Stadtchronik 1815

Auszüge aus den von 1936 bis 1978 maschinenschriftlich geführten Chroniken der Stadt Gelsenkirchen

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heen
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Stadtchronik 1815

Beitrag von heen »

Nicht so richtig viel los im Gelsenkirchen, oder was es mal werden soll, von 1815.

Verwendete Quellen:
Westphälisches Amtsblatt 1815 (PDF, 155MB)
Münsterisches Intelligenzblatt 1815 (PDF, 373MB)
Bergisches Gouvernements-Blatt 1815 (PDF, 47MB)


Kommentar hat geschrieben: Verwaltungshierarchie
südlich der Emscher ohne Rotthausen:
Mairie Wattenscheid, Kanton Bochum, Kreis Dortmund, Königlich Preußisches Gouvernement der Provinzen zwischen Weser und Rhein, Preußen
Rotthausen:
Mairie Altenessen, Kanton Essen, Kreis Essen, Königlich Preußisches Gouvernement der Provinzen zwischen Weser und Rhein, Preußen

nördlich der Emscher:
Mairie Buer (Scholven -> Mairie Kirchhellen), Kanton Dorsten, Kreis Essen, Königlich Preußisches Gouvernement der Provinzen zwischen Weser und Rhein, Preußen

Situation
Ab Jahresbeginn hat das Preuß. Landrecht und die Gerichtsordnung wieder (Süd) oder erstmals (Nord) seine Gültigkeit. Der preußische Taler ist alleine Kurantgeld (Rthlr Berl. Courant) und die Zivilstandsregister werden abgeschafft. Taufen, Heiraten und Sterbefälle werden wieder durch die entsprechenden Prediger geführt.
Ab Mitte des Jahres wird die Einrichtung von Regierungsbezirken vorbereitet.

In Preußen wurde die Pockenimpfung zur Pflicht und passend dazu gab es im Kreis Essen eine fortgeschrittene Epidemie. Darauf hin wurde in den Kreisen Dormund, Hagen, Hamm und Essen die Schutzimpfung angeordnet.

