Düsseldorfer Zeitung
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Münsterisches Intelligenzblatt
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Westfälischer Merkur
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Amtsblatt Düsseldorf
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Königliches westphälisch-märkisches Intelligenzblatt
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Was interessant war
Augenerkrankung der Soldaten
Schon seit mehreren Jahren herrscht theilweise in der Armee eine unter gewissen Verhältnissen ansteckende Augenkrankheit, die in ihren verschiedenen Graden und Zeiträumen verschiedene nachtheilige Folgen für die Augen, und in den heftigsten Graden selbst gänzliche Zerstörung derselben und daraus hervorgehende unheilbare Blindheit veranlassen kann.
Die Soldaten, welche von diesem Uebel befallen gewesen, behalten, wenn sie auch ohne Nachtheil für das Sehvermögen wieder hergestellt worden sind, immer noch lange Zeit eine eigenthümliche Röthung und Auflockerung der innern Fläche der Augenlieder und sind in diesem Zustande zu Rückfällen in der Krankheit geneigt.
In diesem Zustande werden nun diese augenkrank gewesenen Soldaten von den resp. Regimentern in ihre Heimat entlassen, weil die Erfahrung gelehrt hat, daß sie am sichersten zur gänzlichen Herstellung gelangen, und vor Rückfällen in die Krankheit verwahrt werden, wenn sie den militairischen Dienstverhältnissen und dem damit verbundenen Zusammenleben in den Casernen entzogen werden.
Wenn nun auch bis jetzt noch keine erweisbare Beispiele vorhanden sind, daß in einem solchen Zustande entlassene Soldaten die sie umgebenden Personen angesteckt hätten, so ist dies doch nicht ganz unmöglich, und in dem Falle, daß noch ein schleimiger Ausfluß aus den Augen Statt fände, oder eine solche Militair-Person einen wirklichen Rückfall in die Krankheit erleiden sollte, sogar wahrscheinlich. Die Ansteckung ist jedoch sehr leicht zu verhüten, und selbst diejenigen Personen, welche mit dergleichen augenkrank gewesenen Leuten in näherer Gemeinschaft zu leben genöthigt sind, können sich vor der Mittheilung dieser Krankheit dadurch verwahren, daß sie täglich ihre Augen mit reinem Flußwasser gehörig reinigen und den gemeinschaftlichen Gebrauch von Handtüchern, Waschnäpfen, Betten, Kleidungsstücken und Wäsche aller Art mit dergleichen Personen sorgfältig vermeiden. Eine größere Obhut ist indessen bei wirklich Augenkranken dieser Art nothwendig, denn hier ist es selbst rathsam, nicht allein jede mittelbare oder unmittelbare Berührung mit den kranken Auge selbst, sondern auch den dauernden Aufenthalt in einem und denselben Zimmer, in welchem sich ein solcher Augenkranker befindet, besonders zur Nachtzeit, zu vermeiden. Wer indessen diese Vorsichtsmaaßregeln vernachläßigt hat, und selbst an seinen Augen erkrankt, dem ist nur noch zu rathen, sich sogleich an den ihm nächsten Arzt zu wenden, und seine Augenleiden, sey es auch noch so geringe, keineswegs für unbedeutend zu achten; den diese Augenkranheit hat oft das Eigene, daß sie den Anscheine nach unbedeutend auftritt, oft keine andere Beschwerde als das Gefühl eines ins Auge gefallenen Sandkorns mit sich führt, und lange in diesem gelinden Zustande verweilt, ehe sie ihre zerstörende Wirkung auf das Sehorgan äußert.
Da jedem Staatsbürger daran gelegen seyn muß, sich und die Seinen voe einer solchen gefahrvollen Augenkrankheit zu sichern, und jede neue Uebertragung derselben auf gesunde Personen, die Veranlassung zur allgemeinern Verbreitung derselben unter die ganze Masse des Volkes werden kann, so werden die Vorsichtsmaaßregeln, durch die man sich, ohne dergleichen augenkrank gewesene Soldaten aus der bürgerlichen Gesellschaft entfernt zu halten und sie in ihrem Erwebe zu beeinträchtigen, vor Ansteckung sichern kann, hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, und erwarten wir zugleich, daß die Pfarrer, Ortsvorsteher und Schullehrer sich werden angelegen seyn lassen, auch die ungebildetere Klasse des Landvolks hievon gehörig zu unterrichten.
Die Aerzte, welche einen solchen Kranken zu behandeln bekommen, beauftragen wir hiermit zugleich, über jeden solchen Kranken ein genaues Tagebuch zu führen, und von 10 zu 10 Tagen mittels Einsendung desselben an die ihnen vorgesetzte landräthliche Behörde zu berichten. In diesen Aktenstücken, welche in gleichgemessenen Zeitperioden die Landräthe an uns einzusenden haben, muß eine genaue Bechreibung der Krankheit, ihrer Entstehung, ihres Verlaufs, ihrer Erscheinungen etc. etc. enthalten, und darin bestimmt angegeben seyn:
1) Unter welchen Verhältnissen die Krankheit sich zuerst gezeigt habe, ob eine Ansteckung wahrscheinlich sey, durch wen und wodurch sie herbeigeführt werden konnte?
2) In welchem Grade der Krankheit das ansteckende Subjekt zur Zeit der durch dasselbe bewirkten weiteren Infectionen sich befunden, ob bei demselben ein Ausfluß aus den Augen und von welcher Beschaffenheit und in welcher Menge vorhanden war?
3) In welchem Grade die Krankheit bei dem vermeintlich angesteckten, oder wie immer zuerst krank gewordenen Individium sich befunden, und in ihrem Verlaufe behauptet habe; ob constitutionelle Verhältnisse, eine scrophulöse, syphilitische oder sonstige Dyscrasie gleichzeitig vorhanden, und auf die Erscheinungen der Krankheit von Einfluß seyen?
4) Durch welche Erscheinungen die gegenwärtige Krankheit sich vorzüglich offenbare, wie die Augenlieder-Bindehaut und der ganze Habitus des Auges beschaffen sey, ob Röthung mit oder ohne körnige (fischrogenartige) Auflockerung der Bindehaut der Augenlieder, ob Geschwulst, Schmerz, Lichtscheu, Trähnenschleim oder Eiterfluß und in welchem Grade zugegen sey?
5) Ob die Krankheit schwer oder leicht heilbar sey, welche Mittel bereits dagegen mit oder ohne Erfolg angewandt wurden, oder welche polizeiliche Maaßregeln zur Verhütung der Weiter-Verbreiterung des Uebels man bereits eingeleitet hat?
6) Welchen Ausgang die Krankheit wahrscheinlich nehmen werde, oder ob bereits genommen habe, ob und durch welche Mittel das gänzlich oder zum Theile verlorene Sehvermögen wieder herzustellen sey oder nicht?
Wir setzen übrigens voraus, daß auch denjenigen Aerzten und Wundärzten, welche noch nicht Gelegenheit hatten, die Natur und den Verlauf dieser ansteckenden Augenkrankheit in der Erfahrung kennen zu lernen, wenigstens die bessern Schriften des In- und Auslands und besonders die vom Herrn Divisions-General-Arzt Dr. Rust verfaßte: Die ägyptische Augenentzündung unter der Preuß. Besatzung in Mainz (Berlin, Reimer 1820) nicht fremd geblieben seyen, und sie somit wenigstens die Hauptmomente kennen gelernt haben werden, auf die es bei der Beurtheilung und Behandlung dieser Augenkrankheitsform vorzüglich ankommt.
Münster den 30. Januar 1822.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 6, 9. Februar 1822, Seite 55
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 13, 12. Februar 1822, Seite 153
Ermahnung der Wegewärter
Die Erfahrung hat ergeben, daß mehrere der auf den Kunst-Straßen angestellten Wegewärter ihre Dienstpflichten nicht vollkommen Genüge leisten, daß vielmehr Manche derselben, insbesondere in der zeitigen, sehr nothwendigen Ausfüllung der tieferen Geleise, säumig gewesen, und selbst mitunter auf den zugewiesenen Chaussee-Strecken in den Arbeitsstunden nicht vorgefunden worden.
