Es bleibt unzulässig. Gewerbliche "Kaltanrufer" müssen ihre Nummer zeigen. Es darf auch eine Nummer sein, die nicht exakt auf der anrufenden Nebenstelle aufläuft, sondern z.B. auf einen Anrufbeantworter oder Call-Management-System im Haus: "Vielen Dank für Ihr Interesse an der ABC-Bank. Bitte drücken Sie die 1 für ein persönliches Gespräch..."Chronistin66 hat geschrieben:Muss nicht immer sein!bella hat geschrieben:ist die nummer des anrufers nicht zusehen ist es schon nicht korrekt
Banken beauftragen CallCenter für Terminvereinbahrungen und Umfragen. Die Nummer ist auch unterdrückt, weil manche nicht erreichte Kunden dann aus Neugier zurückrufen.
Das gibt es auch!
Mittlerweile gibt es auch das "CLIP no screening", also eine Rufnummernübertragung mit vom Endkunden zu setzende Rufnummer. Die übertragene Nummer wird seitens des Netzbetreibers nicht auf Richtigkeit geprüft. Das kann ein Call-Center in diesem Fall dazu verwenden, um die Rufnummer der beauftragenden Bank zu übermitteln. Rückrufinteressenten landen dann direkt bei dieser...
Dass mit dieser Funktion viel Unsinn gemacht werden kann (auch die Rufnummer "110" könnte übertragen werden), liegt auf der Hand. Darum wird dieser Dienst seitens der Telefonnetzbetreiber nicht aktiv (und nur an bestimmten Telefonanschlüssen) angeboten. Der Mißbrauch ist ausdrücklich strafbar. (Die Sat.1-Akte berichtete unlängst über solche Möglichkeiten in Zusammenhang mit der Internet-Telefonie. Die ist aber ursächlich gar nicht dafür verantwortlich, sondern das - in diesem Falle unumgängliche - CLIP no screening.)
Gruss,
MH