Als Anlage ein Bericht des Landesdirektor Romberg um einmal das Pozedere vorzustellen. Das Problem taucht auch später noch auf. (Zu der damaligen Zeit wurden die Pocken "natürliche Blattern" genannt.)
Impfgeschäft 1815
Um wegen der, in dem zum vormaligen Rheindepartment des Großherzogthums Berg gehört habenden Kreise Essen, ausgebrochenen Blatternepidemie alle Mittel zu möglich schnellsten Beseitigung derselben, so wie zur Verhütung einer ferneren Verbreitung, aufzubieten und in Anwendung zu bringen, ist daselbst von dem hohen Gouvernement in der Person des Herrn Geheimen Raths von Buggenhagen eine Specialkommission ernannt und von hier aus der Landphysicus Dr. Ebermaier beauftragt worden, den gegenwärtigen Stand der Krankheit zu untersuchen und darüber zu berichten. Beide Commissarien haben demnach unter Mithinzuziehung des Herrn Dr. Nägele aus Essen die von der Blatternseuche befallenen Ortschaften bereiset, und hat es sich bei dieser Untersuchung ergeben, daß die Epidemie, leider! schon sehr bedeutende Fortschritte daselbst gemacht hat.
Wenn man nun gleich nach der über diese Epidemie eingegebenen Berichterstattung eben nicht sagen kann, daß sie gerade zu den schlimmsten und eigentlich bösartigen Blatternepidemien gehöre, dieselbe auch mit falschen blattern und Steinpocken untermischt ist: so ist und bleibt demungeachtet eine jede Blatternepidemie immer einst der fürchterlichsten Uebel, welche die Menschheit treffen können. Gleich zerstörend wirkt diese furchtbare Krankheit auf Schönheit und Gesundheit des Körpers ein, und hinterläßt für beide nur zu oft die traurigsten Ereignisse, indem sie nicht selten unheilbare Augenfehler, Blindheit, Taubheit, langwierige Geschwüre, Knochenfraß und andere eben so hartnäckige Nachkrankheiten in ihrem Gefolge hat. Eben so oft wird aber auch dabei das Leben selbst gefährdet; die blühendsten Kinder fallen als Opfer derselben, werden durch sie eine Beute des Todes, und sinken in die Gruft hinab.
Darum kann die Menschheit es der gütigen Vorsehung nicht genug danken, daß sie uns in der Schutzpockenimpfung ein eben so leichtes, als zuverläßiges Mittel in die Hände gab, um den Verheerungen dieser Seuche Einhalt zu thun und sie mit der Zeit gänzlich zu vertilgen. Darum müssen alle Mittel, selbst die härtesten, ergriffen werden, um in solchen Fällen, wo sich demungeachtet bis dahin noch in einzelnen Ortschaften und Districten die natürlichen Blattern zeigen, auf alle mögliche Weise dafür zu sorgen, daß sie bei ihrer großen Ansteckungsfähigkeit nicht weiter sich ausbreiten können.
Leider ist eine früherhin in den Ortschaften des Essendischen Kreises, wo jetzt die Epidemie herrscht, angewandte, durchaus fehlerhafte Impfmethode die Veranlassung gewesen, daß mehrere geimpft gewesene Kinder dennoch von den Blattern befallen worden sind. So sehr dieses höchst unangenehme Ereigniß dem Anscheine nach der guten Sache der Schutzpockenimpfung schaden könnte, so beruhigend ist es gleichwohl, dem Publicum die auf die genauste Untersuchung sich gründende Versicherung geben zu können, daß daran lediglich eine falsche Impfmethode und andere vorgefallene Nachläßigkeiten Schuld gewesen sind. Denn eben diese Untersuchung hat zur vollen Genüge ergeben, daß von anderen Impfärzten mit mehr Vorsicht und nach einer besseren Methode geimpft gewesene Kinder neben den schlimmsten Blatterkranken, womit sie in der engsten Gemeinschaft lebten, durchaus von der Krankheit verschont geblieben sind, und daß daher der bereits so viele tausendmal sich bestätigt habende Satz: eine mit der gehörigen Vorsicht und Sachkenntniß ächt und zuverläßig vorgenommene Schutzpockenimpfung schützt gegen alle Ansteckung von natürlichen Blattern, auch jetzt aufs neue sich bewährt habe und unwandelbar fest stehe.
Um demnach die fernere Verbreitung der im Kreise Essen ausgebrochenen Blatterepidemie möglichster Weise zu hemmen, ist vor allen Dingen 1) die Sperrung der Häuser und Ortschaften, wo dieselbe ausgebrochen ist, und 2) die allgemeinste Schutzpockenimpfung aller noch blatterfähigen Individuen, sowohl in den betreffenden und angränzenden, als in den entfernteren Gegenden sämmtlicher, zu meinem Verwaltungsbezirk gehörenden Kreise Dortmund, hagen, Hamm und Essen erforderlich, und sind in dieser Hinsicht bereits die nöthigen Verfügungen getroffen worden.
