Stadtchronik 1823

Auszüge aus den von 1936 bis 1978 maschinenschriftlich geführten Chroniken der Stadt Gelsenkirchen

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heen
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Stadtchronik 1823

Beitrag von heen »

Quellen:
Rheinisch-Westphälischer Anzeiger
https://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/ ... 6:1-186410

Rheinisch-wesphälisches Korrespondenzblatt
https://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/ ... 6:1-186435

Münsterisches Intelligenzblatt
https://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/ ... re/1488242

Amtsblatt der Regierung Düsseldorf
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ih ... re/5482765

Amtsblatt der Regierung Arnsberg
https://www.digitale-sammlungen.de/de/s ... 2659602%22

Amtsblatt der Regierung Münster
https://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/ ... fo/1055728


Was sonst interessierte
Verein zur Beförderung des Gartenbaues
Den Verein zur Beförderung des Gartenbaues betr..

Um einem lange gefühlten Bedürfnis abzuhelfen, hat sich mit allerhöchster Genehmigung zu Berlin ein Verein zur Beförderung des Gartenbaues in der Preußischen Monarchie gebildet, dessen Zweck auf die Emporbringung der Obstbaumzucht in allen ihren Zweigen, des Baues der Gemüse- und Handelskräuter, der Erziehung von Zierpflanzen, der Treibereien und der bildenden Gartenkunst gerichtet ist. Der Verein wird durch Kenntnisnahme von dem Zustande des Gartenbaues im In- und Auslande, durch Prüfung und Verbreitung von Entdeckungen und Erfahrungen, durch Erweckung des Wetteifers in Erziehung, Vermehrung und Veredelung neuer seltner, nützlicher, schöner Pflanzenarten, mittels Ausstellung von Früchten und Blumen, und mittels Prämien seinen Zweck zu erreichen streben.
Er wird den Gärtnern und Liebhabern durch Belohnung nützlich werden zu suchen, Behörden und Individuen bereitwillig Rath erteilen, andere Gesellschaften durch Mittheilung unterstützen; er wird es sich angelegen seyn lassen, neue fremde Getreidearten, Futter- und Handelskräuter zu vervielfältigen, und solche den Landwirthen zu weiteren Versuchen darzureichen; ausgezeichnetes Verdienst um seinen Zweck wird er durch rühmliche Erwähnung, durch Belohnung anerkennen, von seinen Verhandlungen öffentlich Kenntnis geben, und Sammlungen von erheblichen Erzeugnissen des In- und Auslandes, von Sämereien, Zeichnungen, Modellen veranstalten, endlich die vorzüglichen Schriften, welche Gegenstände der Gärtnerei behandeln, anschaffen und verbreiten.
Zu wirklichen Mitgliedern werden Einwohner des Preußischen Staats, welche die Gärtnerei selbst treiben, oder als Liebhaber derselben sich bewährt haben, aufgenommen. Die Aufgenommenen empfangen ein Diplom über ihre Aufnahme, nebst den Statuten, und zahlen ein Eintrittsgeld von wenigstens 3 Thalern; doch machen diejenigen Gartenfreunde, welche bis zum 1. März 1823 ihren Beitritt erklären, hiervon eine Ausnahme, sie bilden den ersten Stamm, ohne weitere Aufnahme-Förmlichkeiten. Auswärtige Mitglieder zahlen einen jährlichen Beitrag von 4 Thalern vom 1. Januar des Jahres der Aufnahme angerechnet. Gärtner, denen für vorzügliche Erzeugnisse der Dank des Veriens geworden, die einen Preis erworben, oder deren schriftliche Mittheilungen der Aufnahme in die Verhandlungen des Vereins werth erachtet worden, zahlen nur die Hälfte des jährlichen Beitrags.
Indem wir nicht zweifeln, daß die Einwohner des hiesigen Regierungsbeziks dieses Institut, dessen wohltätige Einwirkung auch auf unsern einheimischen Gartenbau vielfachen Erfolg verspricht, bereitwillig zu benutzen, und mehrere Gartenfreunde dem Verein beizutreten sich beeifern werden, bringen wir gern zur öffentlichen Kunde, daß der Herr Oberpräsident sich bereit erklärt hat, diejenigen, welche beitreten wollen, bis zum 1. März, bis wohin es keiner weitern Aufnahme-Förmlichkeit bedarf, anzumelden, und die später sich Anmeldenden bei dem Vereine in Vorschlag zu bringen. Die ausführlichen Statuen können bei dem Herrn Landrath Hammer eingesehen werden.
Münster, den 12. Januar 1823.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 3, 18. Januar 1823, Seite 22
Tempo bei der Verfolgung von Verbrechen
Die Entdeckung der Thäter bei gewaltsamen Diebstählen betr.

Bei den gewaltsamen Diebstählen scheint bisher zur Entdeckung der Thäter von der Gerichts- und Polizeibehörde nicht gemeinsam genug higewirkt zu seyn. Die Königl. Land- und Stadtgerichte haben deshalb den betreffenden Polizei-Behörden sogleich nach erfolgter Aufnahme des Thatbestandes dasjenige schleunigst an die Hand zu geben, was den vorgefundenen Umständen nach zu nähern polizeilichen Nachforschungen Veranlassung geben könnte, und sind sodann erst die Verhandlungen dem Königlichen Inquisitoriate ungesäumt zu übermachen.
Hamm, den 14. Februar 1823.
Criminal-Senat
des Königl. Preuß. Ober-Landes-Gerichts.
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr. 19, 5. März 1823, Seite 135
Erinnerung an die Anforderungen betr. Gesindescheine
Dienstag, 15. April 1823
Gesindescheine

Wenn gleich die Gesindeordnung vom 8. November 1810 und die in dem § 171 hinsichtlich der Gesindescheine enthaltenen Bestimmungen dem Publiko hinlänglich bekannt sind, so ereignen sich doch häufig Fälle, wo dergleichen Scheine von der Herrschaft verweigert, und von dem Gesinde der Polizeibehörde nicht vorgezeigt werden. Wir sehen uns daher veranlaßt, nachstehende Vorschriften zur genauesten Befolgung für denjenigen Theil des Regierungsbezirks, wo das Preuß. Landrecht bereits eingeführt ist, zu ertheilen.
1) Die Herrschaft ist zur Erteilung dieses Scheins auf 2 Sgr. Stempel in jedem Fall verpflichtet (der Schein mag gefordert werden oder nicht) bei Vermeidung einer Strafe von 1 bis 2 Rthlr..
29 Wenn die Herrschaft nicht schreiben kann, so soll der Ortsschullehrer den Entlassungsschein für dieselbe ausfüllen, nach der Vorlesung und Genehmigung von derselben unterkreuzen lassen, das Handzeichen mit Bemerkung der geschehenen Vorlesung und Genehmigung, mit Beifügen des Orts und Datums durch seine Unterschrift bescheinigen, für diese Mühe aber von der Herrschaft 1 Sgr. erhalten.
3) Die 2 Sgr. für den Stempel des Entlassungsscheins sind zu Lasten des Gesindes; die Herrschaft muß denselben aber selbst anschaffen, und kann die 2 Sgr. vom Lohne einbehalten, wenn sie deren Ersatz verlangt.
4) Das entlassene Gesinde hat den Entlassungsschein der Polizeibehörde des Orts, also dem befreffenen Bürgermeister wo es den Dienst verläßt, zur unentgeldlichen Visirung, bei Vermeidung einer Strafe von 16 Sgr. sofort vorzulegen.
5) Weigert sich das Gesinde den Abschied anzunehmen, so übergiebt die Herrschaft denselben der Ortspolizei-Behörde vor dem Abgange. Diese hält dasselbe zur Annehmung an, und unterzieht sich, im Fall des § 172 der Gesinde-Ordnung, der daselbst verordneten Untersuchung. Verläßt das Gesinde den Dienst vor dem Ablaufe der bestimmten Zeit ohne Vorwissen der Herrschaft, so meldet siese solches der Polizeibehörde, welche sofort, wenn Anzeigen eines Verbrechens des Gesindes da sind, diese dem Ortsgerichte anzeigt, sonst der Polizeibehörde des Orts, wohin das das Gesinde sich begeben hat, von diesem Austreten ohne Entlassungsschein Nachricht gibt, damit die § 4 verordnete Strafe gegen das Gesinde vollzogen werde.
6) Dienstbothen, die bereits vermiethet gewesen sind, müssen nicht bloß beim Antritt ihres anderweitigen Dienstes, sondern schon bei der neuen Vermiethung derjenigen Herrschaft, bei der sie sich von neuem vermiethen, nachweisen, daß die Verhältnisse zu der bisherigen Dienstherrschaft jener anderweitigen Vermiethung nivht entgegen stehen. Niemand darf daher, wie § 11 der Gesindeordnung ausdrücklich bestimmt, ohne jene Nachweise Gesinde miethen.
Arnsberg, den 15. April 1823.
Königlich Preußische Regierung. 1. Abtheilung.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Arnsberg Nr. 19, 10. Mai 1823, Seite 193

Freitag, 30. Mai 1823
Gesindescheine

In der Bekanntmachung im 19. Stück des diesjährigenn Amtsblatts Nro. 327 ist durch einen Druckfehler der für Gesindescheine zu lösende Stempel statt zu 5 Sgr. zu 2 Sgr. angegeben. Es wird daher nachträglich bekannt gemacht, daß zu Gesindescheinen ein Stempelbogen von 5 Silbergroschen in jedem Falle verbraucht werden muß. Es versteht sich übrigens, daß die Gesindescheine nur in demjenigen Theile des Regierungsbezirks den abgehenden Dienstboten ertheilt werden müssen, wo das allgemeine Landrecht und in dessen Folge die Gesinde-Ordnung für die preußischen Staaten vom 8. November 1810 gesetzliche Kraft hat. Arnsberg, den 30. Mai 1823.
Königlich Preußische Regierung.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Arnsberg Nr. 25, 21. Juni 1823, Seite 258
Entlassene aus Landarmen- und Arbeitshäusern
Samstag, 3. Mai 1823
Aus dem Landarmen- und Arbeitshause zu Benninghausen entlassene Individuen.

