Stadtchronik 1816

Auszüge aus den von 1936 bis 1978 maschinenschriftlich geführten Chroniken der Stadt Gelsenkirchen

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heen
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Stadtchronik 1816

Beitrag von heen »

Quellen:
Bergisches Gouvernements Blatt
Münsterisches Intelligenzblatt
Düsseldorfer Zeitung
Amtsblatt der Regierung in Münster
Amtsblatt der Regierung in Düsseldorf


Kommentar hat geschrieben: Verwaltungshierarchie:

Bauernschaft Rotthausen / Bürgermeisterei Altenessen / Kreis Essen / Reg.-Bez. Düsseldorf / Provinz Jülich-Kleve-Berg / Königreich Preußen

Bauernschaften Gelsenkirchen, Braubauerschaft, Schalke, Heßler, Bulmke, Hüllen, Ückendorf / Bürgermeisterei Wattenscheid / Kanton Bochum / bis Juli Bez. Dortmund - ab August Reg. Bez. Arnsberg / Provinz Westfalen / Königreich Preußen

Gemeinde Buer, Gemeinde Horst, Bauernschaften Hassel, Scholven, Bülse, Sutum, Beckhausen, Heege, Holthausen, Löchter, Eckerresse, Surresse, Middelich, Erle / Bürgermeisterei Buer / Kreis Recklinhausen / bis Juli Bezirk Essen - ab August Reg.-Bez. Münster / Provinz Westfalen / Königreich Preußen

Scholven / Bürgermeisterei Kirchhellen / Kreis Recklinghausen / bis Juli Bezirk Essen - ab August Reg.-Bez. Münster / Provinz Westfalen / Königreich Preußen

