Stadtchronik 1822

Auszüge aus den von 1936 bis 1978 maschinenschriftlich geführten Chroniken der Stadt Gelsenkirchen

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heen
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Stadtchronik 1822

Beitrag von heen »

Quellen:

Düsseldorfer Zeitung
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ul ... fo/9071416

Münsterisches Intelligenzblatt
https://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/ ... re/1488242

Westfälischer Merkur
https://zeitpunkt.nrw/ulbms/periodical/ ... fo/7732289

Amtsblatt der Regierung in Münster
https://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/ ... fo/1055728

Amtsblatt der Regierung in Arnsberg
https://www.digitale-sammlungen.de/de/s ... 2659602%22

Amtsblatt Düsseldorf
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ih ... re/5482765

Königliches westphälisch-märkisches Intelligenzblatt
https://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/ ... fo/2736585


Was interessant war
Augenerkrankung der Soldaten
Mittwoch, 30. Januar 1822
Schon seit mehreren Jahren herrscht theilweise in der Armee eine unter gewissen Verhältnissen ansteckende Augenkrankheit, die in ihren verschiedenen Graden und Zeiträumen verschiedene nachtheilige Folgen für die Augen, und in den heftigsten Graden selbst gänzliche Zerstörung derselben und daraus hervorgehende unheilbare Blindheit veranlassen kann.
Die Soldaten, welche von diesem Uebel befallen gewesen, behalten, wenn sie auch ohne Nachtheil für das Sehvermögen wieder hergestellt worden sind, immer noch lange Zeit eine eigenthümliche Röthung und Auflockerung der innern Fläche der Augenlieder und sind in diesem Zustande zu Rückfällen in der Krankheit geneigt.
In diesem Zustande werden nun diese augenkrank gewesenen Soldaten von den resp. Regimentern in ihre Heimat entlassen, weil die Erfahrung gelehrt hat, daß sie am sichersten zur gänzlichen Herstellung gelangen, und vor Rückfällen in die Krankheit verwahrt werden, wenn sie den militairischen Dienstverhältnissen und dem damit verbundenen Zusammenleben in den Casernen entzogen werden.
Wenn nun auch bis jetzt noch keine erweisbare Beispiele vorhanden sind, daß in einem solchen Zustande entlassene Soldaten die sie umgebenden Personen angesteckt hätten, so ist dies doch nicht ganz unmöglich, und in dem Falle, daß noch ein schleimiger Ausfluß aus den Augen Statt fände, oder eine solche Militair-Person einen wirklichen Rückfall in die Krankheit erleiden sollte, sogar wahrscheinlich. Die Ansteckung ist jedoch sehr leicht zu verhüten, und selbst diejenigen Personen, welche mit dergleichen augenkrank gewesenen Leuten in näherer Gemeinschaft zu leben genöthigt sind, können sich vor der Mittheilung dieser Krankheit dadurch verwahren, daß sie täglich ihre Augen mit reinem Flußwasser gehörig reinigen und den gemeinschaftlichen Gebrauch von Handtüchern, Waschnäpfen, Betten, Kleidungsstücken und Wäsche aller Art mit dergleichen Personen sorgfältig vermeiden. Eine größere Obhut ist indessen bei wirklich Augenkranken dieser Art nothwendig, denn hier ist es selbst rathsam, nicht allein jede mittelbare oder unmittelbare Berührung mit den kranken Auge selbst, sondern auch den dauernden Aufenthalt in einem und denselben Zimmer, in welchem sich ein solcher Augenkranker befindet, besonders zur Nachtzeit, zu vermeiden. Wer indessen diese Vorsichtsmaaßregeln vernachläßigt hat, und selbst an seinen Augen erkrankt, dem ist nur noch zu rathen, sich sogleich an den ihm nächsten Arzt zu wenden, und seine Augenleiden, sey es auch noch so geringe, keineswegs für unbedeutend zu achten; den diese Augenkranheit hat oft das Eigene, daß sie den Anscheine nach unbedeutend auftritt, oft keine andere Beschwerde als das Gefühl eines ins Auge gefallenen Sandkorns mit sich führt, und lange in diesem gelinden Zustande verweilt, ehe sie ihre zerstörende Wirkung auf das Sehorgan äußert.
Da jedem Staatsbürger daran gelegen seyn muß, sich und die Seinen voe einer solchen gefahrvollen Augenkrankheit zu sichern, und jede neue Uebertragung derselben auf gesunde Personen, die Veranlassung zur allgemeinern Verbreitung derselben unter die ganze Masse des Volkes werden kann, so werden die Vorsichtsmaaßregeln, durch die man sich, ohne dergleichen augenkrank gewesene Soldaten aus der bürgerlichen Gesellschaft entfernt zu halten und sie in ihrem Erwebe zu beeinträchtigen, vor Ansteckung sichern kann, hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, und erwarten wir zugleich, daß die Pfarrer, Ortsvorsteher und Schullehrer sich werden angelegen seyn lassen, auch die ungebildetere Klasse des Landvolks hievon gehörig zu unterrichten.
Die Aerzte, welche einen solchen Kranken zu behandeln bekommen, beauftragen wir hiermit zugleich, über jeden solchen Kranken ein genaues Tagebuch zu führen, und von 10 zu 10 Tagen mittels Einsendung desselben an die ihnen vorgesetzte landräthliche Behörde zu berichten. In diesen Aktenstücken, welche in gleichgemessenen Zeitperioden die Landräthe an uns einzusenden haben, muß eine genaue Bechreibung der Krankheit, ihrer Entstehung, ihres Verlaufs, ihrer Erscheinungen etc. etc. enthalten, und darin bestimmt angegeben seyn:
1) Unter welchen Verhältnissen die Krankheit sich zuerst gezeigt habe, ob eine Ansteckung wahrscheinlich sey, durch wen und wodurch sie herbeigeführt werden konnte?
2) In welchem Grade der Krankheit das ansteckende Subjekt zur Zeit der durch dasselbe bewirkten weiteren Infectionen sich befunden, ob bei demselben ein Ausfluß aus den Augen und von welcher Beschaffenheit und in welcher Menge vorhanden war?
3) In welchem Grade die Krankheit bei dem vermeintlich angesteckten, oder wie immer zuerst krank gewordenen Individium sich befunden, und in ihrem Verlaufe behauptet habe; ob constitutionelle Verhältnisse, eine scrophulöse, syphilitische oder sonstige Dyscrasie gleichzeitig vorhanden, und auf die Erscheinungen der Krankheit von Einfluß seyen?
4) Durch welche Erscheinungen die gegenwärtige Krankheit sich vorzüglich offenbare, wie die Augenlieder-Bindehaut und der ganze Habitus des Auges beschaffen sey, ob Röthung mit oder ohne körnige (fischrogenartige) Auflockerung der Bindehaut der Augenlieder, ob Geschwulst, Schmerz, Lichtscheu, Trähnenschleim oder Eiterfluß und in welchem Grade zugegen sey?
5) Ob die Krankheit schwer oder leicht heilbar sey, welche Mittel bereits dagegen mit oder ohne Erfolg angewandt wurden, oder welche polizeiliche Maaßregeln zur Verhütung der Weiter-Verbreiterung des Uebels man bereits eingeleitet hat?
6) Welchen Ausgang die Krankheit wahrscheinlich nehmen werde, oder ob bereits genommen habe, ob und durch welche Mittel das gänzlich oder zum Theile verlorene Sehvermögen wieder herzustellen sey oder nicht?
Wir setzen übrigens voraus, daß auch denjenigen Aerzten und Wundärzten, welche noch nicht Gelegenheit hatten, die Natur und den Verlauf dieser ansteckenden Augenkrankheit in der Erfahrung kennen zu lernen, wenigstens die bessern Schriften des In- und Auslands und besonders die vom Herrn Divisions-General-Arzt Dr. Rust verfaßte: Die ägyptische Augenentzündung unter der Preuß. Besatzung in Mainz (Berlin, Reimer 1820) nicht fremd geblieben seyen, und sie somit wenigstens die Hauptmomente kennen gelernt haben werden, auf die es bei der Beurtheilung und Behandlung dieser Augenkrankheitsform vorzüglich ankommt.
Münster den 30. Januar 1822.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 6, 9. Februar 1822, Seite 55
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 13, 12. Februar 1822, Seite 153
Ermahnung der Wegewärter
Dienstag, 19. Februar 1822
Die Erfahrung hat ergeben, daß mehrere der auf den Kunst-Straßen angestellten Wegewärter ihre Dienstpflichten nicht vollkommen Genüge leisten, daß vielmehr Manche derselben, insbesondere in der zeitigen, sehr nothwendigen Ausfüllung der tieferen Geleise, säumig gewesen, und selbst mitunter auf den zugewiesenen Chaussee-Strecken in den Arbeitsstunden nicht vorgefunden worden.
Um diese nachlässigen Wegewärter unter möglichst strenger Aufsicht zu halten, sind sämmtliche Herren Landräthe und Bürgermeister hierdurch angewiesen, auf die pünktliche Geschäftsführung aller Chaussee-Wärter und die ihnen obliegende Wege-Unterhaltung bei jeder Gelegenheit ein wachsames Auge zu haben, und die befundenen Nachlässigkeiten und Unordnungen sofort, zur Bestrafung und eventueller Dienst-Entsetzung der betreffenden Subjecte, direct bei uns anzuzeigen.
Es wird hierbei in Erinnerung gebracht, daß die eigentlichen Arbeits-Stunden der Wegewärter dauern im Winter: vom 1. October bis Ende März, Morgens von 8 Uhr bis 12 Uhr, Nachmittags von 1 Uhr bis 4 Uhr; im Sommer: Morgens von 6 bis 12 Uhr, Nachmittags von 2 bis 7 Uhr.
Münster den 19. Februar 1822.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 9, 2. März 1822, Seite 74
Empfehlungen zur Ausrottung der Wucherblume
Sonntag, 8. September 1822
Die seit einiger Zeit erneuerten häufigen Klagen über die zuhehmende Verbreitung der Wucherblume [Saat-Wucherblume] und über die Nachtheile, welche dieselbe dort, wo sie einheimisch geworden ist, dem landwirthschaftlichen Gewerbe bringt, haben eine reifliche Erwägung dieses Gegenstandes veranlaßt, und in Gefolg derselben hat das Königl. hohe Ministerium des Innern sich bewogen gefunden, mich zu beauftragen, die zweckdienlichen Anordnungen zu treffen, um in der Provinz Westfalen die weitere Verbreitung dieses schädlichen Unkrauts zu verhindern, und dessen Ausrottung zu bewirken.

Wenn die Grundbesitzer bei den anerkannten Nachtheilen, welche die Wucherblume (Chrysanthemum segenum. Lin.) im gemeinen Leben auch böse Blume genannt, für den Ackerbau hat, bisher nicht selbst schon zu deren Vertilgung alle Kräfte aufgeboten haben, so kann dieses seinen Grund nur darin haben, daß man zum Theil die Natur der Pflanze nicht kennt, und entweder, weil die gewöhnlichen Mittel zur Vertilgung von Unkräutern vergeblich versucht sind, an der Möglichkeit, den Zweck zu erreichen, verzweifelt, oder erkennend, daß nur gemeinsame Bestrebungen zum Ziele führen können, bei der Schwierigkeit, diese zu bewirken, auch im Einzelnen nicht Hand ans Werk gelegt hat. Es bedarf daher nur einer näheren Erwägung der Sache, und einer Entwickelung der Mittel, wie die weitere Verbreitung der Wucherblume verhindert, selbst deren Ausrottung bewirkt werden kann, und gewiß wird kein guter Landwirth die Mühe scheuen, die sich durch eine so wesentliche Verbesserung seines Ackers und die Sicherung gegen künftiges Verderben reichlich lohnt.