Wenn es nach der allerhöchsten Verordnung vom 15. December 1820 Zweck der Landarmen- und Arbeits-Anstalt zu Benninghausen ist, die herumstreichenden, muthwilligen Bettler und Vagabunden zu bessern, und sie zu ordentlichen fleißigen Staatsbürgern umzuschaffen; wenn ferner kein Individuum aus der Anstalt entlassen wird, das nicht Sinn und Lust zur Besserung in sich trägt, und zu der Hoffnung eines gebesserten ordentlichen Wandels berechtigt; so ist es Pflicht der Behörden, dafür zu sorgen, daß der gute Eindruck genährt, und der allerhöchst verordnete weise Zweck vollständiger Besserung erreicht werde.
Die zu erlangen, ist es aber durchaus nothwendig, dem Entlassenen behülflich zu seyn, sich in den Stand zu setzen, seinen Unterhalt redlich zu verdienen zu können, und nicht, wie wir leider mehrmals misfällig zu bemerken Gelegenheit gehabt haben, ihn von einem Orte zum anderen zu verweisen, und sich seiner Aufnahme, wenn solche selbst gesetzlich feststeht, zu weigern, wodurch selbstredend alle Hoffnung zu einem redlichen Fortkommen und der Glaube an der christlichen Theilnahme der Mitmenschen ersticken muß, und der Entlassene gleichsam gezwungen wird, seine frühere vagirende Lebensweise, gewöhnlich im verschlimmerten Grade, fortzusetzen. Den landräthlichen Local-Behörden, so wie sämmtlichen Ortsvorstehern, die in dieser Hinsicht das Meiste wirken können, und zu denen wir das Zutrauen hegen, daß sie es sich zum schönen Berufe anrechnen werden, zur Besserung eines ihrer Mitbürger etwas beizutragen, wird daher hierdurch zur Pflicht gemacht, im Fall der Benachrichtigung Seitens des Ober-Inspectors der Anstalt, daß sich ein ihrem Bereiche angehöriges Individuum zur Entlassung qualificire, sich sorgfältigst zu bemühen, dem Entlassenen eien Dienst und Unterkommen oder mindestens Gelegenheit zu verschaffen, seine Subsistenz durch eigene Kraft und Thätigkeit sichern zu können.
Nur auf diesem Wege, und bei einer anhaltenden Beschäftigung kann die Besserung von Dauer seyn. Es wird ferner unsern Wünschen entsprechen, wenn die Ortsvorsteher hierin ihre Pflicht erfüllen, und im Fall der Versuch, dem Entlassenen einen Dienst auszumachen, fehlsclägt, sich selbst geneigt finden lassen wollten, denselben auf einige Zeit bei sich in Tagelohn oder sonst zu beschäftigen, um so ihrer Gemeinde ein gutes Beispiel zu geben, und sie zu überzeugen, daß das qu. Individuum völlig gebessert und arbeitslustig geworden ist.
Sollte sich aber, was wir auch schon misfällig in Erfahrung gebracht haben, irgend ein Ortsvorsteher beigehen lassen, den Entlassenen durch Schmähreden bei den Eingesessenen verhaßt zu machen, dann haben die landräthlichen Behörden uns solchen zur Besträfung namhaft zu machen.
Arnsberg, den 3. Mai 1823.
Königlich Preußische Regierung. 1. Abtheilung.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Arnsberg Nr. 19, 10. Mai 1823, Seite 195
Geheimmittel
Das Karras und Ronatsche Geheimmittel gegen den Ausbruch der Wasserscheu nach dem Bisse eines tollen Hundes, dessen wesentliche Bestandtheile, nach einer von dem hohen Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten deshalb veranlaßten Untersuchung aus Ofenglanzruß, gestoßenen Eierschalen und Honig oder Syrup bestehen, hat sich in keinem Falle bewährt gefunden, und sind wir daher beauftragt, die im Allgemeinen Anzeiger der Deutschen, in der Breslauer und Posener Zeitung abgedruckten schädlichen Lobes-Erhebungen dieses Mittels hiedurch zu entkräften, vor dem Gebrauche, wobei die unerläßliche Lokalbehandlung der Bißwunden, im blinden Vertrauen auf die Wunderkraft desselben, nicht selten versäumt wird, zu warnen, so wie den Verkauf und die Verabreichung desselben, unter jedem Vorwande zu unterlassen.
Münster, den 18. Juni 1823.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 26, 28. Juni 1823, Seite 185
Verbot von Strohdächern
Verbot der Strohdächer in geschlossenen Dörfern etc.

Mit Beziehung auf unsere Verordnung vom 6. August 1819, Amtsblatt S. 259, [Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 33, 14. August 1819, Seite 255] wird hiermit bestimmt, daß künftig in Städten, Flecken und geschlossenen Dörfern durchaus keine fernere Anlegung von Strohdächern geduldet wird, auch Haupt-Reparaturen des Daches so ausgeführt werden müssen, daß eine Ziegel- oder Schieferbedachung stattfindet. Diejenigen, welche es angeht, haben sich hiernach genau zu achten, und die Herren Landräthe so wie die Bürgermeister haben auf die sorgfältige Befolgung dieser Anordnung strenge zu halten.
Münster, den 24. Juni 1823.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 27, 5. Juli 1823, Seite 193
Leben und Hinrichtung des wegen Mord verurteilten Lüders
Hinrichtung etc. des J. C. Lüders aus Rees

Der Wundarzt Johann Carl Lüders aus Rees verließ im Jahre 1806 unter Zurücklassung seiner Ehefrau nebst 2 Kindern und mit dem Vorwissen derselben seinen gedachten Geburts- und Wohnort, indem er sich nach Westindien begab, um dort durch Ausübung der Wundarzneikunst sein beßeres Glück zu versuchen.
Nach einer beinahe 10jährigen Abwesenheit in Westindien trat er im Jahre 1816 mit einer verwittweten ziemlich vermögenden Amerikanerin und einem unbemittelten Neffen derselben die Reise nach Amsterdam an, um mit diesen beiden daselbst sich häuslich niederzulassen. Unterwegs auf dieser Seereise wurde die halbe Seite desKörpers des Lüders durch einen Nervenschlag gelähmt, und er durch Umstände bestimmt, seinen Aufenthaltsort mit der Amerikanerin und deren Neffen, statt in Amsterdam, nunmehr in Rees zu nehmen, woselbst übrigens auch seine rechtmäßige Frau nebst der mit ihr gezeugten Tochter sich befand.
Dieser letzteren, nicht aber jener, nahm er sich an, und lebte mit der Amerikanerin wie Mann und Frau. Im Jahre 1819 gieng die Amerikanerin zu Rees mit Tode ab, und im Juni 1820 wurde der zwischen dem Lüders und dessen Ehefrau anhängige Rechtsstreit, in welchem jener auf Trennung, diese das gegen auf Fortsetzung der Ehe und resp. Alimentation antrug, dahin beigelegt, daß der Lüders seine Frau wieder zu sich in sein Haus aufnahm. Diese ließ auf Verlangen ihres Ehemannes es sich anfänglich gefallen, daß die damalige Haushälterin des Lüders, mit welcher er nach dem Tode der Amerikanerin auf einem sehr vertrauten Fuße lebte, das Hauswesen allein und selbständig führte. Bei diesem unnatürlichen Tausche der Rollen, wo die Magd Frau und die rechtmäßige Ehefrau Nichts war, entstanden Reibungen, in die auch der Lüders verflochten wurde. Dem Lüders, der bei jedem Anlaß, und selbst während des ganzen Laufs der Untersuchung, stets in den Versicherungen sich wiederholte, daß er einen ewigen und unauslöschlichen Haß gegen seine Ehefrau gefaßt habe, und daß dieser auf die Verletzung deren ehelicher Treue sich gründe, konnte die Sühne in dem beigelegten Rechtsstreite nicht ernst und aufrichtig gemeint seyn, um so weniger, als er schon früherhin den Entschluß, seine Frau ums Leben zu bringen, ziemlich unzweideutig und öfters zu erkennen, auch Giftmittel, höchst glaubwürdig zu diesem Zwecke, während jenes Ehescheidungs-Prozesses dem Neffen der Amerikanerin in Verwahr gegeben hatte.
Am 8. Tage nach der Rückkehr der Ehefrau Lüders zu ihrem Ehemanne theilte dieser, in Folge eines Zwists mit seiner Haushälterin, nach Verlauf von 16 Jahren zum ersten Male wieder das eheliche Bett mit seiner rechtmäßigen Ehegattin. Am dritten Tage darauf, nämlich am 2. Juli 1820 wo der Lüders noch in der Nacht zuvor bei seiner Frau geschlafen, sich aber zur Vormittagszeit wieder zu Bett gelegt hatte, wurde von ihm seine in der daneben liegenden Küchenstube im Ankleiden zur Kirche begriffene, nichts Widriges ahnende Ehefrau herbeigerufen, und - noch im Bette liegend, drückte er, bei ihrem Erscheinen vor dem Bette eine mit einer Kugel geladene, die Nacht über in dem nämlichen Bette versteckt gehaltene Pistole so genau auf ihre entblößte Brust ab, daß sie in weigen Sekunden ihr Leben aufgab; der Thäter warf die losgeschossene Pistole unter das Bett.
Das hierauf in dieser Untersuchungssache in beiden Instanzen gleichförmig ausgefallene, von dem Criminal-Senat des Königlichen hochlöblichen Oberlandes-Gerichts zu Hamm und dem 2ten Senat des Königlichen hochlöblichen Oberlandes-Gerichts zu Münster gefällte, von Seiner Königlichen Majestät sub dato Berlin den 21. Mai d. J. Allerhöchst bestätigte Erkenntniß lautet dahin:
"daß der Inquisit Johann Carl Lüders wegen des an seiner Ehefrau verübten Todtschlags zum Richtplatz zu schleifen, und daselbst durch das Beil vom Leben zum Tode zu bringen."
Diesem gemäß ist dann auch der Delinquent am 11. Juli d. J. Vormittags 6 Uhr auf dem Marktplatze in Werden vorschriftsmäßig hingerichtet worden, welches alles den gesetzlichen Vorschriften zufolge hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird.
Werden, den 18. Juli 1823.
Königlich Preußisches Inquisitoriat.
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 32, 9. August 1823, Seite 330