Verwaltung:
Die Verwaltungsgliederungen ändern sich. Kreise und Regierungsbezirke neu gebildet.
Änderungen in der Verwaltundsgliederung
Bekanntmachung
In Folge Allerhöchster Verordnung vom 30. April v. J. (Bekanntmachung vom 20. July v. J. im Münsterischen Intell. Blatt Nro. 59) sollen die Länder, Cleve, Essen, Werden zur Provinz Cleve-Berg gehören, und mit Eintritt der Organisation meine Verwaltung daselbst aufhören.
Dieser Zeitpunkt ist eingetreten, die Regierungen von Cleve-Berg sind organisirt, sie werden am 22. d. M. in Wirksamkeit treten, und von diesem Tage an das Herzogtum Cleve diesseits Rheins zum Bezirk der Königl. Regierung in Cleve, die Grafschaften Essen und Werden zum Bezirk der Königl. Regierung in Düsseldorff gehören. Diesem gemäß bestimme ich:
1) Die Wirksamkeit der bisherigen Provinzial-Verwaltungs-Behörden der Königl. Regierungs-Commission in Münster und des Herrn Landes-Directors Frhrn. vom Romberg in Dortmund, der Königl. Domainen-Direction in Hamm, der Steuer-Direction in Unna, der Straßenbau-Direction in Schwelm ist in Beziehung auf die genannten Länder am 22. d. M. beendigt; - die etwa noch unerledigt vorhandenen, alle ferner eingehenden Sachen, nebst allen ältern und neuen Verhandlungen werden schleunigst an die betreffenden Königl. Regierung in Cleve und Düsseldorff abgegeben und übersendet;
2) die Polizey- und Finanz-Verwaltungs-Behörden in und für die genannten Länder gehen mit solchen an die neuen Regierungen über, befolgen fortan deren Weisungen, und erstatten ferner diesen ihre Berichte auch über Gegenstände, worüber dergleichen von den bisher vorgesetzten Behörden erfordert worden;
3) die Einwohner der genannten Länder werden künftig ihre Wünsche und Beschwerden auch in Hinsicht solcher Gegenstände, welche früher hier anhängig gewesen sind, an die neu geordneten Verwaltungs-Behörden gelangen lassen, und von diesen Bescheidung über hier angebrachte, noch etwa unerledigte Gesuche zu erwarten haben;
4) die Herren Haupt-Empfänger in Rees und Essen befolgen fortan in Ansehung der Einnahme und Ausgaben vom Jahr 1816 die Anweisungen die Anweisungen der neuen Regierungen; die Einnahme-Rückstände von 1815 und Vorjahren verbleiben zur Tilgung der Ausgabenrückstände dieser Periode meiner Disposition; es werden daher alle Forderungen an die Königl. Kassen aus dem laufenden Jahre an die betreffenden Königl. Regierungen, aus dem Jahre 1815 und früher seit der Besitznahme an die bisherigen Provinzial-Verwaltungs-Behörden gehalten, den bisher vorgesetzten Behörden alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen;
5) die extraordinairen Steuern zu den Provinzial-Bedürfnissen verbleiben der fernern Disposition der bisherigen Provinzial-Behörden zur Bestreitung der gemeinsamen Ausgaben des bisherigen Verbandes bis zur nahen glänzlichen Abwicklung;
6) auf das Liquitations-Geschäft der Forderungen an Frankreich hat die eintretende Veränderung keinen Einfluß; die das Clevische Landesschuldenwesen betrffenden Reklamationen werden nach wie vor bey der Liquidations-Commission in Aachen, alle übrigen bey der Liquidations-Commision in Münster angebracht und von diesen bearbeitet, die Behörden zur schleunigen Erledigung der von dieser an sie ergehenden Aufforderungen verpflichtet;
7) die Zoll-Verwaltung und Direction verbleibt vorläufig bis zu deren nahe zu erwartenden Organisation in bisheriger Wirksamkeit;
8 ) die Ruhr- und Lippe-Schifffahrts- und Strombau-Angelegenheiten behalten vorläufig unverändert ihren gegenwärtigen Bestand;
9) die Chaussee- und Wegebau-Angelegenheiten folgen vom 1. Januar d. J. an gerechnet, den neuen Landes-Abtheilungen; es werden die betreffenden Behörden darüber sich vereinbaren und näher auseinandersetzen, und sodann den unteren Beamten das weitere eröffnen, welche bis dahin in bisheriger Weise fortwirken;
10) das Zuchthaus in Werden geht zur Königl. Regierung in Düsseldorf über; es werden jedoch vorläufig auch die Sträflinge aus der Grafschaft Mark ferner dort aufgenommen;
11) das Amtsblatt der Provinz Westfalen wird mit Ablauf diese Monats in den benannten Ländern durch die Amtsblätter der neuen Regierungen ersetzt werden;
12) bey der aus dieser Veränderung erfolgenden Auflösung des landräthlichen Kreises von Rees wird der bisher dazu gehörige Theil von Münster nebst Anholt und Gehmen vorläufig zu einem eigenen Kreise gebildet, und dessen Verwaltung dem Gutts-Besitzer Herrn Basse auf Pröbsting bey Borken als Kreis Commissair übertragen;
13) in gleicher Art wird bei der Auflösung des Essenschen Kreises das Vest Recklinghausen vorläufig einen eigenen Kreis bilden, dessen Verwaltung dem Gutsbesitzer Hrn. Grafen Wilhelm von Westerholt auf Westerholt als Kreis-Commissair übertragen, und zugleich dieses Land der oberen Verwaltung der Königl. Regierungs-Commission in Münster sofort untergeordnet, da solches künftig zum Münsterschen Regierungs-Bezirk gehören soll. Die obigen Bestimmungen 1), 2), 3), 5) treten daher hier ebenfalls ein, nur die Steuersachen bleiben im bisherigen Zuge;
14) auch wird bey Versetzung der bisherigen Oberforst-Behörde die Forstverwaltung des Münsterschen Theils vom vormaligen Ruhr-Department sofort dem Herrn Forstmeister Schmidt und der Königlichen Regierungs-Commission in Münster überwiesen.
Wesel den 19. April 1816.
Der Ober-Präsident.
Vincke.

Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 35, Dienstag den 30. April 1816, Seite 471

* * *

Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom heutigen Dato wegen der Eintheilung des hiesigen Regierungs-Bezirks in 10 Kreise, außer der Immediat-Stadt Münster, werden die untergleichen Vorbehalt heute zur Wahrnehmung der Landraths-Stellen angeordnete landräthliche Commisarien, imgleichen die Kreis-Secretaire und Kreis-Copisten nachstehend zur Kenntniß der Kreis-Eingesessenen gebracht, mit Anweisung, den landräthlichen Commissarien in dieser Eigenschaft schuldige Folge zu leisten.
[...]
VII) Für den Recklinghauser Kreis:
Landräthlicher Commissarius, der Gutsbesitzer Graf von Westerholt;
Kreis-Secretair, der Lieutenant Funcke;
Kreis-Copist, der freiwillige Jäger Weddige.
[...]
Münster den 9. August 1816.
Königlich Preußische Regierung.

Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 65, Dienstag den 13. August, Seite 961
Krankheiten:
Tiere
Bei den Pferden trat gehäuft die Rotzkrankheit auf. Ausslöser waren ehemalige Militärpferde, die an die Bevölkerung abgegeben wurden.

Geld, Maße und Gewichte
1 Taler = 3 Fr. 60 Ct.
1 Friedrichsd'or = 20 Fr. 40 Ct.
[Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr. 14, Mittwoch den 26. Juni, Seite 124]

Maße und Gewichte
Ab Mitte Mai gelten in Preußen einheitliche Maße und Gewichte.
(siehe Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Seite 105 und davor)

Witterung 1816

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Monat	 | trock. Tage | nasse Tage | T-max.		| T-min.               
---------+-------------+------------+-------------------+----------------------
Januar	 | 11	       | 20	    | + 5°R [+ 6,25°C]  | - 9°R  [- 11.25]     
Februar	 | 10	       | 19	    | + 3°R [+ 3,75°C]  | - 8,5°R [- 10,63°C]  
März	 | 12	       | 19	    | + 8°R [+ 10°C]    | - 3°R [- 3,75°C]     
April	 | 20	       | 10	    | + 14°R [+ 17,5°C] | - 1°R [- 1,25°C]     
Mai	 | 10          | 21	    | + 16°R [+ 20°C]   | + 3°R [+ 3,75°C]     
Juni	 | 10	       | 20	    | + 15°R [+ 18,75°C]| + 7°R [+ 8,75°C]     
Juli	 |  6	       | 25         | + 20°R [+ 25°C]   | + 10°R [+ 12.5°C]    
August	 |  8	       | 23	    | + 19°R [+ 23,75°C]| + 10,5°R [+ 13.13°C] 
September| 11	       | 19	    | + 12°R [+ 15°C]   | + 6°R [+ 7,5°C]      
Oktober	 | 13	       | 18	    | + 11°R [+ 13,75°C]| - 1°R [- 1,25°C]     
November | 10	       | 20	    | + 6°R [+ 7,5°C]   | - 8°R [- 10°C]       
Dezember |  7	       | 24	    | + 6°R [+ 7,5°C]   | - 7°R [- 8,75°C]     
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 2, Samstag den 11. Januar 1817, Seite 14

Die Temperaturen sind in °Réaumur angegeben. In Klammern die Umrechnung in °Celsius.
Zuletzt geändert von heen am 14.11.2021, 21:34, insgesamt 1-mal geändert.

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heen
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Re: Stadtchronik 1816

Beitrag von heen »

Stadtchronik 1816 hat geschrieben: Januar 1816
Das 15. Infantrieregiment machte auf seinen Weg nach Münster Quartier im Kreis Recklinghausen. Der Befehlshaber logierte im Schloß Berge.
Marschpause
Wenn sich in der hiesigen Gegend Musici finden sollten, welche Fähigkeiten und Lust haben, als Hautboisten bey dem meinem Commando anvertrauten 15. Infant. Regim. Graf Bülow von Dennewitz, welches Münster als Garnision bezieht, angestellt zu seyn, so werden dieselben hiermit unter annehmlichen Bedingungen aufgefordert, sich sogleich bey dem prem. Lieutenant Menses des gedachten Regiments, bey dem Hrn. Schücking am Markt Nro. 50 in Münster, zu melden.
Schloß Bergen bey Dorsten am 3. Jan. 1816. v. Wittich,
Kön. Pr. Obr.-Lieut. und Commandeur des gen. Regim.

