Teil 1 von 2.
Die Quellen:
Münsterisches Intelligenzblatt
https://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/ ... re/1488242
Amtsblatt der Regierung in Münster
https://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/ ... fo/1055728
Amtsblatt der Regierung in Arnsberg
https://www.digitale-sammlungen.de/de/s ... 2659602%22
Amtsblatt Düsseldorf
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ih ... re/5482765
Königliches westphälisch-märkisches Intelligenzblatt
https://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/ ... fo/2736585[/url]
Ab den 1. Januar 1821 gehört Scholven zur Bürgermeisterei Buer.
Sonst keine Änderungen in der Verwaltung.
Am 30. September wurde das Gesetz über die neue Münzverfassung unterzeichnet und gültig.
Mit ihr wurden in Preußen alle regionalen Münzen abgeschaft und als neue Münze der Silbergroschen eingeführt.
Es galt seitdem:
Alt: 1 Taler = 24 Gute Groschen = 288 Pfennige
Neu: 1 Taler = 30 Silbergroschen = 360 (neue) Pfennige
Der Friedrichsd'or behielt seinen Wert von 5 Talern
Eisgang auf der Lippe im Januar und Rettung einer Mühle
Eisgang Lippe
Der Lippefluß war in den ersten Tagen des Januars mit so dickem Eise belegt, daß er häufig mit Fuhrwerken passiert wurde. Der bevorstehende Eisgang erregte daher bei dem hohen Wasserstande große Besorgnisse in Hinsicht auf die Brücke, Mühlen und sonstigen Anlagen bei Dorsten. Durch die getroffenen Vorkehrungen ist indessen, als solcher erfolgte, und die 10 bis 12 Zoll dicken Schollen sich haushoch aufthürmten, den Eisbrechern und der Brücke nur ein geringer Schaden zugefügt worden. Einen bedeutenderen hat die Puntenmühle der Stadt verursacht. Das Eis riß die Pfähle, woran sie mit Ketten und Tauen befestigt war, aus dem Grunde, und nun wurde sie ein Spiel des mit Eisschollen angefüllten Stroms. Bei der vorhandenen, mit jedem Augenblicke zunehmenden Gefahr schien keine Rettung möglich; da unternahmen es fünf Einwohner der Stadt, mit Tauen und Stricken versehen, in einem Nachen der Mühle nachzurudern, und es gelang ihnen, unter den Beistande mehrerer auf beiden Ufern der Lippe hizugeeilten Personen, selbige zwei Stunden unterhalb ans Land zu ziehen und zu befestigen; erst nach beendigtem Eisgange ist sie mit viel Zeit und Kostenaufwand, doch ohne große Beschädigung, nach Dorsten zurückgeschafft worden. Die vorewähnten fünf Einwohner sind: Der Kaufmann Leenders; der Gerichts-Taxator Neuhaus und die drei Schiffs-Zimmerleute, Gebrüder Ratte; ihr gefahrvolles, durch äußerste Kraftanstrengung glücklich ausgeführtes Unternehmen wird, so wie der Beistand aller übrigen Personen, hiermit belobend und dankend anerkannt.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 8, 24. Februar 1821, Seite 71
In der Provinz Westfalen wird eine Schule für Taubstumme eingerichtet.
Taubstummen-Anstalt
Des Königs Majestät haben die Errichtung einer Taubstummen-Anstalt für die Provinz Westfalen in dem vormaligen Kloster Kentrop bei Hamm zu genehmigen geruhet, und nicht nur die dazu erforderlichen Gebäude, Hofraum, Garten- und etwas Acker- und Weideland, nebst den Kosten zu der ersten Einrichtung, sondern auch die zur Unterhaltung der Anstalt, insbesondere zur unentgeldlichen Unterweisung, Beköstigung und Verpflegung mehrerer armer Zöglinge erforderlichen Kosten aus Staats Cassen huldreich zugesichert.
Es bedarf nur der Angabe, daß nach einer im Jahre 1818 vorgenommenen Zählung sich
im Regierungs-Bezirk Münster 79
im Regierungs-Bezirk Arnsberg 185
im Regierungs-Bezirk Minden 159
zusammen 423
Taubstumme vorgefunden haben, und darunter 90 in einem Alter zwischen dem 8ten und 15ten Lebensjahre, also eines ordentlichen Unterrichts noch fähig; daß dagegen in der hiesigen Provinz gar keine, in den benachbarten rheinischen Provinzen nur die einzige Privat-Anstalt des verdienten Professors Heinecke in Crefeld vorhanden ist, welche sich mit der schweren Bildung und Erziehung dieser, der Hülfe und Theilnahme so sehr bedürftigen Menschen beschäftigt, um die Königliche Huld und Gnade in Begründung einer solchen Anstalt für die hiesige Provinz ihrem hohen Werthe nach zu erkennen, und dankbar zu verehren.
In der Person des Doktors der Philosophie, Weidner, welcher mehrere Jahre in der ausgezeichneten Taubstummen-Anstalt in Berlin als Lehrer mitgewirkt hat, ist dem neuen Institute das Hauptbedürfnis eines geschickten und erfahrenden Lehrers erworben, von dem die Erwartung gehegt werden darf, daß er, als erster Lehrer und Vorstand der Anstalt, solche bald zur möglichsten Vollkommenheit bringen werde.
Derselbe ist bereits sammt seiner Gattin zu Kentrop anwesend und die nöthigen Einrichtungen zur Aufnahme der ersten Schüler und Zöglinge sind getroffen, daher ihm dann auch für den ersten Anfang sechs Kinder aus den verschiedenen Regierungs-Bezirken hiesiger Provinz schon überwiesen worden, welche bei der Armuth der Eltern dort auf Königl. Kosten unentgeldlich unterrichtet, beköstigt und verpflegt werden. In der Folge wird deren Zahl hoffentlich vermehrt werden.
Ueber den Zweck und die Einrichtung der Anstalt und die Bedingungen, unter welchen taubstumme Kinder darin aufgenommen werden, Dauer des Unterrichts u. s. w. bringe ich folgendes zur öffentlichen Kenntniß.
I. Die Taubstummen-Anstalt hat im Allgemeinen die Bestimmung, die darin aufgenommenen Knaben und Mädchen, nach Maaßgabe ihrer Empfänglichkeit und Bildsamkeit, durch Erziehung und Unterricht zu nützlichen Mitgliedern der bürgerlichen Gesellschaft zu bilden.
Insbsondere sollen die Knaben vorzugsweise zur Erlernung solcher Künste und Handwerke tüchtig gemacht werden, die sie nach ihrem Zustande erlernen können, und die Mädchen sollen Anleitung erhalten, sich künftig selbst durch Handarbeit oder auch als Dienstbothen ernähren zu können. Dieses ist für die Mehrzahl der Zöglinge der Hauptzweck, schließt jedoch für solche, welche größere Fähigkeit und Empfänglichkeit besitzen, und deren äußere Umstände mit einer anderweitigen Bestimmung im Verhältnisse stehen, eine vollendetere und zu anderen Geschäften der bürgerlichen Gesellschaft führende Vorbildung nicht aus.
II. Allgemeine Lehrgegenstände für sämmtliche Zöglinge sind demnach:
1. Begriffsentwicklung und Verstandesbildung überhaupt,
2. Pantomime,
3. Grammatik der deutschen Sprache, verbunden mit einer Reihenfolge auf die Begriffs- und Verstandsbildung berechneter schriftlichen Uebungen,
4. Uebungen im Sprechen,
5. Schönschreiben,
6. Rechnen
7. Zeichnen, sowohl nach Vorschriften als nach Natur,
8. gemeinnützige Kenntnisse aus dem Gebiete der Naturbeschreibung, Naturlehre, Erdbeschreibung und Geschichte, und
9. christliche Religion.