Die Wucherblume ist ein Sommergewächs, dessen Wurzeln im Winter absterben, und welches sich nur durch den Saamen fortpflanzt. Dieser erzeugt sich in unglaublicher Menge; denn eine Pflanze treibt in wohlgenährtem Boden oft 70 bis 80 Blumenköpfe, deren jeder gegen 300 Saamenkörner enthält. Der Samen hat die Eigenschaften:
1. daß er viele Jahre in der Erde ruht, ohne seine Keimkraft zu verlieren, daß er gleich zum Keimen kommt, sobald er, durch Auflockerung des Bodens in die obere ackerbare Krume gebracht, der Einwirkung der Luft, des Lichts und der Wärme ausgesetzt wird;
2. daß er Hornvieh und Pferden unverdaulich ist, daher, von ihnen genossen, durch den Dünger wieder auf die Felder gebracht wird;
3. daß er im halbreifen Zustande keimfähig ist, und, weil Pflanzen, die ausgerissen und zum Verotten auf Haufen geworfen, nicht absterben, sondern, soweit sie Luft haben, fortleben, noch von diesen nothreif erzeugt wird.

Die Wucherblume hat vor allen anderen Unkräutern vorzüglich die Nachtheile:
1. daß sie, wenn durch Dünger, durch Saatfrucht oder auf irgend eine Weise der Saamen in die Aecker gebracht wird, sich unglaublich schnell über ganze Feldmarken verbreitet, in so fern nicht mit Aufmerksamkeit darauf gesehen wird, daß die aufgekeimte Pflanze, sobald die Blume sich zeigt, ausgegriffen und vernichtet wird;
2. daß sie, wenn einmal der Saamen sich in verderblicher Menge in den Aeckern verbreitet hat, nur durch sehr anstrengte, eine Reihe von Jahren fortgesetzte Bemühung wieder aus dem Boden wegzuschaffen ist;
3. daß sie den nutzbaren Pflanzen die besten Nahrungstheile wegnimmt, indem sie solche an sich zieht, und desto mehr wuchert, je reicher der Boden ist, den sie mehr als jede andere Pflanze ausmergelt;
4. daß sie, zum Keimen gebracht, keine Pflanze neben sich aufkommen läßt, vielmehr durch ihren Schatten und durch die Entziehung der Nahrungstheile alles um sich her erstickt, so daß auf Feldern, die sie überzogen hat, oft kaum noch die Frucht zu erkennen ist, mit der sie bestellt waren.

Vergleicht man die erwähnten Eigenschaften des Saamens der Wucherblume und die Nachtheile der Pflanze für den Ackerbau, so ergiebt sich, wie wichtig deren Ausrottung und die Verhütung ihrer größern Verbreitung ist, und welche Mittel zur Erreichung dieses Zwecks zu ergreifen sind. Es sind in letzterer Rücksicht vorzüglich die beiden Fälle zu unterscheiden:
1) ob die Wucherblume nur erst in einzelnen Pflanzen, und auf einzelnen Feldern vorkommt, oder ob
2) mit ihr die Feldmark ganz oder zum großen Theil dergestalt überzogen ist, daß sich durchgehends in den Aeckern Saamen befindet, der zum Keimen kommt, sobald er in die, seiner Natur nach, dazu erforderliche Lage gebracht wird.

Im ersten Fall ist noch durch Ausjäten der Pflanzen, durch abwechselnde Bestellung der inficirten Aecker mit behackten Früchten, Winterfrucht und Klee, und durch Sorge dafür, daß nicht auf irgendeine Weise neuer Saamen in den Boden gebracht wird, der Zweck zu erreichen; im zweiten Falle aber, wenn schon die Feldmark ganz oder zum großen Theil mit Wucherblumen überzogen ist, reichen diese gewöhnlichen Mittel nicht aus, sondern müssen, wenn nicht das Uebel immer ärger und endlich gar der Boden zum Bau der Sommerfrüchte völlig unbrauchbar werden soll, weit größere Anstrengungen gemacht werden. Die erste Sorge in diesem Fall muß seyn, daß, um erst die große Anzahl der Wucherblumen zu vermindern, der viele in der Erde ruhende Saamen zum Keimen gebracht, und dann die junge Pflanze gleich wieder zerstört wird. Die Mittel, die zu Erreichung dieses Zwecks anzuwenden sind, ergeben sich aus der natürlichen Eigenschaft des Saamens; denn, wie schon gesagt, ruht dieser viele Jahre in der Erde, ohne seine Keimkraft zu verlieren, und kommt gleich zum Keimen, sobald er in der warmen Jahreszeit, in der Regel vom Mai an bis zum October in die obere ackerbare Krume gebracht, der Luft, dem Licht und der Wärme ausgesetzt wird. Hieraus folgt, daß die Wucherblume auf Grasplätzen und unter solchen Früchten nicht gedeiht, die schon im ersten Frühjahre das Feld dicht überziehen, und durch ihren Schatten dem Wucherblumensaamen die Einwirkung des Lichts und der Luft entziehen, daß sie aber vorzüglich unter solchen Früchten wuchert, zu denen erst im Frühjahr der Acker bestellt wird, weil auf demselben dann ihr Saamen mit dem der bestellten Frucht gleichzeitig zum Keimen kommt und letztere unterdrückt.

Die Sommerfelder, und unter diesen vorzüglich die Gerstenfelder, weil solche am klarsten und reinsten zugestellt werden müssen, sind also das wahre Element der Wucherblume, die dem mit Winterfrucht bestelltem Felde weniger und nur dann gefährlich ist, wenn die Frucht zu dünn und zu schmächtig steht und leere Flecken hat, so daß die Bedingung herbei geführt wird, unter welcher der Saamen zum Keimen kommen kann. Hieraus ergibt sich als erste Regel für die Vertilgung des Wucherblumensaamens, daß man dort, wo man Mittel und Gelegenheit hat, die junge Pflanze gleich wieder zu zerstören, das Keimen des Saamens möglichst zu befördern, und dort, wo man die junge Pflanze nicht zu zerstören vermag, das Keimen des Wucherblumensaamens durch den Bau solcher Früchte, die ihn nicht aufkommen lassen, zu verhindern suchen muß, damit nicht neuer Saamen geworfen wird.

Aus dieser Regel folgt von selbst das Verfahren, welches einzuschlagen ist, um den beabsichtigtan Zweck zu erreichen, nämlich:
1. um den Saamen zum keimen zu bringen, und gleich den Keim wieder zu zerstören, dient
a. die reine Braache, welche oft, und zwar vier bis fünfmal während des Sommers gepflügt und jedesmal recht fleißig durchgeeget werden muß, indem dadurch der Saamen in die lockere Erde und zum schnellen Keimen gebracht, die junge Pflanze aber durch das nächste Pflügen wieder zerstört wird;
b. die Bestellung mit behackten Früchten, denn, wenn das Behacken oft, so daß in den Zwischenzeiten die Wucherblumen-Pflanze nicht bis zum Saamenansetzen kommen kann, vorgenommen, und dabei mit Fleiß auf die völlige Zerstörung der jungen Pflanze gesehen wird, so leistet es mit dem Reinbraachen ganz gleiche Dienste;
c. fleißiges Eggen der Folge bei Winterfeldern nach 14tägiger Ruhe und, wo möglich, nochmaliges Pflügen, indem auch hierdurch der Zweck erreicht wird, daß noch einmal Wucherblumensaamen zum Keimen kommt, den der folgende Pflug wieder zerstört, oder der doch, wenn auch ein nochmaliges Pflügen nicht ausführbar ist, durch den Winter, vor welchem er nicht mehr zum Saamentragen kommen kann, vernichtet werde;
2. um das Keimen des Wucherblumensaamens, wo man die junge Pflanze nicht wieder zerstören kann, zu vehindern, bedarf es nur eines solchen Baues der Früchte, wobei der Wucherblumensaamen nicht an die Luft gebracht wird, und in dieser Rücksicht ist zu beachten:
a. daß zu jeder Frucht nur gutes, reines, völlig reifes Saatkorn genommen, und dieses durch Werfen, Sieben, oder auf der Wannemühle von allem Unkraut völlig gereinigt werde, weil gutes Saatkorn die erste Bedingung des üppigen, gleichförmigen Wuchses der Früchte ist, und also vorzüglich dazu beiträgt, daß diese den Boden gleichmäßig dicht überziehen und das Unkraut nicht mehr aufkommen lassen;
b. daß das Winterfeld gut und mit Fleiß bearbeitet und nicht zu spät bestellt werde, damit der Acker vor dem Winter dicht mit der Frucht bedeckt wird, und dann im Frühjahre die Wucherblume nicht mehr aufkommen kann;
c. daß die Sommerfelder möglichst rein bestellt und, so viel es sich nur immer zwingen läßt, gejätet werden, ehe die Frucht in die Aehren schießt; daß dort, wo die Wucherblume schon häufig ist, der Bau der Gerste, unter welcher sie vorzüglich gedeiht, möglichst vermieden, anstatt derselben Hafer gewählt, und von diesem die junge Saat mit der Egge überzogen werde, indem dadurch die Wucherblumen-Pflänzchen zerstört werden, und der Hafer einen Vorsprung gewinnt, der Wucherblumen ferner nicht mehr gedeihen läßt.

Außer diesem Verfahren, wodurch man eines Theils der Wucherblumensaamen zum Keimen bringt, um den Keim gleich wieder zu zerstören, und andern Theils das Keimen zurückhält, wo man die Mittel nicht hat, die jungen Pflanzen zu vernichten, ist nun noch die Aufmerksamkeit darauf zu richten, daß nicht neuer Saamen in die Felder gebracht wird, und zu dem Ende ist ganz besonders zu empfehlen:
1. daß keine Saatfrucht und kein Stroh aus Gegenden eingeführt werde, wo die Wucherblume einheimisch ist,
2. daß von Feldern, welche Wucherblumen haben, die Frucht und das Stroh, wenn es immer thunlich ist, abgesondert aufbewahrt werden,
3. daß diese Frucht nicht zur Saat, das Stroh, in so fern es nur immer entbehrt werden kann, nicht zum Streuen und nicht zum Füttern des Rindviehes und der Pferde verwendet werden, oder
4. wenn dieses zum Theil unvermeidlich ist, der Dünger, damit er vollständig verrottet, mit Kalk vermischt, oder abgesondert gehalten und vorzüglich für die Gärten benutzt werde, durch deren Bearbeitung die Wucherblume, wenn sie auch hervorkommt, jedesmal wieder zerstört wird;
5. daß selbst das zum Futtern bestimmte Raaf [Gras] vorher durch Sieben gereinigt werde, endlich
6. daß die ausgejäteten Wucherblumen-Pflanzen nicht auf dem Felde oder in den Wegen liegengelassen, auch nicht auf den Düngerhaufen geworfen, sondern tief verscharret oder verbrannt werden.

So gewiß es ist, daß durch diese Mittel der Zweck erreicht wird, wenn sie nicht bloß vorübergehend, sondern fortgesetzt und allgemein zur Anwendung kommen, so gewiß ist es, daß die Mühe des fleißigen Landwirths unzureichend belohnt bleibt, wenn nicht gemeinschaftliches Streben Aller Kräfte zur gleichmäßigen Anstrengung vereinigt; da das Feld, welches der thätige Landwirth von dem schädlichen Unkraut gereinigt hat, durch den unreinen Acker des nachläßigen Nachbars bald wieder in den früheren Zustand zurückfällt. Es rechtfertigt sich daher vollkommen, den Einzelnen, der durch seine Nachlässigkeit dem allgemeinen Streben geradezu entgegen wirkt, durch Zwang zur gleichmäßigen Thätigkeit anzuhalten.