Was die Sperrung der Häuser und Ortschaften, in welchen sich Blatterkranke befinden, betrifft: so sind bereits ebenfalls und werden dazu fortdauernd die zweckmäßigsten Maßregeln ergriffen. Die Bürgermeister und Polizeibeamten haben deshalb bei eigener Verantwortlichkeit sich theils auf das allergenaueste und strengste nach der bestehenden Sperrordnung zu richten und dieselbe auf alle Weise zu handhaben, theils den in dieser Hinsicht schon getroffenen und ferner für nöthig erachtet werdenden Einrichtungen ihrerseits auf das vollkommenste zu genügen.
Vor allen Dingen aber haben sie sich dabei angelegen seyn zu lassen, die Impfung der Schutzpocken auf alle mögliche Weise zu befördern. Zu dem Ende ist ebenfalls schon früher allen Bürgermeistern in den genannten vier Kreisen speciell aufgetragen worden, genaue Verzeichnisse aller noch blatterfähigen Individuen in den eintelnen Kreisen aufzunehmen und anzufertigen, und werden selbige, in so fern dieses wider Erwarten irgendwo noch gar nicht oder nicht vollständig geschehen seyn sollte, hierdurch wiederholentlich daran erinnert. Alle und jede Einwohner haben ihnen dieses Geschäft auf alle mögliche Weise zu erleichtern und die wohltätige Absicht dieser Verfügung nicht zu verkennen.
Wenn demnach diese Vezeichnisse angefertigt sind, so versammeln die Bürgermeister die sämmtlichen Impfärzte ihrer Bezirke oder Gegend, und laden dazu auch den betreffenden Cantonarzt oder in dessen Ermangelung einen von dem Kreisphysicus zu bestimmenden andern Arzt des Cantons ein. Sie legen diesem und den Impfärzten das Verzeichniß der noch nicht geimpften Individuen, nach Gemeinden, Bauernschaften u.s.w. abgetheilt, vor, und überlegen gemeinschaftlich mit ihnen, auf welche Weise nach Beschaffenheit der Localität und andere Umstände die möglich schnellste Impfung aller noch blatterfähigen Subjecte zu bewerkstelligen sey. Am besten wird dieses geschehen, wenn der Cantonarzt oder dessen Stellvertreter die Oberaufsicht und die Leitung des ganzen Impfgeschäftes in dem betreffenden Canton übernimmt, und jedem Impfarzte einen gewissen District zur Impfung der darin befindlichen Kinder übergibt. Hat dieser alsdann in einer Gemeinde, in einer Bauerschaft u.s.w. vorläufig einige Kinder geimpft: so sorgen dann die Bürgermeister unter Mitwirkung der betreffenden Prediger, Schullehrer, Vorsteher u.s.w. dafür, daß von diesen geimpften Kindern in einem angemessenen, geräumigen Locale alle übrigen zu impfende Kinder wo nicht auf einmal, doch auf zwei- bis dreimal geimpft werden. Auch haben selbige dafür zu sorgen, daß an den von den Impfärzten zu bestimmenden Tagen alle geimpften Kinder hier wieder versammelt werden, um den Verlauf der Impfung beurtheilen zu können. Das Verzeichnis der geimpften Kinder haben die Impfärzte sodann alle vierzehn Tage sowohl dem Bürgermeister, als dem Cantonarzte oder dessen Stellvertreter einzureichen, damit Letzterer nach dem allgemeinen Verzeichnisse der noch zu impfenden Kinder den Fortgang des Impfgeschäftes im ganzen Canton beurtheilen kann. Es versteht sich aber, daß kein geimpftes Kind eher in dieses Verzeichnis aufgenommen wird, als bis es durch den regelmäßigen Verlauf der Schutzpockenimpfung vollkommen gegen die Blattern gesichert ist.
Auf diese Weise ist die Möglichkeit, ja die Gewißheit vorhanden, daß, wenn alle mitwirkende Personen mit Ernst und Thätigkeit handeln, jeder Bezirk in Zeit von vier Wochen, bis auf die neugeborenen und noch zu zarten oder für den Augenblick kränklichen Kinder, kein blatterfähiges Subject mehr aufzuweisen hat.
Uebrigens soll durch diese Vertheilung des Impfgeschäftes für gewisse Districte, der Privatpraxis eines jeden Arztes kein Eintrag geschehen, und es bleibt den Eingesessenen unbenommen, ihre Kinder von jedem anderen Impfarzt, zu welchen sie Vertrauen haben, impfen zu lassen. Nur muß dasselbe ebenfalls in dieser Zeitperiode geschehen, und der Impfarzt, welcher den betreffenden District übernommen hat, davon sofort in Kenntniß gesetzt werden.
Den Impfärzten sollen, um auch von dieser Seite alle Hindernisse zu beseitigen, in diesem außerordentlichen Falle nach vollständig erreichtem Zwecke angemessene Diäten für die Impfung der Kinder von unbemittelten Eltern aus den Communalcassen bewilligt werden.
Es haben sich aber selbige aufs genaueste sowohl nach der deshalb bestehenden Instruction und Schutzpockenverordnung, als auch nach den unten folgenden Erinnerungen und Bemerkungen über die Schutzpockenimpfung zu richten, bei diesem Geschäfte überhaupt alle mögliche Sorgfalt und Accuratesse anzuwenden und ihr Hauptaugenmerk dahin zu lenken, daß sie mit voller Ueberzeugung von einem durchaus glücklichen Erfolg der von ihnen vorgenommenden Impfung und der Sicherstellung der geimpften Kinder diesen das Zeugnis der geschehenen Schutzpockenimpfung auf die bekannte Weise ertheilen können.