Die fähigern Schüler männlichen Geschlechts erhalten außerdem Unterricht im deutschen Styl und in der Mathematik.
Die Zöglinge weiblichen Geschlechts werden, außer den vorbemerkten allgemeinen Lehrgegenständen, auch in Handarbeiten, vorzüglich und zunächst im Stricken, Nähen, Spinnen und Schneidern, und wenn sie sich hierin genugsam vervollkommnet, in den feinern weiblichen Arbeiten, als im Sticken u. s. w. von der Lehrerin unterrichtet und gleichzeitig zu häuslichen Geschäften angehalten.
Der Religions-Unterricht wird, sobald die Zöglinge soweit vorgerückt sind, um den Unterricht des Predigers ihrer Confession fassen zu können, diesem übertragen, damit solcher die Vorbereitung zur Aufnahme in die christliche Kirchengemeinde anfange und vollende.
III. Die Anstalt besteht aus Königl. Zöglingen, d. h. solchen, welche auf Kosten des Staats unterrichtet, beköstigt und verpflegt werden, aus Königl. Freischülern, welche bloß freien Unterricht erhalten, und den von dem ersten Lehrer und Vorstande der Anstalt angenommenen Privatpensionärs.
Eltern oder Angehörige, welche die Aufnahme ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen unter die Zahl der eigentlichen Königl. Zöglinge, also kostenfreie Unterweisung und Verpflegung wünschen, müssen ihre Gesuche bei dem Landrath ihres Wohnorts, mit den nacherwähnten Zeugnissen und mit einer Bescheinigung ihrer Ortsbehörde über ihre Vermögens Umstände, einreichen, welcher solche seiner vorgesetzten Regierung einsendet.
Eben dasselbe muß beachtet werden, wenn für taubstumme Kinder nur die unendgeldliche Teilnahme an dem Unterrichte in der Anstalt nachgesucht wird.
Ist in der Anstalt ein Platz offen, so wird über die Aufnahme, sonst über die Zusicherung derselben bei künftiger Eröffnung einer Stelle entschieden, und der Beschluß den Bittenden eröffnet werden.
Wegen der Aufnahme von Privatpensionairs d. h. solcher Kinder, für welche sowohl der Unterricht als die etwa zugleich gewünschte Beköstigung und Verpflegung bezahlt werden kann, wendet man sich lediglich an den Vorstand und ersten Lehrer der Anstalt Doctor Weidner, mit welchem darüber eine Vereinigung zu treffen ist.
IV. Allgemeine Bedingungen zur Aufnahme, sowohl für die Königl. Zöglinge und Freischüler, als für die Privatpensionärs, sind:
1. daß sie wirklich taub und stumm, und nicht etwa noch in dem Besitze des Gehörs oder der Sprache sind;
2. daß sie die Jahre der leichten Bildsamkeit noch nicht zurückgelegt, also höchstens das 15. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.
Die beste Zeit der Aufnahme taubstummer Zöglinge liegt zwischen dem 7ten und 9ten Lebensjahre, daher denn auch die Regel nach nur solche Kinder, welche das 12te Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, aufgenommen, ältere nur ausnahmsweise und nach vorher ertheilter besonderer Ermächtigung der Zutritt gestattet wird,
3. daß sie nicht von Natur eigentlich stupide und für Bildung unempfänglich sind,
4. daß sie an keiner unheilbaren oder ansteckenden Krankheit oder einem sonstigen, ihre Bildung behindernden Gebrechen leiden, vielmehr zur Zeit ihrer Aufnahme gesund sind, und
5. daß sie die natürlichen oder Schutzblattern gehabt haben.
Ueber die Erfordernisse ad 1, 4 und 5 muß ein ärztliches Zeugniß, über ad 2 und 3 ein Zeugniß des Pfarrers beigebracht werden.
V. Die Dauer des zur vollständigen Ausbildung eines taubstummen Kindes erforderlichen Aufenthalts in der Anstalt richtet sich vorzüglich nach des Kindes Fähigkeiten, Fleiß und künftiger Bestimmung; im Allgemeinen kann jedoch angenommen werden, daß bei mäßigen Anlagen und angemessenem Fleiße 5 bis 7 Jahre hinreichen.
VI. Bei der Entlassung der Königl. Zöglinge wird der Vorstand der Anstalt möglichst Sorge tragen, daß., nach vorheriger Rücksprache mit den Eltern oder Angehörigen, die Knaben bei guten Lehrherren zur Erlernung einer Kunst oder eines Handwerks, die Mädchen aber bei Herrschaften untergebracht, oder ihnen sonst der Weg eröffnet werde, sich auf eine andere anständige Weise ihren Unterhalt zu verdienen. Den älteren Zöglingen wird in dieser Hinsicht, soweit die übrigen Lehrgegenstände es gestatten, die Gelegenheit so viel wie möglich verschafft werden, noch während ihres Aufenthalts in der Anstalt mit Erlernung der erwählten Kunst oder des Handwerks den Anfang zu machen, damit sie beim Austritte und dann etwa schon erreichtem höheren Alter, als beim Eintritt in die Lehre sonst gewöhnlich ist, um so schneller zum eigenen Erwerbe gelangen.
VII. Sämmtliche Zöglinge stehen während ihres Aufenthalts in der Anstalt unter der unmittelbaren Aufsicht des ersten Lehrers und Vorstandes derselben. Ihm ist die Handhabung einer, taubstummen Kindern angemessenen Disciplin, so wie die Sorge für ihre körperliche Pflege und Wartung übertragen. Von Zeit zu Zeit, und regelmäßig vierteljährlich, wird jedoch die Anstalt durch einen besondern Commissar nachgesehen, und auf strenge Ordnung, liebevolle Behandlung der Zöglinge und zweckmäßigen Unterricht gehalten werden.
VII. Das Königl. Consistorium der Provinz Westfalen ist mit der obern Leitung und Aufsicht über diese Anstalt beauftragt.
Auf diese Weise wird die Anstalt bestehen und hat den Anfang schon genommen, welche nach dem schönen Ziele strebt, diejenigen unserer Mitmenschen, denen geradederjenige Sinn entzogen ist, wodurch am meisten auf den Geist gewirkt wird, durch kunsterfahrene Anleitung und Belehrung in der Entwicklung ihrer Seelenkräfte und dadurch allein begründeten Erkenntnis aller höheren und überirdischen Dinge fortzuhelfen, worin sie sonst der Regel nach so weit zurückbleiben, gleichzeitig aber auch ihnen die Mittel zu erleichtern, für ihr eigenes Fortkommen sorgen und wirken zu können.
Ich darf erwarten, daß die Nachricht hiervon allgemein erfreulich, der Anstalt die Theilnahme aller Menschenfreunde erwerben und manchen derselben bestimmen werde, durch milde Beiträge dieselbe in den Stand zu setzen, eine recht große Anzahl armer und hülfloser Taubstummen aufzunehmen, um solche zu nützlichen Mitgliedern der bürgerlichen Gesellschaft, und, was weit mehr ist, zu Menschen zu bilden, welche fähig sind, vernünftige und richtige Begriffe von Gott und ihrer Bestimmung zu fassen und dieser genügen zu können.
Münster, den 10. Januar 1821
Der Ober-Präsident
von Vincke
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 4, 27. Januar 1821, Seite 27
Aufgrund von Klagen über Überschwemmungen wird für die Emscher eine vorläufige Mühlenordnung verordnet.
Mühlen-Polizei-Ordnung
Interimistische Mühlen-Polizei-Ordnung für den Emscher Fluß in den Regierungs-Bezirken Düsseldorf, Arnsberg und Münster.
