Gestern in den Insolvenzbekanntmachungen (
www.insolvenzbekanntmachungen.de) gefunden:
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 151/14
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 5142 eingetragenen Stauffenberg GmbH & Co. KG, Wembkenstr. 16, 45884 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12409 eingetragene Stauffenberg Verwaltungs I GmbH, Wembkenstr. 16, 45884 Gelsenkirchen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Sebastian Papst, Buchfinkenweg 4, 47929 Grefrath und Rene Verdcheval, In der Handschaft 18, 51109 Köln ist am 02.12.2014, um 13:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Rolf Weidmann, Alfredstr. 220, 45131 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
165 IN 151/14
Amtsgericht Essen, 02.12.2014
Das ist traurig, offensichtlich hat das neue Konzept auch nicht so funktioniert. Wenn das stimmt, hat der Betrieb im Grunde keine Existenzberechtigung am Markt, dann hat die Restbelegschaft umsonst um ihre Arbeitsplätze gekämpft.