Die jetzige Untersuchung hat sehr deutlich gezeigt, wie viel es auf die vorgeschriebene ordentliche Führung der Impflisten und Ertheilung der Impfscheine, welche letztere in häufigen Fällen nicht Statt gefunden hatte, ankomme. Es wird daher den sämtlichen Impfärzten hierdurch wiederholt zur Pflicht gemacht, die genauesten Impflisten zu führen und regelmäßig über jedes Kind einen Impfschein zu ertheilen, wovon sie die nöthingen Exemplare bei den Kreisphysicis erhalten können. Diejenigen, welche in Ertheilung der Impfscheine nachläßig gewesen sind, haben selbige ehestens nachzuholen.
Den Eltern der geimpften Kinder selbst wird es ebenfalls zur Pflicht gemacht, sich von den Impfärzten einen Impfschein über die geschehene Impfung für jedes geimpfte Kind geben zu lassen und selbigen sorgfältig aufzubewahren. Die Nothwendigkeit hiervon erhellet um so mehr, als nach Art. XIII u. XIV. der Schutzpockenverordnung dieser Impfschein den Geimpften als Legitimation zu ihrer Aufnahme bei Handwerksmeistern oder in anderen, dem Unterichte, der Erziehung und der Pflege gewidmeten Instituten dienen muß, indem bei namhafter Strafe eben so wenig Kaufleute, als Handwerksmeister einen Lehrling annehmen dürfen, der nicht entweder bereits die Blattern gehabt oder durch den beigebrachten Impfschein nachweisen kann, daß er wirklich mit gutem Erfolge geimpft worden sey, und eben dasselbe von allen Herrschaften und Landleuten gilt, welche Kinder oder junge Leute zu ihrem Haus- oder Feldienste in Lohn nehmen wollen, außerdem auch ohne ein solches Zeugnis Niemand in irgend ein öffentliches Institut, Hospital, Waisenhaus oder in sonstige Arbeits- und Erziehungsanstalten bei schwerer Verantwortlichkeit der Vorsteher derselben aufgenommen werden darf. Uebrigens hatte man bei Untersuchung der gegenwärtigen Blatterepidemie in manchen Fällen auch um so mehr Ursache, an der Angabe einer vorher wirklich geschehenden Impfung zu zweifeln, als die Eltern keinen Impfschein darüber beibringen konnten.
In manchen Gegenen wir nach Berichten er Impfärzte das Impfgeschäft dadurch nicht weniger erschwert, daß ungebildete Eltern es nicht gestatten wollen, von den geimpften Kindern andere Kinder weiter impfen zu dürfen oder etwas Lymphe davon zum augenblicklichen Bedarf aufzunehmen. Wie würde es aber möglich seyn, die Impfung der Schutzpocken fortzusetzen, wenn diese auf bloßem Vorurtheil beruhende Weigerung der Eltern allgemein angenommen würde? Die Wohltat der Schutzpockenimpfung gehört der ganzen Menschheit zu; einer muß dem andern mit der größten Bereitwilligkeit hierin helfen, und das um so mehr, da ein so gerigfügiger Einstich in die eine oder andere Impfpustel, um etwas Lymphe zu erhalten, mit ganz und gar keinen Schmerzen für das geimpfte Kind verbunden ist, und jeder Impfarzt von selbst aufs vorsichtigste dabei verfahren wird.
Die Kreiphysici heben sämmtliche Impfärzte, wovon es nur im mindesten zweifelhaft seyn sollte, daß sie weder mit der gehörigen Sachkenntniß, noch mit der durchaus nöthigen Sorgfalt und Vorsicht die Impfung vornehmen, aufs neue zu prüfen, und wenn sie nicht vollständig von ihren Fähigkeiten dazu überzeugt sind, ihnen dasImpfgeschäft zu untersagen, wie dieses bereits bei verschiedenen im Kreise Essen geschehen ist. Sie haben ferner darauf zu wachen, daß sich keine unbefugte Personen mit der Impfung abgeben.
Im Hagenschen Kreise, wo ebenfalls in einigen Bezirken sich eine Blatterepidemie gezeigt und auch schon sehr verbreitet hatte, nahet sich dieselbe, nach den eingekommenen Berichten durch die vorzügliche Thätigkeit der Landräthlichen Behörde und der betreffenden Bürgermeister, so wie durch den rühmlichen Fleiß der Impfärzte, ihrem Ende. Hier sind keine früher geimpften Kinder von den Blattern befallen worden.
Indem also die gegenwärtige Bekanntmachung und Verordnung durch den Druck zur allgemeinen Kunde gebracht und von derselben zu weiterer Bekanntwerdung außer der gewöhnlichen Auflage noch eine angemessens Anzahl von Exemplaren abgedruckt wird, empfehle ich allen und jeden, welche sie betrifft, die genauste Befolgung derselben.
Dortmund den 10ten März 1815.
Der Landesdirector
Freiherr von Romberg.
Westphälisches Amtsblatt, Nr. 21, Dortmund, Dienstag den 14. März 1815, Seite 157

