pf
Roggen		1 Rtl 15 sgr 9 pf	1 Rtl 19 sgr 10 pf
Gerste		1 Rtl 7 sgr 11 pf	1 Rtl 11 sgr 11 pf
Buchweizen	1 Rtl 10 sgr 6 pf	1 Rtl 12 sgr 2 pf
Kartoffeln	0 Rtl 13 sgr 9 pf	0 Rtl 19 sgr 1 pf
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 29, 21. Juli 1827, Seite 252


Nachweis der im Monat Juni 1827 in sämmtlichen Kreisen des Regierungsbezirks Arnsberg statt gehabten Durchschnittspreise der verschiedenen Getreidearten und übrigen Consumtibilien (Preise per Scheffel (55 l)).
Bochum

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		Juni 1827		Durchschnitt Juni 1827
Weizen		2 Rtl 3 Sg 6 pf		1 Rth 24 Sg 6 pf
Roggen		1 Rtl 21 Sg 9 pf	1 Rth 15 Sg 11 pf
Gerste		1 Rtl 10 Sg 7 pf	1 Rth 6 Sg 11 pf
Kartoffeln	0 Rtl 21 Sg 10 pf	0 Rtl 15 Sg 1 pf
Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 28, 14. Juli 1827, Seite 184


Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro Juni 1827 (Preise per Scheffel (55 l)).
Essen

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		Juni 1827		Durchschnitt Juni 1827
Weizen		2 Rtl 2 sgr		1 Rtl 24 sgr 1 pf
Roggen		1 Rtl 28 sgr		1 Rtl 19 sgr 9 pf
Gerste		1 Rtl 16 sgr		1 Rtl 11 sgr 2 pf
Buchweizen	1 Rtl 16 sgr		1 Rtl 13 sgr 7 pf
Kartoffeln	0 Rtl 20 sgr		0 Rtl 17 sgr 8 pf
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 34, 21. Juli 1827, Seite 298

* * *

Juli
Vermischte Nachrichten aus dem Regierungs-Bezirk Münster vom Monat Juli 1827.

Gesundheits-Zustand
A. bei den Menschen. Wegen des häufigen Temperatur-Wechsels konnten katarrhalisch-rheumatisce Krankheiten nicht ausbleiben; in den meisten Kreisen litten auch viele am kalten und Wechselfieber.
[...]
Mit Erfolg wurde die Schutzblattern-Impfung überall fortgesetzt.
[...]

Allgemeine Polizei
Der Nutzen der Landarmen- und Arbeits-Anstalt zu Benninghausen zeigt sich fortwährend. Die Zahl der Landstreicher und Bettler, welche mit ihrem frechen Andringen eine wahre Plage der Landleute in ihren meist isolirten Wohnungen waren, vermindert sich mit jedem Jahre und es wirkt die Anstalt besonders wohltätig auf dem Trunk Ergebene und liderliche Wirthe.
[...]
Münster, den 15. August 1827.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 34, 25. August 1827, Seite 285


Mittheilungen aus den Zeitungsberichten von 20. Juni bis 20. Juli 1827
[...]
II. Handel, Gewerbe und Industrie.
Eine besondere Erwähnung verdienen die Bemühungen des Ackerwirths Theodor Reymer zu Rindern im Kreise Cleve, um die Verbesserung der Agrikultur und die Zugutemachung der Produkte.
Ein denkender practisch erfahrener Mann, - hat er die in den Niederungen seiner Heimath bedeutende Wiesen Cultur nicht allein, sondern auch den Ackerbau durch mancherlei Versuche verbessert und seine Erfahrungen und Verbesserungen beginnen Eingang bei den andern zu finden. Besonders aber hat er sich durch die Einführung der Käsezubereitung nach holländischer Weise verdient gemacht.
Seit dem Jahre 1825. widmet er sich diesem Oeconomie-Zweige im Großen und mit ungemein günstigen Erfolge, indem der von ihm gelieferte Käse dem wirklich holländischen durchaus nichts nachgiebt. Er behandelt diese Bereitung keineswegs als Geheimniß, sondern bemüht sich ohne alle engherzige Rücksicht jeden Landmann, der es wünscht, darin zu unterrichten und schon trägt seine desfallsige Bemühung gute Frucht, indem nach einem oberflächlichen Ueberschlage jetzt schon im Kreise Cleve an 50000 Pfund Käse jährlich fabricirt werden.
Bei dem sehr großen Verbrauch dieser Käse, welche bisher lediglich aus Holland bezogen wurde, ist das Verdienst dieses wackern Mannes um so größer, als auf der einen Seite nunmehr dem Lande eine bedeutende Summe Geld, welche das Ausland bezog, erhalten, auf der andern der Ertrag der Agrikultur bedeutend erhöht wird, indem bei den jetzigen Preisverhältnissen dieselbe Quantität Milch, welch zur Buttererzeugung verwendet, 3 Thlr. Werth lifern würde, auf die von dem etc. Reymer eingeführte Weise zu Käse verarbeitet, 7 Thlr. Werth liefert.
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 44, 10. Sepptember 1827, Seite 361


Nachweisung der Fruchtpreise im Monat Juli 1827 (Preise per Scheffel (55 l))
Kreis Recklinghausen

Code: Alles auswählen

		Juli 1827		Durchschnitt Juli 1827
Weizen		2 Rtl 5 sgr 6 pf	1 Rtl 26 sgr 6 pf
Roggen		1 Rtl 12 sgr 9 pf	1 Rtl 19 sgr 8 pf
Gerste		1 Rtl 4 sgr 6 pf	1 Rtl 11 sgr 2 pf
Buchweizen	1 Rtl 7 sgr 9 pf	1 Rtl 11 sgr 3 pf
Kartoffeln	0 Rtl 10 sgr 6 pf	0 Rtl 17 sgr
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 34, 25. August 1827, Seite 288


Nachweis der im Monat Juli 1827 in sämmtlichen Kreisen des Regierungsbezirks Arnsberg statt gehabten Durchschnittspreise der verschiedenen Getreidearten und übrigen Consumtibilien (Preise per Scheffel (55 l)).
Bochum