Nach diesen Ansichten haben nun die Behörden aus allen Kräften zur Ausrottung der Wucherblume hinzuwirken. Zu dem Ende werden
1. die Landräthe ermitteln, in welchen die Wucherblume vorkommt und ob sie nur in einzelnen Pflanzen und auf einzelnen Aeckern sich findet, oder allgemein verbreitet ist,
2. dort, wo die Wucherblume einheimisch ist, gemeinschaftlich mit den Gemeinde-Vorstande den Eingesessenen die Nachtheile dieses schädlichen Unkrauts lebendig schildern, und die Mittel zu dessen Ausrottung und zur Verhinderung einer größeren Verbreitung begreiflich machen, damit durch die Anerkennung ses eigenen Vortheils ein freiwilliges Streben erweckt, und dadurch bewirkt werde, daß mit freudigerem Muthe Jeder sich sich der nöthigen Anstrengung unterzieht. Weil es indeß überall einzelne giebt, die selbst den augenscheinlichen Votheil nicht so viel achten, daß sie deshalb sich die Mühe geben, aus ihrem gewöhnlichen Gleise zu gehen, so ist
3. zu veranlassen, daß jede Gemeinde, in welcher die Wucherblume sich verbreitet findet, aus ihrer Mitte einige rechtliche Männer wählt, welche als thätige, gute Landwirthe bekannt sind, und aus der Liebe für das Gemeindewohl sich der Aussicht darüber unterziehen, daß von den angegebenen Mitteln zur Ausrottung der Wucherblume und zur Verhinderung deren weitere Verbreitung die nach Maaßgabe der örtlichen Verhältnisse anwendbaren gehörig zur Ausführung kommen. Diese Männer werden daher
4. es zu ihrem ersten Geschäfte machen, mit Zuziehung des Gemeinde-Vorstandes und unter Beirath des Landraths in sorgfältiger Ueberlegung zu nehmen, ob nach der mindern oder mehreren Verbreitung der Wucherblume in ihrer Gemeinde, zu deren Vertilgung das Ausjäten und der abwechselnde Bau mit behackten Früchten zureicht, oder ob dazu die oben für den Fall der allgemeinen Verbreitung dieses Unkrauts angegebenen Mittel zur Anwendung kommen müssen; je nachdem sie das Eine oder das Andere finden, ist auf ihren Vorschlag
5. durch den Landrath festzustellen, wie von den Eingesessenen die zur Vertilgung der Wucherblume angegebenen Mittel zur Anwendung zu bringen sind, indem eine ganz allgemeine Vorschrift darüber nicht ertheilt werden kann, sondern, so gleichförmig auch die Mittel zum Zweck im Ganzen sind, doch bei deren Anwendung auf örtliche Verhältnisse, auf Verschiedenheit des Bodens und der Cultur-Art Rücksicht genommen werden muß.
Nachdem
6. die zu ergreifenden Maaßregeln festgesetzt sind, muß auf deren pünktliche Ausführung gesehen werden. Zu dem Ende haben
a. die zur Aufsicht aus der Mitte der Gemeinde gewählten Männer vom Mai bis zum October alle 14 Tage die Feldmark zu besichtigen,
b. die Felder, auf welchen sich die Wucherblume findet und in welchem Maaße sie sich auf denselben verbreitet hat, zu bemerken,
c. hiernach die Eigenthümer anzuweisen, daß sie, wenn noch durch Ausjäten zu helfen ist, dieses sofort vornehmen, damit bei der nächsten Beschauung das Feld gereinigt ist, oder, wenn die Menge der Blumen so groß ist, daß auf Hülfe durch Ausjäten nicht mehr gerechnet werden kann, diese Felder besonders zu bemerken, um nach der Erndte und für den künftigjährigen Bau mit möglichster Berücksichtigung der Wirthschafts-Verhältnisse des Eigenthümers die Mittel anzuordnen, welche oben zur Verminderung des Saamens im Boden und zur Verhinderung der Verbreitung von neuem Saamen in den Aeckern angegeben sind.

Außer dieser Beschauung in Beziehung auf die Wucherblume selbst, haben die gewählten Gemeinde-Aufseher noch ihre Aufmerksamkeit darauf zu richten, daß die ausgejäteten Pflanzen nicht auf dem Acker oder in den Wegen liegen bleiben, sondern völlig vernichtet werden; daß bei Aeckern, die zur Braache liegen, wenn sie vom Wucherblumen-Saamen ificirt sind, das öftere Pflügen und Eggen nicht unterlassen, auf Feldern mit behackten Früchten durchaus keine Wucherblume geduldet wird, un vorzüglich, daß unter den Eingesessenen, die zu dem Ende bei jeder schicklichen Gelegenheit, besonders bei der vierzehntägigen Feldbeschauung, welche das beste Mittel darbietet, die Früchte des Fleißes denen der Nachläßigkeit augenscheinlich gegen über zu stellen, zu belehren sind, sich die eigene Ueberzeugung verbreitet, daß die getroffenen Maaßregeln einzig ihr Bestes bezwecken, daß sie nothwendig zum Zwecke führen müssen, sobald sie nur mit allgemeon gleichem Gemeinsinn zur Ausführung kommen und Ausdauer bewiesen wird, die nothwendig ist, weil selbstredend in einem Jahre einem tief eingewurzelten Uebel nicht abgeholfen werden kann. Die allgemeine Verbreitung dieser Ueberzeugung hat die gute Folge, daß die Einzelnen auch im Innern ihrer Wirthschaft, wo ihnen nur selten nachgesehen werden kann, aus eigenen Antriebe darauf achten, daß soviel als thunlich, die zur Verhinderung der weiteren Verbreitung des Wucherblumen-Saamens dienlichen Einrichtungen getroffen werden.

Es läßt sich zwar mit Zuversicht erwarten, daß jeder Grundbesitzer, der sein und der Seinigen Wohl kennt und liebt, gerne bereit seyn wird, zur Erreichung des wohltätigen Zwecks aus allen Kräften mitzuwirken; aber um so nothwendiger ist es, die wenigen Einzelnen, die aus gewohnter Nachläßigkeit und aus sträflicher Gleichgültigkeit gegen allgemeines und eigenes Wohl sich nicht entschließen können, mit den Bemühungen ihrer Mitbürger auch die Ihrigen zu vereinen, mit Nachdruck durch Strafen hierzu anzuhalten. Es haben daher die zur Aufsicht gewählten Gemeindeglieder, wenn bei einer der vierzehntägigen Feldbeschauungen sich findet, daß Einzelne die bei der vorhergegangenen Beschauung ihnen gegebene Anweisung, die sie unbefolgt gelassen haben, zu verzeichnen, und das Verzeichniß dem Ortsbürgermeister (Schultheiß, Ortsbeamten) zu übergeben. Letzterer hat dieselben sofort unter Androhung angemessener bestimmter Strafe nochmals anzuweisen, mit dem Auftrage an die Gemeinde-Aufseher, daß sie, wenn auch diese Anweisung bei der nächsten Feldbeschauung sich nicht befolgt findet, sofort die Strafe zu vollziehen haben, die entweder darin bestehen kann, daß die unterlassene Arbeit auf Kosten des Säumigen ohne Verzug vorgenommen, oder er angehalten wird, eine Geldabgabe zu erlegen, deren Maximum vorläufig auf 20 Silbergroschen für jeden Preuß. Morgen, auf welchem die vorgeschriebenen Arbeiten unterlassen sind, festgesetzt wird. Die Strafen werden besonders verrechnet und einzig verwendet, um Arbeiten damit zu bezahlen, die zur Ausrottung der Wucherblume anzuordnen seyn werden.
Im November eines jeden Jahres haben die zur Aufsicht gewählten Gemeinde-Aufseher den Erfolg der genommenen Maaßregeln speciell dem Bürgermeister (Ortsbeamten, Schultheiß) anzuzeigen, welcher darüber unter Aufführung der einzelnen Gemeinden dem Landrath ausführlichen Bericht zu erstatten, und dieser der betreffenden Königl. Regierung über den ganzen Kreis die Nachweise zu geben, und damit noch die ihm etwa geeignet scheinenden Vorschläge zu verbinden hat, wobei insbesondere zu berücksichtigen seyn wird, ob nicht vorzüglich auf dem Lande man sich mit Nutzen der Schulkinder bedienen kann, um unter Aufsicht des Lehrers in unterrichtsfreien Stunden beim Ausjäten der Wucherblumen-Pflanze zu helfen.
Am Schusse eines jeden Jahres und zwar zum erstenmale am Schlusse des künftigen Jahres erwarte ich über den Erfolg der genommenen Maaßregeln die ausführliche Anzeige von den Königlichen Regierungen, denen ich so wie sämmtlichen Lokalbeamten, ganz vorzügliche Aufmerksamkeit auf diesen wichtigen Gegenstand dringend an s Herz lege.
Münster, den 8. September 1822
Der Ober-Präsident
von Vincke.
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 40, 5. Oktober 1822 Seite 449
Behandlung der Drehkranheit bei Schafen
Dienstag, 12. November 1822
Das Königl. hohe Ministerium des Innern hat dem Geheimen Ober-Regierungs-Rath Herrn Thaer zu Möglin veranlaßt, mit dem Heilmittel gegen die Drehkrankheit der Schafe, welche M. de Neirac im Juli-Hefte der Französischen Annalen des Ackerbaues bekannt gemacht hat, Versuche zu machen.
Die von dem Königlichen hohen Ministerio uns in Abschrift zugefertigten Anzeige des Herrn Thaer über die vorläufigen Resultate dieser Versuche lautet:

"Da eine in Frankreich von einem Herrn de Neirac erfundene und dem Conseil d'agriculture im Königl. Französischen Ministerium des Innern einberichtete Heilungsart der Drehkrankheit der Schafe mittelst des Brennens mit einem glühend gemachten Eisen auf dem Kopfe, durch die angegebenen namentlichen Thatsachen entschiedene Glaubwürdigkeit hatte, so wurde von Unterzeichnetem zu Möglin und in der Nachbarschaft, wo drehkranke Schafe aufzufinden waren, sogleich Versuche damit angestellt.

Da das Verfahren in jenem Berichte nicht genau beschrieben ist, so ward es hier folgendermaaßen eingerichtet. Man nahm ein Brenneisen dessen Stiel ohngefähr 16 Zoll lang mit einem hölzernen Handgriff versehen war und einen Kopf in der Gestalt eines spitzen Knopfes oder eines abgestumpften Kegels hatte, an der Spitze von 1 1/2 Linie Durchmesser und dann stärker zulaufend war. Dieser Kopf wurde glühend gemacht. Es ward indessen der Kopf des zu operirenden Thieres kahl geschoren und genau untersucht, ob sich eine den Druck nachgebende Stelle der Hirnschaale, mithin der Sitz des Uebels entdecken ließe. War dies der Fall, so wurde der Kopf des heißen Eisens so lange darauf gedrückt, bis man die Hirnschaale auf dem Grund der Brandstelle sehen konnte. War die Stelle nicht zu entdecken, auch aus dem Gange des Thiers nicht abzunehmen, so ward auf beiden Seiten des Kopfs über den Ohren, zuweilen auch auf dem Hinterkopfe oder der Stirn auf gleiche Weise gebrannt.

Nach 24 bis 48 Stunden zeigte sich ein mehr oder minder starker wäßriger Ausfluß aus den gebrannten Stellen, und darauf entstand eine mit Blut vermischte Eiter-Erzeugung, wobei die Wunden ganz einfach durch Bestreichung mit Theer oder Terpentin-Salbe, zuweilen gar nicht, behandelt wurden. Die Thiere schienen wenig davon zu leiden.
Unter 12 uns vorgekommenen Fällen sind 10, wo das Verschwinden der Zufälle schon am dritten Tage und fast gleichzeitig mit dem Ausfließen der wäßrigen Feuchtigkeit erfolgte. Am 4ten Tage konnten die meisten, dievorher im Stalle liegen bleiben mußten, mit der Heerde ausgehen und man konnte durchaus nichts mehr von der gehabten Krankheit an ihnen bemerken.
Ein Fall ist uns vorgekommen, wo sich bei der Section fand, das daß Uebel ganz anderer Art sey, und daß keine Blase im Gehirn vorhanden war; ein anderer aber, wo eine enorm große Wasserblase zwischen den beiden Halbkugeln, des Gehirns auf dem Grunde der Hirnhöhle lag, die man anfänglich beim Entblößen des Gehirns gar nicht entdeckte, und dieses nur fest an den Schädel angedrückt fand, wohin also das Brennen ohnmöglich wirken konnte.