Die sich jährlich erneuernden Klagen zunehmender und anhaltender Ueberschwemmungen des Emscher-Flusses haben eine genaue Lokal-Untersuchung veranlaßt, deren Resultat dahin ausgefallen ist, daß jene Uebelstände hauptsächlich durch die unregelmäßigen und polizeiwidrigen Stauungen bei den auf diesem Flusse belegenen Mühlen herbeigeführt werden.
In Anwendung des Allerhöchsten Vorfluths-Edikts vom 15. November 1811 (Gesetzsammlung pag. 352) verordnen wir daher Folgendes:
1) Durch, von den betreffenden Königl. Ober. Landes-Gerichten und Regierungen ernannte Kommissarien werden unverzüglich die Sicherheitshöhen oberhalb des Fachraums an den sämmtlichen Mühlen- und Fluth-Gerinnen auf der Emscher und deren Neben-Flüssen fest bestimmt werden.
2) Um für die festgesetzten Sicherheitshöhen ein sichtbares Zeichen zu erhalten, soll auf diesen Punkten an den beiden End-Griessäulen und zwischen beiden an einer anderen hinzu schicklichen Griessäule der Frei- und Mühlenarchen, eine mit Oelfarbe weiß angestrichene eiserne Klammer einen rheinl. Zoll breit, deren oberer Rand die Sicherheitshöhe bezeichnet, geschlagen, und an den beiden ersteren ebenfalls ein Maasstab befestigt werden, der von dem obern Rande der Klammer auf und abwärts zählt, und in rheinländische Zolle abgetheilt ist, welche ebenfalls mit Oelfarbe gehörig bezeichnet sind, damit der jedesmalige Stand des Wassers ohne weitere Messung von jedem Vorübergehenden bemerkt werden kann.
Die Höhe des Sicherheitszeichens wird außerdem durch ein Nivellement an einen unabänderlichen Punkt des Lokales übertragen.
3) Kein Mühlenbesitzer darf den Wasserstand über die den Merkpfahl festgesetzte Höhe aufstauen. Sobald das Wasser über diese Höhe wächst, muß er durch, nach dem mehr oder weniger starkem Zuflusse des Wassers verhältnismäßige Oeffnung der Schleusen, Gerinne, Grundstöcke, überhaupt Wegräumung aller bloß zeitigen Hindernisse den Abfluß desselben unentgeldlich sogleich und unausgesetzt so lange befördern, bis das Wasser wieder auf die, durch den Merkpfahl bestimmte Höhe herabgefallen ist.
Versäumt er dies und findet eine Ueberschreitung der Sicherheitshöhe an einer Mühle oder Freiarche Statt, während noch Schützen vorhanden, die von dem Wasser gezogen und dadurch der Wasserstand erniedrigt werden konnte, so ist er nicht nur für allen durch die widerrechtliche Stauung enstandenen Schaden verantwortlich und zum Ersatz verbunden, sondern hat außerdem zwanzig bis fünfzig Thaler Polizeistrafe verwirkt.
4) Die Orts Polizei-Beamten, Gendarmen, etc. etc. haben sich durch öfteres Besuchen und aufmerksame Beobachtung der Mühlen von der Befolgung obiger Vorschrift zu überzeugen. Sie sind überdem verpflichtet, sobald der Wasserstand über dem Sicherheitszeichen ist, die vorhandenen Schutzbretter, Schleusen etc. etc. auf der Stelle zuzuziehen, über den Befund ein Protokoll aufzunehmen, und solches, behuf der Bestrafung der Contravenienten, dem Landrath einzureichen. In solchen dringenden Fällen sind selbst die unter dem Schaden liegenden Anschießenden gefugt, die Schützen zu ziehen; jedoch darf solches nur von einem angesessenen Manne mit Zuziehung von zwei Zeugen geschehen, und muß über den Vorgang, mit Bemerkung, wie hoch das Wasser über den Pegel gestanden, und wieviel Schutzbretter noch verschlossen gewesen, sofort dem betreffenden Bürgermeister die Anzeige gemacht werden, welcher alsdann zur ebenmäßigen Bestrafung des Müllers ein Protokoll hierüber aufzunehmen und solches dem Landrath einzureichen hat.
Sollte aber eine so große Wassermenge heranströmen, daß, wenn auch alle Schutzbretter ganz gezogen sind, das Wasser die Sicherheitshöhe denoch übersteigt, so ist dieses durch den Müller im Beisein mehrerer Zeugengenau zu bemerken, und dem Bürgermeister gleich Anzeige davon zu machen, welcher die Lage der Sache ebenfalls untersucht, und den Befund durch eine schriftliche Verhandlung konstatirt.
Vernachlässigt der Müller diese Vorschrift, und macht hierüber nicht in zwölf Stunden Anzeige, so hat derselbe außer dem Schadenersatz eine Polizeistrafe von 10 Rthlr. verwirkt.
5) Da es bei abgehendem Schnee und bei anderen Ereignissen, die eine außerordentliche Fluth voraussehen lassen, von der größten Wichtigkeit ist, daß die Freischützen der Mühlen zeitig genug gezogen werden, die unterhalb liegenden Müller aber mit der heran strömenden Fluth die Nachricht hirvon zu spät erhalten, so haben die Bürgermeister dafür zu sorgen, daß in solchen Fällen von den obern Mühlen nach den untern Eilboten gesandt, und bei der Ankunft derselben die Schützen in einer nach den Umständen zu bestimmenden Zeitfolge gezogen werden.
6) Damit den vorstehenden Bestimmungen in allen Puncten genügt werden könne, muß das Schützwerk in einem solchen Stande seyn und gehalten werden, daß sich die Schutzbretter sicher und mit leichter Mühe aufziehen lassen. Es dürfen deshalb die Schützen weder aus mehreren abgesonderten, unverbunden aufeinander gestellten Brettern zusammengesetzt, noch auch mit bloßen hölzernen Handhaben oder Stielen, die leicht abbrechen und abgehauen werden können, versehen seyn. Jedes Schutzbrett muß vielmehr einen Aufziehhaspel mit doppelter Kette erhalten, und wird den Müllern eine Frist von 6 Wochen gestattet, um ihre Schützen hiernach einzurichten lassen zu können. Nach Ablauf dieser Frist soll für jeden nich vorschriftsmäßig eingerichteten Schützen 5 Rthlr. Polizeistrafe gezahlt, und die Einrichtung sofort auf Kosten des Müllers durch den Bürgermeister bewirkt werden.
7) Nach einer jeden großen Fluth dürfen die Freischützen ohne Erlaubnis der Polizeibehörde bei 5 Thlr. Strafe nicht wieder geschlossen werden; für die Zeit der Reinigung des Flußlaufes, welche zweimal im Jahr eintritt, sind die Müller gleifalls verbunden, alle Schützen zu ziehen. Die Fluth-Commissarien haben die Zeit der Reinigung festzustellen und zeitig öffentlich Bekannt zu machen, damit Müller und Mahlgäste sich darnach richten können. Die Zeit des Stillelegens darf jedoch durch Nachläßigkeit der Räumungspflichtigen nicht unnöthig verlängert werden.
8 ) Wo die Senkung des Fachbaums und Erweiterung der Arche nothwendig erforderlich seyn möchte, da wird solches bei der kommissarischen Regulirung den Mühleneigenthümern angedeutet, und eine angemessene Frist zur Ausführung bestimmt werden, deren Versäumniß eine Strafe von 30 Rthlr. und die Einrichtung auf ihre Kosten trifft.