Um diese nachlässigen Wegewärter unter möglichst strenger Aufsicht zu halten, sind sämmtliche Herren Landräthe und Bürgermeister hierdurch angewiesen, auf die pünktliche Geschäftsführung aller Chaussee-Wärter und die ihnen obliegende Wege-Unterhaltung bei jeder Gelegenheit ein wachsames Auge zu haben, und die befundenen Nachlässigkeiten und Unordnungen sofort, zur Bestrafung und eventueller Dienst-Entsetzung der betreffenden Subjecte, direct bei uns anzuzeigen.
Es wird hierbei in Erinnerung gebracht, daß die eigentlichen Arbeits-Stunden der Wegewärter dauern im Winter: vom 1. October bis Ende März, Morgens von 8 Uhr bis 12 Uhr, Nachmittags von 1 Uhr bis 4 Uhr; im Sommer: Morgens von 6 bis 12 Uhr, Nachmittags von 2 bis 7 Uhr.
Münster den 19. Februar 1822.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 9, 2. März 1822, Seite 74
Empfehlungen zur Ausrottung der Wucherblume
Die seit einiger Zeit erneuerten häufigen Klagen über die zuhehmende Verbreitung der Wucherblume [Saat-Wucherblume] und über die Nachtheile, welche dieselbe dort, wo sie einheimisch geworden ist, dem landwirthschaftlichen Gewerbe bringt, haben eine reifliche Erwägung dieses Gegenstandes veranlaßt, und in Gefolg derselben hat das Königl. hohe Ministerium des Innern sich bewogen gefunden, mich zu beauftragen, die zweckdienlichen Anordnungen zu treffen, um in der Provinz Westfalen die weitere Verbreitung dieses schädlichen Unkrauts zu verhindern, und dessen Ausrottung zu bewirken.
Wenn die Grundbesitzer bei den anerkannten Nachtheilen, welche die Wucherblume (Chrysanthemum segenum. Lin.) im gemeinen Leben auch böse Blume genannt, für den Ackerbau hat, bisher nicht selbst schon zu deren Vertilgung alle Kräfte aufgeboten haben, so kann dieses seinen Grund nur darin haben, daß man zum Theil die Natur der Pflanze nicht kennt, und entweder, weil die gewöhnlichen Mittel zur Vertilgung von Unkräutern vergeblich versucht sind, an der Möglichkeit, den Zweck zu erreichen, verzweifelt, oder erkennend, daß nur gemeinsame Bestrebungen zum Ziele führen können, bei der Schwierigkeit, diese zu bewirken, auch im Einzelnen nicht Hand ans Werk gelegt hat. Es bedarf daher nur einer näheren Erwägung der Sache, und einer Entwickelung der Mittel, wie die weitere Verbreitung der Wucherblume verhindert, selbst deren Ausrottung bewirkt werden kann, und gewiß wird kein guter Landwirth die Mühe scheuen, die sich durch eine so wesentliche Verbesserung seines Ackers und die Sicherung gegen künftiges Verderben reichlich lohnt.
Die Wucherblume ist ein Sommergewächs, dessen Wurzeln im Winter absterben, und welches sich nur durch den Saamen fortpflanzt. Dieser erzeugt sich in unglaublicher Menge; denn eine Pflanze treibt in wohlgenährtem Boden oft 70 bis 80 Blumenköpfe, deren jeder gegen 300 Saamenkörner enthält. Der Samen hat die Eigenschaften:
1. daß er viele Jahre in der Erde ruht, ohne seine Keimkraft zu verlieren, daß er gleich zum Keimen kommt, sobald er, durch Auflockerung des Bodens in die obere ackerbare Krume gebracht, der Einwirkung der Luft, des Lichts und der Wärme ausgesetzt wird;
2. daß er Hornvieh und Pferden unverdaulich ist, daher, von ihnen genossen, durch den Dünger wieder auf die Felder gebracht wird;
3. daß er im halbreifen Zustande keimfähig ist, und, weil Pflanzen, die ausgerissen und zum Verotten auf Haufen geworfen, nicht absterben, sondern, soweit sie Luft haben, fortleben, noch von diesen nothreif erzeugt wird.
Die Wucherblume hat vor allen anderen Unkräutern vorzüglich die Nachtheile:
1. daß sie, wenn durch Dünger, durch Saatfrucht oder auf irgend eine Weise der Saamen in die Aecker gebracht wird, sich unglaublich schnell über ganze Feldmarken verbreitet, in so fern nicht mit Aufmerksamkeit darauf gesehen wird, daß die aufgekeimte Pflanze, sobald die Blume sich zeigt, ausgegriffen und vernichtet wird;
2. daß sie, wenn einmal der Saamen sich in verderblicher Menge in den Aeckern verbreitet hat, nur durch sehr anstrengte, eine Reihe von Jahren fortgesetzte Bemühung wieder aus dem Boden wegzuschaffen ist;
3. daß sie den nutzbaren Pflanzen die besten Nahrungstheile wegnimmt, indem sie solche an sich zieht, und desto mehr wuchert, je reicher der Boden ist, den sie mehr als jede andere Pflanze ausmergelt;
4. daß sie, zum Keimen gebracht, keine Pflanze neben sich aufkommen läßt, vielmehr durch ihren Schatten und durch die Entziehung der Nahrungstheile alles um sich her erstickt, so daß auf Feldern, die sie überzogen hat, oft kaum noch die Frucht zu erkennen ist, mit der sie bestellt waren.
Vergleicht man die erwähnten Eigenschaften des Saamens der Wucherblume und die Nachtheile der Pflanze für den Ackerbau, so ergiebt sich, wie wichtig deren Ausrottung und die Verhütung ihrer größern Verbreitung ist, und welche Mittel zur Erreichung dieses Zwecks zu ergreifen sind. Es sind in letzterer Rücksicht vorzüglich die beiden Fälle zu unterscheiden:
1) ob die Wucherblume nur erst in einzelnen Pflanzen, und auf einzelnen Feldern vorkommt, oder ob
2) mit ihr die Feldmark ganz oder zum großen Theil dergestalt überzogen ist, daß sich durchgehends in den Aeckern Saamen befindet, der zum Keimen kommt, sobald er in die, seiner Natur nach, dazu erforderliche Lage gebracht wird.
Im ersten Fall ist noch durch Ausjäten der Pflanzen, durch abwechselnde Bestellung der inficirten Aecker mit behackten Früchten, Winterfrucht und Klee, und durch Sorge dafür, daß nicht auf irgendeine Weise neuer Saamen in den Boden gebracht wird, der Zweck zu erreichen; im zweiten Falle aber, wenn schon die Feldmark ganz oder zum großen Theil mit Wucherblumen überzogen ist, reichen diese gewöhnlichen Mittel nicht aus, sondern müssen, wenn nicht das Uebel immer ärger und endlich gar der Boden zum Bau der Sommerfrüchte völlig unbrauchbar werden soll, weit größere Anstrengungen gemacht werden. Die erste Sorge in diesem Fall muß seyn, daß, um erst die große Anzahl der Wucherblumen zu vermindern, der viele in der Erde ruhende Saamen zum Keimen gebracht, und dann die junge Pflanze gleich wieder zerstört wird. Die Mittel, die zu Erreichung dieses Zwecks anzuwenden sind, ergeben sich aus der natürlichen Eigenschaft des Saamens; denn, wie schon gesagt, ruht dieser viele Jahre in der Erde, ohne seine Keimkraft zu verlieren, und kommt gleich zum Keimen, sobald er in der warmen Jahreszeit, in der Regel vom Mai an bis zum October in die obere ackerbare Krume gebracht, der Luft, dem Licht und der Wärme ausgesetzt wird. Hieraus folgt, daß die Wucherblume auf Grasplätzen und unter solchen Früchten nicht gedeiht, die schon im ersten Frühjahre das Feld dicht überziehen, und durch ihren Schatten dem Wucherblumensaamen die Einwirkung des Lichts und der Luft entziehen, daß sie aber vorzüglich unter solchen Früchten wuchert, zu denen erst im Frühjahr der Acker bestellt wird, weil auf demselben dann ihr Saamen mit dem der bestellten Frucht gleichzeitig zum Keimen kommt und letztere unterdrückt.