Diese Erfahrungen (wovon die ersten 7 Fälle im Detail in dem eben herausgekommenen 2ten Stück des 10. Bandes der Möglinschen Annalen der Landwirthschaft mitgetheilt sind) verbunden mit dem Bericht des Herrn de Neirac (welcher sich in den Annales de l'agriculture francaise, Juli 1822. befindet) sind zureichend, die größte Aufmerksamkeit auf diese Heilmethode des manchen Schäfereien so großen Verlust bringenden Uebels zu richten und es bei allen vorkommenden Fällen zu versuchen; um so mehr, da es so einfach ist, daß es jedem Schäfer anvertraut werden kann, auch im Fall des Mißrathens nichts dabei verloren wäre.

Die Zeit muß freilich erst lehren, ob das Uebel dadurch ohne Wiederkehr gehoben werde, welches auch bei dem gelungensten Ausziehen der Blase mehrentheils der Fall nicht war; und ob: wenn es je aufs neue erschiene, ein wiederholtes Brennen helfe?
Herr de Neirac hat die Operation auch präservativ, bei Heerden die dem Uebel sehr unterworfen waren, mit glücklichem Erfolge gebraucht. Da die Krankheit aber oft eine geraue Zeit nicht erscheint, wenn sie vorher sehr häufig war, so muß sich die Masse der Erfahrungen darüber noch sehr häufen, bevor man dies unbedingt annehmen kann.
Möglin, den 16. October 1822. Thaer.

Wir sind beauftragt, bei der Bekanntmachung vorstehender Anzeige durch dieses Blatt hinzuzufügen, daß noch mehr Erfahrungen abzuwarten wären, bevor (jener gelungenen Fälle ungeachtet) die Sache als untrüglich anzusehen sey, und weshalb daher diese vorläufige Bekanntmachung vorzüglich den Zweck hat, die Versuche möglichst zu vervielfältigen.

Diejenigen Landwirthe in unserm Verwaltungs-Bezirke, welche gleiche Versuche anstellen wollen, werden ersucht, die Ergebnisse derselben durch die landräthlichen Behörden oder unmittelbar uns mitzutheilen.
Arnsberg, den 12. November 1822.
Königlich Preußische Regierung. I. Abtheilung.
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 47, 23. November 1822, Seite 543
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Die Jahresübersicht aus der Region
Spoiler
Januar
Die auffallend gelinde Witterung des Monats December dauerte auch in dem darauf folgenden Monate fort, und hatte hier, wie überall, die seltsamsten Erscheinungen im Naturreiche zur Folge. Pflanzen, die im Freien blühten, grüne Bäume, junge Vögel und Schmetterlinge wurden vielfältig bemerkt.
[...]
Bei den Menschen war der Gesundheitszustand im Allgemeinen erwünscht, beim Viehe hatte unter den Schafen die Fäule noch immer nicht aufgehört.
[...]
Bei dem milden Wetter war die Saat üppig emporgeschoßen, nur in den niedrigen und feuchten Gründen hatte der häufige Regen sehr geschadet. Die schädlichen Ackerschnecken hatten Frost und Schnee glücklicher Weise vertilgt.
Münster den 19. Februar 1822.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 8, 23. Februar 1822, Seite 66

Nachweise der Fruchtpreise im Monat Januar 1822. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen

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		Januar 1822		Durchschnitt Januar 1822
Weizen		2 Rtl 4 sgr		2 Rtl 14 sgr 7 pf
Roggen		1 Rtl 7 sgr 2 pf	1 Rtl 10 sgr
Gerste		0 Rtl 26 sgr 11 pf	1 Rtl 0 sgr 3 pf
Buchweizen	1 Rtl 5 sgr 5 pf	1 Rtl 7 sgr 8 pf
Kartoffeln	0 Rtl 11 sgr 8 pf	0 Rtl 14 sgr
[i]Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 8, 23. Februar 1822, Seite 72[/i]
Uebersicht der im Monat Januar 1822 in den Städten des Regierungsbezirks Arnsberg bestandenen Verkaufs-Preise der nothwendigen Lebensmittel (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Bochum

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		Januar 1822		Durchschnitt Januar 1822
Weizen		2 Rtl 15 gr 		2 Rth 12 gr 7 1/12 dt
Roggen		1 Rtl 12 gr 6 dt	1 Rth 17 gr 7 5/13 dt
Gerste		1 Rtl	 		1 Rth 3 gr 4 3/13 dt
[i]Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 8, 23. Februar 1822, Seite 100[/i]
Februar
Bis zum 7. Februar war die Witterung stürmisch und regnerisch, darauf folgten meistens heitere und sehr milde Frühlingstage; schon am 9. bemerkte man wachstragende Bienen. Die Wald- und Wasserschnepfen haben überwintert. Dem Gedeihen der Saaten war die Witterung im Ganzen förderlich, nachtheilig nur durch einige Nachtfröste in niedriegen, sehr nassen Aeckern.
[...]
Der Gesundheits-Zustand hat im Allgemeinen keine nachtheilige Veränderung erfahren.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 13, 30. März 1822, Seite 106

Nachweise der Fruchtpreise im Monat Februar 1822. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen

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		Februar 1822		Durchschnitt Februar 1822
Weizen		2 Rtl 10 sgr 6 pf	2 Rtl 14 sgr 2 pf
Roggen		1 Rtl 1 sgr 2 pf	1 Rtl 8 sgr 7 pf
Gerste		0 Rtl 23 sgr 11 pf	0 Rtl 28 sgr 7 pf
Buchweizen	1 Rtl 6 sgr 11 pf	1 Rtl 5 sgr 3 pf
Kartoffeln	0 Rtl 12 sgr 2 pf	0 Rtl 13 sgr 8 pf
[i]Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 13, 30. März 1822, Seite 108[/i]
Uebersicht der im Monat Februar 1822 in den Städten des Regierungsbezirks Arnsberg bestandenen Verkaufs-Preise der nothwendigen Lebensmittel (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Bochum

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		Februar 1822		Durchschnitt Februar 1822
Weizen		2 Rtl 15 gr 		2 Rth 15 gr 8 dt
Roggen		1 Rtl 12 gr 6 dt	1 Rth 16 gr 4 dt
Gerste		1 Rtl	 		1 Rth 2 gr 2 1/2 dt
[i]Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 11, 16. März 1822, Seite 132[/i]
Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro Februar 1822 (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Essen

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		Februar 1822		Durchschnitt Februar 1822
Weizen		2 Rtl 20 sgr 4 pf	1 Rtl 26 sgr 11 pf
Roggen		1 Rtl 6 sgr 1 pf	1 Rtl 1 sgr 7 pf
Gerste		1 Rtl 2 sgr 5 pf	0 Rtl 24 sgr 8 pf
Buchweizen	1 Rtl 4 sgr 10 pf	0 Rtl 27 sgr 5 pf
Kartoffeln	0 Rtl 11 sgr 2 pf	0 Rtl 9 sgr 9 pf
[i]Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 16, 12. April 1822, Seite 195[/i]
März
[...]
Im ganzen blieb die Temperatur ziemlich hoch, so daß alles zeitig zu grünen anfing und schon am Ende des Monats Pflaumen-, Birnen- und Aprikosenbäume in voller Blüthe standen. Flüsse und Bäche waren vom häufigen Regen ausgetreten, zum großen Nachtheil für die Saaten auf den angränzenden Ländereien.
[...]
Der Gesundheitszustand der Menschen und nicht minder der Hausthiere war erwünscht.
[...]
Münster den 25. April 1822
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 17, 27. April 1822, Seite 153

Nachweise der Fruchtpreise im Monat März 1822. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen

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		März 1822		Durchschnitt März 1822
Weizen		2 Rtl 2 sgr		2 Rtl 10 sgr 11 pf
Roggen		1 Rtl 4 sgr 3 pf	1 Rtl 8 sgr
Gerste		0 Rtl 25 sgr 9 pf	0 Rtl 27 sgr 9 pf
Buchweizen	1 Rtl 3 sgr 6 pf	1 Rtl 5 sgr 5 pf
Kartoffeln	0 Rtl 10 sgr 6 pf	0 Rtl 13 sgr
[i]Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 17, 27. April 1822, Seite 155[/i]
Uebersicht der im Monat März 1822 in den Städten des Regierungsbezirks Arnsberg bestandenen Verkaufs-Preise der nothwendigen Lebensmittel (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Bochum

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		März 1822		Durchschnitt März 1822
Weizen		2 Rtl 15 gr 		2 Rth 11 gr 1 5/13 dt
Roggen		1 Rtl 12 gr 6 dt	1 Rth 14 gr 1 1/14 dt
Gerste		1 Rtl	 		1 Rth 1 gr 8 13/14 dt
[i]Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 16, 20. April 1822, Seite 205[/i]
Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro März 1822 (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Essen

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		März 1822		Durchschnitt März 1822
Weizen		2 Rtl 			1 Rtl 27 sgr
Roggen		1 Rtl 6	sgr		1 Rtl 1 sgr 5 pf
Gerste		1 Rtl 0 sgr 1 pf	0 Rtl 23 sgr 10 pf
Buchweizen	1 Rtl 2 sgr 5 pf	0 Rtl 28 sgr 9 pf
Kartoffeln	0 Rtl 10 sgr 7 pf	0 Rtl 9 sgr 11 pf
[i]Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 22, 6. Mai 1822, Seite 237[/i]

April
[...]
Der Gesundheitszustand ist überall fortdauernd gut gewesen. Als ein merkwürdiges Beispiel des günstigen Verhältnisses in der Zahl der Neugeborenen und Gestorbenen verdient es Erwähnung, daß in der Gemeinde Ochtrup seit dem Anfange des Jahres 58 Menschen geboren wurden und nur 16 starben.
[...]
Die in der zweiten Hälfte des Aprils eingetretene warme Witterung hat das Wachstum der Winterfrüchte sehr befördert. Beim Roggen sah man schon Ende des Monats ausgebildete Aehren; auch der Weizen hatte sich überaus erholt und ausgebreitet. Einen gleich erfreulichen Anblick gewähren die Weidekämpe, besonders aber die Rapps- und Rübsenfelder. Mit Bestellung der Sommerfrucht war man allgemein beschäftigt.
[...]
Münster den 11. Mai 1822.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 20, 18. Mai 1822, Seite 178

Nachweise der Fruchtpreise im Monat April 1822. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen

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		April 1822		Durchschnitt April 1822
Weizen		2 Rtl 7 sgr 3 pf	2 Rtl 10 sgr
Roggen		0 Rtl 28 sgr		1 Rtl 5 sgr 9 pf
Gerste		0 Rtl 20 sgr 9 pf	0 Rtl 27 sgr
Buchweizen	0 Rtl 27 sgr 3 pf	1 Rtl 4 sgr 5 pf
Kartoffeln	0 Rtl 9 sgr 6 pf	0 Rtl 12 sgr 6 pf
[i]Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 20, 18. Mai 1822, Seite 180[/i]
Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro April 1822 (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Essen

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		April 1822		Durchschnitt April 1822
Weizen		2 Rtl 0 sgr 6 pf	1 Rtl 25 sgr 11
Roggen		1 Rtl 6	sgr 6 pf	1 Rtl 
Gerste		0 Rtl 29 sgr 1 pf	0 Rtl 23 sgr 6 pf
Buchweizen	1 Rtl 2 sgr 11 pf	0 Rtl 29 sgr 7 pf
Kartoffeln	0 Rtl 15 sgr 11 pf	0 Rtl 10 sgr 2 pf
[i]Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 25, 20. Mai 1822, Seite 252[/i]