9) Vorerst bis die feste Regulirung der Sicherheitshöhen kommissarisch nach 1 und 2 vorstehend bewirkt, werden auf den Grund technischer Ermittlung solche vorläufig festgesetzt:
a) an der Flußarche der Mühle zu Mengede drei Fuß neun Zoll rheinländisch ober dem Fachbaum.
b) an der Fruchtmühle zu Ickern auf Fünf Fuß.
c) an der Flutharche zu Henrichenburg auf zwei Fuß.
d) an der Flutharche zu Crange auf drei Fuß 6 Zoll.
e) an der Flutharche zu Horst auf drei Fuß acht Zoll.
f) an der neben der Mühle liegenden Freiarche zu Bondern auf drei Fuß vier Zoll.
g) an der zwischen beiden Mühlen liegenden Freiarche zu Oberhausen auf drei Fuß drei Zoll.
und müssen überall die Schützen 14 Tage nach Bekanntmachung dieser Verordnung bei 10 Rthlr. Strafe auf diese Höhe abgeschnitten werden.
In Hinsicht der zweckmäßigen Regulirung des Emscherflusses werden die nähern Bestimmungen vorbehalten, bis auf den Grund näherer Erfahrungen solche angemessen erfolgen können; vorläufig sind indessen zur besondern Aufsicht darüber und Leitung der zweimal jährlich zu bewirkenden vollständigen Flußreinigung auf beiden Ufern, ohne Unterschied des Regierungs-Bezirks, als Kommissarien angeordnet worden:
der Landrath Hiltrup in Dortmund bis Henrichenburg,
der Bürgermeister Wulf in Recklinghausen, von Henrichenburg bis Grimberg,
der Steuer-Revisor Devens in Horst, von Grimberg bis Oberhausen.
und ist deren Anweisung überall pünktliche Folge zu leisten.
10) Nach diesen Vorschriften haben sich nun die Besitzer der obengenannten Mühlen genau zu achten, widrigenfalls sie unnachsichtlich sowohl zur Erlegung der Strafen, als zum Schadenersatz angehalten werden sollen. Eben so haben au Beachtung derselben die Landräthe, Bürgermeister und die Gendarmerie vorzüglich zu wachen, und werden namentlich die Bürgermeister für deren pünktliche Befolgung persönlich verantwortlich gemacht.
Münster, Düsseldorf und Arnsberg den 21. März 1821
Die Königlich Preußischen Regierungen.
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 26, 30. Juni 1821, Seite 230
Über die Entstehung und Wirkung des Haarrauch wird eine Untersuchung veranlasst.
Haar-Rauch
Mit dem 14ten d. M. hat sich der widerwärtige Haar-Rauch und in ungewöhnlicher Mächtigkeit wiederum hierselbst eingefunden; noch ruhen dessen Entstehung und Wirkungen in einer dunklen Ungewißheit, deren möglichste Aufhellung wohl des Versuchs verdient und um so wünschenwerther seyn würde, je unleugbarer die Unannehmlichkeiten davon überall empfunden werden: denn wenn erst die Quelle gefunden, würden auch Mittel zur Anwendung sich wohl darbieten.
Es dürfte eine sorgfältige Beobachtung des Rauches, des Windes, der Witterung etc. auf vielen Punkten zugleich, wohl am sichersten geeignet seyn, dem Uebel auf die Spur zu kommen, welchem unser Westphalen so vorzüglich blos gestellt ist.
Daher darf ich hoffen, an geeignete gemeinsinnige Beobachter keine vergebliche Bitte zu thun, wenn ich sie auffordere:
die Tage, an welchen der Rauch eintritt, die Stunden in welcher, den Wind und die Witterung, bei welcher derselbe sich eingefunden und wiederum aufgehöret hat, den Stand des Thermometers und Barometers, Mittags 12 und Abends 8 Uhr, sorgfältig zu beobachten und zu notiren, nicht weniger auf auffallenden Einwirkungen auf Vegetation und Gesundheitszustand etc. etc. ihre Aufmerksamkeit zu widmen.
Diese Bemerkungen (unter Anzeige: ob ein Kugel- oder Hebe-Barometer augewendet, ingleich des Standes der Temperatur) ersuche ich, wenn der diesjährige Haar-Rauch sein Ende genommen, an mich gelangen zu lassen: ich werde die vergleichende Resultate zur öffentliche Kunde bringen und darf hoffen, daß eine solche Sammlung von thatsachen, in Verbindung mit auf mehreren Mooren veranlaßten Annotationen über die Tage und die Zeit des Brennens, wenigstens die Hypothese, welche den Rauch aus dem Moorbrennen zum Buchweizenbau herleitet, aufhellen werde.
Münster, den 16. Juni 1821.
Der Ober-Präsident,
Vincke.
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr. 34, 30. Juni 1821, Seite 242
Die Jahresübersicht 1821:
Spoiler
[...]
Mit Ausnahme einiger Gemeinden im Ahauser Kreise, wo sich ein bösartiges Nervenfieber gezeigt hat, ist bei Menschen und Hausthieren keine Spur von ansteckenden Krankheiten.
[...]
Der flache Frost hat der Wintersaat - wie sie mit Ablauf des Monats stand - nicht geschadet; auch der Klee hat nicht gelitten, bedeutend aber die Rübensaat. Von den in Gruben und Kellern aufbewahrten Kartoffeln und Gemüse ist ein großer Theil erfroren.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 8, 24. Februar 1821, Seite 70
Nachweise der Fruchtpreise im Monat Januar 1821 (Preise per Berliner Scheffel (55 l))
Kreis Recklinghausen
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Januar 1821 Durchschnitt Januar 1821
Weizen 1 Rtl 20 gr 1 Rtl 16 gr 8 dt
Roggen 1 Rtl 5 gr 6 dt 1 Rtl 5 gr 10 dt
Gerste 1 Rtl 1 Rtl 1 gr 7 dt
Buchweizen 1 Rtl 7 gr 1 Rtl 10 gr 5 dt
Kartoffeln 0 Rtl 8 gr 0 Rtl 12 gr 1 dt
Nachweise der Preise der Lebens-Mittel, während des Monats Januar 1821 (Preise per Berliner Scheffel (55 l))
Essen
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Januar 1821 Durchschnitt Januar 1821
Weizen 2 Rtl 18 gr 9 dt 2 Rtl 12 gr 3 x dt
Roggen 1 Rtl 12 gr 1 Rtl 10 gr 5 x dt
Gerste 1 Rtl 6 gr 4 dt 1 Rtl 4 gr 7 x dt
Buchweizen 1 Rtl 14 gr 4 dt 1 Rtl 9 gr 7 x dt
Kartoffeln 0 Rtl 12 gr 8 dt 0 Rtl 12 gr 4 x dt
Uebersicht der im Monat Januar 1821 in den Städten des Regierungsbezirks Arnsberg bestandenen Verkaufs-Preise der nothwendigen Lebensmittel (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Bochum
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Januar 1821 Durchschnitt Januar 1821
Weizen 1 Rtl 20 gr 1 Rth 18 1/3 gr
Roggen 1 Rtl 5 gr 1 Rth 6 5/14 gr
Gerste 1 Rtl 2 gr 1 Rth 1 11/14 gr
Februar
[...]
In der ersten Hälfte des Monats, wo bei heiterem Himmel die Sonnenstrahlen mit zunehmender Kraft auf die Vegetation zu wirken anfingen, sind die starken Nachtfröste der Wintersaat, am meisten dem Waizen und Rübsaamen, sehr nachtheilig gewesen.