Einiges aus dem Leben des J. C. Lüders und über dessen Hinrichtung.
Die in Nro. 7 des Hermann [Zeitschrift] mitgetheilten Züge aus dem Leben des am 11ten dieses Monats hier hingerichteten J. C. Lüders aus Rees sind so wenig mit der Wahrheit übereinstimmend, daß ich mich dadurch veranlaßt sehe, eine, aus den ächten Quellen geschöpfte, kleine Beschreibung seines Lebens dem vaterländischen Publikum in diesen Blättern mitzutheilen, und daran die Begebenheit der Hinrichtung, in einzelnen matten Umrissen dargestellt, anzuschließen.
Johann Karl Lüders, Sohn des Stadtchirurgen Gottfried Lüders zu Rees, war daselbst 1773 geboren. Ohne wissenschaftliche Bildung, bloß auf den gewöhnlichen Elementar-Schulunterricht beschränkt, wuchs er heran. Sein Vater, ihn zu seinem Fach bestimmend, brauchte ihn in seinem 9ten Jahre schon als Barbiergehülfe. Er wurde in seinem 17ten Jahre im lutherischen Religionsglauben konfirmirt, blieb bis zum 20sten Jahre im väterlichen Hause, wo er sich in der Chirurgie so weit routinirt hatte, daß er nach einer, in Amsterdam überstandenen, Lehrzeit von einem Jahre fähig gehalten wurde, als Wundarzt auf einem Schiffe zu dienen.
Er trat hierauf als 3ter Chirurg auf dem Kriegsschiffe: Erbprinz von Braunschweig, ein. Nach einer Dienstzeit von 7 Jahren, während welcher dieses Schiff einige Monate vor Lissabon und Cadir gekreuzt, dann nach Surinam zur Kaperei französischer Schiffe abgegangen, kehrte dasselbe im Jahre 1800 nach Europa zurück. Anhaltene Stürme verschlugen es auf dieser Rückreise bis in die Nähe der Norwegischen Küste, wo es scheiterte, die Mannschaft jedoch gerettet und auf einem dänischen Kauffahrteischiffe nach Amsterdam gebracht wurde.
Der Chirurg Lüders, hier angekommen, wurde gleich entlassen und reiste ins elterliche Haus nach Rees zurück. Er half anfänglich seinem Vater in chirurgischen Arbeiten, und heirathete 1802, gegen den Willen seiner Eltern, die Jungfer G....., 17jährige Tochter des Thorschreibers G....., welche ihm nach 6 Monaten schon einen Knaben gebar.
Die Unterhaltskosten seiner eigenen Haushaltung, der er jetzt vorstand, suchte er durch Barbieren und vorkommende kleine wundärztliche Verrichtungen zu gewinnen. Im Jahre 1804 wurde er auch Vater von einer Tochter.
Mißtrauen in die eheliche Treue seiner Frau störte bald den häuslichen Frieden; er entschloß sich, diese zu verlassen und reisete, ein reichliches Auskommen zu finden, im September 1806 über Amsterdam nach Demerari, um in den Plantagen eines in Rees wohnenden reichen Privatmanns als Chirurg angestellt zu werden. Der Kontrakt war vorläufig auf ein Jahr abgeschlossen und ihm ein beträchtiges Gehalt bei freier Stazion zugesichert. Er beauftragte den gedachten Plantagebesitzer, seiner Familie wöchentlich eine Unterstützung von seinem Gehalte zu verabreichen, welches jedoch nur kurze Zeit geschehen ist.
Nach Ablauf des ersten Jahres und einer hierauf mißglückten selbstständigen Niederlassung als Arzt und Wundarzt auf der Plantage zu Flensburg, trat er in die Dienste eines Herrn auf Saramanka in Westindien, verließ diese bald wieder und begann in der Stadt Demerari seine ärztliche Praxis.
In letztem Orte lernte er einen Materialhändler, Namens Kalenberg, einen geborenen Deutschen, kennen, welcher mit einer Amerikanerin in kinderloser Ehe lebte. Er wurde Hausfreund und bei eingetretener Kränklichkeit des Kalenberg Gehülfe des Materialgeschäfts. Kalenberg starb 1815. Als Exekutor seines Testaments, kam Lüders mit der hinterlassenen Witwe in immer nähere Berührung. Es hatte sich zwischen beiden bald ein so vertrauliches Verhältnis entwickelt, woraus seine unmoralische Lebensart sehr stark hervorleuchtet. Sie verließen miteinander, in Begleitung eines 15jährigen Amerikaners, Neffen der Witwe, und im Besitz eines bloß von ihr herrührenden, nicht unbedeutenden Vermögens, im Jahre 1816 Demerari, um sich in Amsterdam zu etabliren. Sein Plan, in diesem Orte die Wundarzneikunde zu üben, wurde dadurch vereitelt, daß er auf der Reise dahin ein Nervenschlag die linke Seite seines Körpers lähmte, und er nun zu solcher Praxis ganz untauglich war. Dieses Umstandes und der theuern Lebensweise wegen, verließen sie Amsterdam und ließen sich 1816 in Rees häuslich nieder.
Seine Mutter war im Tode abgegangen, von seinen Kindern lebte nur noch die Tochter, welche er zu sich nahm. Sein Vater starb gleich nach seinen Ankunft.
Gegen seine Frau, die seines Vaters Nachlassenschaft in Anspruch genommen hatte, legte er die Ehescheidungsklage ein.
Im Jahre 1818 reiste er zur Einziehung der Rückstände Kalenbergischer Forderungen nochmals nach Demerari, und kehrte 1819 mit einigem Gelde und dem Erlös von einer beträchtlichen Menge Kaffee zurück. Die Witwe Kalenberg war während der Reise gestorben und hatte ihn und ihren Neffen zu Erben ernannt.
Der fortgesetzte Prozeß mit seiner Frau erreichte in dem sogenannten Versöhnungstermin am 22sten Juni 1820 sein Ende, wo er solche wieder in sein Haus aufnahm.
Es war aber nichts weniger, als Liebe zu seiner Frau, sondern zum Theil vielleicht die Ersparrung der ihm auferlegten und zu hoch scheinenden Alimentazionsgelder, was ihn zu dieser falschen Sühne veranlaßte, und dann gedachte er gewiß, sin ungebundenes Leben auf die gewohnte Weise dabei fortzusetzen.
Wir kommen jetzt zu seinem letzten 10tägigen ehelichen Zusammenleben vom 22sten Juni bis 2ten Juli 1820 und treten vor ein Bild, von dem man sich nur mit Abscheu und Grausen abwendet.
Der unauslöschliche Haß gegen seine Frau brannte heftiger in seinem Innern fort und brach in den gräßlichsten Drohungen und Verwünschungen hervor. Die des unzüchtigen Umgangs mit ihm streng verdächtige Haushälterin blieb Herrin im Hause, kleidete ihn an und aus, (er war, wie erwähnt, gelähmt) und behielt Geld und alle Sachen unter ihrem Verschluß. Nur die Eifersucht, daß sie mit einem Andern zugehalten, störte in den letzten Tagen dieses Verhältnis. Die Laster des unmäßigen Trunkes, des unbändigen Zorns, der schaamlosen Sinnlichkeit und der verschmitzten Rachsucht traten unter abwechselnden, immer fürchterlichern Gestalten auf. Die teuflische Absicht, seine Frau aus der Welt zu schaffen, reifte endlich zum festen Vorsatz und zur blutigen That. Dem jungen Amerikaner hatter er schon deutlich zu verstehen gegeben, daß er solche auf einer mit ihr vorhabenden Reise zu vergiften gedenke.
Sie hatte ihm, bei einer derartigen Drohung, schon zwei ungeladene Pistolen zu nehmen gewußt und solche versteckt; ein drittes, ihr später in den Augen gefallenes, ihm jedoch auf seine Versicherung, daß es ungeladen sey, gelassen; obgleich er dies Pistol an dem nämlichen Tage mit einer Kugel geladen hatte, wo sie wieder bei ihm eingekehrt war.
Am 1sten Juli erklärt er seiner Frau, ohne alle Veranlassung und vorhergegangenen Wortwechsel: "Du bist in 24 Stunden eine Leiche." Die Angst der Frau wußte er hierauf durch heuchlerische Worte zu beschwichtigen.
Durch die Entfernung der Haushälterin, in ihre häuslichen Rechte zum Theil wieder eingesetzt, ging sie an diesem Tage (den 1sten Juli) Abends 8 Uhr mit ihm schlafen. Am folgenden Morgen um 8 Uhr kleidete sie ihn an, er legte sich jedoch mit den Kleidern wieder ins Bett, unter dem Vorwande, das er krank sey. Gegen 10 Uhr mußte seine Tochter auf sein Geheiß ihm und der Mutter ein Glas Wein bringen; er sagte hierbei zu letzterer: "Gertrud, wir wollen noch einmal zusammentrinken." Es herrschte eine seltene Ruhe im Hause, glei der bedeutungsvollen Stille vor einem Erdbeben. Um halb 11 Uhr ließ er sich noch von seiner Tochter eine Tasse Kaffee bringen und verlangte ein Buch; sie gab ihm die biblische Geschichte und verließ ihn wieder.
Gegen 11 Uhr, wo seine Frau auf ihrem Zimmer beschäftigt war, sich zum Besuche des Gottesdienstes (es war gerade Sonntag) anzukleiden, rief er sie. Mit noch unbekleidetem Obertheile des Körpers eilte sie zu ihm hin, und kaum hatte sie seine Stube betreten, als er das mörderische Pistol auf ihre entblößte Brust abschoß. Mit einem Schrei lief sie der entgegenkommenden Tochter in die Arme, stürzte zu Boden und starb. Die Kugel hatte das Herz getroffen und war, durch die ganze Brust, bis in den rechten Oberarm gedrungen.
Die auf den Schuß gleich herbeigekommenen Mitbewohner des Hauses und Nachbarn fanden die entseelte Frau in ihrem Blute und den Mörder ruhig in seinem Bette liegen. Er bekannte vor den Anwesenden die schreckliche That, wurde gefänglich eingezogen und legte vor dem Gerichte zu Rees ein freies, offenes Geständniß ab. Vor dem Inquisitoriate zu Werden änderte er dieses dahin, daß er anfänglich nur die Absicht, später aber auch die That leugnete, mit dem Bemerken, daß er derzeit in Geistesverwirrung gewesen sey. Die Spuren einer solchen Krankheit sind jedoch nie an ihm wahrgenommen worden.
In 2 Instanzen von dem königl. Kriminal-Senate zu Hamm und Münster wurde er gleichförmig verurtheilt, auf den Richplatz geschleift und durch das Beil vom Leben zum Tode gebracht zu werden, und Se. Majestät der König haben durch die allerhöchste Kabinetsordre vom 21sten c. dieses Erkenntniß zu bestätigen geruht.
Bei der Publikazion des Todesurtheils war er anscheinend ruhig; er war ein verhärteter Sünder und aller religiöse Zuspruch glitt an seinem teuflischen Glauben ab, daß er als willenloses Werkzeug in der Gewalt einer höheren Macht den Mord habe vollziehen müssen. Selbst der rührende Abschied seiner Tochter von ihm, die ihn unter Thränen flehentlich bat, sich doch mit Gott auszusöhnen, blieb noch ohne Wirkung.
Der Herr ließ ihn nicht in seiner Verstocktheit dahin fahren. Den rastlosen Bemühungen und eindringlichen Reden des hiesigen evangelischen Pfarrers Hrn. Rommel gelang es, ihn aus seinem Sündenschlaf zu wecken. Er vergoß jetzt Tränen der Reue und rief in den letzten Tagen den Himmel um Gnade und Barmherzigkeit an.
Die Anordnungen und Einrichtungen zu dieser Hinrichtung sind von dem Hrn. Kriminalrichter Wescher, der die Untersuchung des Prozesses geleitet, so zweckmäßig getroffen worden, wie der Geist des Gesetzes und die Wichtigkeit des Aktes solches nur fordern konnten.
Ein 7 Fuß hohes, 16 Fuß in Quadrat haltendes, roth angestrichendes Gerüst war in der Mitte des Markts so gestellt, daß die 4 dahin laufenden Straßen und der Kirchhof den möglichst größten Raum für die Zuschauer bildeten.
Ein Menge von wenigstens 15000 Menschen wogte am 11ten Juli früh Morgens 3 Uhr schon in Werden's Straßen. Es war ein Getöse, wie das ferne Brausen des Meers. Der Kirchhof in seiner amphitheatralischen Lage, wo Kopf an Kopf sich schloß, und die Bewegungen einem wogenden Kornfelde glichen, bot besonders einen imposanten Anblick dar. Die abgedeckten Dächer und die hohen Giebelwände der nahe liegenden Häuser waren sogar mit Menschen angefüllt.
Auf dem, mit Sand bedeckten Gerüst, um welches ein Infrantriekommando von 100 Mann und eine Brigade reitender Gensd'armerie einen Kreis gebildet hatten, stand der Holzblock, der schwarze Sarg, und auf diesem lag das Beil.
Gegen 6 Uhr Morgens bewegte sich der Zug vom Zuchthaus langsam im grausen Pomp zum Richtplatze. Eine Abtheilung Husaren öffnete ihn. Der Herr Kriminalrichter Wescher und der Hr. Aktuar Schneider gingen vor dem, von 6 Gefangenen gezogenen Schlitten, auf welchem der Verbrecher, auf einer Kuhhaut liegend, gebunden war. Diesem folgten die Gerichtsdiener, der Scharfrichter mit seinen Knechten und zum Schluß wieder eine Abtheilung Husaren.
Vor dem Blutgerüste angelangt, las der Herr Kriminalrichter dem Delinquenten, nochmals das Urtheil und die königliche Bestätigung vor. Wie der Richter mit dem letzten Aktenstück anhub, wurde das Gewehr präsentirt, die Trommeln wirbelten, die Trompeten erschallten und Jeder stand, tief ergriffen von der furchtbaren Gewalt des Gesetzes. Der Verurtheilte erklärte nochmals, daß er den Tod verdient habe und im Vertrauen auf seinen Erlöser jetzt gerne sterbe. Er nahm, unter herzlichen Dank, Abschied von dem edeln Richter, der ihn mit do großer Humanität behandelt, bestieg mit vieler Seelenruhe das Blutgerüst, legte willig seinen Klotz auf den Klotz und empfing den Todesstreich. Tausend fromme Seufzer stiegen zum Himmel, daß Gott seiner Seele gnädig seyn möge.
Es war ein heiterer, schöner Morgen. Eine hehre, feierliche Stille herrschte in der Natur. Zarte Wolkengebilde, gleichsam als Bilder des Friedens schwebten in ruhiger Klarheit über der wogenden Menge, den tief aufgeregten Gemüthern und dem verirrten Menschenkinde, das durch Gottesvergessenheit und ungezügelte Leidenschaft auf dieses Blutgerüst gekommen war. Vor jeder erschütterten Brust schwebte die eigene Schuldtafel, und möchten wir nicht wandeln vor dem Angesicht des Allmächtigen und nicht fromm sind.
Werden. W....
Rheinisch-Westfälischer Anzeiger Nr. 64, 13. August 1823, Seite 1476
Sammlung von Fossilien
Sammlung von Versteinerungen u. fossilen Knochen für das naturhistorische Museum in Bonn.