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		Juli 1827		Durchschnitt Juli 1827
Weizen		2 Rtl 3 Sg 2 pf		1 Rth 24 Sg 4 pf
Roggen		1 Rtl 20 Sg 8 pf	1 Rth 14 Sg 7 pf
Gerste		1 Rtl 5 Sg 4 pf		1 Rth 5 Sg 10 pf
Kartoffeln	0 Rtl 13 Sg 10 pf	0 Rtl 13 Sg 1 pf
Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 33, 18. August 1827, Seite 231


Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro Juli 1827 (Preise per Scheffel (55 l)).
Essen

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		Juli 1827		Durchschnitt Juli 1827
Weizen		2 Rtl 2 sgr		1 Rtl 26 sgr 5 pf
Roggen		1 Rtl 22 sgr		1 Rtl 21 sgr
Gerste		1 Rtl 16 sgr		1 Rtl 8 sgr 7 pf
Buchweizen	1 Rtl 16 sgr		1 Rtl 22 sgr 10 pf
Kartoffeln	0 Rtl 20 sgr		0 Rtl 16 sgr 1 pf
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 47, 24. September 1827, Seite 382

* * *

August
Vermischte Nachrichten aus dem Regierungs-Bezirk Münster vom Monat August 1827.

Gesundheits-Zustand
a. Bei den Menschen. Katarrhalisch-rheumatische, auch gastrische Krnkheiten waren wegen der öftern Temperatur-Wechsels häufig; in einigen Gegenden litten deshalb die Kinder am Stickhusten, so wie viele Leute am Wechselfieber. Aus Holland kamen fast täglich Transporte von Hollandgängern, die durchgängig an hartnäckigem kalten und Wechselfieber, einige sogar delirirend, litten.
[...]
b. Bei den Thieren. In den Gemeinden Roxel und Greven und im Kreise Recklinghausen herrschte anscheinlich die Tollwuth bei einigen Hunden, wogen die polizeilichen Maßregeln zur Anwendung kamen.
[...]
Im Kreise Recklinghausen und in einigen Bürgermeistereien des Kreises Borken zeigte sich beim weidenden Rindvieh, ganz ungewöhnlich in dieser Jahreszeit, das Blutharnen, woran mehrere Kühe starben.

Landwirthschaft
Das Ein scheuern der Winterfrüchte ging ungeachtet des oft ungünstigen Wetters ziemlich gut von statten. Der Roggen liefert durchschnittlich keine ergiebige Ausbeute; der Weizen ist nur mittelmäßig gerathen. Gerste und Hafer versprechen in einigen Gegenden ziemlichen Ertrag. Der Buchweizen hat durch die Trockenheit des Juli's zum Theil gelitten. Der Flachs ist meistens gut, der Hanf zwar nicht hinreichend lang, doch sehr fein gerathen. An Futterkräutern ist kein Mangel. Die Gartenfrüchte geben hinreichenden Vorrath an Küchengewächsen.
[...]
Münster, den 15. September 1827.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 38, 22. September 1827, Seite 317


Nachweisung der Fruchtpreise im Monat August 1827 (Preise per Scheffel (55 l))
Kreis Recklinghausen

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		August 1827		Durchschnitt August 1827
Weizen		2 Rtl 0 sgr 8 pf	1 Rtl 28 sgr
Roggen		1 Rtl 14 sgr		1 Rtl 22 sgr 2 pf
Gerste		1 Rtl 7 sgr		1 Rtl 10 sgr 5 pf
Buchweizen	1 Rtl 7 sgr 9 pf	1 Rtl 11 sgr
Kartoffeln	0 Rtl 10 sgr 6 pf	0 Rtl 14 sgr 10 pf
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 38, 22. September 1827, Seite 319

Nachweis der im Monat August 1827 in sämmtlichen Kreisen des Regierungsbezirks Arnsberg statt gehabten Durchschnittspreise der verschiedenen Getreidearten und übrigen Consumtibilien (Preise per Scheffel (55 l)).
Bochum

Code: Alles auswählen

		August 1827		Durchschnitt August 1827
Weizen		2 Rtl 3 Sg 3 pf		1 Rth 23 Sg 7 pf
Roggen		1 Rtl 19 Sg 1 pf	1 Rth 15 Sg 10 pf
Gerste		1 Rtl 6 Sg 9 pf		1 Rth 5 Sg 6 pf
Kartoffeln	0 Rtl 13 Sg 2 pf	0 Rtl 12 Sg 3 pf
Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 37, 8. September 1827, Seite 264


Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro August 1827 (Preise per Scheffel (55 l)).
Essen

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		August 1827		Durchschnitt August 1827
Weizen		1 Rtl 24 sgr		1 Rtl 26 sgr 2 pf
Roggen		1 Rtl 28 sgr		1 Rtl 23 sgr 1 pf
Gerste		1 Rtl 16 sgr		1 Rtl 5 sgr 2 pf
Buchweizen	1 Rtl 16 sgr		1 Rtl 11 sgr 1 pf
Kartoffeln	0 Rtl 20 sgr		0 Rtl 15 sgr 8 pf
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 48, 27. September 1827, Seite 389

* * *

September
Vermischte Nachrichten aus dem Regierungs-Bezirk Münster vom Monat September 1827.

Landwirthschaft
Der Körner-Ertrag des Weizens und besonders des Roggens ist im Allgemeinen sehr mittelmäßig, der der Gerste und des Hafer größtenteils gut ausgefallen. Der Buchweizen hat meist gute Ausbeute geliefert, in manchen Gegenden aber wegen der frühen Nachtfröste nicht die erforderliche Reife bekommen. - Die Gartenfrüchte, besonders die Kohlgewächse hatten von den Raupen viel gelitten. Der zweite Grasschnitt gewährte durchschnittlich geringen Gewinn. - Bei der günstigen Witterung konnte die Einsaat des Roggens überall fleißig betrieben werden.
[...]
Münster, den 18. Oktober 1827.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 43, 27. Oktober 1827, Seite 352


Nachweisung der Fruchtpreise im Monat September 1827 (Preise per Scheffel (55 l))
Kreis Recklinghausen

Code: Alles auswählen

		September 1827		Durchschnitt September 1827
Weizen		2 Rtl 4 sgr		1 Rtl 29 sgr 2 pf
Roggen		1 Rtl 14 sgr 3 pf	1 Rtl 23 sgr 7 pf
Gerste		1 Rtl 7 sgr 6 pf	1 Rtl 9 sgr 1 pf
Buchweizen	1 Rtl 5 sgr		1 Rtl 7 sgr 11
Kartoffeln	0 Rtl 10 sgr 6 pf	0 Rtl 13 sgr 1 pf
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 43, 27. Oktober 1827, Seite 354


