Am 1.9.1939 begann mit dem Überfall auf Polen der Zweite Weltkrieg.
Nach dem Einzug der Truppen in Warschau mußten die Kirchen eine Woche lang flaggen und mittags eine Stunde läuten.
- Da das Läuten die Flak stören sollte, wurde es komplett verboten. Auf Antrag des Kardinals Schulte aus Köln gestattete es Göring aber 3 Minuten zwischen 8 und 18 Uhr.
- In der Dunkelheit durfte kein Gottesdienst gehalten werden.
Laut Regierungsverfügung vom 8. Juni 1939 durfte an dem Fronleichnamsfest der Schulunterricht nicht ausfallen, um die Teilnahme der Kinder an der Prozession zu verhindern. Die Bergleute mußten arbeiten, wohl aus demselben Grunde. Der Flaggenschmuck wurde untersagt.
Pfarrer Heinrich Steinhaus fand einen Ausweg: Die Prozession wurde auf den Nachmittag um 5 Uhr verlegt.
Die Gestapo verbot aber diese Verlegung. Auf dringende Vorstellung des Pfarrers, daß alles schon bekannt gemacht wurde und eine Änderung nicht mehr möglich sei, gibt man schließlich nach. Eine solch große Beteiligung an der Prozession hatte man in Erle bis dahin noch nicht gesehen. Katholiken, die sich früher nicht beteiligten, nahmen diesmal teil. Es schien, als wolle man dadurch gegen die Machenschaften der Machthaber protestieren.
Mit Beginn des Krieges wurde auch der bisher verschonte polnische Arbeiterverein verboten und die Vorstandsmitglieder in ein KZ geschickt, weil sie die Vereinsgelder nicht herausgeben wollten.
Nach 44 jährigem Bestehen wurde 1939 der Knappen- und Arbeiterverein St. Barbara verboten. Neben der Fahne wurde der gesamte Kassenbestand eingezogen.
Bei der feierlichen Grundsteinlegung der
Konradkirche durch Weihbischof Roleff am 17.11.1937 wurde vor Ort selbst nicht die übliche Kollekte mit drei Hammerschlägen abgehalten, weil man die Beschlagnahme des Geldes fürchtete. Aus Vorsicht wurde sie in das Hochamt verlegt. Die SA war in einer großen Kolonne vor dem Kirchplatz auf der Straße aufmarschiert, angeblich, um die Festteilnehmer vor Störungen zu schützen.
Für die Fronleichnamsprozession 1938 wurde die Benutzung der Cranger Straße verboten, angeblich wegen des regen Verkehrs. Das Hochamt wurde daraufhin auf dem Platz des
Elisabeth-Krankenhaus gehalten. Die Prozession hatte genügend Raum zu ihrer Entfaltung, ohne die Cranger Straße berühren zu müssen.
Im 1. Weltkrieg wurden die amtlichen Todesnachrichten Gefallener noch dem Pfarrer zugeschickt, damit dieser in schonender Weise sie den Angehörigen übermitteln sollte. In diesem Krieg blieb man sich treu. Statt des Pfarrers wurde allerdings ein Parteigenosse damit beauftragt.
Am 5. Mai erging die Anweisung an die Pfarrämter, die Glocken anzumelden. Ende des Jahres forderte die Heeresverwaltung den sofortigen Ausbau der Glocken. Am 5. Januar wurden sie ausgebaut, und am 8. Januar zogen sie "ab in den Krieg". Abgeliefert wurden die Glocken von St. Barbara, St. Joseph in Resse, und
St. Ludgerus. Es blieb nur noch die der
St. Ida Kirche übrig.
Die abgelieferten Glocken sollten nach dem Krieg den Gemeinden bezahlt werden.
Nach einem Erlaß des Führers vom 29. Oktober 1940 durften nach einem nächtlichen Angriff vor 10 Uhr keine kirchlichen Veranstaltungen stattfinden. Im Bistum Essen wurde sie vorläufig nicht durchgeführt. Mitte Mai 1941 wurde diese Durchführung aber erzwungen.
Immer neue Gebiete suchte die Partei, um den Einfluß der Kirche einzudämmen. 1941 wurde auch die Tätigkeit des Borromäusvereins eingeschränkt. Es durften nur noch Bücher religiösen Inhalts ausgeliehen werden. Die übrigen Bücher wurden entfernt und in einem versiegelten Raum aufbewahrt. Auch der Schriftenstand in der Kirche mußte abgeschafft werden.
Die damals für kurze Zeit wieder zugelassene Kirchenzeitung brachte am 7.7.1940 folgende Nachricht:
Auf dem Felde der Ehre ist gefallen der Unteroffizier Heinrich Rümenapp. Er starb einige Tage nach seiner Verwundung und konnte mit den hl. Sterbesakramenten versehen werden. Diese Notiz wurde von der Zensur gestrichen.
Die Kirchengemeinde hatte zur Unterhaltung der Kinder, besonders die des Kindergartens, einige Märchenfilme mit dazugehörigem Vorführungsapparat beschafft. Auch das paßte den Nazis nicht. Eines Tages erschien die Gestapo im Pfarrhaus bei Kaplan Buddenbrook und beschlagnahmte alles.
Pfarrer Steinhaus war wieder einmal angezeigt worden und sollte am 5. Februar 1945 vor der Gestapo erscheinen.
1. wegen angeblich staatsfeindlicher Äußerungen und Abhörens feindlicher Sender. Er hatte am Weihnachtsabend im Krankenhaus innerhalb einer Gesellschaft von ungefähr 10 Personen geäußert, der Papst habe in seiner Weihnachtsbotschaft die totalitären Staaten für den Ausbruch des Krieges verantwortlich gemacht. Der Pfarrer habe dieses mit einer besonderen Betonung auf Deutschland bezogen und müsse diese Information wohl aus dem feindlichen Rundfunk haben, auf dessen Benutzung die Todesstrafe stand. Pfarrer Steinhaus erlebte hier die erschütternde Tatsache, daß nicht nur unter den Zwölfen des Herrn ein Judas war.
2. wegen Abhaltung des Gottesdienstes vor 10 Uhr nach nächtlichem Alarm. Er erhielt wegen dieser Vergehen eine Verwarnung.