Die Sommerfelder, und unter diesen vorzüglich die Gerstenfelder, weil solche am klarsten und reinsten zugestellt werden müssen, sind also das wahre Element der Wucherblume, die dem mit Winterfrucht bestelltem Felde weniger und nur dann gefährlich ist, wenn die Frucht zu dünn und zu schmächtig steht und leere Flecken hat, so daß die Bedingung herbei geführt wird, unter welcher der Saamen zum Keimen kommen kann. Hieraus ergibt sich als erste Regel für die Vertilgung des Wucherblumensaamens, daß man dort, wo man Mittel und Gelegenheit hat, die junge Pflanze gleich wieder zu zerstören, das Keimen des Saamens möglichst zu befördern, und dort, wo man die junge Pflanze nicht zu zerstören vermag, das Keimen des Wucherblumensaamens durch den Bau solcher Früchte, die ihn nicht aufkommen lassen, zu verhindern suchen muß, damit nicht neuer Saamen geworfen wird.
Aus dieser Regel folgt von selbst das Verfahren, welches einzuschlagen ist, um den beabsichtigtan Zweck zu erreichen, nämlich:
1. um den Saamen zum keimen zu bringen, und gleich den Keim wieder zu zerstören, dient
a. die reine Braache, welche oft, und zwar vier bis fünfmal während des Sommers gepflügt und jedesmal recht fleißig durchgeeget werden muß, indem dadurch der Saamen in die lockere Erde und zum schnellen Keimen gebracht, die junge Pflanze aber durch das nächste Pflügen wieder zerstört wird;
b. die Bestellung mit behackten Früchten, denn, wenn das Behacken oft, so daß in den Zwischenzeiten die Wucherblumen-Pflanze nicht bis zum Saamenansetzen kommen kann, vorgenommen, und dabei mit Fleiß auf die völlige Zerstörung der jungen Pflanze gesehen wird, so leistet es mit dem Reinbraachen ganz gleiche Dienste;
c. fleißiges Eggen der Folge bei Winterfeldern nach 14tägiger Ruhe und, wo möglich, nochmaliges Pflügen, indem auch hierdurch der Zweck erreicht wird, daß noch einmal Wucherblumensaamen zum Keimen kommt, den der folgende Pflug wieder zerstört, oder der doch, wenn auch ein nochmaliges Pflügen nicht ausführbar ist, durch den Winter, vor welchem er nicht mehr zum Saamentragen kommen kann, vernichtet werde;
2. um das Keimen des Wucherblumensaamens, wo man die junge Pflanze nicht wieder zerstören kann, zu vehindern, bedarf es nur eines solchen Baues der Früchte, wobei der Wucherblumensaamen nicht an die Luft gebracht wird, und in dieser Rücksicht ist zu beachten:
a. daß zu jeder Frucht nur gutes, reines, völlig reifes Saatkorn genommen, und dieses durch Werfen, Sieben, oder auf der Wannemühle von allem Unkraut völlig gereinigt werde, weil gutes Saatkorn die erste Bedingung des üppigen, gleichförmigen Wuchses der Früchte ist, und also vorzüglich dazu beiträgt, daß diese den Boden gleichmäßig dicht überziehen und das Unkraut nicht mehr aufkommen lassen;
b. daß das Winterfeld gut und mit Fleiß bearbeitet und nicht zu spät bestellt werde, damit der Acker vor dem Winter dicht mit der Frucht bedeckt wird, und dann im Frühjahre die Wucherblume nicht mehr aufkommen kann;
c. daß die Sommerfelder möglichst rein bestellt und, so viel es sich nur immer zwingen läßt, gejätet werden, ehe die Frucht in die Aehren schießt; daß dort, wo die Wucherblume schon häufig ist, der Bau der Gerste, unter welcher sie vorzüglich gedeiht, möglichst vermieden, anstatt derselben Hafer gewählt, und von diesem die junge Saat mit der Egge überzogen werde, indem dadurch die Wucherblumen-Pflänzchen zerstört werden, und der Hafer einen Vorsprung gewinnt, der Wucherblumen ferner nicht mehr gedeihen läßt.
Außer diesem Verfahren, wodurch man eines Theils der Wucherblumensaamen zum Keimen bringt, um den Keim gleich wieder zu zerstören, und andern Theils das Keimen zurückhält, wo man die Mittel nicht hat, die jungen Pflanzen zu vernichten, ist nun noch die Aufmerksamkeit darauf zu richten, daß nicht neuer Saamen in die Felder gebracht wird, und zu dem Ende ist ganz besonders zu empfehlen:
1. daß keine Saatfrucht und kein Stroh aus Gegenden eingeführt werde, wo die Wucherblume einheimisch ist,
2. daß von Feldern, welche Wucherblumen haben, die Frucht und das Stroh, wenn es immer thunlich ist, abgesondert aufbewahrt werden,
3. daß diese Frucht nicht zur Saat, das Stroh, in so fern es nur immer entbehrt werden kann, nicht zum Streuen und nicht zum Füttern des Rindviehes und der Pferde verwendet werden, oder
4. wenn dieses zum Theil unvermeidlich ist, der Dünger, damit er vollständig verrottet, mit Kalk vermischt, oder abgesondert gehalten und vorzüglich für die Gärten benutzt werde, durch deren Bearbeitung die Wucherblume, wenn sie auch hervorkommt, jedesmal wieder zerstört wird;
5. daß selbst das zum Futtern bestimmte Raaf [Gras] vorher durch Sieben gereinigt werde, endlich
6. daß die ausgejäteten Wucherblumen-Pflanzen nicht auf dem Felde oder in den Wegen liegengelassen, auch nicht auf den Düngerhaufen geworfen, sondern tief verscharret oder verbrannt werden.
So gewiß es ist, daß durch diese Mittel der Zweck erreicht wird, wenn sie nicht bloß vorübergehend, sondern fortgesetzt und allgemein zur Anwendung kommen, so gewiß ist es, daß die Mühe des fleißigen Landwirths unzureichend belohnt bleibt, wenn nicht gemeinschaftliches Streben Aller Kräfte zur gleichmäßigen Anstrengung vereinigt; da das Feld, welches der thätige Landwirth von dem schädlichen Unkraut gereinigt hat, durch den unreinen Acker des nachläßigen Nachbars bald wieder in den früheren Zustand zurückfällt. Es rechtfertigt sich daher vollkommen, den Einzelnen, der durch seine Nachlässigkeit dem allgemeinen Streben geradezu entgegen wirkt, durch Zwang zur gleichmäßigen Thätigkeit anzuhalten.
Nach diesen Ansichten haben nun die Behörden aus allen Kräften zur Ausrottung der Wucherblume hinzuwirken. Zu dem Ende werden
1. die Landräthe ermitteln, in welchen die Wucherblume vorkommt und ob sie nur in einzelnen Pflanzen und auf einzelnen Aeckern sich findet, oder allgemein verbreitet ist,
2. dort, wo die Wucherblume einheimisch ist, gemeinschaftlich mit den Gemeinde-Vorstande den Eingesessenen die Nachtheile dieses schädlichen Unkrauts lebendig schildern, und die Mittel zu dessen Ausrottung und zur Verhinderung einer größeren Verbreitung begreiflich machen, damit durch die Anerkennung ses eigenen Vortheils ein freiwilliges Streben erweckt, und dadurch bewirkt werde, daß mit freudigerem Muthe Jeder sich sich der nöthigen Anstrengung unterzieht. Weil es indeß überall einzelne giebt, die selbst den augenscheinlichen Votheil nicht so viel achten, daß sie deshalb sich die Mühe geben, aus ihrem gewöhnlichen Gleise zu gehen, so ist
3. zu veranlassen, daß jede Gemeinde, in welcher die Wucherblume sich verbreitet findet, aus ihrer Mitte einige rechtliche Männer wählt, welche als thätige, gute Landwirthe bekannt sind, und aus der Liebe für das Gemeindewohl sich der Aussicht darüber unterziehen, daß von den angegebenen Mitteln zur Ausrottung der Wucherblume und zur Verhinderung deren weitere Verbreitung die nach Maaßgabe der örtlichen Verhältnisse anwendbaren gehörig zur Ausführung kommen. Diese Männer werden daher
4. es zu ihrem ersten Geschäfte machen, mit Zuziehung des Gemeinde-Vorstandes und unter Beirath des Landraths in sorgfältiger Ueberlegung zu nehmen, ob nach der mindern oder mehreren Verbreitung der Wucherblume in ihrer Gemeinde, zu deren Vertilgung das Ausjäten und der abwechselnde Bau mit behackten Früchten zureicht, oder ob dazu die oben für den Fall der allgemeinen Verbreitung dieses Unkrauts angegebenen Mittel zur Anwendung kommen müssen; je nachdem sie das Eine oder das Andere finden, ist auf ihren Vorschlag
5. durch den Landrath festzustellen, wie von den Eingesessenen die zur Vertilgung der Wucherblume angegebenen Mittel zur Anwendung zu bringen sind, indem eine ganz allgemeine Vorschrift darüber nicht ertheilt werden kann, sondern, so gleichförmig auch die Mittel zum Zweck im Ganzen sind, doch bei deren Anwendung auf örtliche Verhältnisse, auf Verschiedenheit des Bodens und der Cultur-Art Rücksicht genommen werden muß.