Das naturhistorische Museum der Königlichen Rhein-Universität ist bemüht, die Versteinerungen und fossilen Knochen vorweltlicher Thiere, welche in den Rheinisch-Wesfälischen-Provinzen vorkommen, einzusammeln und zum Behuf wissenschaftlicher Forschung aufzustellen.
Da diese Gegenstände vereinzelt keinen Werth haben und häufig unbeachtet verloren gehen, dagegen in einem öffentlichen, vaterländischen Museum vereint, eine, für den Naturforscher höchst lehrreiche und für jeden Eingeborenen merkwürdige, Reihenfolge bilden würden; so ersuche ich alle für diesen interessanten Gegenstand theilnehmende Individuen, insbesondere die Herren Landräthe, Kreisphysiker, Baubeamten und Bürgermeister, bei vorkommenden Gelegenheiten ihr Augenmerk auf das Einsammeln vorgefundener Versteinerungen und Knochen zu richten, und diese an das Königl. naturhistorische Universitäts-Museum zu Bonn einzusenden, dessen Kasse sowohl eine verhältnißmäßige Bejohnung für den Finder, als auch die Transport- und Verpackungs-Kosten bereitwillig erstatten wird.
Münster, den 5. September 1823
Königlich Preußischer Ober-Präsident von Westfalen abwesend.
Im Auftrage:
Der Regierungs-Vice-Präsident
v. Schlechtendal.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 37, 13. September 1823, Seite 254
Über den Hausbau
Zeitfolge für bauliche Constructionen

Fortwährend ergiebt der Augenschein, daß bei mehreren Schul- und andern öffentlichen und besonders bei Privat-Bauten, auf die für die Dauer der Gebäude und für die Gesundheit der Bewohner zu beachtende Zeitfolge der Construction wenige Rücksicht genommen wird; z. B.
a. neue massive und Fachwände werden gleich nach der rohen Arbeit mit Mörtel beworfen und verputzt.
b. das Mauern, Lehmentiren und ähnliche nasse Arbeiten bis in den Spätherbst fortgesetzt.
c. das Belegen der Fußböden für die Wintermonate aufgeschoben.
d. diese mit Uebereilung vollendeten Gebäude gleich bezogen.
Hieraus entspringen die Folgen
I. für die Gebäude
daß die Mauern u. s. w. nie völlig, wenigstens nur langsam austrocknen; die Gemächer, wenn nicht für immer, doch auf lange Zeit feucht bleiben, hierdurch ein früheres Vermodern des Holzwerks veranlassen, Salpeterfraß etc. erzeugen; eintretende Kälte den Bewurf abblättert; die Bedielung, wenn auch mit trockenen Brettern verfertigt, dennoch in den warmen Frühlingstagen sich zusammenzieht und Nacharbeit erfordert u. s. f.
II. Für die Bewohner
außer dem sehr schädlichen Einflusse auf die Gesundheit, ein zerstörendes Einwirken auf Mobilien, Hausgeräthe und Leinen.

Es mögen einzelne Fälle eine so gedrängte Zeitfolge der Construktion erfordern und entschuldigen; für die bei weiterem größere Zahl ist sie nicht zu rechfertigen, und wir sehen uns veranlaßt, rücksichtlich der Schul- und andern öffentlichen Bauten den Orts- und landräthlichen Behörden, bei persönlicher Verantwotung zu gleichen Theilen, folgende Bestimmung als allgemeine Regel zu erlassen, mit dem Wunsche, daß auch die Privaten diese möglichst anwenden, in medizinisch-polizeilicher Hinsicht aber beachtet werden.
A. Im Allgemeinen.
Für neue Schulen oder Dienstgebäude, die im laufenden Jahre bewohnt werden sollen, müssen im Vorwinter die Vorbereitungen so getroffen werden, daß die Ausführung selbst im Frühjahre und ununterbrochen bis zur Vollendung Ende Octobers Statt finden kann. Dieser Zweck ist durch einen verständigen technischen Operationsplan zu erzielen, wenn nach frühzeitig abgeschlossenem Verdinge
a. der Zimmermann
im Winter den Hozbau verbindet, die Bedielungsbretter zubereitet;
b. der Maurer
für Materialien sorgt, und die nöthigen Arbeiten bespricht, um die eintretende Jahreszeit der Ausführung zu benutzen,
c. der Tischler, Schlosser, Glaser
einander in die Hände arbeiten;
d. dafür die Contracte zeitig genug abgeschlossen werden.
Wo besondere Umstände das letztere behindern, fällt selbstredend die Voraussetzung des Bewohnens im laufenden Jahre fort.
B. Im Detail.
a. Die Mauern und Fachwände wenigstens 4 Wochen ohne Kalkbewurf zu lassen, überhaupt diese Arbeit außerhalb auch das Mauern im Freien nur bis Ende September fortzusetzen.
b. der Kalkbewurf gewickelter Decken muß, nach den Erfahrungen, vor dem völligen Austrocknen dieser Statt finden, selbst mit Verhinderung eines schnell trocknenden Luftzuges bewirkt werden, weil sonst beide sich nicht genau verbinden, und ersterer, besonders in Pferdeställen, leicht abfällt.
c. das Bedielen mit trocknen Brettern kann in den oberen Etagen in warmen Tagen vorgenommen werden, in der unteren Etage mit weniger trcknen Brettern Statt finden, weil die Dünste aus dem boden sonst ein Verquellen und Werfen veranlassen. Bei weniger Eile werden Bedielungen mit nassen Brettern nur verloren angeheftet, im Frühjahr vollständig verlegt. Wo der Fonds es gestattet, werden die Bretter zu den Bedielungen im Kern durchgeschnitten.
d. Das Verlegen der Dachpfannen und den äußern Bewurf, wo möglich, mit Wasserkalk zu bewirken.
Münster, den 15. November 1823.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 49, 6. Dezember 1823, Seite 338

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heen
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Re: Stadtchronik 1823

Beitrag von heen »

Das Jahr in der Region
Spoiler
Januar
[...]
Der fast allgemein herrschende Wassermangel ist durch den anhaltenden Frost auf einen sehr hohen Grad gestiegen und durch das eingetretene Thauwetter noch wenig gemildert.
[...]
Hin und wieder zeigten sich noch Scharlachfieber, fedoch ohne Bösartigkeit, häufiger und gefährlicher waren Brust- und Entzündungsfieber, als Folge der strengen Kälte; alte und schwächliche Personen starben häufig an dieser Krankheit.
Der Viehstand war gesund.
[...]
Durch den trockenen Frost scheint, besonders auf sandigen dem Winde ausgesetzten Feldern, der Roggen gelitten zu haben, der Raps aber ganz verdorben zu seyn; indeß lässt sich darüber mit Bestimmtheit noch nicht urtheilen. Die Besorgniß: daß viele in Gruben aufbewahrte Kartoffel-Vorräthe verfroren, scheint nicht ohne Grund zu seyn.
[...]
Münster, den 9. Februar 1823
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 7, 15. Februar 1823, Seite 54

Nachweise der Fruchtpreise im Monat Januar 1823. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen

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		Januar 1823		Durchschnitt Januar 1823
Weizen		1 Rtl 19 sgr 1 pf	1 Rtl 20 sgr 8 pf
Roggen		1 Rtl 17 sgr		1 Rtl 10 sgr 8 pf
Gerste		0 Rtl 26 sgr 5 pf	1 Rtl 0 sgr 9 pf
Buchweizen	0 Rtl 24 sgr 9 pf	0 Rtl 28 sgr 3 pf
Kartoffeln	0 Rtl 8 sgr		0 Rtl 12 sgr 2 pf
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 7, 15. Februar 1823, Seite 56

Uebersicht der im Monat Januar 1823 in den Städten des Regierungsbezirks Arnsberg bestandenen Verkaufs-Preise der nothwendigen Lebensmittel (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Bochum

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		Januar 1823		Durchschnitt Januar 1823
Weizen		1 Rtl 25 Sg 		1 Rth 29 Sg 5 11/13 pf
Roggen		1 Rtl 20 Sg		1 Rth 22 Sg 1 9/14 pf
Gerste		1 Rtl 1 Sg		1 Rth 6 Sr 11 5/14 pf
Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 8, 22. Februar 1823, Seite 92

Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro Januar 1823 (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Essen

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		Januar 1823		Durchschnitt Januar 1823
Weizen		1 Rtl 25 sgr 3 pf	1 Rtl 21 sgr 11 pf
Roggen		1 Rtl 20 sgr 11 pf	1 Rtl 17 sgr 5 pf
Gerste		1 Rtl 9 sgr		1 Rtl 7 sgr 7 pf
Buchweizen	1 Rtl 1 sgr 4 pf	1 Rtl 3 sgr 3 pf
Kartoffeln	0 Rtl 9 sgr 8 pf	0 Rtl 1x sgr 8 pf
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 14, 15. Februar 1823, Seite 100


Februar
[...]
Flüsse und Bäche waren zum Theil angeschwollen und in den Brunnen und Quellen fing das Wasser an sich zu vermehren, wodurch dem bisherigen Mangel abgeholfen wurde.
[...]
Das Scharlachfieber zeigte sich noch immer, und wenn gleich dasselbe nicht mehr bösartig war, so starben doch noch mehrere Menschen daran. Im allgemeinen war der Gesundheitszustand nichts weniger als erwünscht, Katarrhal-Krankheiten, die nicht selten in Fieber übergingen, herrschten fast überall und waren schwächlichen und alten Leuten häufig tödtlich. Die Sterblichkeit war daher auch ungewöhnlich groß.
[...]
Die Wintersaat steht überall gut und hat durch die Kälte weniger gelitten; Raps und Rübsamen ist jedoch theilweise erfroren. Die Feldmäuse sind durch die anhaltende strenge Kälte nicht ganz vertilgt worden, sondern haben an manchen Orten selbst unterdem Schnee ihre Verheerungen an der Wintersaat fortgesetzt.
Münster, den 18. März 1823
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 12, 22. März 1823, Seite 82

Nachweise der Fruchtpreise im Monat Februar 1823. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen

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		Februar 1823		Durchschnitt Februar 1823
Weizen		1 Rtl 22 sgr 4 pf	1 Rtl 23 sgr 7 pf
Roggen		1 Rtl 18 sgr 11 pf	1 Rtl 13 sgr 4 pf
Gerste		0 Rtl 26 sgr 9 pf	1 Rtl 1 sgr 10 pf
Buchweizen	0 Rtl 25 sgr 9 pf	0 Rtl 27 sgr 4 pf
Kartoffeln	0 Rtl 11 sgr 5 pf	0 Rtl 13 sgr 8 pf
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 12, 22. März 1823, Seite 88

Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro Februar 1823 (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Essen

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		Februar 1823		Durchschnitt Februar 1823
Weizen		1 Rtl 21 sgr 11 pf	1 Rtl 25 sgr 8 pf
Roggen		1 Rtl 20 sgr		1 Rtl 22 sgr 9 pf
Gerste		1 Rtl			1 Rtl 10 sgr 8 pf
Buchweizen	1 Rtl 2 sgr 4 pf	1 Rtl 5 sgr 8 pf
Kartoffeln	0 Rtl 10 sgr		0 Rtl 13 sgr 9 pf
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 20, 8. März 1823, Seite 141