Nachweis der im Monat September 1827 in sämmtlichen Kreisen des Regierungsbezirks Arnsberg statt gehabten Durchschnittspreise der verschiedenen Getreidearten und übrigen Consumtibilien (Preise per Scheffel (55 l)).
Bochum

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		September 1827		Durchschnitt September 1827
Weizen		2 Rtl 1 Sg 6 pf		1 Rth 23 Sg 4 pf
Roggen		1 Rtl 21 Sg 10 pf	1 Rth 15 Sg 4 pf
Gerste		1 Rtl 4 Sg 6 pf		1 Rth 4 Sg 6 pf
Kartoffeln	0 Rtl 13 Sg 2 pf	0 Rtl 11 Sg 4 pf
Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 41, 6. Oktober 1827, Seite 301


Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro September 1827 (Preise per Scheffel (55 l)).
Essen

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		September 1827		Durchschnitt September 1827
Weizen		1 Rtl 28 sgr		1 Rtl 27 sgr
Roggen		1 Rtl 28 sgr		1 Rtl 24 sgr 2 pf
Gerste		1 Rtl 5 sgr		1 Rtl 4 sgr 8 pf
Buchweizen	1 Rtl 10 sgr		1 Rtl 3 sgr 6 pf
Kartoffeln	0 Rtl 18 sgr		0 Rtl 13 sgr 1 pf
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 57, 27. Oktober 1827, Seite 437

* * *

Oktober
Vermischte Nachrichten aus dem Regierungs-Bezirk Münster vom Monat Oktober 1827.

[...]
Landwirthschaft
Die Wintersaat ist bei der günstigen Witterung überall erfreulich im Gedeihen; eben so die junge Roggensaat. Die Kartoffeln-Erndte hat, nur im Kris Recklinghausen ausgenommen, reichliche Ausbeute geliefert. Futterkräuter und Rüben sind gut gerathen und es wird dadurch vieles am Rauhfutter erspart. Eichel- und Buchmast war wenig vorhanden.
[...]
Münster, den 17 November 1827.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 47, 24. November 1827, Seite 383


Nachweisung der Fruchtpreise im Monat Oktober 1827 (Preise per Scheffel (55 l))
Kreis Recklinghausen

Code: Alles auswählen

		Oktober 1827		Durchschnitt Oktober 1827
Weizen		2 Rtl 3 sgr 6 pf	1 Rtl 28 sgr 4 pf
Roggen		1 Rtl 19 sgr 2 pf	1 Rtl 25 sgr 1 pf
Gerste		1 Rtl 7 sgr 6 pf	1 Rtl 8 sgr 3 pf
Buchweizen	1 Rtl 7 sgr 3 pf	1 Rtl 6 sgr 11
Kartoffeln	0 Rtl 10 sgr		0 Rtl 11 sgr 10 pf
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 47, 24. November 1827, Seite 386


Nachweis der im Monat Oktober 1827 in sämmtlichen Kreisen des Regierungsbezirks Arnsberg statt gehabten Durchschnittspreise der verschiedenen Getreidearten und übrigen Consumtibilien (Preise per Scheffel (55 l)).
Bochum

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		Oktober 1827		Durchschnitt Oktober 1827
Weizen		1 Rtl 17 Sg 5 pf	1 Rth 23 Sg 11 pf
Roggen		1 Rtl 5 Sg 10 pf	1 Rth 18 Sg 1 pf
Gerste		1 Rtl 6 Sg 4 pf		1 Rth 6 Sg 2 pf
Kartoffeln	0 Rtl 12 Sg 6 pf	0 Rtl 10 Sg 2 pf
Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 46, 10. November 1827, Seite 332


Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro Oktober 1827 (Preise per Scheffel (55 l)).
Essen

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		Oktober 1827		Durchschnitt Oktober 1827
Weizen		2 Rtl			2 Rtl 2 sgr 2 pf
Roggen		2 Rtl			1 Rtl 27 sgr 6 pf
Gerste		1 Rtl 10 sgr		1 Rtl 7 sgr 4 pf
Buchweizen	1 Rtl 10 sgr		1 Rtl 4 sgr 4 pf
Kartoffeln	0 Rtl 12 sgr		0 Rtl 13 sgr 8 pf
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 64, 30. November 1827, Seite 475

* * *

November
Vermischte Nachrichten aus dem Regierungs-Bezirk Münster vom Monat November 1827.

Gesundheitszustand
a. Bei den Menschen.
[...]
Mit der Herbst-Impfung der Schutzblattern war der Anfang gemacht.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 51, 22. Dezember 1827, Seite 410


Nachweisung der Fruchtpreise im Monat November 1827 (Preise per Scheffel (55 l))
Kreis Recklinghausen

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		November 1827		Durchschnitt November 1827
Weizen		2 Rtl 1 sgr 9 pf	2 Rtl 0 sgr 1 pf
Roggen		1 Rtl 24 sgr 3 pf	1 Rtl 26 sgr 1 pf
Gerste		1 Rtl 9 sgr 2 pf	1 Rtl 9 sgr
Buchweizen	1 Rtl 8 sgr 8 pf	1 Rtl 8 sgr 1 pf
Kartoffeln	0 Rtl 10 sgr		0 Rtl 12 sgr 3 pf
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 51, 22. Dezember 1827, Seite 414


Nachweis der im Monat November 1827 in sämmtlichen Kreisen des Regierungsbezirks Arnsberg statt gehabten Durchschnittspreise der verschiedenen Getreidearten und sonstigen Consumtibilien (Preise per Scheffel (55 l)).
Bochum

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		November 1827		Durchschnitt November 1827
Weizen		2 Rtl 4 Sg 7 pf		1 Rth 26 Sg 11 pf
Roggen		1 Rtl 27 Sg 6 pf	1 Rth 19 Sg 8 pf
Gerste		1 Rtl 4 Sg 8 pf		1 Rth 6 Sg
Kartoffeln	0 Rtl  Sg  pf		0 Rtl 9 Sg 10 pf
Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 51, 15. Dezember 1827, Seite 368


Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro November 1827 (Preise per Scheffel (55 l)).
Essen

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		November 1827		Durchschnitt November 1827
Weizen		2 Rtl 4 sgr		2 Rtl 5 sgr 5 pf
Roggen		2 Rtl 3 sgr		2 Rtl 1 sgr 3 pf
Gerste		1 Rtl 11 sgr		1 Rtl 9 sgr 10 pf
Buchweizen	1 Rtl 11 sgr		1 Rtl 6 sgr 6 pf
Kartoffeln	0 Rtl 12 sgr		0 Rtl 13 sgr 5 pf
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 69, 24. Dezember 1827, Seite 496

* * *

Dezember
Vermischte Nachrichten aus dem Regierungs-Bezirk Münster vom Monat Dezember 1827.