Nachdem
6. die zu ergreifenden Maaßregeln festgesetzt sind, muß auf deren pünktliche Ausführung gesehen werden. Zu dem Ende haben
a. die zur Aufsicht aus der Mitte der Gemeinde gewählten Männer vom Mai bis zum October alle 14 Tage die Feldmark zu besichtigen,
b. die Felder, auf welchen sich die Wucherblume findet und in welchem Maaße sie sich auf denselben verbreitet hat, zu bemerken,
c. hiernach die Eigenthümer anzuweisen, daß sie, wenn noch durch Ausjäten zu helfen ist, dieses sofort vornehmen, damit bei der nächsten Beschauung das Feld gereinigt ist, oder, wenn die Menge der Blumen so groß ist, daß auf Hülfe durch Ausjäten nicht mehr gerechnet werden kann, diese Felder besonders zu bemerken, um nach der Erndte und für den künftigjährigen Bau mit möglichster Berücksichtigung der Wirthschafts-Verhältnisse des Eigenthümers die Mittel anzuordnen, welche oben zur Verminderung des Saamens im Boden und zur Verhinderung der Verbreitung von neuem Saamen in den Aeckern angegeben sind.
Außer dieser Beschauung in Beziehung auf die Wucherblume selbst, haben die gewählten Gemeinde-Aufseher noch ihre Aufmerksamkeit darauf zu richten, daß die ausgejäteten Pflanzen nicht auf dem Acker oder in den Wegen liegen bleiben, sondern völlig vernichtet werden; daß bei Aeckern, die zur Braache liegen, wenn sie vom Wucherblumen-Saamen ificirt sind, das öftere Pflügen und Eggen nicht unterlassen, auf Feldern mit behackten Früchten durchaus keine Wucherblume geduldet wird, un vorzüglich, daß unter den Eingesessenen, die zu dem Ende bei jeder schicklichen Gelegenheit, besonders bei der vierzehntägigen Feldbeschauung, welche das beste Mittel darbietet, die Früchte des Fleißes denen der Nachläßigkeit augenscheinlich gegen über zu stellen, zu belehren sind, sich die eigene Ueberzeugung verbreitet, daß die getroffenen Maaßregeln einzig ihr Bestes bezwecken, daß sie nothwendig zum Zwecke führen müssen, sobald sie nur mit allgemeon gleichem Gemeinsinn zur Ausführung kommen und Ausdauer bewiesen wird, die nothwendig ist, weil selbstredend in einem Jahre einem tief eingewurzelten Uebel nicht abgeholfen werden kann. Die allgemeine Verbreitung dieser Ueberzeugung hat die gute Folge, daß die Einzelnen auch im Innern ihrer Wirthschaft, wo ihnen nur selten nachgesehen werden kann, aus eigenen Antriebe darauf achten, daß soviel als thunlich, die zur Verhinderung der weiteren Verbreitung des Wucherblumen-Saamens dienlichen Einrichtungen getroffen werden.
Es läßt sich zwar mit Zuversicht erwarten, daß jeder Grundbesitzer, der sein und der Seinigen Wohl kennt und liebt, gerne bereit seyn wird, zur Erreichung des wohltätigen Zwecks aus allen Kräften mitzuwirken; aber um so nothwendiger ist es, die wenigen Einzelnen, die aus gewohnter Nachläßigkeit und aus sträflicher Gleichgültigkeit gegen allgemeines und eigenes Wohl sich nicht entschließen können, mit den Bemühungen ihrer Mitbürger auch die Ihrigen zu vereinen, mit Nachdruck durch Strafen hierzu anzuhalten. Es haben daher die zur Aufsicht gewählten Gemeindeglieder, wenn bei einer der vierzehntägigen Feldbeschauungen sich findet, daß Einzelne die bei der vorhergegangenen Beschauung ihnen gegebene Anweisung, die sie unbefolgt gelassen haben, zu verzeichnen, und das Verzeichniß dem Ortsbürgermeister (Schultheiß, Ortsbeamten) zu übergeben. Letzterer hat dieselben sofort unter Androhung angemessener bestimmter Strafe nochmals anzuweisen, mit dem Auftrage an die Gemeinde-Aufseher, daß sie, wenn auch diese Anweisung bei der nächsten Feldbeschauung sich nicht befolgt findet, sofort die Strafe zu vollziehen haben, die entweder darin bestehen kann, daß die unterlassene Arbeit auf Kosten des Säumigen ohne Verzug vorgenommen, oder er angehalten wird, eine Geldabgabe zu erlegen, deren Maximum vorläufig auf 20 Silbergroschen für jeden Preuß. Morgen, auf welchem die vorgeschriebenen Arbeiten unterlassen sind, festgesetzt wird. Die Strafen werden besonders verrechnet und einzig verwendet, um Arbeiten damit zu bezahlen, die zur Ausrottung der Wucherblume anzuordnen seyn werden.
Im November eines jeden Jahres haben die zur Aufsicht gewählten Gemeinde-Aufseher den Erfolg der genommenen Maaßregeln speciell dem Bürgermeister (Ortsbeamten, Schultheiß) anzuzeigen, welcher darüber unter Aufführung der einzelnen Gemeinden dem Landrath ausführlichen Bericht zu erstatten, und dieser der betreffenden Königl. Regierung über den ganzen Kreis die Nachweise zu geben, und damit noch die ihm etwa geeignet scheinenden Vorschläge zu verbinden hat, wobei insbesondere zu berücksichtigen seyn wird, ob nicht vorzüglich auf dem Lande man sich mit Nutzen der Schulkinder bedienen kann, um unter Aufsicht des Lehrers in unterrichtsfreien Stunden beim Ausjäten der Wucherblumen-Pflanze zu helfen.
Am Schusse eines jeden Jahres und zwar zum erstenmale am Schlusse des künftigen Jahres erwarte ich über den Erfolg der genommenen Maaßregeln die ausführliche Anzeige von den Königlichen Regierungen, denen ich so wie sämmtlichen Lokalbeamten, ganz vorzügliche Aufmerksamkeit auf diesen wichtigen Gegenstand dringend an s Herz lege.
Münster, den 8. September 1822
Der Ober-Präsident
von Vincke.
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 40, 5. Oktober 1822 Seite 449
Behandlung der Drehkranheit bei Schafen
Das Königl. hohe Ministerium des Innern hat dem Geheimen Ober-Regierungs-Rath Herrn Thaer zu Möglin veranlaßt, mit dem Heilmittel gegen die Drehkrankheit der Schafe, welche M. de Neirac im Juli-Hefte der Französischen Annalen des Ackerbaues bekannt gemacht hat, Versuche zu machen.
Die von dem Königlichen hohen Ministerio uns in Abschrift zugefertigten Anzeige des Herrn Thaer über die vorläufigen Resultate dieser Versuche lautet:
"Da eine in Frankreich von einem Herrn de Neirac erfundene und dem Conseil d'agriculture im Königl. Französischen Ministerium des Innern einberichtete Heilungsart der Drehkrankheit der Schafe mittelst des Brennens mit einem glühend gemachten Eisen auf dem Kopfe, durch die angegebenen namentlichen Thatsachen entschiedene Glaubwürdigkeit hatte, so wurde von Unterzeichnetem zu Möglin und in der Nachbarschaft, wo drehkranke Schafe aufzufinden waren, sogleich Versuche damit angestellt.