An die Herren Landräthe und Bürgermeister der Kreise Dortmund, Hamm, Hagen, und Essen.
Wenn gleich die im vorigen Frühjahr im Kreise Essen geherrscht habende Blatterepidemie durch die getroffenen ernstlichen Maasregeln schon längstens ihr völliges Ende erreicht hat, so ist demungeachtet noch immer die größte Vorsicht und Aufmerksamkeit nöthig, um einem neuen Ausbruche der natürlichen Kinderblattern durch Einwanderung von außen, wozu in den meisten Fällen die Militärdurchmärsche Veranlassung geben, zuvorzukommen. So blieb noch im Junius dieses Jahres auf dem Marsche eines herzogl. Oldenburgischen Regiments durch die hiesige Gegend ein Soldat desselben in dem Dorfe Werne nahe bei Witten an den Blattern krank zurück und unterlag der Heftigkeit der Krankheit. Zwei Erwachsene, vorher nicht vacciniert gewesene Leute von 28 und 17 Jahren, wovon der letzte im Landsturmdienste das Haus bewachte, wurden davon angesteckt, kamen aber glücklich durch. Uebrigens wurde in dem ganzen Dorfe auch nicht ein einziges Kind angesteckt, weil allen Kindern die Schutzpocken vorher eingeimpft gewesen waren.
Den eingegangenen Nachrichten zufolge sind jetzt aber in verschiedenen benachbarten Gegenden des Bergischen Landes die natürlichen Blattern aufs neue sehr stark ausgebrochen und drohen sich weiter auszubreiten.
Sämmtliche Herren Bürgermeister werden daher wiederholentlich und dringend aufgefordert, darauf zu wachen, daß in ihren Bezirken die natürlichen Blattern keinen Eingang finden mögen, und daß da, wo etwa ein einzelnes Individuum daran erkranken sollte, alsofort und ohne Verzug die strengste Sperre des Hauses veranstaltet werde. Außerdem müssen sie es ihre ernstlichste Sorgfalt seyn lassen, das große Mittel der Schutzpockenimpfung auf alle Weise zu befördern, und haben sie daher die Impfärzte zu erinnern, in ihrem Eifer für die gute Sache nicht zu erkalten, und besonders die noch zu hoffende gute Witterung dieses Herbstes nicht unbenutzt zu diesem Geschäfte vorbeigehen zu lassen.
Uebrigens darf es hier nicht unberührt bleiben, daß durch die Täthigkeit der Impfärzte allein in dem gegenwärtigen Jahre bis zum 1sten d. M. die gewiß nicht geringe Anzahl von 7269 Kindern in den zu meiner Verwaltung gehörigen vier Kreisen geimpft worden sey. Ich erkenne dieses im Namen des Staates mit dem lebhaftesten Danke, und habe das feste Vertrauen, daß diese große Angelegenheit des Menschengeschlechts fernerhin mit dem regesten Eifer und der möglichsten Sorgfalt werde behandelt werden.
Dortmund den 5ten September 1815.
Der Landesdirector
Frhr. v. Romberg.
Westphälisches Amtsblatt, Nr. 72, Dortmund, Freitag den 8ten September 1815, Seite 517
Westphälisches Amtsblatt 1815 (PDF, 155MB)
Polizeibericht für das gesamte Gouvernement, 2. Quartal, 1815
Im 2. Quartal 1815 wurden im Gouvernement 296 preußische und auswärtige Deserteure, 521 Vagabunden und sonstige verdächtige Personen, 46 Diebe, 5 Defraudanten, 4 Militär, 63 Zivilpersonen, wegen sonstiger Uregelmäßigkeiten und Exzesse durch die königliche Gendarmerie arretiert worden.
[Münsterisches Intelligenzblatt Nro. 65 Dienstag den 15. August 1815, Seite 1]
Westphälisches Amtsblatt, Nr. 67, Dortmund, Dienstag den 22sten August 1815, Seite 481
Westphälisches Amtsblatt 1815 (PDF, 155MB)
April und Juni
Durch Buer sind im April und im Juni Truppen durchmaschiert. Diese mussten verpflegt werden. Dafür gab es eine Entschädigung. Im April für 1377 Portionen 172 Rtl. 3 gr. 0 pf. und im Juni für 1107 Portionen 138 Rtl. 9 gr. 0 pf.
Verpflegungsgeld für durchziehende Truppen
Nachweise der im Monat April curr. im Bezirk der Landes-Dierektion zu Dortmund an durchmarschierten Truppen verabreichten Mundportionen und des dafür zur Auszahlung angewiesenen Geldbetrags.
...
Essener Kreis | Buer | Anzahl der verabreichten Portionen 1377 | Betrag in Berl. Courant 172 Rthlr. 3 gr. - pf.
...
Vorstehende Nachweise wird zur Nachricht der betheiligten Interessenten hierdurch mitgetheilt.
Dortmund den 15ten Juli 1815.
Der Landesdirector Freiherr von Romberg.