Durch den Eifer der Armenvorstände zu Recklinhausen und Dorsten ist in den dortigen Gemeinden das Betteln ganz abgeschafft, wozu die Einwohner mit lobenswerther Freigebigkeit gewirkt haben.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 12, 24. März 1821, Seite 100
Nachweise der Fruchtpreise im Monat Februar 1821 (Preise per Berliner Scheffel (55 l))
Kreis Recklinghausen
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Februar 1821 Durchschnitt Februar 1821
Weizen 1 Rtl 20 gr 1 Rtl 16 gr 1 dt
Roggen 1 Rtl 4 gr 6 dt 1 Rtl 5 gr 5 dt
Gerste 1 Rtl 1 Rtl 1 gr 3 dt
Buchweizen 1 Rtl 6 gr 6 dt 1 Rtl 12 gr 8 dt
Kartoffeln 0 Rtl 8 gr 6 dt 0 Rtl 12 gr 5 dt
Nachweise der Preise der Lebens-Mittel, während des Monats Februar 1821 (Preise per Berliner Scheffel (55 l))
Essen
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Februar 1821 Durchschnitt Februar 1821
Weizen 2 Rtl 2 gr 5 dt 2 Rtl 0 gr 11 x dt
Roggen 1 Rtl 12 gr 11 dt 1 Rtl 10 gr x dt
Gerste 1 Rtl 3 gr 1 dt 1 Rtl 5 gr
Buchweizen 1 Rtl 10 gr 9 dt 1 Rtl 9 gr 8 x dt
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Uebersicht der im Monat Februar 1821 in den Städten des Regierungsbezirks Arnsberg bestandenen Verkaufs-Preise der nothwendigen Lebensmittel (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Bochum
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Februar 1821 Durchschnitt Februar 1821
Weizen 1 Rtl 22 gr 1 Rth 18 gr 7 dt
Roggen 1 Rtl 4 gr 1 Rth 5 gr 6 2/3 dt
Gerste 0 Rtl 23 gr 1 Rth 1 gr 7 2/3 dt
März
[...]
Uebrigens ist bei Menschen und Hausthieren der Gesundheitszustand und die Sterblichkeit der Jahreszeit angemessen.
[...]
Im Sandlande hat sich die Wintersaat, die im Februar ein schlechtes Ansehen hatte, durch das Regenwetter im März etwas erholt; im Kleiboden aber steht sie noch schlecht, ist theile erfroren, theils verfault, oder von Würmern zerhacht, so daß in einigen Gegenden die Weizenfelder werden umgearbeitet werden müssen.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 15, 14. April 1821, Seite 119
Nachweise der Fruchtpreise im Monat März 1821 (Preise per Berliner Scheffel (55 l))
Kreis Recklinghausen
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März 1821 Durchschnitt März 1821
Weizen 1 Rtl 15 gr 9 dt 1 Rtl 17 gr 7 dt
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Gerste 1 Rtl 1 Rtl 1 gr 3 dt
Buchweizen 1 Rtl 6 gr 1 Rtl 10 gr
Kartoffeln 0 Rtl 9 gr 0 Rtl 12 gr 3 dt
Nachweise der Preise der Lebens-Mittel, während des Monats März 1821 (Preise per Berliner Scheffel (55 l))
Essen
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März 1821 Durchschnitt März 1821
Weizen 1 Rtl 18 gr 3 dt 1 Rtl 22 gr 10 x dt
Roggen 1 Rtl 7 gr 11 dt 1 Rtl 8 gr 4 x dt
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Uebersicht der im Monat März 1821 in den Städten des Regierungsbezirks Arnsberg bestandenen Verkaufs-Preise der nothwendigen Lebensmittel (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Bochum
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März 1821 Durchschnitt März 1821
Weizen 1 Rtl 22 gr 1 Rth 19 gr 5 3/12 dt
Roggen 1 Rtl 4 gr 1 Rth 5 gr 1 6/13 dt
Gerste 0 Rtl 23 gr 1 Rth 0 gr 10 dt
April
Katarrhal-Zufälle und andere Frühjahrs-Krankheiten haben seither auch hier geherrscht, und sind zum Theil noch im Gange. Uebrigens ist, ausschließlich der Stadt Vreden und des Kirchspiels Schöppingen, wo das Nervenfieber am Schlusse des Monats noch nicht ganz vertilgt war, ein erwünschter Gesundheitszustand bei Menschen und Vieh.
[...]
Der junge Roggen hat sich zwar etwas erholt, aber seine Halme, dünn und spitz, lassen einen kaum mittelmäßigen Ertrag erwarten. Waizen steht fortwährend überall schlecht und wird größtentheils umbebauet werden müssen, womit indessen einige Landwirthe noch zögern, seitdem sie wahrgenommen, daß neue Keime entsprossen sind. Die Sommerfrüchte werden spät gedeihen, da der Landmann durch die ungünstige Witterung in der ersten Hälfte des Aprils an Bestellung der Aecker verhindert worden.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 20, 19. Mai 1821, Seite 147
Nachweise der Fruchtpreise im Monat April 1821 (Preise per Berliner Scheffel (55 l))
Kreis Recklinghausen
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April 1821 Durchschnitt April 1821
Weizen 1 Rtl 20 gr 9 dt 1 Rtl 22 gr 6 dt
Roggen 1 Rtl 4 gr 6 dt 1 Rtl 7 gr 4 dt
Gerste 1 Rtl 1 gr 1 Rtl 3 gr 3 dt
Buchweizen 1 Rtl 6 gr 1 Rtl 10 gr 7 dt
Kartoffeln 0 Rtl 10 gr 6 dt 0 Rtl 12 gr 3 dt
Nachweise der Preise der Lebens-Mittel, während des Monats April 1821 (Preise per Berliner Scheffel (55 l))
Essen
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April 1821 Durchschnitt April 1821
Weizen 1 Rtl 25 gr 7 dt 1 Rtl 22 gr 9 x dt
Roggen 1 Rtl 11 gr 4 dt 1 Rtl 8 gr
Gerste 1 Rtl 4 gr 1 dt 1 Rtl 4 gr
Buchweizen 1 Rtl 15 gr 7 dt 1 Rtl 10 gr 10 x dt
Kartoffeln 0 Rtl 11 gr 1 dt 0 Rtl 11 gr x dt
Uebersicht der im Monat April 1821 in den Städten des Regierungsbezirks Arnsberg bestandenen Verkaufs-Preise der nothwendigen Lebensmittel (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Bochum
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April 1821 Durchschnitt April 1821
Weizen 1 Rtl 22 gr 1 Rth 21 gr 5 5/6 dt
Roggen 1 Rtl 4 gr 1 Rth 6 gr 11/14 dt
Gerste 0 Rtl 23 gr 1 Rth 0 gr 1 1/7 dt
Mai
[...]
Der Gesundheitszustand ist im allgemeinen gut, und die wohltähtige Schutzblattern-Impfung wieder im vollen Gange.
[...]
Beim Vieh herrscht weiter keine ungewöhnliche Krankheit als das Blutharnen bei den zur Weide geführten Thieren in den Kreisen Beckum und Lüdinghausen, woran schon mehrere Stück gefallen sind.
[...]
In Betreff der Waizensaat haben die schon für April sehr ungünstigen Nachrichten, wonach fast alle Felder einer Umarbeitung bedurften, sich nicht allein bestätigt, sondern es hat sich das Uebel noch vergrößert dadurch, daß die eingetretene anhaltend nasse Witterung es unmöglich gemacht hat, die fast überall gänzlich vergangene Waizen-Aussaat wieder für Sommerfrüchte umzubrechen, auch im Sommerfelde beim Kleiboden die Sommersaat zu bestellen. Nur im Sandlande ist letztere einigermaßen von Statten gegangen.
Der Roggen steht fast überall dünn und spitz, und ist ebenfalls im Klei über die Hälfte verunglückt; dennoch kann in Gegenden, wo nicht der Waizenbau die Hauptsache ist, die diesjährige Erndte, bei besserer Witterung, noch mittelmäßig ausfallen; nur dürfte wenig Stroh zu erwarten seyn.