[...]
Landwirthschaft
Die junge Wintersaat steht überall gut. Die gelinde Witterung verstattete dem Landmanne die volle Benutzung der reichlich gerathenen Futterkräuter, so daß er die Boden-Vorräthe noch nicht in Anspruch zu nehmen brauchte.
Die Berichte der Landräthe über den Ausfall der letzten Erndte bestätigen das früher darüber Gesagte. Sie kann nur unter die höchst mittelmäßigen gerechnet werden. [...]
Nach dieser allgemeinen Übersicht wird im Ganzen bis zur nächsten Erndte keine Noth zu befürchten sein; in mehreren Kreisen aber bald Mangel an Roggen Statt finden. Doch ist die Aussaat der Winterfrüchte überall zu Stande gebracht, welches den Landmann mit neuen Hoffnungen belebt.

[...]
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 3, 19. Januar 1828, Seite 17


Nachweisung der Fruchtpreise im Monat Dezember 1827 (Preise per Scheffel (55 l))
Kreis Recklinghausen

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		Dezember 1827		Durchschnitt Dezember 1827
Weizen		2 Rtl 3 sgr 8 pf	2 Rtl 0 sgr 8 pf
Roggen		1 Rtl 26 sgr 9 pf	1 Rtl 26 sgr 9 pf
Gerste		1 Rtl 13 sgr		1 Rtl 8 sgr 8 pf
Buchweizen	1 Rtl 11 sgr		1 Rtl 8 sgr
Kartoffeln	0 Rtl 11 sgr 3 pf	0 Rtl 12 sgr 2 pf
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 3, 19. Januar 1828, Seite 19


Nachweis der im Monat Dezember 1827 in sämmtlichen Kreisen des Regierungsbezirks Arnsberg statt gehabten Durchschnittspreise der verschiedenen Getreidearten und sonstigen Consumtibilien (Preise per Scheffel (55 l)).
Bochum

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		Dezember 1827		Durchschnitt Dezember 1827
Weizen		2 Rtl 3 Sg 1 pf		1 Rth 28 Sg
Roggen		1 Rtl 27 Sg 1 pf	1 Rth 21 Sg 2 pf
Gerste		1 Rtl 11 Sg 9 pf	1 Rth 7 Sg 3 pf
Kartoffeln	0 Rtl 10 Sg 8 pf	0 Rtl 10 Sg 1 pf
Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 2, 12. Januar 1828, Seite 14


Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro Dezember 1827 (Preise per Scheffel (55 l)).
Essen

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		Dezember 1827		Durchschnitt Dezember 1827
Weizen		2 Rtl 4 sgr		2 Rtl 5 sgr 9 pf
Roggen		2 Rtl 3 sgr		2 Rtl 1 sgr
Gerste		1 Rtl 11 sgr		1 Rtl 10 sgr 2 pf
Buchweizen	1 Rtl 11 sgr		1 Rtl 7 sgr 2 pf
Kartoffeln	0 Rtl 12 sgr		0 Rtl 13 sgr 4 pf
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 6, 2. Februar 1828, Seite 35

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heen
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Re: Stadtchronik 1827

Beitrag von heen »

Die Stadtchronik
Stadtchronik 1827 hat geschrieben: Montag, 1. Januar 1827
Nach der Bestimmung des Königl. General-Post-Amts werden mit dem 1. Januar k. J. die zweymal wöchentlichen Botenposten
zwischen Dorsten und Recklinghausen,
zwischen Dorsten und Buer
aufgehoben. Dagegen wird von demselben Termine ab eine zweymal wöchentliche Kariol-Post zwischen Dorsten und Recklinghausen über Buer in Gang kommen, und diese abgefertigt werden:
von Dorsten, Montag Morgens 6 Uhr,
Mittwoch Vormittags 10 Uhr
von Recklinghausen, Montag Nachmittags 3 Uhr,
Donnerstag Vormittags 10 Uhr.
Personen können mit dieser Kariol-Post nicht befördert werden.
Dem Publikum wird das Vorstehende zur Nachricht bekannt gemacht.
Lippstadt den 17. December 1826.
Der Post-Inspektor für die Provinz Westphalen
Horn.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 102, 22. Dezember 1826, Seite 1119

* * *

Montag, 15. Januar 1827
Nach der im November v. J. in der hiesigen Normalschule angestellten Prüfung werden folgende Schulamts-Paäparanden für wahlfähig zu Elementar-Schulen erklärt:
[...]
II. Zu Nebenschulen
[...]
Johann Kampmann aus Buer.
[...]
Unter Hinweisung auf die allgemeine Verordnung vom 24. Juli v. J. (Amtsblatt, Seite 241) wird in Erinnerung gebracht, daß die Anstellung der zu Haupt- und Nebenschulen approbirten Subjecte nur provisorisch Statt findet, die definitive Anstellung aber durch das Bestehen einer vorbehaltenen Probezeit und einer abermaligen Prüfung bedingt wird.
Münster, des 15. Januar 1827
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 3, 20. Januar 1827, Seite 24

* * *

Donnerstag, 18. Januar 1827
Im Kreise Recklinghausen sind ernannt:
I. Zum Beigeordneten:
In der Bürgermeisterei Buer: der Kopist de Weldige zu Westerholt, an Stelle des nach seinem Wunsch abgehenden Rentmeisters Keller zu Horst.
II. Zu Gemeinderäthen:
[...]
Münster, den 18. Januar 1827
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 4, 27. Januar 1827, Seite 29