Da das Verfahren in jenem Berichte nicht genau beschrieben ist, so ward es hier folgendermaaßen eingerichtet. Man nahm ein Brenneisen dessen Stiel ohngefähr 16 Zoll lang mit einem hölzernen Handgriff versehen war und einen Kopf in der Gestalt eines spitzen Knopfes oder eines abgestumpften Kegels hatte, an der Spitze von 1 1/2 Linie Durchmesser und dann stärker zulaufend war. Dieser Kopf wurde glühend gemacht. Es ward indessen der Kopf des zu operirenden Thieres kahl geschoren und genau untersucht, ob sich eine den Druck nachgebende Stelle der Hirnschaale, mithin der Sitz des Uebels entdecken ließe. War dies der Fall, so wurde der Kopf des heißen Eisens so lange darauf gedrückt, bis man die Hirnschaale auf dem Grund der Brandstelle sehen konnte. War die Stelle nicht zu entdecken, auch aus dem Gange des Thiers nicht abzunehmen, so ward auf beiden Seiten des Kopfs über den Ohren, zuweilen auch auf dem Hinterkopfe oder der Stirn auf gleiche Weise gebrannt.
Nach 24 bis 48 Stunden zeigte sich ein mehr oder minder starker wäßriger Ausfluß aus den gebrannten Stellen, und darauf entstand eine mit Blut vermischte Eiter-Erzeugung, wobei die Wunden ganz einfach durch Bestreichung mit Theer oder Terpentin-Salbe, zuweilen gar nicht, behandelt wurden. Die Thiere schienen wenig davon zu leiden.
Unter 12 uns vorgekommenen Fällen sind 10, wo das Verschwinden der Zufälle schon am dritten Tage und fast gleichzeitig mit dem Ausfließen der wäßrigen Feuchtigkeit erfolgte. Am 4ten Tage konnten die meisten, dievorher im Stalle liegen bleiben mußten, mit der Heerde ausgehen und man konnte durchaus nichts mehr von der gehabten Krankheit an ihnen bemerken.
Ein Fall ist uns vorgekommen, wo sich bei der Section fand, das daß Uebel ganz anderer Art sey, und daß keine Blase im Gehirn vorhanden war; ein anderer aber, wo eine enorm große Wasserblase zwischen den beiden Halbkugeln, des Gehirns auf dem Grunde der Hirnhöhle lag, die man anfänglich beim Entblößen des Gehirns gar nicht entdeckte, und dieses nur fest an den Schädel angedrückt fand, wohin also das Brennen ohnmöglich wirken konnte.
Diese Erfahrungen (wovon die ersten 7 Fälle im Detail in dem eben herausgekommenen 2ten Stück des 10. Bandes der Möglinschen Annalen der Landwirthschaft mitgetheilt sind) verbunden mit dem Bericht des Herrn de Neirac (welcher sich in den Annales de l'agriculture francaise, Juli 1822. befindet) sind zureichend, die größte Aufmerksamkeit auf diese Heilmethode des manchen Schäfereien so großen Verlust bringenden Uebels zu richten und es bei allen vorkommenden Fällen zu versuchen; um so mehr, da es so einfach ist, daß es jedem Schäfer anvertraut werden kann, auch im Fall des Mißrathens nichts dabei verloren wäre.
Die Zeit muß freilich erst lehren, ob das Uebel dadurch ohne Wiederkehr gehoben werde, welches auch bei dem gelungensten Ausziehen der Blase mehrentheils der Fall nicht war; und ob: wenn es je aufs neue erschiene, ein wiederholtes Brennen helfe?
Herr de Neirac hat die Operation auch präservativ, bei Heerden die dem Uebel sehr unterworfen waren, mit glücklichem Erfolge gebraucht. Da die Krankheit aber oft eine geraue Zeit nicht erscheint, wenn sie vorher sehr häufig war, so muß sich die Masse der Erfahrungen darüber noch sehr häufen, bevor man dies unbedingt annehmen kann.
Möglin, den 16. October 1822. Thaer.
Wir sind beauftragt, bei der Bekanntmachung vorstehender Anzeige durch dieses Blatt hinzuzufügen, daß noch mehr Erfahrungen abzuwarten wären, bevor (jener gelungenen Fälle ungeachtet) die Sache als untrüglich anzusehen sey, und weshalb daher diese vorläufige Bekanntmachung vorzüglich den Zweck hat, die Versuche möglichst zu vervielfältigen.
Diejenigen Landwirthe in unserm Verwaltungs-Bezirke, welche gleiche Versuche anstellen wollen, werden ersucht, die Ergebnisse derselben durch die landräthlichen Behörden oder unmittelbar uns mitzutheilen.
Arnsberg, den 12. November 1822.
Königlich Preußische Regierung. I. Abtheilung.
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 47, 23. November 1822, Seite 543
Die Jahresübersicht aus der Region
Spoiler
Die auffallend gelinde Witterung des Monats December dauerte auch in dem darauf folgenden Monate fort, und hatte hier, wie überall, die seltsamsten Erscheinungen im Naturreiche zur Folge. Pflanzen, die im Freien blühten, grüne Bäume, junge Vögel und Schmetterlinge wurden vielfältig bemerkt.
[...]
Bei den Menschen war der Gesundheitszustand im Allgemeinen erwünscht, beim Viehe hatte unter den Schafen die Fäule noch immer nicht aufgehört.
[...]
Bei dem milden Wetter war die Saat üppig emporgeschoßen, nur in den niedrigen und feuchten Gründen hatte der häufige Regen sehr geschadet. Die schädlichen Ackerschnecken hatten Frost und Schnee glücklicher Weise vertilgt.
Münster den 19. Februar 1822.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 8, 23. Februar 1822, Seite 66
Nachweise der Fruchtpreise im Monat Januar 1822. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen
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Januar 1822 Durchschnitt Januar 1822
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Roggen 1 Rtl 7 sgr 2 pf 1 Rtl 10 sgr
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Buchweizen 1 Rtl 5 sgr 5 pf 1 Rtl 7 sgr 8 pf
Kartoffeln 0 Rtl 11 sgr 8 pf 0 Rtl 14 sgr
[i]Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 8, 23. Februar 1822, Seite 72[/i]
Bochum
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Januar 1822 Durchschnitt Januar 1822
Weizen 2 Rtl 15 gr 2 Rth 12 gr 7 1/12 dt
Roggen 1 Rtl 12 gr 6 dt 1 Rth 17 gr 7 5/13 dt
Gerste 1 Rtl 1 Rth 3 gr 4 3/13 dt
[i]Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 8, 23. Februar 1822, Seite 100[/i]
Bis zum 7. Februar war die Witterung stürmisch und regnerisch, darauf folgten meistens heitere und sehr milde Frühlingstage; schon am 9. bemerkte man wachstragende Bienen. Die Wald- und Wasserschnepfen haben überwintert. Dem Gedeihen der Saaten war die Witterung im Ganzen förderlich, nachtheilig nur durch einige Nachtfröste in niedriegen, sehr nassen Aeckern.
[...]
Der Gesundheits-Zustand hat im Allgemeinen keine nachtheilige Veränderung erfahren.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 13, 30. März 1822, Seite 106
Nachweise der Fruchtpreise im Monat Februar 1822. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen
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Februar 1822 Durchschnitt Februar 1822
Weizen 2 Rtl 10 sgr 6 pf 2 Rtl 14 sgr 2 pf
Roggen 1 Rtl 1 sgr 2 pf 1 Rtl 8 sgr 7 pf
Gerste 0 Rtl 23 sgr 11 pf 0 Rtl 28 sgr 7 pf
Buchweizen 1 Rtl 6 sgr 11 pf 1 Rtl 5 sgr 3 pf
Kartoffeln 0 Rtl 12 sgr 2 pf 0 Rtl 13 sgr 8 pf
[i]Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 13, 30. März 1822, Seite 108[/i]
Bochum
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Februar 1822 Durchschnitt Februar 1822
Weizen 2 Rtl 15 gr 2 Rth 15 gr 8 dt
Roggen 1 Rtl 12 gr 6 dt 1 Rth 16 gr 4 dt
Gerste 1 Rtl 1 Rth 2 gr 2 1/2 dt
[i]Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 11, 16. März 1822, Seite 132[/i]
Essen
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Februar 1822 Durchschnitt Februar 1822
Weizen 2 Rtl 20 sgr 4 pf 1 Rtl 26 sgr 11 pf
Roggen 1 Rtl 6 sgr 1 pf 1 Rtl 1 sgr 7 pf
Gerste 1 Rtl 2 sgr 5 pf 0 Rtl 24 sgr 8 pf
Buchweizen 1 Rtl 4 sgr 10 pf 0 Rtl 27 sgr 5 pf
Kartoffeln 0 Rtl 11 sgr 2 pf 0 Rtl 9 sgr 9 pf
[i]Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 16, 12. April 1822, Seite 195[/i]
[...]