März
[...]
Katarrhal-Krankheiten und Entzündungsfieber dauerten noch fort, auch zeigte sich hin und wieder noch immer das Scharlachfieber. Im Allgemeinen hat die Sterblichkeit nachgelassen, nur in einigen Gegenden war sie noch bedeutend.
[...]
Das Winterkorn hat überall ein gutes Ansehen, vorzüglich der Roggen; nur der spät gesäete Weitzen, so wie Raps- und Rübesaamen haben so durch Frost gelitten, daß das meiste damit bestellte Land wieder umgeackert wird. Feld- und Gartenarbeiten sind durch das anhaltend schlechte Wetter sehr verspätet worden.
[...]
Münster, den 20. April 1823
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 17, 26. April 1823, Seite 122

Nachweise der Fruchtpreise im Monat März 1823. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen

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		März 1823		Durchschnitt März 1823
Weizen		1 Rtl 29 sgr 5 pf	1 Rtl 25 sgr 4 pf
Roggen		1 Rtl 25 sgr 8 pf	1 Rtl 16 sgr 6 pf
Gerste		1 Rtl 2 sgr 7 pf	1 Rtl 4 sgr 7 pf
Buchweizen	0 Rtl 28 sgr 3 pf	1 Rtl 1 sgr 2 pf
Kartoffeln	0 Rtl 10 sgr 1 pf	0 Rtl 13 sgr 7 pf
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 17, 26. April 1823, Seite 136

Uebersicht der im Monat März 1823 in den Städten des Regierungsbezirks Arnsberg bestandenen Verkaufs-Preise der nothwendigen Lebensmittel (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Bochum

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		März 1823		Durchschnitt März 1823
Weizen		1 Rtl 28 Sg 		2 Rth 3 Sg 6 10/13 pf
Roggen		1 Rtl 26 Sg		1 Rth 26 Sg 6 4/7 pf
Gerste		1 Rtl 3 Sg		1 Rth 8 Sr 8 pf
Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 16, 19. April 1823, Seite 168

Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro März 1823 (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Essen

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		März 1823		Durchschnitt März 1823
Weizen		1 Rtl 28 sgr 4 pf	1 Rtl 28 sgr 9 pf
Roggen		1 Rtl 28 sgr 9 pf	1 Rtl 26 sgr 11 pf
Gerste		1 Rtl 9 sgr 7 pf	1 Rtl 15 sgr 1 pf
Buchweizen	1 Rtl 5 sgr 5 pf	1 Rtl 9 sgr 9 pf
Kartoffeln	0 Rtl 11 sgr 6 pf	0 Rtl 15 sgr 1 pf
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 31, 25. April 1823, Seite 214


April
[...]
An den Scharlachfieber sind im vorigen Monate wieder mehrere Menschen gestorben, und Katarrhakrankheiten, als Folge der rauhen Witterung, waren noch häufig, auch haben sich unter den Kindern die Masern gezeigt.
[...]
Die Wintersaat hat im vorigen Monat durch Nachtfröste gelitten, und verspricht besonders der auf Sandboden spät gesäete Roggen wenig. An Viehfutter war Mangel und das schon in die Weide getriebene Hornvieh fand wenig Nahrung und litt durch die kalte Witterung. Die Feldarbeiten wurden durch ungünstige Witterung verzögert, und mit Bestellung der Sommersaat wurde gegen Ende des Monats kaum der Anfang gemacht.
Münster, den 16. Mai 1823.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 21, 24. Mai 1823, Seite 156

Nachweise der Fruchtpreise im Monat April 1823. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen

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		April 1823		Durchschnitt April 1823
Weizen		2 Rtl 3 sgr 7 pf	1 Rtl 26 sgr 10 pf
Roggen		1 Rtl 28 sgr		1 Rtl 18 sgr 6 pf
Gerste		1 Rtl 5 sgr		1 Rtl 7 sgr 5 pf
Buchweizen	1 Rtl 1 sgr 11 pf	1 Rtl 1 sgr 2 pf
Kartoffeln	0 Rtl 11 sgr 4 pf	0 Rtl 13 sgr 8 pf
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 21, 24. Mai 1823, Seite 158

Uebersicht der im Monat April 1823 in den Städten des Regierungsbezirks Arnsberg bestandenen Verkaufs-Preise der nothwendigen Lebensmittel (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Bochum

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		April 1823		Durchschnitt April 1823
Weizen		2 Rtl 13 Sg 		2 Rth 6 Sg 10 5/13 pf
Roggen		2 Rtl 9 Sg		2 Rth 0 Sg 11 5/14 pf
Gerste		1 Rtl 12 Sg 6 pf	1 Rth 11 Sr 8 1/7 pf
Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 21, 24. Mai 1823, Seite 228

Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro April 1823 (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Essen

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		April 1823		Durchschnitt April 1823
Weizen		2 Rtl 0 sgr 7 pf	2 Rtl 4 sgr 6 pf
Roggen		2 Rtl 9 sgr 3 pf	2 Rtl 5 sgr 6 pf
Gerste		1 Rtl 14 sgr 2 pf	1 Rtl 21 sgr 4 pf
Buchweizen	1 Rtl 8 sgr 5 pf	1 Rtl 14 sgr 5 pf
Kartoffeln	0 Rtl 10 sgr		0 Rtl 15 sgr 9 pf
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 40, 21. Mai 1823, Seite 267


Mai
[...]
Der Gesundheitszustand bei den Menschen ist im allgemeinen besser als im vorigen Monate, da das lange Zeit hindurch geherrschte Scharlachfieber abgenommen, und nur noch in einigen Gegenden fortdauert. Hals- und Brustfieber, katarrhalisch-rheumatische Krankheiten zeigten sich ohne gefährlichen Character. Auch die Masern herrschten in den Kreisen Ahaus und Steinfurt, und zwar in der Gemeinde Ochtrup do stark, daß daselbst in der letzteren Zeit die Zahl der Sterbefälle die der Geburten überschritt. Der Viehbestand war gesund, jedoch wurde in einigen Gegenden darüber Klage geführt, daß das Vieh durch den strengen Winter und den spätern Futtermangel sehr geschwächt worden sey. In den Kreisen Borken und Tecklenburg hat man bei dem Rindvieh Lähmung der Beine, besonders der Hinterfüße bemerkt, und schreibt solches der strengen Winterkälte zu. Im erstern Kreise herrschte bei den Pferden häufig der Kropf.
[...]
Durch die äußerst günstige Witterung in der größern Hälfte des vorigen Monats sind die Hoffnungen auf eine reichliche Erndte sehr vergrößert worden. Die Winterfrüchte Weizen und Roggen stehen im allgemeinen gut, jedoch nicht überall gleich, und versprechen mehr auf dem Klei- als auf dem Sandboden. Die Bestellung der Sommersaat ist wegen der frühern nachtheiligen Witterung überall sehr aufgehalten worden, die zweite Hälfte des Monats aber außerordentlich günstig dafür gewesen, so daß das Verspätete hat nachgeholt werden können. Hafer, Flachs und Hanf stehen durchgängig gut; der Rübsamen ist an vielen Orten im vorigen Winter erfroren, der übriggeblibene verspricht eine gute Erndte. Der Wachsthum des Grases ist in der letzten Hälfte des May außerordentlich stark gewesen, und dadurch der allgemein empfundene Mangel an Viehfutter beseitigt worden. Die Gartenfrüchte stehen ziemlich gut, indeß wurde in den Kreisen Münster und Tecklenburg über Mäusefraß in den Gärten Klage geführt. Die Obstbäume haben überall ungewöhnlich geblüht und versprechen, wenn die hin und wieder gezeigten Raupen nicht überhand nehmen sollten, reichliche Erndte. Der Weinstock, Nuß- und Kastanien-Bäume haben an einigen Orten durch die große Winterkälte sehr gelitten.
Im Getreide- und Holzhandel zeigte sich größere Betriebsamkeit. Aus den Kreisen Borken, Ahaus und Recklinghausen wurden im vorigen Monate vieles Holz nach Holland ausgefahren, und besonders ist die Eichenrinde ein Gegenstand häufiger Nachfrage geworden. Seit langer Zeit wurde dieselbe nicht so theuer bezahlt.
[...]
Münster, den 12. Juni 1823.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 24, 14. Juni 1823, Seite 173

Nachweise der Fruchtpreise im Monat Mai 1823. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen

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		Mai 1823		Durchschnitt Mai 1823
Weizen		2 Rtl 7 sgr		1 Rtl 28 sgr 3 pf
Roggen		2 Rtl 1 sgr 3 pf	1 Rtl 21 sgr 4 pf
Gerste		1 Rtl 6 sgr 10 pf	1 Rtl 9 sgr 5 pf
Buchweizen	1 Rtl 4 sgr 8 pf	1 Rtl 4 sgr 10 pf
Kartoffeln	0 Rtl 12 sgr 11 pf	0 Rtl 13 sgr 5 pf
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 24, 14. Juni 1823, Seite 180

Uebersicht der im Monat Mai 1823 in den Städten des Regierungsbezirks Arnsberg bestandenen Verkaufs-Preise der nothwendigen Lebensmittel (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Bochum

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		Mai 1823		Durchschnitt Mai 1823
Weizen		2 Rtl 13 Sg 		2 Rth 9 Sg 3 5/13 pf
Roggen		2 Rtl 9 Sg		2 Rth 3 Sg 9 3/7 pf
Gerste		1 Rtl 12 Sg 6 pf	1 Rth 13 Sr 10 1/7 pf
Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 24, 14. Juni 1823, Seite 256

Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro Mai 1823 (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Essen

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		Mai 1823		Durchschnitt Mai 1823
Weizen		2 Rtl 9 sgr 3 pf	2 Rtl 6 sgr 6 1/13 pf
Roggen		2 Rtl 9 sgr 3 pf	2 Rtl 7 sgr 11 1/3 pf
Gerste		1 Rtl 14 sgr 3 pf	1 Rtl 22 sgr 1 2/3 pf
Buchweizen	1 Rtl 10 sgr 5 pf	1 Rtl 15 sgr 2 11/13 pf
Kartoffeln	0 Rtl 11 sgr 6 pf	0 Rtl 16 sgr 6 1/3 pf
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 46, 7. Juni 1823, Seite 294


Juni
[...]
Der Gesundheits-Zustand bei Menschen und Hausthieren war gut, und die Sterblichkeit in ihren gewöhnlichen Schranken geblieben. - Aus den meisten Kreisen wurde der thätige Betrieb der Pokken-Impfung angezeigt; wir hoffen daß in allen eine gleiche Thätigkeit geherrscht habe.
[...]
In einigen Kreisen sind Visitationen der Feuer-Löschanstalten und Revisionen der Maaße und Gewichte vorgenommen; und im Kreise Recklinghausen ist eine allgemeine Räumung der Bäche und Abzugs-Gräben verfügt worden.
[...]
Der gegenwärtige Stand der Vegetation verspricht im Allgemeinen noch immer eine gute Erndte, wenn gleich die früher gehegten Hoffnungen durch die Witterung des vorigen Monats etwas geschwächt, und in Hinsicht einiger Fruchtarten schon wirklich getäuscht worden sind, indem namentlich der Hafer durch den Frost sehr gelitten hat.
[...]
Münster, den 9. Juli 1823
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 29, 19. Juli 1823, Seite 202

Nachweise der Fruchtpreise im Monat Juni 1823. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen

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		Juni 1823		Durchschnitt Juni 1823
Weizen		2 Rtl 7 sgr 7 pf	1 Rtl 28 sgr 9 pf
Roggen		1 Rtl 29 sgr		1 Rtl 20 sgr 3 pf
Gerste		1 Rtl 9 sgr 4 pf	1 Rtl 9 sgr 5 pf
Buchweizen	1 Rtl 9 sgr 8 pf	1 Rtl 6 sgr 1 pf
Kartoffeln	0 Rtl 10 sgr		0 Rtl 13 sgr 1 pf
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 29, 19. Juli 1823, Seite 205

Uebersicht der im Monat Juni 1823 in den Städten des Regierungsbezirks Arnsberg bestandenen Verkaufs-Preise der nothwendigen Lebensmittel (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Bochum

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		Juni 1823		Durchschnitt Juni 1823
Weizen		2 Rtl 13 Sg 		2 Rth 10 Sg 1 1/4 pf
Roggen		2 Rtl 9 Sg		2 Rth 3 Sg 4 6/13 pf
Gerste		1 Rtl 12 Sg		1 Rth 14 Sr 5 pf
Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 30, 26. Juli 1823, Seite 316

Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro Juni 1823 (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Essen

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		Juni 1823		Durchschnitt Juni 1823
Weizen		2 Rtl 8 sgr 3 pf	2 Rtl 3 sgr 3 pf
Roggen		2 Rtl 7 sgr 11 pf	2 Rtl 2 sgr 2 pf
Gerste		1 Rtl 17 sgr 4 pf	1 Rtl 18 sgr 1 pf
Buchweizen	1 Rtl 10 sgr 4 pf	1 Rtl 11 sgr 6 pf
Kartoffeln	0 Rtl 10 sgr 4 pf	0 Rtl 16 sgr 1 pf
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 57, 17. Juli 1823, Seite 366


Juli
[...]
Der Gesundheitszustand bei Menschen und Hausthieren war gut. Zwar herrschten noch an vielen Orten das Scharlachfieber und die Masern, zu Sassenberg und Alstätte litten die Kinder an den Steinpocken, allein die Sterblichkeit hat sich dadurch, da diese Krankheiten ohne gefährlichen Character, nicht vermehrt. In der Gemeinde Leer hatte selbst in den letzten drei Monaten kein Sterbefall statt gefunden.
[...]
Mit der Aerndte ist auf dem Sandboden in den letzten Tagen des verflossenen Monats der Anfang gemacht. Alle Fruchtarten versprechen eine gute Ausbeute, vorzüglich ergiebig scheint indeß der Roggen zu werden.
[...]
Münster den 9. August 1823
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 34, 23. August 1823, Seite 233

Nachweise der Fruchtpreise im Monat Juli 1823. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen

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		Juli 1823		Durchschnitt Juli 1823
Weizen		2 Rtl 8 sgr 10 pf	1 Rtl 27 sgr 5 pf
Roggen		1 Rtl 24 sgr 3 pf	1 Rtl 18 sgr 1 pf
Gerste		1 Rtl 8 sgr 3 pf	1 Rtl 8 sgr 3 pf
Buchweizen	1 Rtl 6 sgr		1 Rtl 5 sgr 6 pf
Kartoffeln	0 Rtl 8 sgr 8 pf	0 Rtl 12 sgr 4 pf
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 34, 23. August 1823, Seite 236

Uebersicht der im Monat Juli 1823 in den Städten des Regierungsbezirks Arnsberg bestandenen Verkaufs-Preise der nothwendigen Lebensmittel (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Bochum

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		Juli 1823		Durchschnitt Juli 1823
Weizen		2 Rtl 5 Sg 4 pf		2 Rth 3 Sg 10 12/13 pf
Roggen		2 Rtl 4 Sg		1 Rth 29 Sg x/14 pf
Gerste		1 Rtl 10 Sg 6 pf	1 Rth 12 Sr 8 3/14 pf
Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 34, 23. August 1823, Seite 360

Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro Juli 1823 (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Essen

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		Juli 1823		Durchschnitt Juli 1823
Weizen		2 Rtl 4 sgr 7 pf	2 Rtl 0 sgr 7 pf
Roggen		2 Rtl 3 sgr 5 pf	1 Rtl 27 sgr 1 pf
Gerste		1 Rtl 16 sgr 2 pf	1 Rtl 15 sgr 10 pf
Buchweizen	1 Rtl 10 sgr 5 pf	1 Rtl 10 sgr 4 pf
Kartoffeln	0 Rtl 10 sgr		0 Rtl 15 sgr 6 pf
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 65, 22. August 1823, Seite 424


August
[...]
Am Schluß des vergangenen Monats war die Roggen-Erndte fast überall vollendet, und hat nach den aus sämmtlichen Kreisen eingegangenen Nachrichten einen vorzüglichen Ertrag geliefert.
[...]
Münster, den 10. September 1823.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 38, 20. September 1823, Seite 266

Nachweise der Fruchtpreise im Monat August 1823. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen

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		August 1823		Durchschnitt August 1823
Weizen		2 Rtl 4 sgr 3 pf	1 Rtl 25 sgr
Roggen		1 Rtl 6 sgr 2 pf	1 Rtl 7 sgr
Gerste		1 Rtl 4 sgr 7 pf	1 Rtl 3 sgr 4 pf
Buchweizen	1 Rtl 5 sgr		1 Rtl 2 sgr 9 pf
Kartoffeln	0 Rtl 9 sgr		0 Rtl 11 sgr 4 pf
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 38, 20. September 1823, Seite 268

Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro August 1823 (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Essen

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		August 1823		Durchschnitt August 1823
Weizen		2 Rtl 3 sgr 6 pf	2 Rtl 1 sgr 9 pf
Roggen		1 Rtl 16 sgr 2 pf	1 Rtl 15 sgr 7 pf
Gerste		1 Rtl 12 sgr 4 pf	1 Rtl 11 sgr 1 pf
Buchweizen	1 Rtl 6 sgr 6 pf	1 Rtl 8 sgr 8 pf
Kartoffeln	0 Rtl 15 sgr		0 Rtl 12 sgr
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 73, 1. Oktober 1823, Seite 504


September
Nachweise der Fruchtpreise im Monat September 1823. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen

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		September 1823		Durchschnitt September 1823
Weizen		1 Rtl 26 sgr 5 pf	1 Rtl 20 sgr 5 pf
Roggen		1 Rtl 3 sgr 2 pf	1 Rtl 2 sgr 7 pf
Gerste		1 Rtl 1 sgr 4 pf	0 Rtl 29 sgr 8 pf
Buchweizen	0 Rtl 29 sgr 11 pf	0 Rtl 28 sgr 2 pf
Kartoffeln	0 Rtl 7 sgr 9 pf	0 Rtl 10 sgr 10 pf
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 42, 18. Oktober 1823, Seite 296

Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro September 1823 (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Essen

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		September 1823		Durchschnitt September 1823
Weizen		2 Rtl 21 sgr 11 pf	1 Rtl 21 sgr 4 pf
Roggen		0 Rtl 29 sgr 7 pf	1 Rtl 0 sgr 11 pf
Gerste		1 Rtl 7 sgr		0 Rtl 27 sgr 8 pf
Buchweizen	1 Rtl 4 sgr 7 pf	0 Rtl 27 sgr 6 pf
Kartoffeln	0 Rtl 10 sgr		0 Rtl 9 sgr 9 pf
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 78, 22. Oktober 1823, Seite 545


Oktober
[...]
Der Gesundheits-Zustand war bei den Menschen und Hausthieren gut. Das Scharlachfieber, die Masern und mehrere katarrhalisch-rheumatische Krankheiten fanden sich zwar an einigen Orten, jedoch ohne daß dadurch die Sterblichkeit über ihre gewöhnlichen Gränzen getrieben worden wäre.
[...]
Die Wintersaat auf dem schweren Boden war am Schlusse des Monats fast überall schon vollendet; nicht ganz soweit war man auf den Sandboden. Die Witterung begünstigte die Landarbeiten ungemein, und schon kommt an vielen Orten die junge Saat herrlich empor.
Die vorigmonatlichen Viehmärkte zu Warendorf und Bottrop waren lebhafter wie die früheren, auch war der Verkehr auf dem hiesigen Herbstsende nicht ohne Leben, und es wurden verhältnißmäßig ziemlich bedeutende Geschäfte gemacht.
[...]
Münster, den 15. November 1823
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 48, 29. November 1823, Seite 333

Nachweise der Fruchtpreise im Monat Oktober 1823. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen

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		Oktober 1823		Durchschnitt Oktober 1823
Weizen		1 Rtl 22 sgr 5 pf	1 Rtl 18 sgr 1 pf
Roggen		0 Rtl 28 sgr 3 pf	1 Rtl 1 sgr 7 pf
Gerste		0 Rtl 28 sgr 1 pf	0 Rtl 28 sgr 6 pf
Buchweizen	0 Rtl 22 sgr		0 Rtl 26 sgr 7 pf
Kartoffeln	0 Rtl 6 sgr 11 pf	0 Rtl 9 sgr 9 pf
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 48, 29. November 1823, Seite 336

Uebersicht der im Monat Oktober 1823 in den Städten des Regierungsbezirks Arnsberg bestandenen Verkaufs-Preise der nothwendigen Lebensmittel (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Bochum

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		Oktober 1823		Durchschnitt Oktober 1823
Weizen		1 Rtl 26 Sg 4 pf	1 Rth 20 Sg 6 4/13 pf
Roggen		1 Rtl 1 Sg		1 Rth 3 Sg 11 pf
Gerste		0 Rtl 24 Sg		0 Rth 28 Sr 11 9/14 pf
Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 47, 22. November 1823, Seite 528

Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro Oktober 1823 (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Essen

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		Oktober 1823		Durchschnitt Oktober 1823
Weizen		1 Rtl 19 sgr 3 pf	1 Rtl 16 sgr 5 pf
Roggen		0 Rtl 29 sgr 3 pf	1 Rtl 0 sgr 3 pf
Gerste		0 Rtl 28 sgr 10 pf	0 Rtl 24 sgr 8 pf
Buchweizen	0 Rtl 28 sgr 10 pf	0 Rtl 24 sgr 3 pf
Kartoffeln	0 Rtl 9 sgr 3 pf	0 Rtl 8 sgr 2 pf
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 87, 17. November 1823, Seite 609


November
[...]
Der Gesundheits-Zustand war bei Menschen und Hausthieren fortwährend gut. Ungewöhnlich viele anscheinend tolle Hunde wurden, besonders auch in hiesiger Stadt, erschlagen. Ein trauriger Vorfall ereignete sich in dieser Beziehung mit einem Knaben, welcher schon am 12. Julid. J. von einem, als toll erschlagenen Hunde gebissen worden war, und erst in der Mitte des vorigen Monats von der Wasserscheu befallen wurde, und darin den qualvollen Tod finden mußte.
[...]
Die Wintersaat wurde im vorigen Monate überall nach Wunsch beendigt; die Witterung war diesen Arbeiten höchst günstig und die junge Saat ist vortrefflich aufgegangen. In einigen Gegenden des Regierungs-Bezirks war aber Schnecken- und Würmer-Fraß.
[...]
Münster, den 18. December 1823
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 52, 27. Dezember 1823, Seite 365

Nachweise der Fruchtpreise im Monat November 1823. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen

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		November 1823		Durchschnitt November 1823
Weizen		1 Rtl 21 sgr 5 pf	1 Rtl 16 sgr 10 pf
Roggen		0 Rtl 27 sgr 3 pf	1 Rtl 0 sgr 8 pf
Gerste		0 Rtl 27 sgr 5 pf	0 Rtl 28 sgr 6 pf
Buchweizen	0 Rtl 21 sgr		0 Rtl 26 sgr 7 pf
Kartoffeln	0 Rtl 6 sgr 9 pf	0 Rtl 9 sgr 9 pf
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 52, 27. Dezember 1823, Seite 370