* * *

Donnerstag, 25. Januar 1827
Auf Antrag der Beneficial-Erben der Eheleute Organisten Funke zu Buer sollen die zu dieser Nachlassenschaft gehörigen Immobilien, nämlich:
1. das Wohnhaus in Buer sub Nro. cat. 24, taxirt zu 250 Rthlr.
2. ein Garten bey Buer an Halbeisen Garten gränzend, taxirt zu 150 Rthl.
3. ein Stück Ackerlandes bey Buer, 5 Morgen groß, gränzend an Halbeisen Garten, taxirt zu 140 Rthlr.
4. 3/4 Morgen Ackerlandes im Buerschen Felde, an Koops Ackerland, taxiert zu 40 Rthlr.
5. ein Stück Gartenlandes im Brinckgarten bey Buer, taxiert zu 15 Rthlr.
zur Subhastation gezogen werden.
Der einzige Bietungs-Termin ist auf den 25. Januar k. J. Vormittags 10 Uhr in dem Hause selbst vor dem Herrn Assessor Evelt anbestimmt, wozu Kauflustige eingeladen werden.
Taxe und Vorwarden liegen zur Einsicht auf der Gerichts-Registratur offen.
Dorsten den 4. November 1826.
Königl. Preuß. Land- und Stadt-Gericht.
Hülskötter. Randebrock.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 91, 14. November 1826, Seite 1001
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 97, 5. Dezember 1826, Seite 1066
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 103, 26. Dezember 1826, Seite 1136

* * *

Sonntag, 25. Februar 1827
In der Nacht vom 24sten auf den 25sten Februar c. sind dem Ackersmann Johann Philipp Wiembgen zu Rotthausen, Gerichta-Bezirks Essen, mittels Einbruchs, folgende Gegenstände aus seiner Wohnung gestohlen worden:
1) 42 Stränge graues kleinwerkenes Garn;
2) ein fast noch neues Kinderkleidchen von grün und gelb gewürfeltem Kattun mit Unterfutter von weißer Leinwand;
3) ein neuer weißer Korb von geflochtenen Weiden, worin sich zwei Maaß weiße Stockbohnen befanden;
4) zwei Frauenmützen von rothem Kattun;
5) eine neue kleine Scheere, ohne besondere Zeichen;
6) ein noch ganz neues Frauenhemd, von Flächsen Leinwand;
7) ein Tischtuch von Gebild.
Indem wir diesen Diebstahl hierdurch zur öffentlichen Kunde bringen, und vor dem Ankauf der gestohlenen Sachen warnen, fordern wir zugleich Jeden auf, diejenigen Thatsachen und Umstände, welche zur Entdeckung des Thäters, oder Wiederherbeischaffung der gestohlenen Sachen führen könnten, entweder der nächsten Polizei-Behörde, oder uns sofort anzuzeigen.
Hamm, den 14. März 1827,
Königl. Preuß. Inquisitoriat.
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 14, 27. März 1827, Seite 116

* * *

Donnerstag, 8. März 1827
In der Nacht vom 7. auf den 8. März d. J. sind dem Ackersmann Johann Kanne zu Middelich Kirchspiels Buer, mittels Einbruchs, nachstehende Sachen aus seinem Hause entwedet worden:
1. Ein halb abgenutzter runder Filzhut;
2. Ein kattunenes Halstuch, worin auf blauem Grunde weisse Blumen u. Streifen vorfindlich waren;
3. Ein ziemlich neuer blauer Sackkittel von werkenem Tuche;
4. Ein roth kattunenes Halstuch;
5. Ein blau werkener Sackkittel;
6. Ein Paar Mannsschuhe;
7. Zwei Frauen-Jacken von dunkelblauem wollenen Tuche;
8. Ein Kinder-Rock von dunkelblauem wollenen Tuche;
9. Ein Paar neue, gestrickte, wesse, wollene Kinder-Strümpfe;
10. Ein Tischtuch von weisser Leinwand;
11. Ein runder Filzhut;
12. Zwei und eine halbe Elle dunkelblau wollenes Tuch;
13. Fünf Weitzen-Bröde;
14. Ein halbes Scheffel Weitzen;
15. Zwei und ein halbes Scheffel Erbsen;
16. Vier Kornsäcke von grober weisser Leinewand, mit dem Buchstaben K. gez.;
17. Eine unbestimmte Quantität Buchweitzen;
18. Circa 200 Pfund geräuchertes Rindfleisch.
Wir bringen diesen Diebstahl mit der Warnung zur öffentlichen Kenntniß, von den gestohlenen Sachen nichts anzukaufen, und fordern zugleich jeden auf, alle zur Entdeckung des Thäters führende Spuren dem Königl. Inquisitoriate zu Münster oder der unterzeichneten Behörde anzuzeigen.
Dorsten den 20. April 1827.
Königl. Preuß. Land- und Stadt-Gericht.
Huelskötter Peus
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 34, 27. April 1827, Seite 369

* * *

Dienstag, 27. März 1827
In der Nacht vom 26. auf den 27. d. Mon. sind den Eheleuten Hölscher in Surresse, mittels Durchbrechen der Wand, folgende Gegenstände aus der Küche entwendet:
1. Ein viereckiger kupferner Kessel, circa 4 1/2 Eimer fassend;
2. Ein dito 3 Eimer halten;
3. Eine gedruckte leinene Frauen-Jacke;
4. Ein roth, blau und schwarz gestreifter flanellen Frauen-Rock;
5. Ein roth buntes Sacktuch;
6. Vier Manns-Hemde, ohne Zeichen;
7. Zwei Frauen-Hemde, ebenfalls ohne Zeichen;
8. Ein Tischtuch von Werken-Leinewand. (Die Gegenstände von Nro. 6. bis 8. waren durchnäßt.)
Ferner sind in derselben Nacht den Eheleuten Winkelmann daselbst, mittels Erbrechung des Fensterladens und Eroeffnung des Fensters, folgende Gegenstände aus der Stube entwendet:
1. Fünf Stück Flächsen-Garn;
2. Sechs Stück Werken-Garn;
3. Zwie Kittel, wovon der eine blau und der andere grau;
4. Ein Paar blaue lange wollene Kamaschen;
5. Zwei Kinder-Röcke von blauem Tuche;
6. Zwei Kinder-Hemde;
7. Sechs zinnerne Teller, auf dem Rande mit einem lateinischen W. bezeichnet;
8. Eine Hose und eine Jacke von blauem Tuche;
9. Ein roth buntes neues Frauen-Halstuch;
10. Ein Paar gestrickte lange wollene Strümpfe;
11. Ein Paar schwarze geflickte wollene Strümpfe.
Wir warnen vor den Ankauf dieser Sachen, mit der Aufforderung, jede Spur des Thäters uns oder dem Königl. Inquisitoriate zu Münster anzuzeigen.
Recklinghausen den 30. März 1827.
Königl. Preuß. Land- und Stadt-Gericht.
Arnd Unger
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 28, 6. April 1827, Seite 294