Im ganzen blieb die Temperatur ziemlich hoch, so daß alles zeitig zu grünen anfing und schon am Ende des Monats Pflaumen-, Birnen- und Aprikosenbäume in voller Blüthe standen. Flüsse und Bäche waren vom häufigen Regen ausgetreten, zum großen Nachtheil für die Saaten auf den angränzenden Ländereien.
[...]
Der Gesundheitszustand der Menschen und nicht minder der Hausthiere war erwünscht.
[...]
Münster den 25. April 1822
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 17, 27. April 1822, Seite 153
Nachweise der Fruchtpreise im Monat März 1822. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen
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März 1822 Durchschnitt März 1822
Weizen 2 Rtl 2 sgr 2 Rtl 10 sgr 11 pf
Roggen 1 Rtl 4 sgr 3 pf 1 Rtl 8 sgr
Gerste 0 Rtl 25 sgr 9 pf 0 Rtl 27 sgr 9 pf
Buchweizen 1 Rtl 3 sgr 6 pf 1 Rtl 5 sgr 5 pf
Kartoffeln 0 Rtl 10 sgr 6 pf 0 Rtl 13 sgr
[i]Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 17, 27. April 1822, Seite 155[/i]
Bochum
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März 1822 Durchschnitt März 1822
Weizen 2 Rtl 15 gr 2 Rth 11 gr 1 5/13 dt
Roggen 1 Rtl 12 gr 6 dt 1 Rth 14 gr 1 1/14 dt
Gerste 1 Rtl 1 Rth 1 gr 8 13/14 dt
[i]Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 16, 20. April 1822, Seite 205[/i]
Essen
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März 1822 Durchschnitt März 1822
Weizen 2 Rtl 1 Rtl 27 sgr
Roggen 1 Rtl 6 sgr 1 Rtl 1 sgr 5 pf
Gerste 1 Rtl 0 sgr 1 pf 0 Rtl 23 sgr 10 pf
Buchweizen 1 Rtl 2 sgr 5 pf 0 Rtl 28 sgr 9 pf
Kartoffeln 0 Rtl 10 sgr 7 pf 0 Rtl 9 sgr 11 pf
[i]Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 22, 6. Mai 1822, Seite 237[/i]
April
[...]
Der Gesundheitszustand ist überall fortdauernd gut gewesen. Als ein merkwürdiges Beispiel des günstigen Verhältnisses in der Zahl der Neugeborenen und Gestorbenen verdient es Erwähnung, daß in der Gemeinde Ochtrup seit dem Anfange des Jahres 58 Menschen geboren wurden und nur 16 starben.
[...]
Die in der zweiten Hälfte des Aprils eingetretene warme Witterung hat das Wachstum der Winterfrüchte sehr befördert. Beim Roggen sah man schon Ende des Monats ausgebildete Aehren; auch der Weizen hatte sich überaus erholt und ausgebreitet. Einen gleich erfreulichen Anblick gewähren die Weidekämpe, besonders aber die Rapps- und Rübsenfelder. Mit Bestellung der Sommerfrucht war man allgemein beschäftigt.
[...]
Münster den 11. Mai 1822.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 20, 18. Mai 1822, Seite 178
Nachweise der Fruchtpreise im Monat April 1822. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen
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April 1822 Durchschnitt April 1822
Weizen 2 Rtl 7 sgr 3 pf 2 Rtl 10 sgr
Roggen 0 Rtl 28 sgr 1 Rtl 5 sgr 9 pf
Gerste 0 Rtl 20 sgr 9 pf 0 Rtl 27 sgr
Buchweizen 0 Rtl 27 sgr 3 pf 1 Rtl 4 sgr 5 pf
Kartoffeln 0 Rtl 9 sgr 6 pf 0 Rtl 12 sgr 6 pf
[i]Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 20, 18. Mai 1822, Seite 180[/i]
Essen
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April 1822 Durchschnitt April 1822
Weizen 2 Rtl 0 sgr 6 pf 1 Rtl 25 sgr 11
Roggen 1 Rtl 6 sgr 6 pf 1 Rtl
Gerste 0 Rtl 29 sgr 1 pf 0 Rtl 23 sgr 6 pf
Buchweizen 1 Rtl 2 sgr 11 pf 0 Rtl 29 sgr 7 pf
Kartoffeln 0 Rtl 15 sgr 11 pf 0 Rtl 10 sgr 2 pf
[i]Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 25, 20. Mai 1822, Seite 252[/i]
Mai
[...]
Der Gesundheitszustand war bei den Menschen und bei den Hausthieren fortdauernd gut.
Am Ende des Monats Mai waren die Aussichten auf die nächste Aernte im Allgemeinen gut. Der Weizen stand vortrefflich, der Roggen meistens dünn, besser auf Sand- als Kleiboden. Die anhaltend trockene Witterung begann indeß nachtheilig auf die Vegetation zu wirken, besonders auch auf den Graswuchs und die Gartenfrüchte. Die Dürre verhinderte überdieß das Aufkeimen des bereits eingesäeten Sommergetreides und auf dem der Beackerung ganz unfähigen Kleiboden die Einsaat.
[...]
Münster den 19. Juni 1822
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 25, 22. Juni 1822, Seite 251
Nachweise der Fruchtpreise im Monat Mai 1822. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen
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Mai 1822 Durchschnitt Mai 1822
Weizen 2 Rtl 7 sgr 3 pf 2 Rtl 6 sgr 8 pf
Roggen 0 Rtl 27 sgr 1 Rtl 4 sgr 5 pf
Gerste 0 Rtl 20 sgr 9 pf 0 Rtl 26 sgr 9 pf
Buchweizen 0 Rtl 27 sgr 1 Rtl 3 sgr 3 pf
Kartoffeln 0 Rtl 9 sgr 0 Rtl 11 sgr 7 pf
[i]Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 25, 22. Juni 1822, Seite 253[/i]
Bochum
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Mai 1822 Durchschnitt Mai 1822
Weizen 2 Rtl 7 Sg 2 Rth 8 Sg 5 7/13 dt
Roggen 1 Rtl 6 Sg 1 Rth 12 Sg 6 2/14 dt
Gerste 0 Rtl 23 Sg 6 dt 0 Rth 29 Sr 6 6/7 dt
[i]Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 24, 15. Juni 1822, Seite 290[/i]
Essen
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Mai 1822 Durchschnitt Mai 1822
Weizen 2 Rtl 1 Rtl 24 sgr 6
Roggen 1 Rtl 4 sgr 7 pf 1 Rtl
Gerste 0 Rtl 28 sgr 10 pf 0 Rtl 23 sgr
Buchweizen 1 Rtl 3 sgr 1 pf 0 Rtl 29 sgr 8 pf
Kartoffeln 0 Rtl 11 sgr 6 pf 0 Rtl 9 sgr 5 pf
[i]Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 32, 18. Juni 1822, Seite 291[/i]
[...]
Sowohl den Feld- als auch den Gartenfrüchten wurde die Dürre sehr schädlich. Am Ende Junis war der Roggen hie und da schon reif, und die Blüthezeit des Weizens längst vorüber. Beim Roggen hat die Ueberzeitigung eine gehörige Ausbildung der Ähren, die häufig, und vorzüglich beim spät gesäeten Roggen, dünn und gehaltlos blieben, sehr gehindert. Etwas besser steht der Weizen, der jedoch ungewöhnlich kurz bleibt, auch häufig brandig ist.
Ein großer Theil der für Gerste und Hafer bestimmten Äcker hat nicht besäet werden können, die eingesäete Gerste ist überdieß nur dürftig aufgegangen, und steht schlecht. Der Buchweizen ist in der Nacht vom 20. zum 21. größtentheils erfroren.
Eben so sind die Hülsenfrüchte mißrathen. Sparsam aufgegangen, stehen sie dünn, bleiben niedrig und unergiebig im Stroh.
Hanf und Flachs haben äußerst gelitten und bleiben sehr kurz.
Der erste Schnitt der zweischürigen Wiesen, so auch des Klees, war vortrefflich; was aber abgemäht war, wuchs nicht nach. Nicht minder litt der Graswuchs auf den Weiden.