Mai
[...]
Der Gesundheitszustand war bei den Menschen und bei den Hausthieren fortdauernd gut.
Am Ende des Monats Mai waren die Aussichten auf die nächste Aernte im Allgemeinen gut. Der Weizen stand vortrefflich, der Roggen meistens dünn, besser auf Sand- als Kleiboden. Die anhaltend trockene Witterung begann indeß nachtheilig auf die Vegetation zu wirken, besonders auch auf den Graswuchs und die Gartenfrüchte. Die Dürre verhinderte überdieß das Aufkeimen des bereits eingesäeten Sommergetreides und auf dem der Beackerung ganz unfähigen Kleiboden die Einsaat.
[...]
Münster den 19. Juni 1822
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 25, 22. Juni 1822, Seite 251

Nachweise der Fruchtpreise im Monat Mai 1822. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen

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		Mai 1822		Durchschnitt Mai 1822
Weizen		2 Rtl 7 sgr 3 pf	2 Rtl 6 sgr 8 pf
Roggen		0 Rtl 27 sgr		1 Rtl 4 sgr 5 pf
Gerste		0 Rtl 20 sgr 9 pf	0 Rtl 26 sgr 9 pf
Buchweizen	0 Rtl 27 sgr		1 Rtl 3 sgr 3 pf
Kartoffeln	0 Rtl 9 sgr		0 Rtl 11 sgr 7 pf
[i]Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 25, 22. Juni 1822, Seite 253[/i]
Uebersicht der im Monat Mai 1822 in den Städten des Regierungsbezirks Arnsberg bestandenen Verkaufs-Preise der nothwendigen Lebensmittel (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Bochum

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		Mai 1822		Durchschnitt Mai 1822
Weizen		2 Rtl 7 Sg 		2 Rth 8 Sg 5 7/13 dt
Roggen		1 Rtl 6 Sg		1 Rth 12 Sg 6 2/14 dt
Gerste		0 Rtl 23 Sg 6 dt	0 Rth 29 Sr 6 6/7 dt
[i]Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 24, 15. Juni 1822, Seite 290[/i]
Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro Mai 1822 (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Essen

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		Mai 1822		Durchschnitt Mai 1822
Weizen		2 Rtl 			1 Rtl 24 sgr 6
Roggen		1 Rtl 4	sgr 7 pf	1 Rtl 
Gerste		0 Rtl 28 sgr 10 pf	0 Rtl 23 sgr
Buchweizen	1 Rtl 3 sgr 1 pf	0 Rtl 29 sgr 8 pf
Kartoffeln	0 Rtl 11 sgr 6 pf	0 Rtl 9 sgr 5 pf
[i]Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 32, 18. Juni 1822, Seite 291[/i]
Juni
[...]
Sowohl den Feld- als auch den Gartenfrüchten wurde die Dürre sehr schädlich. Am Ende Junis war der Roggen hie und da schon reif, und die Blüthezeit des Weizens längst vorüber. Beim Roggen hat die Ueberzeitigung eine gehörige Ausbildung der Ähren, die häufig, und vorzüglich beim spät gesäeten Roggen, dünn und gehaltlos blieben, sehr gehindert. Etwas besser steht der Weizen, der jedoch ungewöhnlich kurz bleibt, auch häufig brandig ist.
Ein großer Theil der für Gerste und Hafer bestimmten Äcker hat nicht besäet werden können, die eingesäete Gerste ist überdieß nur dürftig aufgegangen, und steht schlecht. Der Buchweizen ist in der Nacht vom 20. zum 21. größtentheils erfroren.
Eben so sind die Hülsenfrüchte mißrathen. Sparsam aufgegangen, stehen sie dünn, bleiben niedrig und unergiebig im Stroh.
Hanf und Flachs haben äußerst gelitten und bleiben sehr kurz.
Der erste Schnitt der zweischürigen Wiesen, so auch des Klees, war vortrefflich; was aber abgemäht war, wuchs nicht nach. Nicht minder litt der Graswuchs auf den Weiden.
Raps und Rübsen haben allgemein eine reiche Erndte geliefert, dagegen lassen auch die Kartoffeln nur geringe Ausbeute erwarten.
Die Gärten gewährten eben so wenig einen erfreulichen Anblick. Die jungen Gemüse, vorzüglich Erbsen und Bohnen, waren schlecht, klein, unergiebig; von der Hitze zu schnell gereift, starben sie bald ab. Wurzelgewächse und die verschiedenen Kohlarten wurden häufig abgefressen. Gut gerathen die Vitsbohnen. Die reichste Ärndte versprechen die Obstbäume.
Fortwährend war der Gesunheitszustand im Allgemeinen gut und die Mortalität gering.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 25, 22. Juni 1822, Seite 251

Nachweise der Fruchtpreise im Monat Juni 1822. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen

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		Juni 1822		Durchschnitt Juni 1822
Weizen		2 Rtl 7 sgr 3 pf	2 Rtl 5 sgr 4 pf
Roggen		1 Rtl 8 sgr 1 pf	1 Rtl 5 sgr 4 pf
Gerste		0 Rtl 29 sgr 3 pf	0 Rtl 27 sgr 9 pf
Buchweizen	1 Rtl 4 sgr 7 pf	1 Rtl 3 sgr 9 pf
Kartoffeln	0 Rtl 10 sgr 1 pf		0 Rtl 12 sgr 6 pf
[i]Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 29, 20. Juli 1822, Seite 290[/i]
Uebersicht der im Monat Juni 1822 in den Städten des Regierungsbezirks Arnsberg bestandenen Verkaufs-Preise der nothwendigen Lebensmittel (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Bochum

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		Juni 1822		Durchschnitt Juni 1822
Weizen		2 Rtl 7 Sg 		2 Rth 9 Sg 5 6/13 dt
Roggen		1 Rtl 6 Sg		1 Rth 12 Sg 2 1/7 dt
Gerste		0 Rtl 23 Sg 6 dt	1 Rth 0 Sr 6 3/14 dt
[i]Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 29, 20. Juli 1822, Seite 346[/i]
Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro Juni 1822 (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Essen

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		Juni 1822		Durchschnitt Juni 1822
Weizen		2 Rtl 1 sgr		1 Rtl 27 sgr 6 pf
Roggen		1 Rtl 5	sgr 9 pf	1 Rtl 1 sgr 5 pf
Gerste		0 Rtl 29 sgr		0 Rtl 25 sgr 10 pf
Buchweizen	1 Rtl 7 sgr 1 pf	1 Rtl 1 sgr 7 pf
Kartoffeln	0 Rtl 9 sgr 10 pf	0 Rtl 10 sgr
[i]Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 38, 9. Juli 1822, Seite 321[/i]
Juli
[...]
Das bereits im Juni weit verbreitete Scharlachfieber hatte einen bösartigen Charakter angenommen, und namentlich zu Münster mehrere Kinder schnell weggerafft.
Unter den zurückgekehrten Hollandsgängern haben sich diesmal häufig Krankheiten, besonders Wechselfieber, aber nicht, wie anfänglich das gerücht verbreitete, der ansteckende Typhus, gezeigt. Übrigens ist die Mortalität im Ganzen fortdauernd gering, und die Bevölkerung sehr im Zunehmen.
[...]
Die anfänglichen Besorgnisse wegen der Ärnte haben sich nicht bestätigt. Im Allgemeinen kommen die Urtheile darin überein, daß der Roggen, was er an Quantität verloren, an Qualität gewonnen. Weizen verspricht eine mittlere Ärnte. Der Buchweizen, früher hie und da ganz aufgegeben, hat an vielen Orten seit langen Jahren nicht so üppig gestanden, als diesmal. Alle Sommerfrüchte haben sich über jede Erwartung erholt. Obst gibt es in Fülle, überall auch volle Mast. Der Flachs ist aber leider überall sehr schlecht geblieben.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 34, 24. August 1822, Seite 333

Nachweise der Fruchtpreise im Monat Juli 1822. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen

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		Juli 1822		Durchschnitt Juli 1822
Weizen		2 Rtl 0 sgr 4 pf	2 Rtl 4 sgr 11 pf
Roggen		1 Rtl 9 sgr 5 pf	1 Rtl 6 sgr 11 pf
Gerste		0 Rtl 28 sgr 7 pf	0 Rtl 29 sgr 5 pf
Buchweizen	1 Rtl 2 sgr 1 pf	1 Rtl 4 sgr 7 pf
Kartoffeln	0 Rtl 13 sgr		0 Rtl 12 sgr 11 pf
[i]Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 34, 24. August 1822, Seite 336[/i]
Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro Juli 1822 (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Essen

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		Juli 1822		Durchschnitt Juli 1822
Weizen		2 Rtl 3 sgr 1 pf	2 Rtl 1 sgr 5 9/15 pf
Roggen		1 Rtl 11 sgr 11 pf	1 Rtl 7 sgr 7 2/13 pf
Gerste		1 Rtl 4 sgr 3 pf	1 Rtl 2 sgr 11 9/15 pf
Buchweizen	1 Rtl 10 sgr 9 pf	1 Rtl 6 sgr 8 4/15 pf
Kartoffeln	0 Rtl 11 sgr 2 pf	0 Rtl 13 sgr 8 7/13 pf
[i]Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 47, 17. August 1822, Seite 385[/i]

August
[...]
Fortwährend herrschte das Scharlachfieber an mehrern Orten sehr bösartig; Ruhrkranke waren an einzeln Orten häufig.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 38, 21. September 1822, Seite 384

Nachweise der Fruchtpreise im Monat August 1822. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen

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		August 1822		Durchschnitt August 1822
Weizen		1 Rtl 28 sgr 4 pf	1 Rtl 25 sgr 1 pf
Roggen		1 Rtl 10 sgr 6 pf	1 Rtl 5 sgr 8 pf
Gerste		0 Rtl 28 sgr		0 Rtl 28 sgr 4 pf
Buchweizen	1 Rtl 1 sgr 3 pf	1 Rtl 3 sgr
Kartoffeln	0 Rtl 11 sgr 4 pf	0 Rtl 13 sgr
[i]Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 38, 21. September 1822, Seite 388[/i]
Uebersicht der im Monat August 1822 in den Städten des Regierungsbezirks Arnsberg bestandenen Verkaufs-Preise der nothwendigen Lebensmittel (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Bochum

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		August 1822		Durchschnitt August 1822
Weizen		2 Rtl 13 Sg 		2 Rth 4 Sg 8 dt
Roggen		1 Rtl 14 Sg		1 Rth 15 Sg 9 dt
Gerste		1 Rtl 1 Sg		1 Rth 3 Sr 11 dt
[i]Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 38, 21. September 1822, Seite 438[/i]
Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro August 1822 (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Essen

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		August 1822		Durchschnitt August 1822
Weizen		1 Rtl 23 sgr 9 pf	1 Rtl 28 sgr 8 pf
Roggen		1 Rtl 6 sgr 11 pf	1 Rtl 11 sgr 1 pf
Gerste		1 Rtl 1 sgr 11 pf	1 Rtl 6 sgr
Buchweizen	1 Rtl 4 sgr 9 pf	1 Rtl 6 sgr 2 pf
Kartoffeln	0 Rtl 11 sgr		0 Rtl 15 sgr 4 pf
[i]Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 51, 2. September 1822, Seite 423[/i]