* * *

Donnerstag, 5. April 1827
Auf Anstehen eines Gläubigers soll im Wege der Execution der in der Bauerschaft Suthum, im Kirchspiele Buer belegene Gibben-Kotten, zum Grafen von Westerholt im gutsherrlichen Verbande stehend, und nach Abzug der gutsherrlichen Abgaben zu 250 Rthlr. geschätzt, gegen die Eheleute Johann Föcker genannt Gibbe, zur nothwendigen Subhaftion gezogen werden.
Der einzige Bietungs-Termin ist auf den 5. April l. J. Vormittags 10 Uhr vor dem Deputirten, Herrn Assessor Evelt, auf dem Kotten selbst anberaumt, wozu Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß Taxe und Vorwarden in der Gerichts-Registratur zur Einsicht offen liegen.
Unbekannte Real-Prädendenten haben bei Strafe der Präelusion ihre Ansprüche spätestens im Verkaufs-Termine anzuzeigen und zu bescheinigen.
Dorsten den 11. Januar 1827.
Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.
Hülskötter Randebrock
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 9, 30. Januar 1827, Seite 84

* * *

Mittwoch, 25. April 1827
Die mit der Stelle des Kirchspiels-Schullehrers vereinigte Vikarie st. crucis zu Buer im Kreise Recklinghausen, womit ein jährliches Einkommen von etwa 200 Rthl. Clevisch verbunden, ist durch Absterben des bisherigen Inhabers erledigt worden. Qualifizierte Geistliche, welche zur Uebernahme dieser Schul-Vikarie geeignet sind, haben sich binnen 4 Wochen bei dem landräthlichen Kommisarius Grafen v. Westerholt zu melden.
Münster, den 25. April 1827.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 18, 5. Mai 1827, Seite 176

* * *

Freitag, 4. Mai 1827
Steckbrief
Der unten signalisierte Theodor Küper aus Mittelscholven, Kirchspiels Buer, welcher der Theilnahme der Verheimlichung der Schwangerschaft und Niederkunft seiner Dienstmagd verdächtig ist, hat sich durch die Flucht seiner Verhaftung entzogen.
Es werden daher sämmtliche Justiz- und Polizei-Behörden ersucht, auf denselben genau zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle zu arretiren, und an die unterzeichnete Behörde oder an das Königl. Inquisitoriat zu Münster abführen zu lassen.
Dorsten den 4. Mai 1827.
Königl. Preuß. Land- und Stadt-Gericht.
Hülskötter Randebrock

Signalement
Alter, 47 Jahr, Größe, 5 Fuß 7 Zoll; hat schwarze Haare, bedeckte Stirn, schwarze Augenbrauen, braune Augen, große Nase, aufgeworfenen Mund, gesunde Zähne, schwarzen Bart, rundes Kinn, längliches Gesicht, gelbliche Gesichtsfarbe, und keine besondere Zeichen.
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 39, 15. Mai 1827, Seite 436

* * *

Donnerstag, 21. Juni 1827
Zur judicatmäßigen Befriedigung des Brandweinbrenners Berhard Laarmann zu Bochum sollen nachstehende bei dem Höfner Ressemann zu Eckelresse gepfändete Gegenstände, als:
1) drei kupferne Kessel;
2) ein glasener Schrank;
3) ein Kleiderschrank;
4) zwei Koffer;
5) eine Kommode;
6) zwei Tische;
7) zwölf Binsenstühle;
8 ) zwölf zinnerne Teller;
9) sechs zinnerne Schüsseln;
10) zwei zinnerne Suppenkümpe;
11) zwei Kühe;
12) zwei Rinder;
13) ein vierjähriges Mutterpferd;
14) ein einjähriges Hengstfohlen, und
15) ein Braukessel,
in termino den 21. dieses Monats Nachmittags 4 Uhr an den Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung verkauft werden.
Kauflustige wollen sich an der Behausung des Schuldners einfinden.
Recklinghausen den 5. Juny 1827.
Königl. Preuß. Land- und Stadt-Gericht.
Aus Auftrag: Unger
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 47, 12. Juni 1827, Seite 522

* * *

Samstag, 23. Juni 1827
In der Nacht vom 22. auf den 23. v. M. sind den Knechten des Schulten Münting in Schalke, Gerichtsbezirks Bochum, folgende Gegenstände mittels Einsteigens durch ein offenes Fenster aus der Schlafstube gestohlen worden:
1. eine zweigehäusige silberne Taschenuhr, woran ein kleines Perlenbändchen und ein messingener Schlüssel befindlich und das Zifferblatt gerade auf der Zahl 4 mit einem stählernen Schräubchen versehen. Die Zahlen auf dem Zifferblatt waren deutsch; in dem zweiten Gehäuse, welches nicht recht geschlossen, war die Jahreszahl 1814 eingeprägt;
2. eine Peitsche, woran der Stock mit Leder überzogen war;
3. eine neue sechseckige blaue Kappe mit lakirtem Schirm von Pappendeckel;
4. ein Paar halb verschlissene kurze Stiefeln;
5. ein weiß und braun gestreiftes Schnupftuch;
6. ein noch fast neuer blauer wergener Sackkittel;
7. ein katholisches Gesang- und Gebet-Buch.
Indem wir disen Diebstahl hierdurch zur öffentlichen Kunde bringen und vor dem Ankauf der gestohlenen Sachen warnen, fordern wir zugleich Jeden auf, diejenigen Thatsachen und Umstände, welche zur Ausmittelung des Thäters oder Wiederbeschaffung der gestohlenen Sachen führen können, entweder der nächsten Polizei-Behörde oder uns sofort anzuzeigen.
Hamm, den 5. Juli 1827.
Königl. Preuß. Inquisitoriat
Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 29 (Beilage), 21. Juli 1827, Seite CXXVIII
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 34, 21. Juli 1827, Seite 303
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 57, 17. Juli 1827, Seite 649