Raps und Rübsen haben allgemein eine reiche Erndte geliefert, dagegen lassen auch die Kartoffeln nur geringe Ausbeute erwarten.
Die Gärten gewährten eben so wenig einen erfreulichen Anblick. Die jungen Gemüse, vorzüglich Erbsen und Bohnen, waren schlecht, klein, unergiebig; von der Hitze zu schnell gereift, starben sie bald ab. Wurzelgewächse und die verschiedenen Kohlarten wurden häufig abgefressen. Gut gerathen die Vitsbohnen. Die reichste Ärndte versprechen die Obstbäume.
Fortwährend war der Gesunheitszustand im Allgemeinen gut und die Mortalität gering.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 25, 22. Juni 1822, Seite 251
Nachweise der Fruchtpreise im Monat Juni 1822. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen
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Juni 1822 Durchschnitt Juni 1822
Weizen 2 Rtl 7 sgr 3 pf 2 Rtl 5 sgr 4 pf
Roggen 1 Rtl 8 sgr 1 pf 1 Rtl 5 sgr 4 pf
Gerste 0 Rtl 29 sgr 3 pf 0 Rtl 27 sgr 9 pf
Buchweizen 1 Rtl 4 sgr 7 pf 1 Rtl 3 sgr 9 pf
Kartoffeln 0 Rtl 10 sgr 1 pf 0 Rtl 12 sgr 6 pf
[i]Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 29, 20. Juli 1822, Seite 290[/i]
Bochum
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Juni 1822 Durchschnitt Juni 1822
Weizen 2 Rtl 7 Sg 2 Rth 9 Sg 5 6/13 dt
Roggen 1 Rtl 6 Sg 1 Rth 12 Sg 2 1/7 dt
Gerste 0 Rtl 23 Sg 6 dt 1 Rth 0 Sr 6 3/14 dt
[i]Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 29, 20. Juli 1822, Seite 346[/i]
Essen
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Juni 1822 Durchschnitt Juni 1822
Weizen 2 Rtl 1 sgr 1 Rtl 27 sgr 6 pf
Roggen 1 Rtl 5 sgr 9 pf 1 Rtl 1 sgr 5 pf
Gerste 0 Rtl 29 sgr 0 Rtl 25 sgr 10 pf
Buchweizen 1 Rtl 7 sgr 1 pf 1 Rtl 1 sgr 7 pf
Kartoffeln 0 Rtl 9 sgr 10 pf 0 Rtl 10 sgr
[i]Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 38, 9. Juli 1822, Seite 321[/i]
[...]
Das bereits im Juni weit verbreitete Scharlachfieber hatte einen bösartigen Charakter angenommen, und namentlich zu Münster mehrere Kinder schnell weggerafft.
Unter den zurückgekehrten Hollandsgängern haben sich diesmal häufig Krankheiten, besonders Wechselfieber, aber nicht, wie anfänglich das gerücht verbreitete, der ansteckende Typhus, gezeigt. Übrigens ist die Mortalität im Ganzen fortdauernd gering, und die Bevölkerung sehr im Zunehmen.
[...]
Die anfänglichen Besorgnisse wegen der Ärnte haben sich nicht bestätigt. Im Allgemeinen kommen die Urtheile darin überein, daß der Roggen, was er an Quantität verloren, an Qualität gewonnen. Weizen verspricht eine mittlere Ärnte. Der Buchweizen, früher hie und da ganz aufgegeben, hat an vielen Orten seit langen Jahren nicht so üppig gestanden, als diesmal. Alle Sommerfrüchte haben sich über jede Erwartung erholt. Obst gibt es in Fülle, überall auch volle Mast. Der Flachs ist aber leider überall sehr schlecht geblieben.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 34, 24. August 1822, Seite 333
Nachweise der Fruchtpreise im Monat Juli 1822. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen
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Juli 1822 Durchschnitt Juli 1822
Weizen 2 Rtl 0 sgr 4 pf 2 Rtl 4 sgr 11 pf
Roggen 1 Rtl 9 sgr 5 pf 1 Rtl 6 sgr 11 pf
Gerste 0 Rtl 28 sgr 7 pf 0 Rtl 29 sgr 5 pf
Buchweizen 1 Rtl 2 sgr 1 pf 1 Rtl 4 sgr 7 pf
Kartoffeln 0 Rtl 13 sgr 0 Rtl 12 sgr 11 pf
[i]Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 34, 24. August 1822, Seite 336[/i]
Essen
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Juli 1822 Durchschnitt Juli 1822
Weizen 2 Rtl 3 sgr 1 pf 2 Rtl 1 sgr 5 9/15 pf
Roggen 1 Rtl 11 sgr 11 pf 1 Rtl 7 sgr 7 2/13 pf
Gerste 1 Rtl 4 sgr 3 pf 1 Rtl 2 sgr 11 9/15 pf
Buchweizen 1 Rtl 10 sgr 9 pf 1 Rtl 6 sgr 8 4/15 pf
Kartoffeln 0 Rtl 11 sgr 2 pf 0 Rtl 13 sgr 8 7/13 pf
[i]Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 47, 17. August 1822, Seite 385[/i]
August
[...]
Fortwährend herrschte das Scharlachfieber an mehrern Orten sehr bösartig; Ruhrkranke waren an einzeln Orten häufig.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 38, 21. September 1822, Seite 384
Nachweise der Fruchtpreise im Monat August 1822. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen
Code: Alles auswählen
August 1822 Durchschnitt August 1822
Weizen 1 Rtl 28 sgr 4 pf 1 Rtl 25 sgr 1 pf
Roggen 1 Rtl 10 sgr 6 pf 1 Rtl 5 sgr 8 pf
Gerste 0 Rtl 28 sgr 0 Rtl 28 sgr 4 pf
Buchweizen 1 Rtl 1 sgr 3 pf 1 Rtl 3 sgr
Kartoffeln 0 Rtl 11 sgr 4 pf 0 Rtl 13 sgr
[i]Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 38, 21. September 1822, Seite 388[/i]
Bochum
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August 1822 Durchschnitt August 1822
Weizen 2 Rtl 13 Sg 2 Rth 4 Sg 8 dt
Roggen 1 Rtl 14 Sg 1 Rth 15 Sg 9 dt
Gerste 1 Rtl 1 Sg 1 Rth 3 Sr 11 dt
[i]Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 38, 21. September 1822, Seite 438[/i]
Essen
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August 1822 Durchschnitt August 1822
Weizen 1 Rtl 23 sgr 9 pf 1 Rtl 28 sgr 8 pf
Roggen 1 Rtl 6 sgr 11 pf 1 Rtl 11 sgr 1 pf
Gerste 1 Rtl 1 sgr 11 pf 1 Rtl 6 sgr
Buchweizen 1 Rtl 4 sgr 9 pf 1 Rtl 6 sgr 2 pf
Kartoffeln 0 Rtl 11 sgr 0 Rtl 15 sgr 4 pf
[i]Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 51, 2. September 1822, Seite 423[/i]
September
[...]
Die Erndte war am Ende des Monats fast ganz vollendet und die Einsaat des Winterkorns im Gange. Auf vielen Feldern war die junge Saat schon freudig emporgekeimt. Die Erndte ist im Allgemeinen befriedigend gewesen. Erfreulich ist der vermehrte Anbau des Ölsaamens, wodurch viele Geldausfuhr für Öl nach Niederland erspart wird. Daselbst ist das Öl so wohlfeil (in Amsterdam 33 Gulden holländ. pro Ohm) daß man ihn in hiesigen Bezirk im Großen nicht dafür erzielen kann. Die Stadt Bochold, welche seit dem 7jährigen Kriege sich in der Cultur ihrer gemeinen Heiden hervorgethan, hat im vorigen Jahre den letzten Rest unter den Bürgern verkauft, an dessen Bepflanzung mit Kiefern und Schlagholz in diesem Sommer sehr fleißig gearbeitet ist.
Als eine Seltenheit in unserm Himmelsstriche verdient es Erwähnung, daß hie und da Roggenfelder, die im Anfange Julis abgeerndtet waren, zum zweitenmal zu Viehfutter mit Buchweizen bestellt sind, der Ende September seiner Reife zwar sehr nahe war, jedoch weder in Scheffelzahl noch in Güte etwas Bedeutenes bringt.
[...]