Die nasse kalte Witterung war auch den Gartenfrüchten sehr nachtheilig; auf reichliches Obst ist nicht mehr zu rechnen.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 25, 23. Juni 1821, Seite 185
Nachweise der Fruchtpreise im Monat Mai 1821 (Preise per Berliner Scheffel (55 l))
Kreis Recklinghausen
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Mai 1821 Durchschnitt Mai 1821
Weizen 1 Rtl 21 gr 6 dt 2 Rtl 2 gr 10 dt
Roggen 1 Rtl 7 gr 6 dt 1 Rtl 9 gr 10 dt
Gerste 1 Rtl 1 gr 6 dt 1 Rtl 5 gr 3 dt
Buchweizen 1 Rtl 7 gr 6 dt 1 Rtl 12 gr 4 dt
Kartoffeln 0 Rtl 11 gr 0 Rtl 12 gr 3 dt
Nachweise der Preise der Lebens-Mittel, während des Monats Mai 1821 (Preise per Berliner Scheffel (55 l))
Essen
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Mai 1821 Durchschnitt Mai 1821
Weizen 2 Rtl 14 gr 2 Rtl 1 gr 6 dt
Roggen 1 Rtl 10 gr 1 Rtl 5 gr 11 x dt
Gerste 1 Rtl 8 gr 7 dt 1 Rtl 4 gr 8 x dt
Buchweizen 1 Rtl 13 gr 3 dt 1 Rtl 8 gr 5 dt
Kartoffeln 0 Rtl 11 gr 4 dt 0 Rtl 10 gr 1 1/6 dt
Uebersicht der im Monat Mai 1821 in den Städten des Regierungsbezirks Arnsberg bestandenen Verkaufs-Preise der nothwendigen Lebensmittel (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Bochum
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Mai 1821 Durchschnitt Mai 1821
Weizen 1 Rtl 22 gr 1 Rth 21 gr 10 dt
Roggen 1 Rtl 4 gr 1 Rth 6 gr 6 1/2 dt
Gerste 0 Rtl 23 gr 1 Rth 1 gr 6 dt
Juni
[...]
Beim Vieh haben sich, bei Kühen das Blutharnen und bei den Pferden der Rotz, Ersteres häufig, geäussert.
[...]
Die Hoffnungen auf Waizen und Wintergerste haben sich nicht gebessert. Mehrere niedrig liegende bestellte Aecker, in den Kleigegenden im Ganzen wohl die Hälfte, in Einer Gemeinde 11/12 der Waizenfelder, 5/6 der Roggenfelder, mußten umgepflügt und zur Sommersaat bereitet werden, andere, der Nässe wegen, zur Braache liegen bleiben.
Der Roggen auf dem Sande steht ziemlich gut, doch dünn; auf dem Klei schlecht.
Die Sommerfrüchte lassen einigen Ersatz für den Ausfall an den Winterfrüchten erwarten, wenn sie bei warmer und trockener Witterung gehörig zur Reife kommen.
Flachs scheint nicht überall gut gerathen zu wollen; am besten durchgängig der Frühflachs, weil er zur Zeit der eintretenen Kälte stärker bestaudet war. In einigen Gegenden haben Regengüsse die Einsaat vom Lande getrieben und bald darauf Nachtfröste die Vegetation verhindert.
Auch Buchwaizen hat durch die Kälte gelitten.
Die Gartengewächse bleiben ungemein zurück, eben so die Kartoffeln in niedrigen Kleigegenden, auf dem Sande stehen sie vortrefflich.
Der im Kreise Ahaus, vorzüglich wegen des Fallens aller Kornpreise, auf Veranlassung des um den Ackerbau überhaupt sich sehr verdient machenden Oekonomen Bispink, zugenommene Oelsamen-Bau ist fast ganz mißlungen, welches, der Folgen wegen, sehr zu bedauern ist.
Der erste Wiesenschnitt fällt nicht so ergiebig aus, als man im Frühjahre erwartete, das Heu wird indessen für sehr gut gehalten.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 30, 28. July 1821, Seite 209
Nachweise der Fruchtpreise im Monat Juni 1821 (Preise per Berliner Scheffel (55 l))
Kreis Recklinghausen
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Juni 1821 Durchschnitt Juni 1821
Weizen 1 Rtl 22 gr 6 dt 2 Rtl 11 gr
Roggen 1 Rtl 10 gr 1 Rtl 11 gr 3 dt
Gerste 1 Rtl 3 gr 1 Rtl 6 gr 4 dt
Buchweizen 1 Rtl 8 gr 6 dt 1 Rtl 13 gr 10 dt
Kartoffeln 0 Rtl 10 gr 6 dt 0 Rtl 12 gr 7 dt
Nachweise der Preise der Lebens-Mittel, während des Monats Juni 1821 (Preise per Berliner Scheffel (55 l))
Essen
Code: Alles auswählen
Juni 1821 Durchschnitt Juni 1821
Weizen 2 Rtl 9 gr 2 Rtl 0 gr 7 x dt
Roggen 1 Rtl 10 gr 10 dt 1 Rtl 6 gr 10 x dt
Gerste 1 Rtl 8 gr 5 dt 1 Rtl 4 gr 8 x dt
Buchweizen 1 Rtl 14 gr 6 dt 1 Rtl 9 gr 6 x dt
Kartoffeln 0 Rtl 11 gr 8 dt 0 Rtl 10 gr 2 x dt
Uebersicht der im Monat Juni 1821 in den Städten des Regierungsbezirks Arnsberg bestandenen Verkaufs-Preise der nothwendigen Lebensmittel (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Bochum
Code: Alles auswählen
Juni 1821 Durchschnitt Juni 1821
Weizen 1 Rtl 22 gr 2 Rth 4 gr 5 dt
Roggen 1 Rtl 4 gr 1 Rth 9 gr 4 dt
Gerste 0 Rtl 23 gr 1 Rth 2 gr 11 dt
Juli
Der jetzige Stand der Feldfrüchte ist so verschieden, als die Beschaffenheit des Bodens, dessen Production ihr Saame anvertrauet ward. Nur beim Waizen findet durchgängig die Bemerkung Statt, daß er mißrathen ist.
Der Winter-Roggen, dessen Einschnitt im Sandlande bereits begonnen hat, verspricht eine mittelmäßige, auf dem Klei eine ergiebigere Ausbeute, die aber durch die anhaltende Nässe sehr verspätet werden dürfte.
Die Sommerfrüchte stehen überall erwünscht, vorzüglich Hafer und die früh gesäete Gerste. Auf dem Klei, wo, wegen der Nässe im Frühling, Hafer erst spät gesäet werden konnte, stehet diese Frucht, in Vergleichung gegen trockene Jahre, wohl um drei Wochen und mehr zurück. Nur bei anhaltender trockener warmer Witterung ist eine ordentliche Erndte zu erwarten.
Auch Buchwaizen, Erbsen, Bohnen und Wicken geben im gut bestellten Boden Anlaß zu erfreulichen Erwartungen.
Selbst der Flachs, von dem sich so wenig erwarten ließ, steht nun an den meisten Stellen gut.
Von Gemüse-Früchten sind nur die Schneid- oder Vitsbohnen wegen der häufigen Winde und Nässe mißrathen.