* * *

Mittwoch, 18. Juli 1827
In der Nacht vom 17. auf den 18. Juli curr. ist dem Wegewärter Moritz Cläsender in der Bauerschaft Middelich, Kirchspiels Buer, aus der Dahler Heide eine 7 Jahre alte, ungefähr 15 Hand hohe hellbraune Stute mit keinem andern Abzeichen, als dasselbe auf dem linken Hinterschenkel mit einem Hufeisen, worunter die Buchstaben L. K., gebrannt, und die Kronen auf den beiden Vorderhufen etwas geschwollen waren, - aller Wahrscheinlichkeit nach entwendet worden.
Jedermann, insbesondere sämmtliche Polizei-Beamte werden deshalb aufgefordert, auf dieses Pferd genau zu invigiliren, und alles, was zu dessen Wiederauffindung oder Entdeckung des Entwenders führen kann, dem unterzeichneten Gerichte unverweilt anzuzeigen.
Dorsten den 31. Juli 1827.
Königl. Preuß. Land- und Stadt-Gericht.
Hülskötter Peus
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 62, 3. August 1827, Seite 709

* * *

Donnerstag, 19. Juli 1827
Am Donnerstage den 19. d., Vormittags 10 Uhr, werde ich wegen Theilung der Horster Mark 24 Stück wilde Pferde von verschiedenem Alter, unter denen 2 Fuchsblessen, 3 große Braune, 4 kleine Braune und mehrere andere von sonstigen Farben, so wie 6 jährige Fohlen befindlich sind, öffentlich dem Meistbietenden gegen baare Zahlung verkaufen. Lusttragende wollen sich alsdann an meiner Behausung einfinden.
Horst im Bruche den 2. Juli 1827. Hermann Kolke
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 56, 13. Juli 1827, Seite 647

* * *

Mittwoch, 25. Juli 1827
Es soll im Wege der Execution am 25. Juli Vormittags 11 Uhr ein Branntweinkessel meistbietend verkauft werden. Kaufleute werden eingeladen, sich am vorbestimmten Tage und Stunde in der Behausung des Hermann Wirgs in Horst einzufinden.
Dorsten den 5. Juli 1827.
Königl. Preuß. Land- und Stadt-Gericht.
Eveld Randebrock
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 56, 13. Juli 1827, Seite 637

* * *

Dienstag, 21. August 1827
In der Nacht vom 20. auf den 21. August l. J. sind dem Leineweber Wilh. Pirenkemper gen. Hütter in der Bauerschaft Erle Kirchspiels Buer aus einer Bienenhütte zwei angefüllte Bienenkörbe, von einem ungefähren Gewichte zu 106 Pfund, mittels Erbrechung mehrerer an der Hütte befindlichen Latten, entwendet worden. Die Körbe waren beide von Stroh geflochten, und war der eine mit Nußbaum und der andere mit Weiden-Stöcken festgeheftet.
Indem wir diesen Diebstahl zur Kenntniß bringen, fordern wir jeden auf, die zur Entdeckung der gestohlenenSachen oder des Diebes führenden Spuren entweder dem Königl. Inquisitoriate zu Münster oder der unterzeichneten Gerichts-Behörde anzuzeigen.
Dorsten den 5. October 1827.
Königl. Preuß. Land- und Stadt-Gericht.
Hülskötter. Randebrock.
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 84, 19. Oktober 1827, Seite 977

* * *

Montag, 27. August 1827
Für den wegen Kränklichkeit ausscheidenden Gastwirth Hermann Kolck zu Horst, ist der Wirth Wilhelm Hoppe daselbst wieder zum Gemeinderath ernannt.
Münster, den 27. August 1827.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 35, 1. September 1827, Seite 294

* * *

Dienstag, 4. Dezember 1827
Dem Antrage eines Gläubigers gemäß sollen nachstehende Immobilien gegen die Witwe Rottmann zur Subhastation gezogen werden:
1) Das im Dorfe Buer sub Nro. Cat. 87 belegene Wohnhaus nebst dem dazu gehörigen Hofraum und Gemeinheits-Rechte, taxirt zu 575 Rthlr.
2) Sechs Stücke Gartenland im Feldgarten, taxirt zu 150 Rthlr.
3) Ein Stück Gartenland im Brinckgarten, taxirt zu 25 Rthlr.
4) Ein halb Scheffel Ackerland am Stoldenpaat, taxirt zu 25 Rthlr.
5) Ein Stück Gartenland im Löchtergarten, taxirt zu 25 Rthlr.
6) Ein Stück Gartenland im Brinckgarten, taxirt zu 25 Rthlr.
7) Ein Scheffel Ackerland in der Bredde, taxirt zu 60 Rthlr.
8 ) Ein Scheffel Ackerland an Rüters-Timpen, taxirt zu 50 Rthlr.
9) Ein viertel Scheffel Ackerland im Breil, taxiert zu 62 Rthlr. 15 Sgr.
10) Ein Scheffel Ackerland an der Gathe, taxirt zu 50 Rthlr.
11) Ein Stück Gartenland im Brinckgarten, taxirt zu 30 Rthlr.
12) Ein Stück Gartenland daselbst, taxirt zu 25 Rthlr.
13) Ein Stück Gartenland ebendaselbst, taxirt zu 3 Rthlr.
Der Bietungstermin ist auf den 4ten December l. J. Vormittags 10 Uhr vor dem deputirten Assessor Callenberg an Ort und Stelle angeraumt, wozu Kauflustige unter der Bekanntmachung eingeladen werden, daß Taxe und Vorwarden in der Gerichts Registratur einzusehen sind.
Dorsten den 14. September 1827.
Königl. Preuß. Land- und Stadt-Gericht.
Hülskötter. Raudebrock.
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 79, 2. Oktober 1827, Seite 915
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 85, 23. Oktober 1827, Seite 994
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 91, 13. November 1827, Seite 1059