Westphälisches Amtsblatt, Nr. 60, Dortmund, Freitag den 28sten Juli 1815 ,Seite 428
Westphälisches Amtsblatt 1815 (PDF, 155MB)

* * *

Nachweise der im Monat Juni curr. im Bezirk der Landes-Dierektion zu Dortmund an durchmarschierten Truppen verabreichten Mundportionen und des dafür zur Auszahlung angewiesenen Geldbetrags.
...
Essener Kreis | Buer | Anzahl der verabreichten Portionen 1107 | Betrag in Berl. Courant 138 Rthlr. 9 gr. - pf.
...
Vorstehende Nachweise wird zur Nachricht der betheiligten Quartierträger mit dem Bemerken mitgetheilt, daß die Bürgermeister angewiesen sind, die Gelder zu erheben und an die Eingesessenen, welche die Verpflegung geleistet, zu vertheilen.
Dortmund den 16ten Sept. 1815.
Der Landesdirector Freiherr von Romberg.
Westphälisches Amtsblatt, Nr. 77, Dortmund, Dienstag den 26sten September 1815, Seite 554
Westphälisches Amtsblatt 1815 (PDF, 155MB)
Donnerstag, den 27. Juli 1815
Bei Wilhelm Heidkamp in Schalke wurden um 9 Uhr auf Betreiben des Schuldirektors Hummel aus Essen Feldfrüchte auf dem Halm versteigert.
Versteigerung in Schalke
Zur judicatmäßigen Befriedigung des Herrn Schuldirectors Hummel zu Essen sollen verschiedene, dem Colonus Wilhelm Heidkamp zu Schalke zuständige Feldfrüchte auf dem Halm, bestehend in Weizen, Roggen, Gerste und Hafer in Termino den 27sten dieses am Donnerstag Morgens 9 Uhr an Ort und Stelle öffentlich meistbietend verkauft werden, welches Kauflustigen bekannt gemacht wird.
Bochum im Land- und Stadtgericht den 21sten Juli 1815
Bölling. v. Essellen. Rumpf.
Ecker, Secretair.