Der erste Grasschnitt ist meistentheils zur Zufriedenheit ausgefallen.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 34, 25. August 1821, Seite 249
Nachweise der Fruchtpreise im Monat Juli 1821 (Preise per Berliner Scheffel (55 l))
Kreis Recklinghausen
Code: Alles auswählen
Juli 1821 Durchschnitt Juli 1821
Weizen 1 Rtl 22 gr 6 dt 2 Rtl 9 gr 1 dt
Roggen 1 Rtl 9 gr 9 dt 1 Rtl 11 gr 2 dt
Gerste 1 Rtl 3 gr 1 Rtl 6 gr
Buchweizen 1 Rtl 8 gr 4 dt 1 Rtl 10 gr
Kartoffeln 0 Rtl 10 gr 6 dt 0 Rtl 12 gr 5 dt
Nachweise der Preise der Lebens-Mittel, während des Monats Juli 1821 (Preise per Berliner Scheffel (55 l))
Essen
Code: Alles auswählen
Juli 1821 Durchschnitt Juli 1821
Weizen 2 Rtl 10 gr 9 dt 2 Rtl x gr x dt
Roggen 1 Rtl 11 gr 11 dt 1 Rtl 7 gr 1 x dt
Gerste 1 Rtl 16 gr 6 dt 1 Rtl 6 gr 9 x dt
Buchweizen 1 Rtl 15 gr 1 dt 1 Rtl 9 gr 4 dt
Kartoffeln 0 Rtl 10 gr 0 dt 0 Rtl 12 gr 2 dt
Uebersicht der im Monat Juli 1821 in den Städten des Regierungsbezirks Arnsberg bestandenen Verkaufs-Preise der nothwendigen Lebensmittel (Preise per Berliner Scheffel
Bochum (55 l)).
Juli 1821 Durchschnitt Juli 1821
Weizen 1 Rtl 22 gr 2 Rth 5 gr 1 dt
Roggen 1 Rtl 4 gr 1 Rth 9 gr 8 dt
Gerste 0 Rtl 23 gr 1 Rth 2 gr 10 dt
Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr 34, 25. August 1821, Seite 324
August
[...]
Unter den Hausthieren haben sich keine andere bemerkenswerthe krankhafte Erscheinungen gezeigt, als in mehreren Gemeinden die Fäule bei den Schafen.
[...]
Die anfängliche Besorgniß wegen eines kargen Ausfalls der diesjährigen Aernte hat sich nicht bestätigt. Mit Ausnahme des Weizens und des Winterraps, welche die Nässe nicht aufkommen lassen, kann die Aernte im Allgemeinen für mittelmäßig gelten.
Vorzüglich gute Ausbeute versprechen Hafer, Gerste, Buchweizen, besonders auch Kartoffeln, und auf dem Sande der Roggen. Der erste Heuschnitt fällt ergiebig aus.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 37, 15. September 1821, Seite 270
Nachweise der Fruchtpreise im Monat August 1821 (Preise per Berliner Scheffel (55 l))
Kreis Recklinghausen
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August 1821 Durchschnitt August 1821
Weizen 1 Rtl 22 gr 6 dt 2 Rtl 9 gr 1 dt
Roggen 1 Rtl 9 gr 6 dt 1 Rtl 11 gr 2 dt
Gerste 1 Rtl 3 gr 1 Rtl 6 gr
Buchweizen 1 Rtl 8 gr 1 Rtl 10 gr
Kartoffeln 0 Rtl 10 gr 6 dt 0 Rtl 12 gr 5 dt
Nachweise der Preise der Lebens-Mittel, während des Monats August 1821 (Preise per Berliner Scheffel (55 l))
Essen
Code: Alles auswählen
August 1821 Durchschnitt August 1821
Weizen 2 Rtl 8 gr 8 dt 2 Rtl 1 gr 11 x dt
Roggen 1 Rtl 9 gr 5 dt 1 Rtl 6 gr x dt
Gerste 1 Rtl 5 gr 5 dt 1 Rtl 5 gr 5 dt
Buchweizen 1 Rtl 18 gr 7 dt 1 Rtl 10 gr 5 dt
Kartoffeln 0 Rtl 9 gr 2 dt 0 Rtl 10 gr 10 dt
Uebersicht der im Monat August 1821 in den Städten des Regierungsbezirks Arnsberg bestandenen Verkaufs-Preise der nothwendigen Lebensmittel (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Bochum
Code: Alles auswählen
August 1821 Durchschnitt August 1821
Weizen 1 Rtl 22 gr 2 Rth 5 gr 9 dt
Roggen 1 Rtl 4 gr 1 Rth 10 gr
Gerste 0 Rtl 23 gr 1 Rth 2 gr 11 dt
September
[...]
Der Gesundheitszustand war im Allgemeinen gut. Die bereits im Monat August bemerkte Fäule unter den Schafen herrschte aber allgemein; nur in den höheren Sandgegenden hat dieselbe etwas nachgelassen.
[...]
Noch im anfange des vorigen Monats war man berechtiget, wenigstens eine mittelmäßige Aernte zu erwarten. Aber leider ist diese erfreulichen Hoffnung durch die späterhin eingetretene, höchst ungünstige Witterung gänzlich vernichtet. Nur der Roggen, welcher in den höheren Sandgegenden über Erwartung gut gerathen, ist eingescheuert. Weizen, Gerste, Gerste, Hafer, Buchweizen, Erbsen und Bohnen standen am Ende des Monats größtentheils noch unter freiem Himmel mit ausgewachsenen Körnern und schwarzen fauligem Stroh. Daher gehört die diesjährige Aernte mit Ausnahme des Roggens unter die schlechteren.
Hie und da sind die kleinen Flüsse ausgetreten und haben den zweiten Grasschnitt theils gänzlich verdorben, theils weggeschwemmt.
Eben so ist der auf dem Sande früher reife und zum Rösten an der Luft ausgebreitete Flachs großen Theils durch die beständige Nässe verdorben.
Auch die Eichelmast kam nicht zur Reife, sondern fiel grün ab; nicht minder sind das Obst, und unter den Gartenfrüchten besonders die Vitsbohnen durchgängig mißrathen. Nur auf dem Sande geben die Gartenfrüchte und besonders die Kartoffeln eine gewöhnliche Aernte.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 43, 27. Oktober 1821, Seite 294
Nachweise der Fruchtpreise im Monat September 1821 (Preise per Berliner Scheffel (55 l))
Kreis Recklinghausen
Code: Alles auswählen
September 1821 Durchschnitt September 1821
Weizen 1 Rtl 21 gr 2 Rtl 8 gr 9 dt
Roggen 1 Rtl 9 gr 1 Rtl 8 gr 4 dt
Gerste 1 Rtl 3 gr 1 Rtl 3 gr 4 dt
Buchweizen 1 Rtl 9 gr 1 Rtl 7 gr 6 dt
Kartoffeln 0 Rtl 10 gr 6 dt 0 Rtl 11 gr 3 dt
Nachweise der Preise der Lebens-Mittel, während des Monats September 1821 (Preise per Berliner Scheffel (55 l))
Essen
Code: Alles auswählen
September 1821 Durchschnitt September 1821
Weizen 2 Rtl 8 gr 2 Rtl 2 gr 4 x dt
Roggen 1 Rtl 6 gr 8 dt 1 Rtl 3 gr 10 x dt
Gerste 1 Rtl 6 gr 1 Rtl 1 gr 10 x dt
Buchweizen 1 Rtl 11 gr 10 dt 1 Rtl 5 gr 2 x dt
Kartoffeln 0 Rtl 6 gr 9 dt 0 Rtl 9 gr 10 x dt
Uebersicht der im Monat September 1821 in den Städten des Regierungsbezirks Arnsberg bestandenen Verkaufs-Preise der nothwendigen Lebensmittel (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Bochum
Code: Alles auswählen
September 1821 Durchschnitt September 1821
Weizen 2 Rtl 8 gr 2 Rth 7 gr 7 1/3 dt
Roggen 1 Rtl 7 gr 1 Rth 10 gr 6 3/5 dt
Gerste 1 Rtl 2 gr 1 Rth 2 gr 8 1/3 dt
Oktober
[...]