* * *

Sonntag, 9. Dezember 1827
In der Nacht vom 8. auf den 9. Becember vor. J. sind dem Zimmermann Hermann Kammann im Kirchspiel Buer folgende Gegenstände, mittels Einbruchs, aus seinem Hause entwendet worden:
1. Ein circa fünf Eimer fassender kupferner Kessel;
2. Ein kupferner Kaffeekessel;
3. Ein halb Scheffel Buchweizen Mehl mit dem leinenen sack, welcher an einem darauf vorfindlichen blauen Lappen kennbar ist;
4. Zwei Schincken von 25 Pfund, in einem grauen Sack
5. Eine schwarz und weiß gestreifte Frauen-Schürze;
6. Zwei blaue Sackkittel, einer von Flachs- und der andere von Mangtuch;
7. Drei Paar Kamaschen, wovon zwei Paar von Leinwand und ein Paar von wollblauem Tuche;
8. Ein neues Kinderhemd, ein buntes Taschentuch und ein neues Tischtuch;
9. Eine Handwaage.
Vorstehender Diebstahl wird hierdurch zur Kenntniß gebracht, und jeder aufgefordert, alle auf die Entdeckung des Thäters oder der genannten Sachen hinzielende Spuren entweder dem Königlichen Inquisitoriate oder der unterzeichneten Gerichts-Behörde anzuzeigen.
Dorsten den 23. Januar 1828.
Königl. Preuß. Land- und Stadt-Gericht.
Hülskötter. Randebrock.
Münsterisches Intelligenzblatt, Nr. 14, 15. Februar 1828, Seite 164

* * *

Mittwoch, 12. Dezember 1827
Dem Höfner Bröß in Surresse sind in der Nacht vom 11. auf den 12. l. M. aus seinem Nebengebäude
1. ein steinerner Topf mit 9 Maaß Butter;
2. ein hölzernes Faß mit circa 13 Maaß Birnenkraut, und
3. 16 Packen Flachs,
entwendet.
Wir warnen vor dem Ankauf dieser Sachen, mit der Aufforderung, jede Spur des Thäters uns oder dem Königl. Inquisitoriate zu Münster anzuzeigen.
Recklinghausen den 15. December 1827.
Königl. Preuß. Land- und Stadt-Gericht.
Reinking. Unger.
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 103, 25. Dezember 1827, Seite 1210

* * *

Dienstag, 18. December 1827
In der Nacht vom 17. auf den 18. December ver. J. sind dem Leinenweber Theodor Gerds, zu Backhausen Kirchspiels Buer wohnhaft, nachstehende Gegenstände mittels Einbruchs, aus seinem Hause entwendet worden:
1. Circa 28 Ellen 6/4 breites karirtes Leinen, welche vom Weberstuhl abgeschnitten worden, und woran an einer Seite weisses und an der andern Seite blaues Garn eingeschlagen ist;
2. Ungefähr 150 Stränge Garn, wovon circa 40 Stränge von Flachs, und die übrigen von Werch verfertigt waren;
3. Zwei Sackkittel von blauer Leinwand;
4. Zwei Paar Stiefeln;
5. Zwei Küssen-Ueberzüge von weiße und blau karirtem Zeuge;
6. Ein drei Maaß fassender kupferner Kaffeekessel.
Indem wir diesen Diebstahl zur Kenntnis bringen, fordern wir zugleich jeden auf, alle zur Entdeckung des Thäters und der gestohlenen Sachen dienende Spuren entweder dem Könidlichen Inquisitoriate oder der unterzeichneten Gerichts-Behörde anzuzeigen.
Dorsten den 23. Januar 1828.
Königl. Preuß. Land- und Stadt-Gericht.
Hülskötter. Randebrock.
Münsterisches Intelligenzblatt, Nr. 14, 15. Februar 1828, Seite 164

* * *

Samstag, 28. Dezember 1827
Am Sonnabend, dem 22sten Dezember dieses Jahres, Vormittags um 10 Uhr, sollen zu
Essen
auf dem Königl. Rentamte, vor dem Königl. Rentmeister Herrn Keller, folgende domaniale Grundstücke zu Rotthausen, Bürgermeisterei Alten-Essen:
1) 10 Morgen 32,70 Ruthen Ackerland im Weindorfer Felde, bis zu 11ten November 1828 an Herrn Heinrich Huyssen, für 10 Rthlr. incl 2 1/2 Rthlr. in Gold verpachtet;
2) 17 Morgen 162,60 Ruthen Ackerland daselbst, wovon
5 Morgen 19,29 Ruthen bis zum 11. November 1830 an Wilhelm Hartmann verpachtet, für 4 Malter oder 12 Scheffel 11 29/73 Metzen Roggen;
4 Morgen 37,81 Ruthen, bis zum 11. November 1829 an Wilhelm Ostermann verpachtet, für 13 Rthlr. incl. 5 Rthl. in Gold;
8 Morgen 105,50 Ruthen, bis 11. November 1829, 1832 und 1835 verpachtet an Ph. Wembken, für 24 Rthl., incl. 7 1/2 Rthl. in Gold;
= 17 Morgen 162,60 Ruthen.
3) 3 Morgen 104,50 Ruthen Wiese, bis 11. November 1829, 1832 und 1835 an Ph. Wembken, verpachtet für 4 Rthlr. incl 2 1/2 Rthlr. in Golde, und
4) 8 Morgen 85,50 Ruthen Wiesengrund, die Bramkamps Wiese, bis zum 29. September d. J. an Bernhard Ophoff verpachtet gewesen;
den Mehrstbietenden alternative
a) zum Ankauf mit Vorbehalt einer Rente,
b) zum freien Verkauf, so wie
c) Nr. 4 auch zur Verpachtung
öffentlich ausgestellt werden.
Die Ausstellung zur Veräußerung erfolgt:
a) zuerst in obigen 4 Abtheilungen,
b) dann Nr. 1 und 2 zusammen, und 3 und 4 zusammen, und
c) endlich die Gesammtheit.
Die Bedingungen sind auf dem Rentamte zu Essen einzusehen.
Düsseldorf, den 26. November 1827
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 64, 30. November 1827, Seite 473

kg01 oder so
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Re: Stadtchronik 1827

Beitrag von kg01 oder so »

ich stelle mir gerade nen 1. April Scherz vor inne Pressemitteilung der Polizei mit ieinen Delikt von damals - insbesondere der Schreibweise -

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heen
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Re: Stadtchronik 1827

Beitrag von heen »

Wohl wahr. Mit dem Geschreibsel bekommt man heute kein "Zertifikat Deutsch".
Am 12. Januar oder 23. September wäre die Verwirrung größer als am 1. April.

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