Münsterisches Intelligenzblatt Nro. 3; Dienstag den 9. Januar 1816; Seite 26

* * *

Recklinghausen am 8. Januar. Am 26. v. M. rückte das I. Bataillon des 15. Linien-Infantrie-Regiments Bülow von Dennewitz hier ein, welches uns heute verließ um Morgen in seine Garnision-Stadt Münster einzuziehen. Angenehm flossen den Bürgern die Tage dessen Aufenthalts dahin, denn leicht war ihnen die Erfüllung bescheidener äußerst mäßiger Wünsche, und jeder hatte sich in seinen Gästen freundlicher, angenehmer Gesellschafter, theilnehmender Hausgenossen, häufig sogar warmer Freunde zu erfreuen. Deswegen verbreitete auch die Nachricht des Abzuges durchaus keine Freude, sondern mancher Bürger sah mit Schwermuth der Trennung entgegen, und hin und wieder flossen herzliche Zehren, als die Stunde des Abschieds schlug.
Mögen diese biederen Landesleute in Münster diejenige Aufnahme finden, welche dazu beyträgt, ihnen die fortdauernde weite Entfernung von der Heymath zu erleichtern! - Dies ist der allgemeine Wunsch unserer Bürgerschaft, in welchem die Einwohner von Buhr, Datteln, Waltrop und der Umgegend, die dem allgemeinen Rufe nach mit dem 2. und 3. Bat. des nämlichen Regiments die Tage vom 26. Dec. bis heute in gleicher Eintracht verlebten, zuverläßig einstimmen.

Münsterisches Intelligenzblatt Nro. 4; Freytag den 12. Januar 1816; Seite 38
Freitag, 5. Januar 1816
Die Witwe Schmitz und deren Sohn müssen ihr Colonatrecht der Bergmanns Colonie zu Holthausen zugunsten der Witwe Kostedde aufgeben.
Das Colonat hat einen Wert von 2785 Rth. 18 gGr. 6 pf. und soll an drei Terminen (21. März, 21. Mai und 22. Juli) meistbietend verkauft werden.
Bergmanns Colonie, Holthausen
Subhastations-Patente.
Auf den Antrag und zur judiktmäßigen Befriedigung der Witwe Kostedde soll das von der Witwe Schmitz und deren Sohn bisher besessene Colonatrecht der Bergmanns Colonie zu Holthausen im Bezirk Buer, welches gerichtlich auf die Summe von 2785 Rt. 18 gGr. 6 pf. geschätzt worden, in folgenden Terminen:
den 21. März,
den 21. May, und
den 22. July d. J.
jedesmal Vormitt. 10 Uhr, wovon der letzte und zwar peremptorische auf Bergmanns Hof, beyde ersten aber an gewöhnlicher Gerichtstelle abgehalten werde, vor dem dazu deputirten Land- und Stadtrichter Surmann meistbiethend verkauft werden.
Kauflustige werden eingeladen, sich in diesen Terminen einzufinden, wobei zugleich bemerkt wird, daß auf Gebothe, welche nach Verlauf des letzten Licitationstermins einkommen, keine Rücksicht genommen wird. Taxe und Vorwarden liegen in der Registratur zur Einsicht offen.
Sollten außer denen im Hypothekenbuche eingetragenen Gläubigern noch andere existiren, welche an das Bergmanns Colonat oder deren jetzige Inhaber Forderungen zu haben vermeinen; so wird deren Anmeldung spätestens im letzten Termin bey Vermeidung der Präclusion erwartet.
Dorsten den 5. Januar 1816.
Kön. Preuß. Stadt- und Landgericht.
Surmann. Jungeblodt. v. Wieck

Münsterisches Intelligenzblatt Nro. 5; Dienstag den 16. Januar 1816; Seite 48
Münsterisches Intelligenzblatt, Nr. 14, Freitag den 16. Fbruar 1816, Seite 180
Münsterisches Intelligenzblatt Nro. 22; Freitag den 15. März 1816; Seite 285
Münsterisches Intelligenzblatt Nro. 31, Dienstag den 16. April 1816; Seite 426
Münsterisches Intelligenzblatt Nro. 40, Freitag den 17. Mai 1816, Seite 564
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 49, Dienstag den 18. Juni 1816, Seite 690
Donnerstag, 1. Februar 1816
Die Nachlassenschaft des verstorbenen Handelsmann Herman Rose aus Horst, bestehend aus einem Wohnhaus nebst Scheune, zwei Gärten und einer Markengerechtigkeit in der Hörster Mark, soll auf Antrag des Ackersmann Johann Diedrich Behmer aus der Braubauerschaft am 30. April verkauft werden.
[Markengerechtigkeit = Nutzungsrecht an allgemeinen Gut]
Nachlassenschaft Herman Rose
Subhastations-Patente.
Auf den Antrag der Ackermanns Johan Diedrich Behmer in der Bruchbauerschaft sollen folgende zur Nachlassenschaft des verstorbenen Handelsmanns Herman Rose in Horst gehörige Immobilien
a) ein in der Horst nächst an der Kirche gelegenes Wohnhaus nebst Scheune und Hofraum, gschätzt zu 350 Rtl.,
b) ein Garten zwischen den Landstraßen nach Buer und Gladbeck gelegen, geschätzt zu 200 Rtl.,
c) ein Garten am Sandweg geschätzt zu 80 Rtl.,
d) die Markengerechtigkeit in der Hörster Mark,
theilungshalber in Termino den 30. April Vormitt. um 10 Uhr an gewöhnlicher Gerichsstelle durch den dazu deputierten Land- und Stadtrichter Surman meistbiethend verkauft werden.
Besitz und zahlungsfähige Kauflustige werden zur Abgabe ihres Geboths in diesem Termine eingeladen, indem auf Nachgebothe keine Rücksicht genommen wird. Taxe und Vorwarden sind in der Registratur einzusehen, und werden zugleich unbekannte Realprätendenten aufgefordert, spätestens im Bietungstermin ihre Ansprüche geltend zu machen, als sie sonst damit an den zu verkaufenden Immobilien präcludirt werden sollen.
Dorsten den 1. Febr. 1816.
Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.
Surman. Jungeblodt. v. Wieck.