Westphälisches Amtsblatt, Nr. 59, Dortmund, Dienstag den 25sten Juli 1815, Seite 420
Westphälisches Amtsblatt 1815 (PDF, 155MB)
Donnerstag, den 26. Oktober 1815
Heute sollte das zweite Pastoratshaus in Gelsenkirchen mit Backhaus und zwei Gärten versteigert werden.
(Der Verkauf scheiterte auf Grund einer "höheren Verordnung".)
Verkauf Pastoratshaus
Es soll in Termino den 26sten dieses Monats das in der Gemeinde Gelsenkirchen, Bezirk Wattenscheidt gelegene zweite Pastorathaus sammt Backhaus mit Grund, Hofraum und beiden Gärten öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.
Besitz- und zahlungsfähige Kauflustige, welche die Taxe und Vorwarden vorher auf der hiesigen Verwaltungsstube einsehen können, werden daher eingeladen, sich am bestimmten Tage Vormittags um 10 Uhr an der behausung des Wundarztes Hr. Franeke in Gelsenkirchen einzufinden und ihre Gebote abzugeben.
Eickel den 10ten Oct. 1815
Vigore commissionis.
Steelmann
Westphälisches Amtsblatt, Nr. 83, Dortmund, Dienstag den 17ten October 1815, Seite 604
Westphälisches Amtsblatt, Nr. 84, Dortmund, Freitag den 20ten October 1815, Seite 609

Westphälisches Amtsblatt 1815 (PDF, 155MB)
Montag, den 27. November 1815
Über das Vermögen des Heinrich Sandfurt aus Heßler wurde der Konkurs eröffnet. Am 29. März des nächsten Jahres sollen sein Ackerland und seine Möbel versteigert werden.
(Diese Versteigerung ist nicht zustande gekommen.)
Konkurs Sandfurt
Offener Arrest
Nachdem über das Vermögen des Heinrich Sandfurt zu Hesler unterm heutigen Dato der Concurs eröffnet worden, so wird allen und jeden, welche von diesem Gemeinschuldner etwas an Geld, Sachen, Effecten oder Briefschaften hinter sich haben, hierdurch angedeutet, demselben nicht das mindeste davon zu verabfolgen, vielmehr dem Gerichte davon vordersamst treulich Anzeige zu machen, und die Gelder oder Sachen, jedoch mit Vorbehalt ihrer daran habenden Rechte in das gerichtliche Depositum abzuliefern, mit beigefügter Warnung, daß, wenn dennoch dem Gemeinschuldner etwas bezahlt oder ausgeantwortet würde, dieses für nicht geschehen geachtet und zum Besten der Masse anderweit beigetrieben; wenn aber der Inhaber solcher Gelder oder Sachen dieselben verschweigen und zurückbehalten sollte, er noch außerdem alles seines daran habenden Unterpfand und andere Rechte für verlustig erklärt werden wird.
Bochum im Land- und Stadtgerichte den 27. Nov. 1815.
Bölling v. Essellen
Balz, Secretair.

Münsterisches Intelligenzblatt Nro. 102; Freytag den 22. Dezember 1815; Seite 1321
Westphälisches Amtsblatt, Nr. 103, Dortmund, Dienstag den 26. Dezember 1815, Seite 758
Münsterisches Intelligenzblatt Nro. 103; Dienstag den 26. Dezember 1815; Seite 1341
Münsterisches Intelligenzblatt Nro. 2; Freytag den 5. Januar 1816; Seite 17

Münsterisches Intelligenzblatt 1815 (PDF, 373MB)
Münsterisches Intelligenzblatt 1816 (PDF, 399MB)

* * *

Vorladung
Nachdem über das Vermögen des Heinr. Sandfurt zu Heßler, Niederamts Bochum, bestehend in einigen Mobilien und 12 Scheffel Ackerlandes, unterm heutigen Dato der Concurs eröffnet worden: so werden die Gläubiger des Heinrich Sandfurt vorgeladen, ihre, an die Sandfurtsche Concursmasse habende Forderungen und Ansprüche in dem auf den 29. März künftigen Jahres Vormittags 9 Uhr coram Deputato Land und Stadt-Gerichts-Assesor v. Essele bestimmten Terminen entweder persönlich oder durch zuläßige Bevollmächtigte anzumelden u. deren Richtigkeit unter der Verwarnung nachzuweisen, daß alle diejenigen, welche in diesem Termin nicht erscheinen werden, mit allen ihren Forderungen an die Masse werden präcludirt, und ihnen deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen werde auferlegt werden.
Zugleich haben sich dieselben in dem angesetzten Termin über die Beibehaltung des Interim-Curators Herrn Justiz- Commissarius Elscheidt zu erklären, und bleiben den abwesenden Militairpersonen ihre Rechte vorbehalten. Die auswärtigen u. hierselbst unbekannte Gläubiger können die Herren Justiz-Commissarien Jacobi, Bordelius hieselbst, oder Schmieding zu Witten mit Informationen und Vollmacht versehen.
Bochum im Land und Stadtgericht den 27. Nov. 1815
Bölling v. Esselle
Balz, Secretair.