Uebersicht der im Monat November 1823 in den Städten des Regierungsbezirks Arnsberg bestandenen Verkaufs-Preise der nothwendigen Lebensmittel (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Bochum

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		November 1823		Durchschnitt November 1823
Weizen		1 Rtl 18 Sg		1 Rth 16 Sg 3 8/13 pf
Roggen		0 Rtl 27 Sg		1 Rth 0 Sg 9 1/7 pf
Gerste		0 Rtl 26 Sg 6 pf	0 Rth 26 Sr 3 5/7 pf
Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 50, 13. Dezember 1823, Seite 552

Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro November 1823 (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Essen

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		November 1823		Durchschnitt November 1823
Weizen		1 Rtl 19 sgr 3 pf	1 Rtl 14 sgr 2 pf
Roggen		2 Rtl 6 sgr 11 pf	1 Rtl 1 sgr 2 pf
Gerste		0 Rtl 26 sgr 11 pf	0 Rtl 24 sgr 10 pf
Buchweizen	0 Rtl 26 sgr 2 pf	0 Rtl 24 sgr 1 pf
Kartoffeln	0 Rtl 7 sgr 8 pf	0 Rtl 8 sgr
[Bei Rogggen vielleicht ein Druckfehler (0-26-11)?] 
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 96, 17. Dezember 1823, Seite 660


Dezember
[...]
Der Gesundheits-Zustand bei Menschen und Hausthieren war fortwährend erwünscht.
[...]
Die Wintersaat hat bis jetzt ihr bestes Gedeihen gehabt, und Aller Erwartungen befriedigt. Nur die junge Roggen-Saat hat hin und wiedrer vom Würmer- und Mäuse-Fraß gelitten. Zur Vertilgung der letztern ist jedoch die nasse Witterung sehr wirksam gewesen, so wie durch die wenigen kalten Nächte viele Schnecken getödtet worden sind.
[...]
Münster, den 20. Januar 1824.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster 1824 Nr. 4, 24. Januar 1824, Seite 26

Nachweise der Fruchtpreise im Monat November 1823. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen

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		November 1823		Durchschnitt November 1823
Weizen		1 Rtl 16 sgr 2 pf	1 Rtl 15 sgr
Roggen		0 Rtl 23 sgr 6 pf	0 Rtl 29 sgr 8 pf
Gerste		0 Rtl 26 sgr 2 pf	0 Rtl 28 sgr 1 pf
Buchweizen	0 Rtl 19 sgr 8 pf	0 Rtl 26 sgr 3 pf
Kartoffeln	0 Rtl 7 sgr 1 pf	0 Rtl 10 sgr 2 pf
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 5, 31. Januar 1824, Seite 48

Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro Dezember 1823 (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Essen

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		Dezember 1823		Durchschnitt Dezember 1823
Weizen		1 Rtl 18 sgr 6 pf	1 Rtl 12 sgr 8 pf
Roggen		0 Rtl 27 sgr 4 pf	0 Rtl 28 sgr
Gerste		0 Rtl 27 sgr 4 pf	0 Rtl 25 sgr
Buchweizen	0 Rtl 26 sgr 2 pf	0 Rtl 24 sgr 2 pf
Kartoffeln	0 Rtl 7 sgr 8 pf	0 Rtl 7 sgr 9 pf
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 7, 7. Februar 1824, Seite 42

Die Chronik
Dienstag, 14. Januar 1823
Uebersicht der im Department der General-Commission zu Münster im Zeitraume vom 16. August 1821 bis 31. December 1822 zu Stande gekommenen Gemeinheits-Theilungen, bäuerlichen und Zehntregulirungen.
Seit der Constituirung der unterzeichneten General-Commision (den 16. August 1821) bis zum Schlusse des Jahre 1822 ist im Department derselben die Theilung folgener Gemeinheiten ausgeführt und beendigt worden.
A. Im Arnsberger Regierungs-Bezirk.
[...]
IV. Bochumer Kreise
1. der Gelsenkirchen Gemeinheit. | durch den Herrn Land- und Stadtrichter Bölling zu Bochum.
[...]
Münster, den 14. Januar 1823.
General-Commision.
Brockmann
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 6, 8. Februar 1823, Seite 45

* * *

Montag, 20. Januar 1823
Im Wege der Execution sollen am 20. Januar l. J. des Vormittags um 11 Uhr bey dem Ackersmann Rademacher in Hege mehrere Hausmobilien und unter andern ein dreyjähriges Pferd, zwey Kühe und ein Rind, durch das Meistgeboth öffentlich versteigert werden.
Kauflustige werden eingeladen, sich auf den bestimmten Tag und Stunde auf Rademachers Hof in Hege Kirchspiels Buer einzufinden, und ihren Vortheil wahrzunehmen.
Dorsten den 9. Januar 1823.
Aus Auftrag: Reckmann
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 4, 14. Januar 1823, Seite 44

* * *

Montag, 27. Januar 1823
Die im Wege der Execution bey dem Rentmeister Bockelkamp zu Berge gepfändeten Mobilien und zwey Kühe sollen in Termino den 27. Januar l. J. des Vormittags um 11 Uhr meistbietend gerichtlich versteigert werden.
Käufer werden daher eingeladen, sich in dem bestimmten Termin auf dem Hause Berge bey Buer einzufinden.
Dorsten den 13. Januar 1823.
Königl. Preuß. Land- und Stadt-Gericht.
Aus Auftrag: Reckmann
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 6, 21. Januar 1823, Seite 69

* * *

Sonntag, 2. Februar 1823
Am Sonntage den 2. Februar, wahrscheinlich des Nachmittags während des Gottesdienstes, sind dem Gärber Anton Paßmann in Horst folgende Effekten aus seiner Wohnstube entwendet worden:
1. Eine goldene Halskette, ohne besondere Zeichen, geschätzt zu 12 Rthl. B. C.;
2. Ein silbernes Halskreuz, worin 5 große und mehrere kleine Diamanten eingefaßt waren, geschätzt zu 80 Rthl. B. C..
Indem wir diesen Diebstahl hierdurch öffentlich bekannt machen, fordern wir zugleich jeden auf, alles dasjenige, was zur Entdeckung des Thäters irgend beytragen könnte, dem Königl. wohllöbl. Inquisitoriate zu Münster oder dem unterzeichneten Gerichte sofort anzuzeigen.
Dorsten den 4. März 1823.
Königl. Preuß. Land- und Stadt-Gericht.
M. Hülskötter. Peüs.
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 20, 11. März 1823, Seite 263

* * *

Mittwoch, 26. Februar 1823
Dem Landwirth Hermann Laarmann zu Schalke, im Gerichtsbezirk Bochum ist in der Nacht vom 25. auf den 26. v. M. an geräuchertem Schweinefleisch und andern Sachen mittels Einbruchs, Folgendes gestohlen worden:
1) zwei Schinken;
2) zwei Schulterstücke;
3) vier Rückenstücke
4) eine Seite Speck;
5) zwei halbe Schweinsköpfe, so wie
6) ein kupferner ungefähr 3 Maaß haltender Kaffeekessel;
7) ein messingener dito, ein Maaß haltend;
8 ) ein blauer Kittel, von flächsener Leinewand, und
9) vier Stränge wergen Garn.
Jeder wird aufgefordert, die ihm etwa bereits bekannt gewordenen, oder noch bekannt werdenden Umstände, welche zue Entdeckung des Thäters dieses Diebstahls, oder zur Wiederbeschaffung der gestohlenen Sachen dienen können, entweder seiner Obrigkeit, oder dem unterzeichneten Inquisitoriate unverzüglich anzuzeigen.
Werden, den 29. März 1823.
Amtsbaltt der Königl. Regierung zu Arnsberg Nr. 16, 19. April 1823, Seite 165

* * *

Montag, 24. März 1823
Auf Antrag des Freiherrn von Wolf-Metternich zu Hamm, ist die Abfindung der Huden und sonstige Servitutberechtigten, der im Kirchspiel Buer, Kreis Recklinghausen belegenen Hülser Heide, von Seiten der der General-Commision zu Münster beschlossen und dem Unterzeichneten als Special-Commissair aufgetragen worden.
Es werden daher alle zur Mitbenutzung berechtigten unbekannten Theilhaber, oder welche sonst bei der bevorstehenden Auseinandersetzung ein Interesse zu haben vermeinen, so wie die etwaigen Obereigenthümer, Fideicomißfolger und Wiederkaufsberechtigte hierdurch aufgefordert, sich binnen 6 wochen und spätestens in dem auf den 24. März d. J., Morgens 9 Uhr im Hause des Gastwirths Kolck in Buer, angesetzten Termine, bei dem Unterzeichneten zu melden, ihre Ansprüche vollständig anzugeben, und nachzuweisen, auch sich darüber zu erklären, ob sie bei Vorlegung des Theilungsplans zugezogen seyn wollen.
Die Ausbleibenden müssen die Auseinandersetzung gegen sich gelten lassen, und werden mit keinen Einwendungen, und selbst nicht mit der Einrede der Verletzung, dagegen gehört werden können.
Dorsten, den 1. Februar 1823.
Der Land- und Stadtgerichts-Assessor,
Evelt
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 11, 7. Februar 1823, Seite 125
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 6, 8. Februar 1823, Seite 48
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 17, 28. Februar 1823, Seite 218
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 9, 1. März 1823, Seite 65

* * *

April 1823
Zu Beigeordneten und Gemeinderäthen sind folgende Personen ernannt worden:
[...]
Kreis Recklinghausen
[...]
Bürgermeisterei Buer,
der Tuchweber Jos. Messmacher zu Westerholt, und der Landwirth Hermann Beckmann zu Löchter, zu Gemeinderäthen.
[...]
Münster, den 10. April 1823
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 17, 26. April 1823, Seite 118

* * *

April 1823
Der ehemalige Seminarist Christoph Tigges aus Katrop bei Soest ist zum Schullehrer, Organisten, Vorsänger und Küster bei der evang. luth. Gemeinde zu Gelsenkirchen [...] ernannt.
Amtsbaltt der Königl. Regierung zu Arnsberg Nr. 16, 19. April 1823, Seite 166

* * *

Mittwoch, 2. April 1823
Auf den Antrag eines Interessenten ist die Theilung der , in der Bauerschaft Westerhassel, Bürgermeisterei Buer im Kreise Recklighausen belegenen Westerhasseler Mark von Seiten der General-Commission zu Münster beschlossen, und dem Unterzeichneten als Special-Commissair aufgetragen worden.
Es werden daher alle zur Mitbenutzung berechtigten unbekannten Theilhaber, oder welche sonst bei der bevorstehenden Auseinandersetzung ein Interesse zu haben vermeiden, so wie die etwaigen Obereigenthümer, Fideicomißfolger und Wiederkaufsberechtigte hierdurch aufgefordert, sich binnen 6 wochen und spätestens in dem auf den 2. April d. J., Morgens 9 Uhr im Hause des Colon Kampmann in der Bauerschaft Westerhassel angesetzten Termine bei dem Unterzeichneten zu melden, ihre Ansprüche vollständig anzugeben, und nachzuweisen, auch sich darüber zu erklären, ob sie bei Vorlegung des Theilungsplans zugezogen seyn wollen.
Die Ausbleibenden müssen die Auseinandersetzung gegen sich gelten lassen, und werden mit keinen Einwendungen, und selbst nicht mit der Einrede der Verletzung, dagegen gehört werden können.
Dorsten, den 1. Februar 1823.
Der Land- und Stadtgerichts-Assessor,
Evelt
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 6, 8. Februar 1823, Seite 48
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 12, 11. Februar 1823, Seite 141
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 18, 4. März 1823, Seite 232
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 10, 8. März 1823, Seite 71