Münster, den 8. October 1822
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 41, 12. Oktober 1822, Seite 404
Nachweise der Fruchtpreise im Monat September 1822. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen
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September 1822 Durchschnitt September 1822
Weizen 1 Rtl 28 sgr 11 pf 1 Rtl 21 sgr 7 pf
Roggen 1 Rtl 12 sgr 7 pf 1 Rtl 6 sgr 6 pf
Gerste 0 Rtl 25 sgr 11 pf 0 Rtl 28 sgr 4 pf
Buchweizen 0 Rtl 26 sgr 10 pf 0 Rtl 27 sgr
Kartoffeln 0 Rtl 9 sgr 6 pf 0 Rtl 10 sgr 4 pf
[i]Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 41, 12. Oktober 1822, Seite 408[/i]
Essen
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September 1822 Durchschnitt September 1822
Weizen 1 Rtl 24 sgr 3 pf 1 Rtl 24 sgr 11 pf
Roggen 1 Rtl 13 sgr 10 pf 1 Rtl 14 sgr 4 pf
Gerste 1 Rtl 1 Rtl 7 sgr 2 pf
Buchweizen 0 Rtl 28 sgr 1 pf 1 Rtl 3 sgr 8 pf
Kartoffeln 0 Rtl 10 sgr 0 Rtl 13 sgr 9 pf
[i]Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 62, 16. Oktober 1822, Seite 494[/i]
[...]
Fortdauernd herrschte das Scharlachfieber allgemein, doch war es entweder im Abnehmen oder gutartig.
[...]
Gegen die in den höheren Gegenden sich sehr vermehrenden, die Saaten zerstörenden Feldmäuse sind mehrere von den im rheinisch-westfälischen Anzeiger vom 9. d. M. N. 90. und der Beilage dazu angegebenen, leicht auszuführenden Mittel mit Erfolg angewendet.
[...]
Münster, den 9. November 1822.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 46, 16. November 1822, Seite 448
Nachweise der Fruchtpreise im Monat Oktober 1822. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen
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Oktober 1822 Durchschnitt Oktober 1822
Weizen 1 Rtl 22 sgr 10 pf 1 Rtl 20 sgr 8 pf
Roggen 1 Rtl 13 sgr 7 pf 1 Rtl 7 sgr 2 pf
Gerste 0 Rtl 24 sgr 5 pf 0 Rtl 28 sgr 4 pf
Buchweizen 0 Rtl 25 sgr 10 pf 0 Rtl 26 sgr 3 pf
Kartoffeln 0 Rtl 6 sgr 8 pf 0 Rtl 9 sgr 5 pf
[i]Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 46, 16. November 1822, Seite 452[/i]
Uebersicht der im Monat Oktober 1822 in den Städten des Regierungsbezirks Arnsberg bestandenen Verkaufs-Preise der nothwendigen Lebensmittel (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Bochum
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Oktober 1822 Durchschnitt Oktober 1822
Weizen 2 Rtl 13 Sg 2 Rth 2 Sg 6 10/13 dt
Roggen 1 Rtl 14 Sg 1 Rth 20 Sg 5 1/2 dt
Gerste 1 Rtl 1 Sg 1 Rth 6 Sr 5 13/14 dt
[i]Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 47, 23. November 1822, Seite 554[/i]
Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro Oktober 1822 (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Essen
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Oktober 1822 Durchschnitt Oktober 1822
Weizen 1 Rtl 24 sgr 3 pf 1 Rtl 25 sgr 3 pf
Roggen 1 Rtl 19 sgr 3 pf 1 Rtl 18 sgr 4 pf
Gerste 1 Rtl 0 sgr 9 pf 1 Rtl 8 sgr 6 pf
Buchweizen 1 Rtl 1 Rtl 4 sgr 2 pf
Kartoffeln 0 Rtl 10 sgr 0 Rtl 13 sgr 2 pf
[i]Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 75, 7. Dezember 1822, Seite 596[/i]
[...]
Das Scharlachfieber herrschte fortdauernd sehr allgemein, hatte jedoch an Bösartigkeit seh abgenommen.
Unter den Hausthieren sind außer der Räude und der Pocken der Schafe, welche sich in einigen Gegenden zeigte, keine Krankheiten bemerkt.
[...]
Münster, den 24. December 1822.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 52, 28. Dezember 1822, Seite 494
Nachweise der Fruchtpreise im Monat November 1822. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen
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November 1822 Durchschnitt November 1822
Weizen 1 Rtl 22 sgr 10 pf 1 Rtl 20 sgr 8 pf
Roggen 1 Rtl 14 sgr 4 pf 1 Rtl 8 sgr 10 pf
Gerste 0 Rtl 24 sgr 11 pf 0 Rtl 29 sgr 1 pf
Buchweizen 0 Rtl 24 sgr 5 pf 0 Rtl 26 sgr 8 pf
Kartoffeln 0 Rtl 6 sgr 9 pf 0 Rtl 9 sgr 8 pf
[i]Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 52, 28. Dezember 1822, Seite 496[/i]
Uebersicht der im Monat November 1822 in den Städten des Regierungsbezirks Arnsberg bestandenen Verkaufs-Preise der nothwendigen Lebensmittel (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Bochum
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November 1822 Durchschnitt November 1822
Weizen 1 Rtl 25 Sg 1 Rth 28 Sg 9 11/12 dt
Roggen 1 Rtl 21 Sg 1 Rth 21 Sg 11 4/13 dt
Gerste 1 Rtl 5 Sg 1 Rth 6 Sr 1 8/13 dt
[i]Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 51, 21. Dezember 1822, Seite 606[/i]
Essen
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November 1822 Durchschnitt November 1822
Weizen 1 Rtl 23 sgr 10 pf 1 Rtl 23 sgr 5 pf
Roggen 1 Rtl 20 sgr 9 pf 1 Rtl 18 sgr 6 pf
Gerste 1 Rtl 2 sgr 8 pf 1 Rtl 9 sgr 10 pf
Buchweizen 1 Rtl 1 Rtl 3 sgr 3 pf
Kartoffeln 0 Rtl 10 sgr 0 Rtl xx sgr x pf
[i]Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 83, 31. Dezember 1822, Seite 667[/i]
Dezember
[...]
Bäche und Flüsse wurden mit Eis belegt, und der schon sehr fühlbar gewordene Wassermangel stieg an vielen Orten auf einen hohen Grad.
[...]
Das Scharlachfieber hatte mit Eintritt der Kälte fast ganz nachgelassen, wohingegen sich Nerven- und Brustfieber äußerten, die indeß keinen bösartigen Character anzunehmen schienen. Der Viehstand war gesund.
[...]
Münster, den 19. Januar 1823.
Amtblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 4, 25. Januar 1823, Seite 32
Nachweise der Fruchtpreise im Monat Dezember 1822. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen
Code: Alles auswählen
Dezember 1822 Durchschnitt Dezember 1822
Weizen 1 Rtl 21 sgr 5 pf 1 Rtl 19 sgr 1 pf
Roggen 1 Rtl 15 sgr 5 pf 1 Rtl 9 sgr 8 pf
Gerste 0 Rtl 25 sgr 9 pf 0 Rtl 29 sgr 10 pf
Buchweizen 0 Rtl 24 sgr 3 pf 0 Rtl 27 sgr 3 pf
Kartoffeln 0 Rtl 6 sgr 0 Rtl 10 sgr 7 pf
[i]Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 4, 25. Januar 1823, Seite 33[/i]
Bochum
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Dezember 1822 Durchschnitt Dezember 1822
Weizen 1 Rtl 23 Sg 1 Rth 28 Sg 11 1/13 pf
Roggen 1 Rtl 19 Sg 1 Rth 21 Sg 1 4/7 pf
Gerste 1 Rtl 1 Sg 1 Rth 6 Sr 8 9/14 dt
[i]Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 3, 18. Januar 1823, Seite 40[/i]
Essen
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Dezember 1822 Durchschnitt Dezember 1822
Weizen 1 Rtl 21 sgr 6 pf 1 Rtl 20 sgr 11 pf
Roggen 1 Rtl 19 sgr 3 pf 1 Rtl 17 sgr
Gerste 1 Rtl 5 sgr 5 pf 1 Rtl 11 sgr 6 pf
Buchweizen 0 Rtl 26 sgr 2 pf 1 Rtl 2 sgr 2 pf
Kartoffeln 0 Rtl 10 sgr 0 Rtl 11 sgr x pf
[i]Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 8, 24. Januar 1823, Seite 58[/i]