Westphälisches Amtsblatt, Nr. 103, Dortmund, Dienstag den 26. Dezember 1815, Seite 756
Münsterisches Intelligenzblatt Nro. 102; Freitag den 22. Dezember 1815; Seite 1320
Münsterisches Intelligenzblatt Nro. 7; Dienstag den 23. Januar 1816; Seite 79
Münsterisches Intelligenzblatt Nro. 18; Freitag den 1. März 1816; Seite 231
Münsterisches Intelligenzblatt Nro. 20; Freitag den 8. März 1816; Seite 259
Münsterisches Intelligenzblatt Nro. 22; Freitag den 15. März 1816; Seite 283
Münsterisches Intelligenzblatt Nro. 24; Freitag den 22. März 1816; Seite 315

Westphälisches Amtsblatt 1815 (PDF, 155MB)
Münsterisches Intelligenzblatt 1815 (PDF, 373MB)
Münsterisches Intelligenzblatt 1816 (PDF, 399MB)
Mittwoch, den 29. November 1815
In den Königlichen Holzungen Kleine- und Große-Sundern (Braubauerschaft) und im Schalker-, auch Gatmannsbusch genannt, sollen Eichen als Bau-, Nutz- und Brennholz verkauft werden. Im Schalkerbusch wird unter anderem eine besonders schöne, starke Eiche angeboten.
Holzverkauf
In den Königlichen Holzungen Kleine- und Große-Sundern in der Brau-Bauerschaft soll am 29sten d. M. Vormittags 10 Uhr eine Parthie Eichen-, Bau-, Nutz- und Brennholz, so wie am nämlichen Tage des Nachmittags 2 Uhr im Schalker-, auch Gatmannsbusch genannt, unweit Gelsenkirchen belegen, gleichfalls Eichen-, Bau-, Nutz- und Brennholz, auch einige Nummern Schlagholz auf dem Stamm meistbietend verkauft werden. In den Schalkerbusch wird unter anderen eine besonders starke schöne Eiche ausgeboten werden.
Lütgendortmund den 9ten Nov. 1815.
Der Oberförster im Dortmunderkreise
Griesenbeck.
Westphälisches Amtsblatt, Nr. 91, Dortmund, Dienstag den 14ten November 1815, Seite 665
Westphälisches Amtsblatt, Nr. 92, Dortmund, Freitag den 17ten November 1815, Seite 670

Westphälisches Amtsblatt 1815 (PDF, 155MB)

MaWa
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Re: Stadtchronik 1815

Beitrag von MaWa »

Vielen Dank für diese gewiss mühevolle Arbeit.
Wenn ich daran denke in was für hilfslose Gesichter ich vor etlichen Jahren schon geschaut habe, wenn ich meinen Praktikanten in Fraktur gesetzte Texte vorgelegt habe.....

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heen
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Re: Stadtchronik 1815

Beitrag von heen »

Zur Mühe habe ich mich schon hier ausgelassen.
Aber es ist schön wenn andere auch ihren Spass daran haben.
Fraktur zu lesen ist auch nicht schwerer als eine Antiqua zu lesen. Man muss es einfach nur üben. Aber man kann nicht erwarten, dass es heute noch jeder kann oder will, und das betrifft nicht nur junge Menschen. Dafür die Übersetzung als Spoiler. Das hilft, oder erspart einem die ungewohnte Schrift.
Ansonsten freue ich mich über jede Reaktion.
Fragen jeder Art, aber auch Anregungen, sind ausdrücklich gefordert.

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