Münsterisches Intelligenzblatt, Nr. 14, Freitag den 16. Februar 1816, Seite 178
Münsterisches Intelligenzblatt, Nr. 19, Dienstag den 5. März 1816, Seite 251
Münsterisches Intelligenzblatt Nro. 25, Dienstag den 26. März 1816, Seite 328
Montag, 6. Mai 1816
Der Termin zu dem im Jahr 1815 nicht stattgefundenen Verkauf des zweiten Pastoratshauses in Gelsenkirchen wird für den 30. Mai festgesetzt.
Verkauf Pastoratshaus
Da zufolge höherer Verordnung der auf den 26. October v. J. angesetzte Termin zum Verkauf in der Gemeinde Gelsenkirchen Bürgermeisterei Wattenscheid gelegenen zweyten Pastorahthauses sammt Backhaus mit Grund, Hofraum und beyden Gärten nicht hat abgehalten werden können, so wird nunmehro zu deren Verkauf ein anderer Termin auf den 30. l. M. angesetzt.
Besitz und zahlungsfähige Kauflustige, welche die Taxe und Vorwarden vorher auf der hiesigen Verwaltungsstube einsehen können, werden eingeladen, sich am bestimmten Tage Vormitt. um 9 Uhr in dem zweyten Pastorathhause zu Gelsenkirchen einzufinden und ihre Gebothe abzugeben.
Eickel den 6. May 1816.
Vigore commissionis, Steelmann.

Münsterisches Intelligenzblatt Nro. 40, Freitag den 17. Mai 1816, Seite 560
Münsterisches Intelligenzblatt Nro. 41, Dienstag den 21. Mai 1816, Seite 576
Mittwoch, 29. Mai 1816
Ebenfalls neu angesetzt wird der im letzten Jahr ausgefallende Verkauf der Konkursmasse des Heinrich Sandfurt aus Heßler. Termin ist der 10. September.
Konkurs Heinrich Sandfurt
Nachdem über das Vermögen des Heinrich Sandfurt zu Hesler Niederamts Bochum, bestehend in einigen Mobilien und 12 Sch. Ackerl. unterm heutigen Dato der Concurs eröffnet worden, so werden die Gläubiger des H. Sandfurt hierdurch vorgeladen, ihre an die Sandfurtsche Concursmasse habene Forderungen und Ansprüche in dem auf den 10. Sept. l. J. Vormitt. 9 Uhr coram deput. Land und Stadt-Gerichts-Assessor v. Essellen bestimmten Termin entweder persönlich oder durch zuläßige Bevollmächtigte anzumelden, und deren Richtigkeit unter der Verwarnung nachzuweisen, daß alle diejenigen, welche in diesem Termin nicht erscheinen, mit allen ihren Forderungen an die Masse werden präcludirt, und ihnen deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen werde auferlegt werden.
Zugleich haben sich dieselben in dem angesetzten Termin über die Beybehaltung des Interims-Curators Hrn. Justiz-Comm. Elscheid zu erklären. Die auswärtigen und dieselbst unbekannten Gläubiger können die Herren Justiz-Comm. Jacobi, Bordelius hieselbst, oder Schmieding zu Witten mit Information und Vollmacht versehen.
Bochum am 29. May 1816.
Königlich Preußisches Land- und Stadtgericht.
Boelling. v. Esseln.

Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 46, Freitag den 7. Juni, Seite 645
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 54, Freitag den 5. Juli, Seite 783
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 63, Dienstag den 6. August, Seite 930
Über das Vermögen des Joh. Diederich Ermelbauer sen. in Schalke wurde der Konkurs eröffnet.
Konkurs Joh. Diederich Ermelbauer
Nachdem über das Vermögen des älteren Joh. Diederich Ermelbauer zu Schalke mittels Decret vom heutigen Dato der Concurs eröffnet worden, so wird solches den Gläubigern desselben hierdurch öffentlich bekannt gemacht, und ein jeder derselben zugleich vorgeladen, seine an die Concurs-Masse habende Ansprüche in dem vor dem deputirten Land und Stadtrichter Bölling auf den 13. Sept. l. J. Vormitt. 9 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle angesetzten Termin entweder persönlich oder durch zuläßige Bevollmächtigte anzumelden, und deren Richtigkeit nachzuweisen, unter der Warnung: daß alle diejenigen, welche in diesem Termin nicht erscheinen, mit allen ihren Forderungen an die Masse werden präcludirt, und ihnen deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen werde auferlegt werden.
Zugleich haben sich dieselben in dem angesetzten Termin über die Beybehaltung des Interims-Curators Hrn. Justiz-Comm. Elscheid zu erklären, und wird denjenigen Gläubigern, welche persönlich zu erscheinen verhindert sind, und denen es an Bekanntschaft fehlt, eröffnet, daß sie sich an einen der hiesigen Herren Justiz-Comm. Jacobi, Bordelius hieselbst und Schmieding zu Witten wenden, und dieselben mit Vollmacht und Information versehen können.
Bochum im Land und Stadt-Gerichte den 29. May 1816.
Bölling. v. Essellen.

Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 47, Dienstag den 11. Juni 1816, Seite 660
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 54, Freitag den 5. Juli 1816, Seite 784
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 65, Dienstag den 13. August 1816, Seite 957
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 67, Dienstag den 20. August 1816, Seite 994
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 69, Dienstag den 27. August 1816, Seite 1038
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 71, Dienstag den 3. September 1816, Seite 1069
Mittwoch, 4. September 1816
Die Teilung der Horster Mark wird vorbereitet.
Teilung der Horster Mark
Nachdem von dem Freyherrn Friderich Leopold von Fürstenberg zu Herdringen auf Theilung der im Canton Dorsten in der Bürgermeisterey an dem Emscherflusse liegende Horster Marke angetragen ist, hat die unterzeichnete Commission zur Ausmittelung der Berechtigten und ihre Betheiligungs-Verhältnisse all diejenigen, welche beym ehemaligen Marken-Directorium als Berechtigte anerkannt sind, über die Art und Größe ihrer Berechtigung einzeln zu Protokoll vernommen; um aber die theilende Gesellschaft gegen alle etwa unbekannte Real-Ansprüche nach vollzogener Theilung zu sichern, ladet sie diejenigen Gemeinden sowohl als Private, welche auf die Horster-Mark ein Miteigenthums- Dienstbarkeits- oder sonstiges dingliches Nutzungs-Recht, welchen Namen es auch haben möge, begründen zu können vermeinen, und die nicht schon zur Erklärung ihrer Berechtigung einzeln vorgeladen, sondern bisher unbekannt geblieben sind, hierdurch vor, ihre Ansprüche in dem auf Donnerstag den 19. Sept. l. J. Vormitt. 10 Uhr auf dem Hause Horst angesetzten Termin, spätestens aber daselbst am 20. December bey der unterzeichneten Commision bestimmt, auch mit Nahmhaftmachung etwaiger Beweismittel gehörig anzumelden, widrigenfalls aber zu gewärtigen, daß sie mit allen und jeden Real-Ansprüchen auf die Horster Marke präcludirt und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden.
Dorsten und Recklinghausen am 4. Sept. 1816.
Die zur Theilung der Gemeinheiten in der Grafschaft Recklinghausen angeordnete Commision.
Jungeblod. Bracht.

Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 77, Dienstag den 24. September 1816 Seite 1153
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 85, Dienstag den 22. Oktober 1816 Seite 1311
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 93, Dienstag den 19. November 1816, Seite 1429
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 95, Dienstag den 26. November 1816, Seite 1458
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 97, Dienstag den 3. Dezember 1816, Seite 1504
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 99, Dienstag den 10. Dezember 1816, Seite 1536
Mittwoch, 18. September
Über das Vermögen des Georg Ternien aus Mittelscholven wurde der Konkurs eröffnet. Am 24. Oktober sollen Tiere, Ackergeräte und Möbel verkauft werden.
Konkurs Georg Ternien
Offener Arrest
Nachdem über das Vermögen des Georg Ternien aufm Middelscholven Krs. Buer am heutigen Dato der Concurs eröffnet ist, so wird allen und jeden, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Gelde, Effekten oder Briefschaften besitzen, hierdurch bedeutet, demselben nicht das Mindeste davon zu verabfolgen, vielmehr solches dem Gerichte getreulich anzuzeigen, und, jedoch mit Vorbehalt ihrer daran habenden Rechte in das gerichtliche Depositum abzuliefern, unter der Warnung, daß, wenn diesem ungeachtet, dem Gemeinschuldner etwas bezahlt oder ausgeliefert werden mögte, solches für nicht geschehen geachtet, und zum Besten der Masse nochmals beygetrieben werden soll.
Wer aber Gelder oder Sachen verschweigen oder zurückhalten würde, welche zur Masse gehören, soll noch außerdem seines daran habenden Pfand oder sonstigen Rechts verlustig erklärt werden.
Dorsten den 18. Sept. 1816.
Königlich Preußisches Land- und Stadtgericht.
Surman. Jungeblod. v. Wieck.

Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 81, Dienstag den 8. Oktober 1816, Seite 1227

* * *

Auf die von dem Georg Ternien in der Bauerschaft Middelscholven Krs. Buer geschehende Anzeige, daß sein Vermögen nicht hinreiche, um damit seine Creditoren zu befriedigen, ist unterm heutigen Dato über das Vermögen des Gemeinschuldners der Concurs-Prozeß eröffnet, und der offen Arrest erlassen worden.
Es werden in dessen Gefolge sämmtliche Gläubiger des Gemeinschuldners hiedurch vorgeladen, in dem auf den 9. Dec. Vormitt. 10 Uhr angesetzten Termin vor dem Land und Stadt-Gerichts Assessor von Wieck an der gewöhnlichen Gerichtsstelle zu erscheinen um ihre Ansprüche an die Concurs-Masse geziemend anzumelden und deren Richtigkeit nachzuweisen, auch sich über die Beybehaltung des zum Interims-Curator und Contradictor ernannten Hrn. Justiz-Comm. Gahlen zu erklären, und zwar unter der Warnung: daß diejenigen Gläubiger, welche in diesem Termin nicht erscheinen mögten, mit ihren Forderungen an die Masse präcludirt, und ihnen deshalb gegen die übrigen erschienenen Creditoren ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden soll.
Persönlich zu erscheinen Verhinderte können sich andie Herren Justiz-Commissarien Zumbusch, Devens und Clostermann wenden, und solche mit Vollmacht und Information versehen.
Dorsten den 18. Sept. 1816.
Königlich Preußisches Land- und Stadt- Gericht.
Surman. Jungeblod. v. Wieck.

Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 81, Dienstag den 8. Oktober 1816, Seite 1228
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 87, Dienstag den 29. Oktober 1816, Seite 1336
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 93, Dienstag den 19. November 1816, Seite 1428


* * *

Auf Antrag des curator bonorum, Hrn. Justiz-Comm. Gahlen, sollen sämtliche Moventien und Mobilien des Gemeinschuldners Georg Ternien, bestehend in 2 Pferden, 2 Kühen, 2 Rindern, 4 Schweinen, 7 Fuder eingescheuerter Roggenfrucht, 3 Fuder Hafer, 7 Fuder Heu, einem vollständigen Ackergeräthe, als Wagen, Karren, Pflüge, Eggen und Pferdegeschirr; dann Betten, Tischen, Stühlen und sonstigem Hausgeräthe, in terminis den 23. und 24. l.M. jedesmal Vormitt. 10 Uhr den Meistbiethenden verkauft werden.
Kauflustige wollen sich an besagten Tagen auf dem Ternien Hof im Krs. Buer Bauerschaft Mittelscholven einfinden.
Dorsten den 11. Oct. 1816.
Königlich Preuß. Land- und Stadtgericht.
Jungeblod. v. Wieck.

Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 84, Freitag den 18. Oktober 1816, Seite 1290
Freitag, 20. September 1816
Eichenholz der Eheleite Hemmer aus Polsum, dass bei Lüttinghoff lagert, soll zugunsten des Freihrn. v. Twickel verkauft werden.
Holzverkauf Hemmer
Auf Antrag des Hrn. Justiz_comm. Zum Busch, als Curator der Eheleute Hemmer zu Polsum soll das in der Rechtssache des Frhrn. v. Twickel gegen die genannten Eheleute Hemmer sequestrirte beym Hause Lüttinghoff belegene Eichen-Bauholz, bestehend in 256 Stück behauenen Pösten, Balken, Rahmenholz und Ribben, in Termino den 7. Oct. Vormitt. 10 Uhr an den Meistbiethenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden, in welchem Termin Kauflustige sich beym Hause Lüttinghoff einfinden wollen.
Dorsten den 20. Sept. 1816.
Kön. Preuß. Land- und Stadtgericht.
Surman. Jungeblod.

Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 79, Dienstag den 1. Oktober 1816, Seite 1193
Mittwoch, 27. November 1816
Johan Pöpinghaus, Theodor Dobbe, Wilhelm Wilkskamp, Heinrich Timann, Heinrich Schulte, Bernhard Buer, Heinr. Busmann, Bernhard Hege, Heinrich Bomert, Johan Schulte Berge und Anton Kolte sind als Gemeinderäte in Buer ernannt worden.
Gemeinderäte Buer
Personal-Veränderungen
[...]
Im Kreise Recklinghausen sind zu Gemeinderäthen ernannt:
[...]
zu Buer der Postmeister Johan Pöpinghaus, der Armen-Provisor Theodor Dobbe, die Ackersleute Wilhelm Wilkskamp, Heinrich Timann, Heinrich Schulte, Bernhard Buer, Heinr. Busmann, Bernhard Hege, Heinrich Bomert und Johan Schulte Berge, endlich der Gastwirth Anton Kolte;
[...]
Münster den 27. November 1816
Königl. Preußische Regierung.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr.18, Samstag den 30. November 1816, Seite 207
Mittwoch, 4. Dezember 1816
Die Zimmermeister Wenzel und Brüggemann, gen. König aus Surresse, bekamen neben anderen eine lobende Erwähnung für ihren Einsatz bei einem Brand in Eckelresse, Herten.
Lobende Erwähnung
Bei dem am 15. v. M. in Eckelresse, Kirchspiel Herten im Recklinghauser Kreise, in der Wohnung des Ackermannes Theodor Ressemann entstandenen Brande haben nachbenannte Personen, als:
Der Gensd'armerie-Feldwebel Heimburger, der Gärtner Jakob Wagener, die Zimmermeister Wenzel, Brüggemann, gen. König, aus Süresse, dann Lueg der jüngere aus Langenbochum, Theodor Bergmann aus Eckelresse und Ackersmann Theodor Borß aus Herten,
nicht allein durch zweckdienliche Anordnung der Löschanstalten und Zurechtweisung der zum Löschen herbeigeeilten Menschen, sondern auch durch eigene Handanlegung sehr thätige Hülfe geleistet, auch mit Lebensgefahr einen Theil der Mobilien und Effekten den Flammen entrissen.
Für dieses rühmliche Benehmen geben wir den genannten Personen unsern Beifall zu erkennen.
Münster den 4. December 1816.
Königl. Preußische Regierung.

Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr.20, Samstag den 14. Dezember 1816, Seite 236

(Die Versicherungssumme des Gebäudes betrug 1816 500 Rtl. Resseman bekam von der Brand-Societätskasse 483 Rtl. 8 gr. vergütet.)

Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 35, Samstag den 30. August 1817, Seite 330
Dezember 1816
Zum Schluß dann noch die Selbsttötung eines Schäfers aus Buer.
Selbsttötung eines Schäfers
Historische Notizen aus dem Bezirk der Königl. Regierung zu Münster, für den Monat December 1816.
[...]
Selbstgemordet hat sich ein Schäfer in der Bürgerm. Büer durch den Strang.
[...]

Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 2, Samstag den 11. Januar 1817, Seite 13
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heen
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Re: Stadtchronik 1816

Beitrag von heen »

Diesen brauche ich nicht mehr.

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