September
[...]
Die Erndte war am Ende des Monats fast ganz vollendet und die Einsaat des Winterkorns im Gange. Auf vielen Feldern war die junge Saat schon freudig emporgekeimt. Die Erndte ist im Allgemeinen befriedigend gewesen. Erfreulich ist der vermehrte Anbau des Ölsaamens, wodurch viele Geldausfuhr für Öl nach Niederland erspart wird. Daselbst ist das Öl so wohlfeil (in Amsterdam 33 Gulden holländ. pro Ohm) daß man ihn in hiesigen Bezirk im Großen nicht dafür erzielen kann. Die Stadt Bochold, welche seit dem 7jährigen Kriege sich in der Cultur ihrer gemeinen Heiden hervorgethan, hat im vorigen Jahre den letzten Rest unter den Bürgern verkauft, an dessen Bepflanzung mit Kiefern und Schlagholz in diesem Sommer sehr fleißig gearbeitet ist.
Als eine Seltenheit in unserm Himmelsstriche verdient es Erwähnung, daß hie und da Roggenfelder, die im Anfange Julis abgeerndtet waren, zum zweitenmal zu Viehfutter mit Buchweizen bestellt sind, der Ende September seiner Reife zwar sehr nahe war, jedoch weder in Scheffelzahl noch in Güte etwas Bedeutenes bringt.
[...]
Münster, den 8. October 1822
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 41, 12. Oktober 1822, Seite 404

Nachweise der Fruchtpreise im Monat September 1822. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen

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		September 1822		Durchschnitt September 1822
Weizen		1 Rtl 28 sgr 11 pf	1 Rtl 21 sgr 7 pf
Roggen		1 Rtl 12 sgr 7 pf	1 Rtl 6 sgr 6 pf
Gerste		0 Rtl 25 sgr 11 pf	0 Rtl 28 sgr 4 pf
Buchweizen	0 Rtl 26 sgr 10 pf	0 Rtl 27 sgr
Kartoffeln	0 Rtl 9 sgr 6 pf	0 Rtl 10 sgr 4 pf
[i]Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 41, 12. Oktober 1822, Seite 408[/i]
Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro September 1822 (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Essen

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		September 1822		Durchschnitt September 1822
Weizen		1 Rtl 24 sgr 3 pf	1 Rtl 24 sgr 11 pf
Roggen		1 Rtl 13 sgr 10 pf	1 Rtl 14 sgr 4 pf
Gerste		1 Rtl 			1 Rtl 7 sgr 2 pf
Buchweizen	0 Rtl 28 sgr 1 pf	1 Rtl 3 sgr 8 pf
Kartoffeln	0 Rtl 10 sgr		0 Rtl 13 sgr 9 pf
[i]Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 62, 16. Oktober 1822, Seite 494[/i]
Oktober
[...]
Fortdauernd herrschte das Scharlachfieber allgemein, doch war es entweder im Abnehmen oder gutartig.
[...]
Gegen die in den höheren Gegenden sich sehr vermehrenden, die Saaten zerstörenden Feldmäuse sind mehrere von den im rheinisch-westfälischen Anzeiger vom 9. d. M. N. 90. und der Beilage dazu angegebenen, leicht auszuführenden Mittel mit Erfolg angewendet.
[...]
Münster, den 9. November 1822.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 46, 16. November 1822, Seite 448

Nachweise der Fruchtpreise im Monat Oktober 1822. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen

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		Oktober 1822		Durchschnitt Oktober 1822
Weizen		1 Rtl 22 sgr 10 pf	1 Rtl 20 sgr 8 pf
Roggen		1 Rtl 13 sgr 7 pf	1 Rtl 7 sgr 2 pf
Gerste		0 Rtl 24 sgr 5 pf	0 Rtl 28 sgr 4 pf
Buchweizen	0 Rtl 25 sgr 10 pf	0 Rtl 26 sgr 3 pf
Kartoffeln	0 Rtl 6 sgr 8 pf	0 Rtl 9 sgr 5 pf
[i]Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 46, 16. November 1822, Seite 452[/i]

Uebersicht der im Monat Oktober 1822 in den Städten des Regierungsbezirks Arnsberg bestandenen Verkaufs-Preise der nothwendigen Lebensmittel (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Bochum

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		Oktober 1822		Durchschnitt Oktober 1822
Weizen		2 Rtl 13 Sg 		2 Rth 2 Sg 6 10/13 dt
Roggen		1 Rtl 14 Sg		1 Rth 20 Sg 5 1/2 dt
Gerste		1 Rtl 1 Sg		1 Rth 6 Sr 5 13/14 dt
[i]Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 47, 23. November 1822, Seite 554[/i]

Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro Oktober 1822 (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Essen

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		Oktober 1822		Durchschnitt Oktober 1822
Weizen		1 Rtl 24 sgr 3 pf	1 Rtl 25 sgr 3 pf
Roggen		1 Rtl 19 sgr 3 pf	1 Rtl 18 sgr 4 pf
Gerste		1 Rtl 0 sgr 9 pf	1 Rtl 8 sgr 6 pf
Buchweizen	1 Rtl 			1 Rtl 4 sgr 2 pf
Kartoffeln	0 Rtl 10 sgr		0 Rtl 13 sgr 2 pf
[i]Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 75, 7. Dezember 1822, Seite 596[/i]
November
[...]
Das Scharlachfieber herrschte fortdauernd sehr allgemein, hatte jedoch an Bösartigkeit seh abgenommen.
Unter den Hausthieren sind außer der Räude und der Pocken der Schafe, welche sich in einigen Gegenden zeigte, keine Krankheiten bemerkt.
[...]
Münster, den 24. December 1822.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 52, 28. Dezember 1822, Seite 494

Nachweise der Fruchtpreise im Monat November 1822. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen

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		November 1822		Durchschnitt November 1822
Weizen		1 Rtl 22 sgr 10 pf	1 Rtl 20 sgr 8 pf
Roggen		1 Rtl 14 sgr 4 pf	1 Rtl 8 sgr 10 pf
Gerste		0 Rtl 24 sgr 11 pf	0 Rtl 29 sgr 1 pf
Buchweizen	0 Rtl 24 sgr 5 pf	0 Rtl 26 sgr 8 pf
Kartoffeln	0 Rtl 6 sgr 9 pf	0 Rtl 9 sgr 8 pf
[i]Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 52, 28. Dezember 1822, Seite 496[/i]

Uebersicht der im Monat November 1822 in den Städten des Regierungsbezirks Arnsberg bestandenen Verkaufs-Preise der nothwendigen Lebensmittel (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Bochum

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		November 1822		Durchschnitt November 1822
Weizen		1 Rtl 25 Sg 		1 Rth 28 Sg 9 11/12 dt
Roggen		1 Rtl 21 Sg		1 Rth 21 Sg 11 4/13 dt
Gerste		1 Rtl 5 Sg		1 Rth 6 Sr 1 8/13 dt
[i]Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 51, 21. Dezember 1822, Seite 606[/i]
Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro November 1822 (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Essen

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		November 1822		Durchschnitt November 1822
Weizen		1 Rtl 23 sgr 10 pf	1 Rtl 23 sgr 5 pf
Roggen		1 Rtl 20 sgr 9 pf	1 Rtl 18 sgr 6 pf
Gerste		1 Rtl 2 sgr 8 pf	1 Rtl 9 sgr 10 pf
Buchweizen	1 Rtl 			1 Rtl 3 sgr 3 pf
Kartoffeln	0 Rtl 10 sgr		0 Rtl xx sgr x pf
[i]Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 83, 31. Dezember 1822, Seite 667[/i]

Dezember
[...]
Bäche und Flüsse wurden mit Eis belegt, und der schon sehr fühlbar gewordene Wassermangel stieg an vielen Orten auf einen hohen Grad.
[...]
Das Scharlachfieber hatte mit Eintritt der Kälte fast ganz nachgelassen, wohingegen sich Nerven- und Brustfieber äußerten, die indeß keinen bösartigen Character anzunehmen schienen. Der Viehstand war gesund.
[...]
Münster, den 19. Januar 1823.
Amtblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 4, 25. Januar 1823, Seite 32

Nachweise der Fruchtpreise im Monat Dezember 1822. (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Kreis Recklinghausen

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		Dezember 1822		Durchschnitt Dezember 1822
Weizen		1 Rtl 21 sgr 5 pf	1 Rtl 19 sgr 1 pf
Roggen		1 Rtl 15 sgr 5 pf	1 Rtl 9 sgr 8 pf
Gerste		0 Rtl 25 sgr 9 pf	0 Rtl 29 sgr 10 pf
Buchweizen	0 Rtl 24 sgr 3 pf	0 Rtl 27 sgr 3 pf
Kartoffeln	0 Rtl 6 sgr		0 Rtl 10 sgr 7 pf
[i]Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 4, 25. Januar 1823, Seite 33[/i]
Uebersicht der im Monat Dezember 1822 in den Städten des Regierungsbezirks Arnsberg bestandenen Verkaufs-Preise der nothwendigen Lebensmittel (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Bochum

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		Dezember 1822		Durchschnitt Dezember 1822
Weizen		1 Rtl 23 Sg 		1 Rth 28 Sg 11 1/13 pf
Roggen		1 Rtl 19 Sg		1 Rth 21 Sg 1 4/7 pf
Gerste		1 Rtl 1 Sg		1 Rth 6 Sr 8 9/14 dt
[i]Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 3, 18. Januar 1823, Seite 40[/i]
Nachweisung der Consumtibilien Durchschnittspreise im Regierungs-Bezirke Düsseldorf, pro Dezember 1822 (Preise per Berliner Scheffel (55 l)).
Essen

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		Dezember 1822		Durchschnitt Dezember 1822
Weizen		1 Rtl 21 sgr 6 pf	1 Rtl 20 sgr 11 pf
Roggen		1 Rtl 19 sgr 3 pf	1 Rtl 17 sgr
Gerste		1 Rtl 5 sgr 5 pf	1 Rtl 11 sgr 6 pf
Buchweizen	0 Rtl 26 sgr 2 pf	1 Rtl 2 sgr 2 pf
Kartoffeln	0 Rtl 10 sgr		0 Rtl 11 sgr x pf
[i]Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr 8, 24. Januar 1823, Seite 58[/i]

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heen
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Re: Stadtchronik 1822

Beitrag von heen »

Die Chronik
Dienstag, 22. Januar 1822
Nach der im November 1821 in der hiesigen Normalschule angestellten Prüfung sind folgende Schulamts-Präparanden für wahlfähig zu Elementar-Schulstellen erklärt worden:
I. Zu Hauptschulen.
[...]
19. Ferd. Rottmann zu Buer
[...]
Münster den 22. Januar 1822
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 5, 2. Februar 1822, Seite 49

* * *

Freitag, 22. Februar 1822
In der Nacht vom 21. auf den 22. Febr. d. J. sind mittelst Einbruchs aus der Behausung des Blaufärbers Kock zu Gelsenkirchen demselben außer 2 Schinken, 2 1/2 Seiten Speck, 2 Schulterstücken, 1/2 Schweinskopf, 10 Mettwürsten noch folgende Gegenstände, als:
ein Stück Wanktuch von 14 1/4tel Ellen weiß mit Doppeln gedruckt, ohne Farbe; zwei Ellen dito mit geblümten Streifen gedruckt, ohne Farbe;
zwei Ellen Leinentuch mit Sternchen ebenfalls ohne Farbe;
ein hellblauer Kopftuch mit kleinen Blümchen halb fertig gedruckt;
eine hellblaue Schürze an eine Seite mit Streifen und an der andern mit kleinen Blümchen gedruckt ebenfalls halb fertig; zwei halb geschliffene Sackkittel, der eine hell und der andere dunkelblau;
zwei Stränge Werkengarn noch ganz grau;
fünf Gabeln und 2 Messer mit aufgelegten platirten Heften;
zwei Werken Handtücher,
entwendet worden.
Jeder wird aufgefordert, alle ihm bekanntgewordene, oder noch bekannt werdende Umstände, welche zur Entdeckung des Thäters oder zur Wiedererlangung der gestohlenen Sachen dienen können, seiner Ortsbehörde, oder dem unterzeichneten Inquisitoriate unverzüglich anzuzeigen.
Werden, den 23. März 1822.
Königl. Preuß. Inquisitoriat.
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr. 15, 6. April 1822, Seite 190