* * *

Samstag, 17. Mai 1823
In der Nacht vom 16. auf den 17. v. M. ist beidem Landwirth Wilhelm Dörmann zu Bulmecke, Gerichtsbezirks Bochum, mittels Einbruchs folgendes gestohlen worden:
1) ein kupferner, ungefähr ein Ohm enthaltener Schinckenkessel mit einer graden und einer gebogenen Seitenwand;
2) ein anderer kupferner Kessel, circa 12 Maaß enthaltend, welcher nur in der Art näher bezeichnet werden kann, daß solcher in jener Gegend Eckern genannt wird, und
3) drei flache zinnerne Schüsselen.
Derjenige, welcher über die Thäter dieses Diebstahls oder die gestohlenen Sachen Auskunft geben kann, wolle davon entweder uns oder der Ortspolizeibehörde aufs baldigste Anzeige machen.
Werden, den 14. Juni 1823.
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 28, 12. Juli 1823, Seite 289
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr. 52, 30. Juni 1823, Seite 324

* * *

Dienstag, 15. Juli 1823
Auf den Antrag eines Interessenten ist die Theilung der im Kirchspiel Buer, Bürgermeisterei Buer, Kreises Recklinghausen belegenen Gemeinheit Beckerath von Seiten der General-Commision zu Münster beschlossen, und dem Unterzeichneten als Special-Commissair aufgetragen worden.
Es werden daher alle zur Mitbenutzung berechtigten unbekannte Theilnehmer, oder welche sonst bei der bevorstehenden Auseinandersetzung ein Interesse zu haben vermeinen, so wie die etwaigen Obereigenthümer, Fideicommißfolger und Wiederkaufsberechtigte, hierdurch aufgefordert, sich binnen 6 Wochen und spätestens in dem auf den 15. Juli d. J. Morgens 9 Uhr, im Hause des Gastwirths Kolk in Buer, angesetzten Termine bei dem Unterzeichneten zu melden, ihre Ansprüche vollständig anzugeben und nachzuweisen, auch sich darüber zu erklären, ob sie bei Vorlegung des Theilungsplans zugezogen seyn wollen.
Die Ausbleibenden müssen die Auseinandersetzung gegen sich gelten lassen, und werden mit keinen Einwendungen, und selbst nicht mit der Einrede der Verletzung, dagegen gehört werden.
Dorsten, den 15. May 1823.
Evelt
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 42, 27. Mai 1823, Seite 547
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 22, 31. Mai 1823, Seite 164
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 48, 17. Juni 1823, Seite 617
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 25, 21. Juni 1823, Seite 180

* * *

Mittwoch 25. Juni 1823
Auf den Antrag und zur judikatmäßigen Befriedigung des Freyherrn v. Twickel sollen bei dem Papierfabrikanten Nebe zu Lüttinghoff allerhand Hausmobilien, bestehend aus Tischen, Stühlen, Commoden, Schränken, Spiegeln, Oefen, Zinn- und Kupfer-Geschirren, Porzellain, Leinewand und mehreren vollständigen Betten, ferner zwey Kühen, einem Pferde, einer Karre und Pferde-Geschirr, in Termino Mittwoch den 25. d. an den Meistbietenden im Wege der Execution verkauft werden. Kauflustige wollen sich am besagten nächsten Mittwochen des Vormittags um 9 Uhr in der Wohnbehausung des Nebe zu Lüttinghoff einfinden.
Dorsten den 18. Juny 1823.
Aus Auftrag: Peüs.
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 50, 24. Juni 1823, Seite 647

* * *

Freitag, 27. Juni 1823
Auf den Antrag des Theodor Schulze zu Holthausen Kirchspiels Bottrop soll das sämmtliche Mobiliar-Vermögen des Pachters Heinrich Ahlkämper bey Berge in der Bürgermeisterey Buer, worunter allerhand Hausgeräthe, Leinewand und Bettwerk, ferner ein Wagen, eine Karre, vier Pflüge und verschiedenes Pferdegescirr, dann 3 Pferde, 8 Kühe, 5 Rinder, 6 Kälber und 6 Schweine an den Meistbietenden im Wege der Execution verkauft werden.
Der Auktionstermin ist auf Freytag den 27. d. des Vormittags um 9 Uhr angesetzt, und wollen Kauflustige sich alsdann in der Wohnbehausung des Heinrich Ahlkämper bey Berge einfinden.
Dorsten den 18. Juny 1823.
Königl. Preuß. Land- und Stadt-Gericht.
Aus Auftrag: Peüs
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 50, 24. Juni 1823, Seite 648

* * *

Dienstag, 29. Juli 1823
Auf den Antrag des Theodor Schultze zu Holthausen sollen am nächsten Dienstage den 29. dieses des Vormittags um 9 Uhr bey dem Ackersmann Heinrich Ahlkemper zu Berge in der Bürgermeisterei Buer die sämmtlichen Weizen- Roggen- Buchweizen- und Hafer-Früchte aufm Halme, circa 65 Scheffel Landes an den Meisbietenden im Wege der Execution verkauft werden.
Kauflustige wollen sich am besagten Dienstage des Vormittags um 9 Uhr in der Behausung des Ahlkemper bey Berge einfinden.
Dorsten den 22. July 1823.
Königl. Preußisches Land- und Stadtgericht.
Im Auftrag: Peus
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 60, 29. Juli 1823, Seite 790

* * *

Mittwoch, 3. September 1823
In der Nacht vom 2. auf den 3. l. M. sind dem Kötter und Leineweber Henrich Breücker aufm Mittelscholven Kirchspiels Buer folgene Effecten,
1) ein kupferner Kaffeekessel, circa 3 Maaß haltend;
2) drey Stück graues Mangtuch, jedes Stück 10 doppelte Ellen haltend;
3) ein Stück Leinen, gebildetes Dammbrett, 21 kleine Ellen haltend;
4) ein und eine halbe doppelte Elle blaues Leinen;
5) drey 1/2 Pfund hellblaues baumwollen Garn, drey Stück flachsen Garn weiß, und drey Stück Werken blau gefärbt;
7) ein grünes baumwollenes Kollet mit gelben metallenen Knöpfen, ein roth kattunenes Taschentuch, drey weiße leinene Kopftücher, ein blau und röthliches kattunenes Halstuch;
8 ) ein großer kupferner Kessel, acht Eimer haltend,
vermittels Einbruchs aus seiner Wohnbehausung entwendet worden.
Ein jeder wird vor deren Ankauf gewarnt, und zugleich aufgefordert, die zu seiner Kenntniß gelangende Umstände, welche zur Entdeckung des Diebes führen könnten, dem Königl. wohllöblichen Inquisitoriate oder dem unterzeichneten Gerichte anzuzeigen.
Dorsten den 6. September 1823.
Königl. Preus. Land- und Stadt-Gericht.
M. Hülskötter. Reckmann.
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 75, 19. September 1823, Seite 991

* * *

Samstag, 27. September 1823
Der hierunter beschriebene Militair-Sträfling Johann Heinrich Bergermann aus Buer im Vest Recklinghausen ist in der Nacht vom 26. auf den 27. v. M. aus der Citadelle in Wesel, nach vollführtem Diebstahl an seinen Mitgefangenen, entwichen.
Sämmtliche Polizei-Behörden und die Königl. Gensdarmerie in den hiesigen Regierungs-Bezirke werden hierdurch aufgefordert, den Entwichenen auszuforschen, denselben im Betretungsfalle zu verhaften und unter sicherer Eskorte nach Wesel an die Königl. Commandatur daselbst abzuschicken.
Arnsberg, den 3. October 1823.
Königlich Preußische Regierung 1. Abtheilung.
Person-Beschreibung.
Der Johann Heinrich Bergermann ist alt 21 Jahr, 5 Fuß 2 Zoll groß, Tagelöhner, katholischer Religion, hat blonde Haare, gewöhnlichen Mund, rundes Kinn, gesunde Zähne, blonden Bart, dickes Gesicht, gesunde Gesichtsfarbe. Derselbe trug bei seiner Entweichung eine grüne Mütze, blaue Tuchjacke mit blanken Knöpfen, grüne Weste und Schuhe.
Er hat bei seiner Entweichung mitgenommen 3 Uhren, 2 Jacken, 3 Paar Hosen, zwei Paar Schuhe.
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 41, 11. Oktober 1823, Seite 435

* * *

Dienstag, 9. Dezember 1823
Dem Höfner Knüver zu Eckelresse sind am 9. l. M. des Morgens in der Frühe von seiner Schlafkammer folgende Gegenstände entwendet:
1. Ein goldenes Cruzifix mit dem Christusbilde und einer mit drey kleinen Diamanten besetzten Schleife;
2. Zwey goldene Ringe mit einem blauen Steinchen;
3. Ein Paar silberner Schnallen, 13 löthig, oval und von durchbrochener Arbeit;
4. Etwas über 4 Rthl. Clevisch in Berl. C., 2 Stüberstücken, und einem polnischen 11 Stüberstücke.
Wir warnen vor den Ankauf des Entwendeten, und fordern jeden, der über den Entwender, oder über den Ort, wo das Entwendete geblieben, irgend einige Auskunft geben könnte, hierdurch auf, solches dem Königl. Inquisitoriate oder dahier anzuzeigen.
Recklinghausen den 16. December 1823.
Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.
Reinking. Unger.
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 103, 26. Dezember 1823, Seite 1373

* * *

Mittwoch, 10. Dezember 1823
Zur judikatmäßigen Befriedigung des Cordts zu Disteln und Klapheck zu Bülse sollen die bey dem Höfner Baut im Brünninghoff aufgezogene Pfänder, als:
1) ein großer kupferner Kessel,
2) ein vollständiges Bett, u.
3) zwey Kühe,
in Termino den 10. k. M. des Vormittags um 10 Uhr gegen baare Zahlung öffentlich an den Meisbietenden verkauft werden.
Kauflustige werden eingeladen, sich alsdann hieselbst an der Behausung des Wirths Franz Joseph Randebrock einzufinden.
Recklinghausen den 25. November 1823.
Königl. Preuß. Land- und Stadt-Gericht.
Aus Auftrag: Unger
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 96, 2. Dezember 1823, Seite 1273

* * *

Dienstag, 16. Dezember 1823
Ad requisitionem des Königl. Land- und Stadt-Gerichts zu Recklinghausen fallen auf Antrag eines Gläubigers folgende dem Fruchthändler Heinr. Munstermann zugehörige Immobilien, als:
a) ein bey Buer am sogenannten Wandelswege, zwischen des Grafen von Westerholt und Heinrich Böckers Ländereyen belegenes Stück Ackerlandes, circa 2 Scheffel groß, geschätzt zu 80 Rthl Berl. Cour..
b) ein in der nemlichen Gegend an der sogen. Gathe zwischen Heinr. Dennborgs und B. Kuhlings Gründen belegenes Stück Ackerlandes, circa 7/8 Sch., gew. zu 43 Rtl. 22 Sgr. 6 dt.
Summa: 123 Rtl. 22 Sgr. 6 dt.
zur nothwendigen Subhastation gezogen werden.
Der einzige Bietungs-Termin ist vor dem Deputirten, Herrn Oberlandes-Gerichts-Referendarius v. Wiek, auf den 16. December l. J. Vormittags 11 Uhr in loco angesetzt, wohin Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen werden: daß Taxe und Vorwarden in der Gerichts-Registratur zur Einsicht offen liegen.
Unbekannte Real-Prätendenten müssen ihre allenfallsigen Ansprüche spätestens bis zum Verkaufs-Termin bey Präclusions-Strafe anmelden und bescheinigen.
Dorsten den 2. October 1823.
Königl. Preuß. Land- und Stadt-Gericht.
M. Hülskötter. Peüs.
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 93, 21. November 1823, Seite 1232

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