Der Gesundheitszustand war im Allgemeinen gut. - Die unter den Schafen herrschende Fäule hatte größtentheils nachgelassen, nachdem durch dieselbe in einigen Gegenden die Hälfte bis 2/3, in einer Gemeinde selbst 9/10, der Heerden weggerafft worden.
[...]
Die Bestellung der Wintersaat wurde von der guten Witterung sehr begünstigt. Die bereits aufgeschossene Saat stand vortrefflich, nur mit Ausnahme der niedrigen und sumpfigen Gegenden, wo der Schneckenfraß bedeutenden Schaden angerichtet hat.
Man will bemerkt haben, daß in diesem Jahre alles Holz auf dem Sande mehr als gewöhnlich in die Höhe gewachsen ist.
Die Vieh-Assecuranz-Gesellschaften vermehren sich fortdauernd, namentlich sind solche kürzlich in drei Gemeinden des Kreises Beckum gebildet.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 47, 24. November 1821, Seite 333
Nachweise der Fruchtpreise im Monat Oktober 1821 (Preise per Berliner Scheffel (55 l))
Kreis Recklinghausen
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Oktober 1821 Durchschnitt Oktober 1821
Weizen 2 Rtl 5 gr 6 dt 2 Rtl 13 gr 10 dt
Roggen 1 Rtl 10 gr 7 dt 1 Rtl 10 gr
Gerste 1 Rtl 4 gr 6 dt 1 Rtl 3 gr 2 dt
Buchweizen 1 Rtl 8 gr 6 dt 1 Rtl 6 gr 4 dt
Kartoffeln 0 Rtl 9 gr 4 dt 0 Rtl 11 gr 1 dt
Nachweise der Preise der Lebens-Mittel, während des Monats Oktober 1821 (Preise per Berliner Scheffel (55 l))
Essen
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Oktober 1821 Durchschnitt Oktober 1821
Weizen 2 Rtl 12 gr 3 dt 2 Rtl 4 gr 9 x dt
Roggen 1 Rtl 8 gr 1 dt 1 Rtl 7 gr 5 x dt
Gerste 1 Rtl 10 gr 7 dt 1 Rtl 3 gr 3 x dt
Buchweizen 1 Rtl 10 gr 3 dt 1 Rtl 5 gr 4 x dt
Kartoffeln 0 Rtl 6 gr 7 dt 0 Rtl 9 gr 9 x dt
November
[...]
Der Gesundheitzustand war im Allgemeinen derselbe wie im vorigen Monate.
[...]
Ein Landwirth im Coesfelder Kreise hat den Beweis geliefert, daß durch zweckmäßige Sorgfalt dem Schneckenfraße, der auch in diesem Jahre viele Felder verheert, Einhalt gethan werden könne. Der selbe besitzt 14 Maltersaat Landes mit Winterfrucht, wo die Schnecken, wie überall auf schwerem Boden, anfingen, große Verheerungen anzurichten. Sobald er dies bemerkte, belegte er mit Hilfe seiner Leute in Entfernung von einigen Schritten sämmtliche Aecker mit Kohlblättern, und begab sich dann Morgens mit allen Hausgenossen aufs Feld, um die Schnecken, welche sich mit Tages-Anbruch unter den Kohlblättern verborgen, aufzulesen. An den ersten 4 Tagen sammelte er über ein Scheffel dieser Thiere, am 5ten Tage kaum den 4ten Theil dieser Menge, und hörte nun auf. Der Erfolg war, daß seine Aecker davon befreit wurden, und die junge Saat jetzt trefflich steht, während die seiner Nachbarn größtentheils verdorben sind.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 52, 29. Dezember 1821, Seite 369
Nachweise der Fruchtpreise im Monat November 1821 (Preise per Berliner Scheffel (55 l))
Kreis Recklinghausen
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November 1821 Durchschnitt November 1821
Weizen 2 Rtl 12 g 6 dt 2 Rtl 14 gr
Roggen 1 Rtl 8 gr 1 Rtl 9 gr 9 dt
Gerste 1 Rtl 1 gr 6 dt 1 Rtl 2 gr 8 dt
Buchweizen 1 Rtl 5 gr 1 Rtl 6 gr 4 dt
Kartoffeln 0 Rtl 14 gr 0 Rtl 11 gr 4 dt
Nachweise der Preise der Lebens-Mittel, während des Monats November 1821 (Preise per Berliner Scheffel (55 l))
Essen
Code: Alles auswählen
November 1821 Durchschnitt November 1821
Weizen 2 Rtl 8 gr 6 dt 2 Rtl 4 gr 4 x dt
Roggen 1 Rtl 6 gr 10 dt 1 Rtl 7 gr 1 dt
Gerste 1 Rtl 1 gr 6 dt 1 Rtl 0 gr 7 x dt
Buchweizen 1 Rtl 6 gr 6 dt 1 Rtl 5 gr 2 x dt
Kartoffeln 0 Rtl 7 gr 4 dt 0 Rtl 9 gr
Uebersicht der im Monat November 1821 in den Städten des Regierungsbezirks Arnsberg bestandenen Verkaufs-Preise der nothwendigen Lebensmittel (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Bochum [/code]
November 1821 Durchschnitt November 1821
Weizen 2 Rtl 12 gr 2 Rth 13 gr 4 1/6 dt
Roggen 1 Rtl 10 gr 1 Rth 14 gr 8 1/7 dt
Gerste 1 Rtl 1 Rth 3 gr 9 3/7 dt [/code]
Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr 50, 15. Dezember 1821, Seite 524
Dezember
[...]
Am 24sten Abends zwischen 6 und 7 Uhr, wo in mehreren Gegenden Feuerkugeln gesehen sind, wurde ein ähnlicher Meteor auch im hiesigen Regierungs Bezirke beobachtet.
Der Gesundheitszustand war fortdauernd gut.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 4, 26. Januar 1822, Seite 41
Nachweise der Fruchtpreise im Monat Dezember 1821 (Preise per Berliner Scheffel (55 l))
Kreis Recklinghausen
Code: Alles auswählen
Dezember 1821 Durchschnitt Dezember 1821
Weizen 2 Rtl 3 gr 6 dt 2 Rtl 12 gr 3 dt
Roggen 1 Rtl 5 gr 6 dt 1 Rtl 8 gr 10 dt
Gerste 0 Rtl 21 gr 6 dt 1 Rtl 2 gr 6 dt
Buchweizen 1 Rtl 4 gr 6 dt 1 Rtl 5 gr 6 dt
Kartoffeln 0 Rtl 9 gr 6 dt 0 Rtl 11 gr 2 dt
Nachweise der Preise der Lebens-Mittel, während des Monats Dezember 1821 (Preise per Berliner Scheffel (55 l))
Essen
Code: Alles auswählen
November 1821 Durchschnitt November 1821
Weizen 2 Rtl 5 gr 1 Rtl 22 gr 10 5/6 dt
Roggen 1 Rtl 12 gr 1 dt 1 Rtl 6 gr 8 5/6 dt
Gerste 0 Rtl 22 gr 9 dt 1 Rtl 0 gr 2 dt
Buchweizen 1 Rtl 2 gr 8 dt 1 Rtl 3 gr 4/6 x dt
Kartoffeln 0 Rtl 8 gr 7 dt 0 Rtl 10 gr 4 4/6 dt
Uebersicht der im Monat Dezember 1821 in den Städten des Regierungsbezirks Arnsberg bestandenen Verkaufs-Preise der nothwendigen Lebensmittel (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Bochum
Code: Alles auswählen
Dezember 1821 Durchschnitt Dezember 1821
Weizen 2 Rtl 12 gr 2 Rth 13 gr 3 1/6 dt
Roggen 1 Rtl 10 gr 1 Rth 14 gr 6 6/7 dt
Gerste 1 Rtl 1 Rth 3 gr 7 5/14 dt