* * *

Samstag, 30. März 1822
Auf den Antrag der Geschwister Kemna sollen unter Zustimmung des vormundschaftlichen Gerichts nachstehende seither gemeinschaftlich besessene Immobilien, als:
1) 1 1/2 Scheffel Ackerlandes im Buerschen Felde, zwischen Hermann Mays u. kleine Felds Gründen, am sogenennten Wandelsweg belegen, geschätzt zu 100 Rtl.
2) ein im Buerschen Felde am sogen. Gerenkamp, zwischen Lugger u. Ellinghaus Ländereyen belegendes Scheffel Ackerlands gewürdigt zu 70 Rtl.
3) ein an Backums-Kreuz zwischen Schepersbauer und Kammanns Gründen im Buerschen Felde belegenes Sch. Ackerlandes, taxirt. zu 20 Rtl.
4) ein im Siepen zwischen Denneborgs und Halbeisens Ländereyen im Buerschen Felde belegendes 1/2 Scheffel Ackerlandes, geschätzt zu 30 Rtl.
Im ganzen geschätzt zu 220 Rtl. B. C.
[unter Zustimmung des vormundschaftlichen Gerichts?]
theilungs- und Schuldenhalber zur freywilligen Subhastation gezogen werden. Zu diesem Ende ist vor dem hierzu Deputierten, Oberlandes-Ger. v. Wieck der einzige Bietungs-Termin auf den 30. März l. J. Nachmittags 3 Uhr in der Behausung des Gastgebers Kolck zu Buer angesetzt, wozu besitz- und zahlungsfähige Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß Taxe und Vorwarden in der hiesigen Gerichts-Registratur zur Einsicht offen liegen.
Dorsten des 1. März 1822.
Königl. Preuß. Land- und Stadt-Gericht.
M. Hülskötter. Reckmann.
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 22, 15. März 1822, Seite 291

* * *

Mittwoch, 3. April 1822
Da von der fiscalischen Behörde wider nachbenannte Militairpflichtige des Kreises Recklinghausen für das Jahr 1821
1. Bernhard Anton Scherkamp aus dem Kirchspiele Buer,
2. Theodor Joseph Kamphauve aus Horst,
[...]
4. Johann Anton Schröder aus Horst,
[...]
6. Bernhard Anton Kurig aus Horst
7. Conrad Erbeling aus Buer,
[...]
9. Hermann Heinrich Kracht aus Horst,
10. Johann Hermann Schröder aus Horst,
[...]
darüber Klage erhoben ist, daß selbige sich durch Entfernung von ihrem Wohnorte ihrer Militairpflicht entzogen haben; so werden dieselben hiermit aufgefordert, ungesäumt in die hiesige Lande zurückzukehren und sich in dem vor dem Deputirten, Herrn Oberlandes-Gerichts-Referendar Tüshaus, auf den 3. April 1822. 9 Uhr Vormittags, hieselbst im Oberlandes-Gerichts-Gebäude bestimmten Termin zu gestellen, und sich über den Austritt aus dem Lande zu verantworten, unter der Warnung: daß sie bey ihrem ungehorsamen Ausbleiben ihres gesammten Vermögens und aller etwaigen künftigen Anfälle werden verlustig erklärt, solches alles dem Fisco zuerkannt und zur Regierungs-Hauptkasse werde eingezogen werden.
Münster 4. Dec. 1821.
Königl. Preußisches Oberlandes-Gericht.
v. Münz. Bormann.
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 1, 1. Januar 1822, Seite 4
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 7, 22. Januar 1822, Seite 81
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 13, 12. Februar 1822, Seite 159


* * *

Dienstag, 23. April 1822
Die auf Vogts Hofe zu Schalke vorhandene Mobilien und Moventien, bestehend in Gold und Silber, Porcelain, Kupfer, Eisen, Hausgeräthen, Leinenzeug und Betten, Kleidungsstücken, Wagen und Geschirren, Pferden, Kühen, Rindern und schweinen, sollen am 23sten und 24sten April d. J. jedesmal Morgens 9 Uhr an Ort und Stelle freiwillig meistbietend, und zwar am ersten Tage der Viehbestand, verkauft werden.
Bochum den 10ten April 1822.
Der Auctions-Commissar Ecker.
Königliches Westphälisch-Märkisches Intelligenzblatt Nr. 31, 16. April 1822, Seite 306

* * *

Donnerstag, 25. April 1822
Der Candidat der Chirurgie Ludwig Roeper ist als ausübender Wundarzt zu Buer approbirt und vereidet.
[...]
Münster den 25. April 1822
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 17, 27. April 1822, Seite 147

* * *

Dienstag, 30. April 1822
Am 30. des vorigen Monats Morgens 1/4 nach 3 Uhr begab sich der Leinenhändler Wilhelm Rottmann aus Buer auf den Weg nach Olfen, um zweyen daselbst mit ihm in Verbindung stehenden Leinewandhändlern, nemlich den Gebrüdern Franz und Wilhelm Wiesmann daselbst eine ungefehre ihnen schuldige Summe von 500 Rtl. gemein Geld auszuzahlen, den Ueberrest des bey sich habenden Geldes aber entweder dort, oder in der Nachbarschaft zum Einkaufe von Stücken Leinewand zu verwenden.
Die in einem Reisesack resp. einer ledernen Geldkatze bey sich gehabten Gelder hat derselbe nachstehender Maßen specifizierlich angegeben:
A) In der ledernen Geldkatze waren:
a) 60 Kronthaler, nämlich 54 Brabander und 6 Französische, und zwar ersterer in ganzen, halben und viertel Thalerstücken, ferner
b) 6 Preußische einfache Pistolen und
c) 4 französische dito;
B) In dem gelben leinenen Beutel befanden sich:
d) 350 Rtl. Berl. Cour., worunter enthalten gewesen 100 Rtl. in 1/6, 60 Rtl. in 1/12 und 190 Rtl. theils in 1/3 und theils in ganzen Thalern;
e) 96 Rtl. in Preuß. Tresorscheinen, worunter 4 von fünf und die übrigen von einzelnen Thalerscheinen. Sämmtliche Tresorscheine waren in einem Handlungs-Annotationsbuche gelegt, welches mit geraubt worden, und endlich
f) in einem Papier noch ungefähr 15 Rtl Münze.
Nachdem derselbe etwa eine halbe Stunde von Buer entfernt, der Bauerschaft Surresse gegenüber in den dort befindlichen Hohlweg angekommen, sind ihm, seiner Anzeige zufolge, zwey unbekannte Mannspersonen entgegen gekommen, die er als unverdächtig keiner näheren Aufmerksamkeit gewürdigt, und daher nur anzugeben vermogte, daß beyde seines Erinnerns blau gekleidet gewesen, und der eine einen blauen gewöhnlichen Kittel, ein blaues langes Beinkleid und blaue Kamaschen getragen habe.
Dieser hat den Rottmann mit beyden geballten Fäusten dergestalt gegen den Unterleib gestoßen, daß er rücklings über und besinnungslos zu Boden gefallen.
Als derselbe nach einiger Zeit wieder zu sich selbst gekommen, hat er sich in seinem Blute liegend gefunden, und hernächst die Entdeckung gemacht, daß ihm quer über der Stirn ein Schnitt beygebracht, auch ein zweyter Schnitt durch den Knoten des Halstuchs geschehen, der fast bis auf den Halskragen des Hemdes durchgedrungen, dann auch der Reisesack geraubt worden sey.
Da nun dem Publiko an der Entdeckung dieser bis jetzt unbekannten Straßenräuber äußerst gelegen, so wird dieser Fall zur öffentlichen Kenntniß gebracht, und jeder, der zur Entdeckung der Thäter etwas beyzutragen im Stande seyn möchte, aufgefordert, entweder dem wohllöblichen Inquisitoriate zu Münster oder uns davon die nöthige Anzeige schleunigst zu machen, allenfalls auch seine Ortsobrigkeit, damit von letzterer dem Befinden nach die sofortige Verhaftung des Thäters veranlaßt werden könne.
Recklinghausen den 14. May 1822.
Königl. Preuß. Land- und Stadt-Gericht
Jacobi. Unger.
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 41, 21. Mai 1822, Seite 531

* * *

Mittwoch, 22. Mai 1822
Zufolge gerichtlichen Auftrags sollen das zur Nachlassenschaft der verstorbenen Eheleute Cabeusem gehörige bedeutende Leinenzeug und Betten, so wie einige Schweine am 22sten Mai Morgens 8 Uhr auf dem Rittersitz Leithe bei Gelsenkirchen meistbietend verkauft werden.
Bochum den 7ten Mai 1822.
Der Auctions-Commissar Ecker.
Königliches Wesphälisch-Märkisches Intelligenzblatt Nr. 38, 10. Mai 1822, Seite 384

* * *

Montag, 3. Juni 1822
Seitens mehrerer Interessenten der im Kreise Recklinghausen, Regierungs-Bezirk Münster, belegenen Resser Mark ist auf deren Theilung angetragen, und solche von uns eingeleitet worden.
Es werden daher alle etwa zur Mitbenutzung berechtigte unbekannte Theilhaber, oder welche sonst bei der bevorstehenden Auseinandersetzung ein Interesse zu haben vermeinen, so wie die etwaigen Obereigenthümer, Fideicommißfolger und Wiederkaufsberechtigte der betheiligten Güter und Stellen, hierdurch aufgefordert, sich bei der unterzeichneten General-Commission binnen 6 Wochen, und spätestens in dem auf den 3. Juni d. J. Vormittags 9 Uhr in der Wohnung des Wirths Ellinghaus in Westerholt angesetzten Termine zu melden, ihre Ansprüche vollständig anzugeben und nachzuweisen, auch sich darüber zu erklären, ob sie bei der Vorlegung des Theilungsplans zugezogen seyn wollen.
Die Ausbleibenden müssen die Auseinandersetzung wider sich gelten lassen, und werden mit keinen Einwendungen dagegen gehört werden, können auch solche unter keinen Einwendungen dagegen gehört werden, können auch solche unter keinem Vorwande, selbst im Falle einer Verletzung, anfechten.
Münster den 9. April 1822.
General-Commission
Brockmann.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 16, 20. April 1822, Seite 147
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 19, 11. Mai 1822, Seite 174


* * *

Dienstag, 18. Juni 1822
Von der königl. hochlöblichen General-Commission zu Münster ist dem Unterzeichneten auf den Antrag einiger Interessenten die Theilung der in der Bürgermeisterei Wattenscheid, Kreise Bochum, gelegenen Mark, so gegen Westen an der Viehofer Mark im Essendischen Kreise und gegen Norden an die Horster Mark im Recklinghausenschen Kreise angränzend ist, aufgetragen.
Es werden demnach alle unbekannte Theilnehmer, so wie alle diejenigen, welche aus irgend einem andern Grund ein Interesse zu haben vermeinen, insbesondere die Obereigenthums- Lehns- und Fideicommiß-Folger und Wiederkaufsberechtigte der betheiligten Güter aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb 6 Wochen bei der unterzeichneten Commision oder längstens in dem auf den 29. August Morgens 9 Uhr an des Franken Behausung zu Gelsenkirchen bestimmten Termin unter dem Präjuditz anzumelden und zu begründen, daß die Ausbleibenden die künftige Auseinandersetzung und Theilung wider sich gelten lassen müssen, mit keinen Einwendungen dagegen werden gehört werden, und die Theilung unter keinem Vorwande, selbst nicht im Fall der Verletzung, anfechten können.
Bochum, den 18. Juni 1822
Die Theilungs-Commission. Boelling.
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 28, 13. Juli 1822, Seite 325

* * *

Freitag, 28. Juni 1822
Zur judikatmäßigen Befriedigung des Schullehrers Brinckschulte bey Dülmen sollen die bey dem Blaufärber Friedrich Funke zu Horst zum Pfand aufgezogenen Mobilien, nämlich: zwey Tische, sechs Stühle, eine Wanduhr, ein Spiegel, ein vollständiges Bett nebst Bettlade, zwey Schränke, ein Koffer, und einiges kupfernes, zinnernes und eisernes Küchen-Geräth an den Meistbietenden im Wege der Exekution verkauft werden. Kauflustige wollen sich am Freytag des 28. d. Morgens 9 Uhr in der Behausung des Schuldners zu Horst einfinden.
Dorsten den 18. Juny 1822.
Königl. Preuß. Land- und Stadt-Gericht.
Aus Auftrag: Preus.
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 51, 25. Juni 1822, Seite 671

* * *

Mittwoch, 28. August 1822
Am 28. August l. J. sind die Militairsträflinge Johann Bach und Heinrich Gorries, welche nachstehend signalisirt, während der Festungsarbeit aus Cöln entwichen.
Die Landräthe, Bürgermeister und die Königl. Gendarmerie werden auf diese Sträflinge aufmerksam gemacht, um selbe im Betretungsfalle sogleich an die Commandautur zu Münster abzuliefern.
Signalement
1) des Johann Bach.
Geburtsort, Gelsenkirchen Bezirk Arnsberg. Stand, Ulan. Haare, blond; Stirne bedeckt; Augenbrauen, blond; Augen, braun; Nase, gewöhnlich; Mund, groß; Kinn, rund; Zähne, weiß; Bart, blond; Gesicht, oval; Gesichtsfarbe, gesund; Statur, schlank.
2) des Heinrich Gorries.
[...]
Beide trugen bei ihrer Entweichung blaue Jacken mit gelben Kragen; ersterer eine weiße Tuchhose und eine grüne Mütze mit rotem Rande; letzterer eine graue Hose und blaue Mütze mit rothem Rande.
Münster den 4. Sept. 1822
Königlich Preuß. Regierung
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 73, 10. September 1822, Seite 938

* * *

Donnerstag, 19. September 1822
Der Johann Theodor Böcker, Sohn der verlebten Eheleute Hermann Heinrich Böcker, welcher in seiner Jugend mit seinen Eltern von Petersburg nach Buer im Kreise Recklinghausen verzog, sodann 1808 unter dem 27. Französischen Chasseur-Regiment nach Spanien marschirte, hat seit seinem Abmarsche nichts von sich hören lassen.
Auf den Antrag seines Schwagers Hermann Ketteler in Buer werden daher der gedachte Johann Theodor Böcker, so wie seine unbekannten Erben hiermit aufgefordert, innerhalb neun Monaten, und spätestens in dem auf den 17. Julius 1823 Vormittags 11 Uhr vor dem Herrn Land- und Stadt-Gerichts-Assessor Evelt anberaumten Termin an der hiesigen Gerichtsstelle sich zu melden, und weitere Anweisungen zu gewärtigen, unter der Warnung: daß sonst der Johann Theodor Böcker für todt erklärt, und sein Nachlaß den sich meldenden Intestat-Erben überwiesen werden soll.
Dorsten den 19. Septemb. 1822.
Königl. Preuß. Land- und Stadt-Gericht.
M. Hülskötter. Reckmann.
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 84, 18. Oktober 1822, Seite 1067
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 96, 29. November 1822, Seite 1226
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 3, 10. Januar 1823, Seite 32
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 14, 18. Februar 1823, Seite 174
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 26, 1. April 1823, Seite 336
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 28, 8. April 1823, Seite 366


* * *

Donnerstag, 26. September 1822
Nach eier Benachrichtigung der Festungs-Commandantur zu Wesel ist der unten näher signalisirte Militair-Sträfling Johann Heinrich Bergemann aus Buer im Regierungs-Bezirk Münster am 26. v. M. aus der Citadelle zu Wesel entwichen.
Die Polizeibehörden und die Gendarmerie werden aufgefordert, dem etc. Bergemann sorgfältig nachzuforschen, ihn, im Betretungs-Falle, zu ergreifen und unter sicherem Geleite an den Oberst und Commandanten von Perbandt nach Wesel abzuschicken, uns aber zu gleicher Zeit davon Anzeige zu machen.
Arnsberg, den 3. October 1822.
Königlich Preußische Regierung. 1. Abtheilung.

Person-Beschreibung
des entwichenen Militair-Sträflings J. H. Bergemann.
Alter, 21 Jahr; ohne Gewerbe; Religion, katholisch; Haare, blond; Stirn, bedeckt; Augen, grau; Augenbraunen, blond; Nase, klein; Mund, ordinair; Zähne, gesund; Backenbart, stark; Kinn, rund; Gesichtsfarbe, gesund; Gesichtsbildung, stark; Statur, klein. Ohne besondere Kennzeichen.
Derselbe ist 2 Zoll groß und hat einen schnellen Gang. - Seine Bekleidung war: eine blaue Mütze mit Schirm, eine blaue Jacke mit gelbem Kragen, weiße Tuchhosen, Schnürschuhe und ein schwarz seidenes Tuch
[Amtblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 41, 12. Oktober 1822, Seite 467]

(dito)
Der nachstehend signalisiertr Militair-Sträfling Johann Heinrich Bergemann ist den 26 v. M. Abends von der Festung Wesel entwichen. Es werden daher alle Civil- und Militair-Behörden hiermit ersucht, auf denselben vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und wohlverwahrt an die Königl. Kommandatur nach Wesel ausliefern zu lassen.
Signalement.
Johann Heinrich Bergemann aus Buer, Kreis Recklinghausen, Regierungsbezirk Münster, 21 Jahre alt, 5 Fuß 2 Zoll groß, katholischer Religion, ohne Profession; hat blonde Haare, bedeckte Stirn, graue Augen, blonde Augenbrauen, kleine Nase, gewöhnlicher Mund, gesunde Zähne, starken Backenbart, rundes Kinn, gesunde Gesichtsfarbe, volles Gesicht, kleine Statur und führt meistens einen schnellen Gang.
Er trug bei seiner Entweichung eine blaue Mütze mit Schirm, blaue Jacke mit gelben Kragen, eine weiße Tuchhose, Schnür-Schuhe und ein schwarzes seidenes Halstuch.
Düsseldorf, den 3. Oktober 1822.
Königl. Preuß. Regierung.
Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr. 61, 12. Oktober 1822, Seite 484

(dito)
Der nachstehend signalisirte Militair-Sträfling Johann Heinrich Bergemann aus Buer ist am 26. September curr. von der Citadelle zu Wesel entwichen.
Die Landräthe, Bürgermeister und die Königl. Gendarmerie werden auf diesen Deserteur aufmerksam gemacht, um ihn im Betretungsfall verhaften, und an die Königl. Commandantur hieselbst abliefern zu lassen.
Münster den 1. October 1822
Königl. Preuß. Regierung I.
Signalement.
Geburtsort Buer, Kreis Rechlinghausen, Alter 21 Jahre, Religion katholisch, Haare blond, Stirn bedeckt, Augen grau, Augenbraunen blond, Nase klein, Mund ordinair, Zähne gesund, Backenbart stark, Kinn rund, Farbe gesund, Statur klein.
Er trug bey seiner Entweichung eine blaue Mütze mit Schirm, blaue Jacke mit gelben Kragen, weisse Tuchhose und Schuhe.
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 82, 11. October 1822, Seite 1039

* * *

Freitag, 11. Oktober 1822
Auf den Antrag eines Interessenten ist die Theilung der in der Bürgermeisterei Buer, im Kreise Recklinghausen, belegenen Scholver Heide von der Königl. General-Commission zu Münster beschlossen, und dem Unterzeichneten als Special-Commissar aufgetragen worden.
Es werden daer alle zur Mitbenutzung berechtigte, unbekannte Theilhaber, oder, welche sonst dei der bevorstehenden Auseinandersetzung ein Interesse zu haben vermeinen, und insbesondere die etwaigen Obereigenthümer, Fideicommißfolger und Wiederkaufsberechtigte der betheiligten Güter und Stellen hierdurch aufgefordert, sich binnen 6 Wochen, oder spätestens in dem auf den 11. October, Morgens 8 Uhr, im Hause des Ackersmanns Sommerhoff auf dem Scholven, Kirchspiels Buer, angesetzten Termine bei dem Unterzeichneten zu melden, und ihre Ansprüche vollständig anzugeben, und nachzuweisen, auch sich darüber zu erklären, ob sie bei Vorlegung des Theilungsplans zugezogen werden wollen.
Die Nichterscheinenden müssen die Auseinandersetzung gegen sich gelten lassen, und werden mit keinen Einwendungen dagegen gehört werden.
Dorsten, den 16. August 1822.
Der Land- und Stadtgerichts-Assessoer Evelt.
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 34, 24. August 1822, Seite 339
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster Nr. 37, 14. September 1822, Seite 367
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 69, 27. August 1822, Seite 891
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 75, 17. September 1822, Seite 961


* * *

Mittwoch, 23. Oktober 1822
Der Schenkwirth Hermann Wirgs, von dem das in Horst sub No. cat. 70 belegene Funkensche Wohnhaus, nebst Scheune, Schweinestall, Hofraum und zween Gärten, zusammen geschätzt zu 737 Rtl. 12 gGr. Berl. Cour., angekauft worden, hat den auf 950 Rtl. Berl. Cour. festgesetzten Kaufschilling nicht gezahlt.
Es ist deshalb vorwardenmäßig die Resubhastation jener Immobilien verfügt, und der einzige Bietungs-Termin vor dem Deputirten, Herr Ober-Landgerichts-Referendar v. Wieck, auf den 23. October l. J. Vormittags 10 Uhr in dem zu verkaufenden Hause angesetzt, wozu besitz- und zahlungsfähige Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß Taxe und Vorwarden in der hiesigen Gerichts-Registratur zur Einsicht offen liegen.
Dorsten den 8. August 1822.
Königl. Preuß. Land- und Stadt-Gericht.
Hülskötter. Peüs.
[siehe: Mittwoch, 14. Februar 1821]
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 68, 23. August 1822, Seite 884
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 74, 13. September 1822, Seite 954
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 80, 4. Oktober 1822, Seite 1024


* * *

Freitag, 15. November 1822
Zur judikatmäßigen Befriedigung der Witwe Wirgs in Horst sollen bey dem Colon Hermann Schniering in der Brauckbauerschaft Kirchspiels Gladbeck in Termino Freytag den 15. d. des Vormittags um 10 Uhr, nebst allerhand Hausmobilien ein Pferd, drey Kühe und ein Mutterschwein mit mehreren Jungen an den Meistbietenden verkauft werden.
Kauflustige wollen sich am besagten Freytag des Vormittags um 10 Uhr in der Behausung des Schniering einfinden.
Dorsten den 8. November 1822.
Königl. Preuß. Land- und Stadt-Gericht.
Aus Auftrag: Peus
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 91, 12. November 1822, Seite 1156

* * *

Freitag, 29. November 1822
Zur judikatmäßigen Befriedigung des Freyherrn von Twickel sollen bey dem Ackersmann Beiseke in der Bauerschaft Erle Kirchspiels Buer in Termino Freytag den 29.d. M. des Vormittags um 10 Uhr allerhand Hausmobilien, ferner ein Pferd, vier Kühe, ein Schwein, ein Wagen, eine Karre und ein Pflug, an den Meistbietenden im Wege der Execution verkauft werden.
Kauflustige wollen sich am besagten Freytage des Vormittags um 10 Uhr in der Behausung des Beiseke einfinden.
Dorsten den 20. November 1822.
Königl. Preuß. Land- und Stadt-Gericht.
Aus Auftrag: Peüs.
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 95, 26. November 1822, Seite 1205

* * *

Samstag, 28. Dezember 1822
Der durch den Steckbrief vom 4. September (Intelligenzblatt Nro. 73) verfolgte Militair-Sträfling Johann Bach aus Gilskirchen ist wieder ergriffen und an die Behörde abgeliefert worden.
Münster den 28. Dec. 1822
Münsterisches Intelligenzblatt Nr. 2, 7. Januar 1823, Seite 14
[siehe Mittwoch, 28. August 1822]

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